FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    0301.11.00

    Süßwasser

    Dieser Code gilt für lebende Süßwasser-Zierfische wie Koi und Goldfische. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser lebenden Fische, da der allgemeine Zoll für Standardhandelspartner frei ist und unter Kapitel 3 fällt, das Fische und aquatische Wirbellose betrifft.

    Süßwasser

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 3, das lebende Fische und andere Wasserlebewesen abdeckt, und bezieht sich spezifisch auf Süßwasserzierfische. Der Code 0301.11.00 umfasst lebende Süßwasserzierfische, ausgenommen diejenigen, die in den Unterteilungen angegeben sind. Dieser Code hat drei Unterteilungen: 0301.11.00.10 für Koi-Karpfen, 0301.11.00.20 für Goldfische und Rotaugenkarpfen und 0301.11.00.90 für alle anderen Süßwasserzierfische; verwenden Sie das entsprechende Suffix, um die genaue Art des gemeldeten Fisches anzugeben.

    KapitelKapitel 3: Fish and crustaceans, molluscs and other aquatic invertebrates
    AbschnittAbschnitt I: Live Animals; Animal Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 0301.11.00 (Lebende Süßwasser-Zierfische) ist frei und gilt für alle in Kilogramm gemeldeten Einfuhren. Es sind keine Sonderzollsätze angegeben, aber Einfuhren können unter förderfähigen Freihandelsabkommen (FTAs) oder Präferenzprogrammen Anspruch auf Sonderbehandlung haben. Diese Zollstruktur gilt für die Unterteilungen: 0301.11.00.10 (Koi-Karpfen), 0301.11.00.20 (Goldfisch/Crucian-Karpfen) und 0301.11.00.90 (Andere Süßwasser-Zierfische), die alle denselben freien allgemeinen Satz und das Potenzial für spezielle FTA-/Präferenzprogramm-Vorteile erben, wobei die Meldeeinheiten in Kilogramm verbleiben.

    Dienstgrad (Spalte 2): Frei

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    0301.11.00.10

    Lebende Fische: > Zierfische: > Süßwasser > Koi (gemeiner Karpfen (Cyprinus carpio))

    0301.11.00.20

    Lebende Fische: > Zierfische: > Süßwasser > Goldfisch (Carassius auratus), Karpfen (Carassius carassius)

    0301.11.00.90

    Lebende Fische: > Zierfische: > Süßwasser > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken KAPITEL 3 FISCHEN UND KRUSTAZÄERN, MOLLUSKEN UND ANDEREN AQUATISCHEN INVERTEBRATEN I 3-1 Anmerkung 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Säugetiere der Position 0106; (b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210); (c) Fische (einschließlich Lebern, Eiern und Spermien) oder Krustentiere, Mollusken oder andere aquatische Wirbellose, tot und ungeeignet oder ungeeignet für den menschlichen Verzehr aufgrund ihrer Art oder ihres Zustands (Kapitel 5); Mehle, Mehl oder Pellets von Fischen oder von Krustentieren, Mollusken oder anderen aquatischen Wirbellosen, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind (Position 2301); oder (d) Kaviar oder Kaviarersatzstoffe, die aus Fisch-Eiern hergestellt werden (Position 1604). 2. In diesem Kapitel bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder direkt durch Kompression oder durch Zugabe einer geringen Menge Bindemittel agglomeriert wurden. 3. Die Positionen 0305 bis 0308 umfassen keine Mehle, Mehl und Pellets, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind (Position 0309). Zusätzliche US-Anmerkung 1. Bestimmte Fische, Krustentiere, Mollusken und andere aquatische Wirbellose sind in Kapitel 98 geregelt. Statistische Anmerkung 1. Importe von Garnelen oder Garnelenerzeugnissen unterliegen den Bestimmungen von Abschnitt 609 des Public Law 101-162 vom 21. November 1989 (16 U.S.C. 1537 Anmerkung). Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken I 3-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT I LEBENDIGE TIERE; TIERPRODUKTE I-1 Anmerkungen 1. Jeder Verweis in diesem Abschnitt auf ein bestimmtes Tiergenus oder eine bestimmte Tierart, es sei denn, der Kontext erfordert etwas anderes, umfasst einen Verweis auf die Jungtiere dieses Genus oder dieser Art. 2. Außer wenn der Kontext etwas anderes erfordert, umfasst jeder Verweis auf „getrocknete“ Produkte im Zolltarif auch Produkte, die dehydriert, verdampft oder gefriergetrocknet wurden. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes I-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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