FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    0305.62.00

    Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)

    Dieser Code umfasst frischen, gekühlten, gefrorenen, getrockneten, gesalzenen oder geräucherten Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus). Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Kabeljautypen, da er unter Kapitel 3 des Zolltarifs fällt und im Allgemeinen mit Standardhandelspartnern zollfrei behandelt wird oder unter bestimmten Freihandelsabkommen bevorzugt behandelt wird.

    Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)

    HTS-Medien

    Kapitel 3 behandelt Fische und andere Wasserlebewesen, und dieser spezifische Code, 0305.62.00, bezieht sich auf Kabeljau, der gesalzen oder in Salzlake konserviert ist, aber nicht getrocknet oder geräuchert. Dieser Code unterteilt sich weiter basierend auf der Verarbeitung des Kabeljau – entweder ganz/minimal verarbeitet oder „anderes“ – und entscheidend nach seinem Feuchtigkeitsgehalt, der von über 50 % bis nicht über 43 % reicht. Bei der Meldung wählen Sie das statistische Suffix, das sowohl den Verarbeitungstyp (ganz/anderes) als auch den Feuchtigkeitsgehalt des importierten Kabeljau genau widerspiegelt.

    KapitelKapitel 3: Fish and crustaceans, molluscs and other aquatic invertebrates
    AbschnittAbschnitt I: Live Animals; Animal Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 0305.62.00 und alle seine Unterteilungen ist frei, an Standardhandelspartner (NTR) anwendbar. Spezifische Sätze sind nicht angegeben, aber die Berechtigung für FTA- oder Präferenzprogramme kann reduzierte oder Nullzollsätze bieten. Alle Einfuhren unter diesem Code und seinen Unterteilungen müssen in Kilogramm (kg) gemeldet werden. Das bedeutet, dass der Standardzoll für berechtigte Länder frei ist, spezifische Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme jedoch Zölle weiter reduzieren oder eliminieren können, abhängig vom Ursprungsland und anderen qualifizierenden Faktoren.

    Zollsatz (Spalte 2): 2.8¢/kg

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    Code-Unterteilungen

    0305.62.00.10

    Fisch, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherter Fisch, ob vor oder während des Räuchervorgangs gekocht oder nicht: > Fisch, gesalzen, aber nicht getrocknet oder geräuchert und Fisch in Salzlake, abgesehen von essbarem Fischinnereien: > Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) > Ganz; oder verarbeitet durch Entfernung von Köpfen, Flossen, Eingeweiden, Schuppen, Wirbelsäulen oder einer Kombination davon, aber nicht anderweitig verarbeitet: > Mit einem Feuchtigkeitsgehalt nach Gewicht von über 50 Prozent

    0305.62.00.25

    Fisch, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherter Fisch, ob vor oder während des Räucherprozesses gekocht oder nicht: > Fisch, gesalzen, aber nicht getrocknet oder geräuchert und Fisch in Salzlake, abgesehen von essbarem Fischinnereien: > Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) > Ganz; oder verarbeitet durch Entfernen von Köpfen, Flossen, Eingeweiden, Schuppen, Wirbelsäulen oder einer Kombination davon, aber nicht anders verarbeitet: > Mit einem Feuchtigkeitsgehalt nach Gewicht von über 45 Prozent, aber nicht über 50 Prozent

    0305.62.00.30

    Fisch, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherter Fisch, ob vor oder während des Räucherprozesses gekocht oder nicht: > Fisch, gesalzen, aber nicht getrocknet oder geräuchert und Fisch in Salzlake, abgesehen von essbarem Fischinnereien: > Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) > Ganz; oder verarbeitet durch Entfernen von Köpfen, Flossen, Innereien, Schuppen, Wirbelsäulen oder einer Kombination davon, aber nicht weiter verarbeitet: > Mit einem Feuchtigkeitsgehalt nach Gewicht von über 43 Prozent, aber nicht über 45 Prozent

