FSC-Hinweis: USA $4.578/gal - LTL 40.10%, TL 43.60%; CA $6.073/gal - LTL 55.80%, TL 59.30% - Woche vom 7/8/26-7/14/26 — Mehr erfahren

    0102.29.40

    Andere

    Der HTS-Code 0102.29.40 deckt lebende Rinder – speziell Vieh – ab, kategorisiert nach Gewicht und Verwendungszweck (Schlachtung, Zucht oder sonstige). Importeure sollten diesen Code verwenden, wenn sie lebendes Vieh klassifizieren, wobei zu beachten ist, dass die Zölle generell 1¢/kg betragen, aber für berechtigte Länder mit Handelsabkommen zollfrei sein können.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs umfasst lebende Tiere, mit Ausnahme von Fischen, Krebstieren und bestimmten anderen aquatischen Wirbellosen, sowie Kulturen von Mikroorganismen und Tieren unter einem anderen Abschnitt. Der Code 0102.29.40 bezieht sich speziell auf lebendes Vieh, das als „sonstige“ eingestuft wird. Innerhalb dieses Codes gibt es zahlreiche Unterteilungen, die nach dem Gewicht des Tieres (unter 90 kg, 90-200 kg, 200-320 kg oder 320 kg und mehr) und dem Verwendungszweck – für die sofortige Schlachtung (Stiere, Bullen, Kühe, Jungrinder) oder für die Zucht (männlich/weiblich) – oder für andere Zwecke unterschieden werden. Bei der Meldung wählen Sie das statistische Suffix, das diese Merkmale genau widerspiegelt. Wenn das Tier nicht in eine bestimmte Unterteilung passt, verwenden Sie die allgemeinen Klassifizierungen „sonstige“ für Gewicht und Zweck.

    KapitelKapitel 1: Live animals
    AbschnittAbschnitt I: Live Animals; Animal Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    1¢/kg

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A+,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der Zollsatz für den HTS-Code 0102.29.40 und alle seine Unterteilungen beträgt allgemein 1¢/kg, angegeben in Zahl und Kilogramm. Es gilt jedoch ein Freizollsatz für Importe aus mehreren Ländern, darunter Australien (AU), Kanada (A+) und andere, die als berechtigt für FTA oder Präferenzprogramme aufgeführt sind. Das bedeutet, dass Sendungen, die aus diesen ausgewiesenen Ländern stammen, nicht dem Zollsatz von 1¢/kg unterliegen. Alle Unterteilungen (z. B. 0102.29.40.24, 0102.29.40.62) fallen unter dieselbe Zollstruktur – der allgemeine Satz gilt, es sei denn, die Waren erfüllen aufgrund des Ursprungs die Voraussetzungen für den Freizollsatz. Es sind keine Abschnittsinformationen angegeben.

    Zollsatz (Spalte 2): 5.5¢/kg

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    Code-Unterteilungen

    0102.29.40.24

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Wiegen jeweils weniger als 90 kg: > Männlich

    0102.29.40.28

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Wiegen jeweils weniger als 90 kg: > Weiblich

    0102.29.40.34

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Wiegen 90 kg oder mehr, aber weniger als 200 kg pro Tier: > Männlich

    0102.29.40.38

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Wiegen 90 kg oder mehr, aber weniger als 200 kg pro Tier: > Weiblich

    0102.29.40.54

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Wiegen 200 kg oder mehr, aber weniger als 320 kg pro Tier: > Männlich

    0102.29.40.58

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstiges: > Sonstiges > Wiegen 200 kg oder mehr, aber weniger als 320 kg pro Tier: > Weiblich

    Elterncode
    0102.29.40.62

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Wiegen jeweils 320 kg oder mehr: > Zur sofortigen Schlachtung: > Stiere

    0102.29.40.64

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Gewicht von 320 kg oder mehr pro Tier: > Zur sofortigen Schlachtung: > Stiere

    0102.29.40.66

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Gewicht 320 kg oder mehr pro Tier: > Zur sofortigen Schlachtung: > Kühe

    0102.29.40.68

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Gewicht 320 kg oder mehr pro Tier: > Zur sofortigen Schlachtung: > Kühe

    0102.29.40.72

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Gewicht 320 kg oder mehr pro Tier: > Zur Zucht: > Bulle

    0102.29.40.74

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Gewicht 320 kg oder mehr pro Tier: > Zur Zucht: > Kuh

    0102.29.40.82

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Gewicht 320 kg oder mehr pro Tier: > Sonstige: > Männlich

    0102.29.40.84

    Lebende Rinder: > Rinder: > Sonstige: > Sonstige > Gewicht 320 kg oder mehr pro Tier: > Sonstige: > Weiblich

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 1 LEBENDIGE TIERE I 1-1 Anmerkung 1. Dieses Kapitel umfasst alle lebenden Tiere außer: (a) Fische und Krebstiere, Mollusken und andere aquatische Wirbellose, unter den Zolltarifnummern 0301, 0306, 0307 oder 0308; (b) Kulturen von Mikroorganismen und andere Produkte unter Zolltarifnummer 3002; und (c) Tiere unter Zolltarifnummer 9508. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Der Ausdruck „Zuchttiere von reiner Rasse“ umfasst nur Tiere, die vom Landwirtschaftsministerium dem Zoll der Vereinigten Staaten als Tiere reiner Rasse einer anerkannten Rasse zertifiziert wurden und ordnungsgemäß in einem Registerbuch eingetragen sind, das vom Landwirtschaftsminister für diese Rasse anerkannt wird, die speziell für Zuchtzwecke importiert wurden, unabhängig davon, ob sie vom Importeur selbst oder zum Verkauf für solche Zwecke bestimmt sind.1/ 2. Bestimmte Sonderbestimmungen für lebende Tiere finden sich in Kapitel 98. 1/Das Zertifikat für Zuchttiere von reiner Rasse ist ein veraltetes Formular und kann nicht mehr vom Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten eingeholt werden. Konsultieren Sie den Zoll der Vereinigten Staaten für weitere Informationen. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung I 1-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT I LEBENDIGE TIERE; TIERPRODUKTE I-1 Anmerkungen 1. Jeder Verweis in diesem Abschnitt auf ein bestimmtes Genus oder eine bestimmte Art eines Tieres, außer wenn der Kontext etwas anderes erfordert, umfasst einen Verweis auf die Jungtiere dieses Genus oder dieser Art. 2. Außer wenn der Kontext etwas anderes erfordert, umfasst sich in der gesamten Zolltarifliste jeder Verweis auf „getrocknete“ Produkte auch Produkte, die dehydriert, verdampft oder gefriergetrocknet wurden. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes I-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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