0102.29.20
Kühe, die speziell für Milchzwecke importiert wurden
Der HTS-Code 0102.29.20 deckt lebende Kühe ab, die speziell für Milchzwecke importiert werden. Dieser Code wird verwendet, wenn diese Tiere importiert werden, und erhält in der Regel zollfreien Status, vorausgesetzt, sie erfüllen die Tiergesundheitsvorkehrungen, die in Kapitel 1 dargelegt sind, und sie werden für den Milchzweck deklariert.

HTS-Medien
Kapitel 1 behandelt lebende Tiere, und dieser spezifische Code, 0102.29.20, betrifft Kühe, die speziell für Milchzwecke importiert werden. Diese Kühe müssen bei der Einfuhr lebend sein und unterliegen einer Inspektion durch das USDA APHIS, was eine tierärztliche Bescheinigung und eine individuelle Tieridentifizierung erfordert. Es gibt zwei Unterteilungen basierend auf dem Gewicht: 0102.29.20.11 für Kühe, die jeweils weniger als 90 kg wiegen, und 0102.29.20.12 für solche, die 90 kg oder mehr wiegen; Importeure müssen bei der Einfuhr unter dem statistischen Suffix .20 angeben, dass die Tiere für Milchzwecke bestimmt sind, um von zollfreiem Status zu profitieren, abhängig von der Einhaltung der Tiergesundheitsschutzmaßnahmen.
| Kapitel | Kapitel 1: Live animals |
| Abschnitt | Abschnitt I: Live Animals; Animal Products |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
Free
Standard trade partners (NTR)
Nicht verfügbar
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 0102.29.20 (Kühe, speziell für Milchzwecke importiert) ist frei und gilt sowohl für die Unterteilungen 0102.29.20.11 (jeweils weniger als 90 kg schwer) als auch für 0102.29.20.12 (jeweils 90 kg oder mehr schwer) für Standardhandelspartner (NTR). Es sind keine Sonderzollsätze angegeben, aber anspruchsberechtigte FTA- oder Präferenzprogramme können bevorzugte Behandlung gewähren. Die Meldeeinheiten sind „Stück“ (Anzahl der Tiere) und „kg“ (Kilogramm). Dieser Zollfreiheit unterliegt die Einhaltung der USDA APHIS-Inspektion, der tierärztlichen Bescheinigung, der Erklärung des Milchgebrauchs und der Tiergesundheitsschutzbestimmungen des Abschnitts 321, wie in den Kapitelnachrichten dargelegt.
Abgabensatz (Spalte 2): 6.6¢/kg
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Code-Unterteilungen
0102.29.20.11
Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Kühe, die speziell für Milchzwecke importiert wurden > Wiegen jeweils weniger als 90 kg
0102.29.20.12
Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Kühe, die speziell für Milchzwecke importiert werden > Gewicht von 90 kg oder mehr pro Tier
Wichtige Referenzen
Tierärztliche Dienstleistungen Formular 17-29 bei Einreise erforderlich
Muss die Richtlinien für den Ersatz der Milchviehherde erfüllen
Die Dokumentation muss die individuellen Tiergewichte detailliert aufführen
USDA APHIS Porttierärztliche Begutachtung
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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