    0305.62.00.45

    Fisch, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherter Fisch, ob vor oder während des Räuchervorgangs gekocht oder nicht: > Fisch, gesalzen, aber nicht getrocknet oder geräuchert und Fisch in Salzlake, abgesehen von essbarem Fischinnereien: > Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) > Ganz; oder verarbeitet durch Entfernung von Köpfen, Flossen, Innereien, Schuppen, Wirbelsäulen oder einer Kombination davon, aber nicht anderweitig verarbeitet: > Mit einem Feuchtigkeitsgehalt nach Gewicht von nicht mehr als 43 Prozent

    0305.62.00.50

    Fisch, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherter Fisch, ob vor oder während des Räucherprozesses gekocht oder nicht: > Fisch, gesalzen, aber nicht getrocknet oder geräuchert und Fisch in Salzlake, außer essbarem Fischinnereien: > Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) > Sonstige: > Mit einem Feuchtigkeitsgehalt nach Gewicht von über 50 Prozent

    0305.62.00.60

    Fisch, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherter Fisch, ob vor oder während des Räucherprozesses gekocht oder nicht: > Fisch, gesalzen, aber nicht getrocknet oder geräuchert und Fisch in Salzlake, außer essbarem Fischinnereien: > Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) > Sonstige: > Mit einem Feuchtigkeitsgehalt nach Gewicht über 45 Prozent, aber nicht über 50 Prozent

    0305.62.00.70

    Fisch, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherter Fisch, ob vor oder während des Räucherprozesses gekocht oder nicht: > Fisch, gesalzen, aber nicht getrocknet oder geräuchert und Fisch in Salzlake, abgesehen von essbarem Fischinnereien: > Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) > Sonstige: > Mit einem Feuchtigkeitsgehalt nach Gewicht von über 43 Prozent, aber nicht über 45 Prozent

    0305.62.00.80

    Fisch, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherter Fisch, ob vor oder während des Räuchervorgangs gekocht oder nicht: > Fisch, gesalzen, aber nicht getrocknet oder geräuchert und Fisch in Salzlake, abgesehen von essbarem Fischinnereien: > Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) > Sonstige: > Mit einem Feuchtigkeitsgehalt nach Gewicht von nicht mehr als 43 Prozent

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken KAPITEL 3 FISCHEN UND KRUSTAZÄERN, MOLLUSKEN UND ANDEREN AQUATISCHEN INVERTEBRATEN I 3-1 Anmerkung 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Säugetiere der Position 0106; (b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210); (c) Fische (einschließlich Lebern, Eiern und Spermien) oder Krustentiere, Mollusken oder andere aquatische Wirbellose, tot und ungeeignet oder ungeeignet für den menschlichen Verzehr aufgrund ihrer Art oder ihres Zustands (Kapitel 5); Mehle, Mehl oder Pellets von Fischen oder von Krustentieren, Mollusken oder anderen aquatischen Wirbellosen, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind (Position 2301); oder (d) Kaviar oder Kaviarersatzstoffe, die aus Fisch-Eiern hergestellt werden (Position 1604). 2. In diesem Kapitel bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder direkt durch Kompression oder durch Zugabe einer geringen Menge Bindemittel agglomeriert wurden. 3. Die Positionen 0305 bis 0308 umfassen keine Mehle, Mehl und Pellets, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind (Position 0309). Zusätzliche US-Anmerkung 1. Bestimmte Fische, Krustentiere, Mollusken und andere aquatische Wirbellose sind in Kapitel 98 geregelt. Statistische Anmerkung 1. Importe von Garnelen oder Garnelenerzeugnissen unterliegen den Bestimmungen von Abschnitt 609 des Public Law 101-162 vom 21. November 1989 (16 U.S.C. 1537 Anmerkung). Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken I 3-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT I LEBENDIGE TIERE; TIERPRODUKTE I-1 Anmerkungen 1. Jeder Verweis in diesem Abschnitt auf ein bestimmtes Tiergenus oder eine bestimmte Tierart, es sei denn, der Kontext erfordert etwas anderes, umfasst einen Verweis auf die Jungtiere dieses Genus oder dieser Art. 2. Außer wenn der Kontext etwas anderes erfordert, umfasst jeder Verweis auf „getrocknete“ Produkte im Zolltarif auch Produkte, die dehydriert, verdampft oder gefriergetrocknet wurden. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes I-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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