FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    0811.10.00

    Erdbeeren

    Dieser Code gilt für gefrorene Erdbeeren, unabhängig davon, ob sie Zuckerzusatz enthalten. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Produkte, um den anwendbaren allgemeinen Zoll von 11,20 % zu ermitteln, oder prüfen Sie auf mögliche Zollbefreiungen, falls der Ursprung für spezielle Handelsprogramme qualifiziert ist, wie in der Dokumentation dargelegt.

    Erdbeeren

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarif umfasst essbare Früchte und Nüsse, insbesondere gefrorene Erdbeeren, unabhängig davon, ob sie Zuckerzusatz enthalten. Der Code 0811.10.00 gilt für alle gefrorenen Erdbeeren, und die Meldung erfolgt in Kilogramm. Es gibt weitere Unterteilungen basierend auf der Verpackungsgröße – kleinere Behälter bis zu 1,2 Liter (0811.10.00.20) im Vergleich zu größeren Behältern, wobei die größeren Behälter weiter nach Zuckergehalt unterteilt sind (nicht über 25 % - 0811.10.00.50, über 25 % - 0811.10.00.60 oder sonstige - 0811.10.00.70), wählen Sie daher das Suffix, das die Verpackung und den Zuckergehalt des Produkts am besten beschreibt.

    KapitelKapitel 8: Edible fruit and nuts; peel of citrus fruit or melons
    AbschnittAbschnitt II: Vegetable Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    11.20%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für Erdbeeren (HTS-Code 0811.10.00) beträgt 11,20 % und gilt für Importe aus Ländern ohne ein präferenzielles Handelsabkommen mit den USA. Einige Länder (A*, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG) erhalten jedoch einen zollfreien Satz im Rahmen spezifischer FTA- oder Präferenzprogramme. Dieser Sonderzollsatz gilt für alle Unterteilungen (0811.10.00.20, 0811.10.00.50, 0811.10.00.60, 0811.10.00.70) unabhängig von der Containergröße oder dem Zuckergehalt. Alle gemeldeten Mengen für diesen HTS-Code und seine Unterteilungen müssen in Kilogramm (kg) angegeben werden.

    Dienstgrad (Spalte 2): 35%

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    Code-Unterteilungen

    0811.10.00.20

    Obst und Nüsse, roh oder durch Dämpfen oder Kochen in Wasser gegart, gefroren, ob mit oder ohne zugesetzten Zucker oder andere Süßungsmittel: > Erdbeeren > In unmittelbaren Behältern, die jeweils nicht mehr als 1,2 Liter enthalten

    Elterncode
    0811.10.00.50

    Früchte und Nüsse, roh oder gekocht durch Dämpfen oder Kochen in Wasser, gefroren, ob Zucker oder andere Süßungsmittel enthalten oder nicht: > Erdbeeren > In unmittelbaren Behältern, die jeweils mehr als 1,2 Liter enthalten: > Enthaltend Rohrzucker und/oder Rübenzucker: > Nicht mehr als 25 Prozent nach Gewicht

    0811.10.00.60

    Früchte und Nüsse, roh oder durch Dämpfen oder Kochen in Wasser zubereitet, gefroren, ob Zucker oder andere Süßungsmittel enthalten oder nicht: > Erdbeeren > In unmittelbaren Behältern, die jeweils mehr als 1,2 Liter enthalten: > Enthaltend Roh- und/oder Rübenzucker: > Mehr als 25 Prozent nach Gewicht

    0811.10.00.70

    Früchte und Nüsse, roh oder durch Dämpfen oder Kochen in Wasser gegart, gefroren, ob mit oder ohne zugesetzten Zucker oder andere Süßungsmittel: > Erdbeeren > In unmittelbaren Behältern, die jeweils mehr als 1,2 Liter enthalten: > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 8 ESSBAREN FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALE ZITRUSFRÜCHTE ODER MELONEN II 8-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst keine unessbaren Nüsse oder Früchte. 2. Gekühlte Früchte und Nüsse sind unter denselben Zolltarifpositionen wie die entsprechenden frischen Früchte und Nüsse zu klassifizieren. 3. Getrocknete Früchte oder Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydriert oder zu folgenden Zwecken behandelt werden: (a) Zur zusätzlichen Konservierung oder Stabilisierung (zum Beispiel durch mäßige Hitzebehandlung, Schwefelung, Zugabe von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), (b) Zur Verbesserung oder Erhaltung ihres Aussehens (zum Beispiel durch Zugabe von Pflanzenöl oder kleinen Mengen Glukosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter von getrockneten Früchten oder getrockneten Nüssen bei. 4. Die Zolltarifposition 0812 gilt für Früchte und Nüsse, die ausschließlich behandelt wurden, um ihre vorläufige Konservierung während des Transports oder der Lagerung vor der Verwendung zu gewährleisten (zum Beispiel durch Schwefeldioxidgas, in Salzlake, in Schwefelwasser oder in anderen Konservierungslösungen), vorausgesetzt, sie sind in diesem Zustand nicht für den sofortigen Verzehr geeignet. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Es wird kein Abzug für Erde oder andere Verunreinigungen in Nüssen jeglicher Art gemacht, ob geschält oder ungeschält. Statistische Anmerkung 1. Eine Liste der zugelassenen Standards für „zertifiziert biologisch“ finden Sie in der Allgemeinen Statistischen Anmerkung 6. 2. Für die statistische Berichterstattung der Nummern 0807.11.3020, 0807.11.3060, 0807.11.4020 und 0807.11.4060 bezieht sich „Miniaturtyp“ Wassermelonen (auch als mini, personal, personal-size oder personal mini vermarktet) auf Wassermelonen, die mindestens 0,91 kg (2 Pfund) und nicht mehr als 3,18 kg (7 Pfund) wiegen. 3. Für die statistische Berichterstattung der Nummern 0810.10.2020, 0810.10.2060, 0810.10.4020 und 0810.10.4060 bezieht sich „für die Verarbeitung“ Erdbeeren auf Erdbeeren, die konventionell und zertifiziert biologisch angebaut und dann lose (nicht in andere Behälter wie Pints oder Kunststoffschalen gefüllt) in Kunststoffschalen mit einem Gewicht von nicht mehr als 0,91 kg (2 Pfund) verpackt sind, ohne das Gewicht der Kunststoffschalen. Diese Erdbeeren werden manchmal als „Konserven“- „Tiefkühl“- oder „Saft“-Erdbeeren bezeichnet. Sie werden nicht für den sofortigen Verzehr auf dem Frischmarkt verkauft. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung II 8-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT II GEMÜSEPRODUKTE II-1 Anmerkung 1. In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder direkt durch Kompression oder durch Zugabe eines Bindemittels in einem Anteil von nicht mehr als 3 Prozent nach Gewicht agglomeriert wurden. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes II-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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