FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    0813.50.00

    Mischungen aus Nüssen oder Trockenfrüchten dieses Kapitels

    Dieser Code deckt Mischungen von Nüssen oder Trockenfrüchten ab. Verwenden Sie diesen Code zur Klassifizierung dieser Mischungen und beachten Sie dabei, dass ein allgemeiner Zollsatz von 14 % gilt, es sei denn, die Waren qualifizieren sich für zollfreie Behandlung mit bestimmten Partnerländern, wie in den Zollinformationen dargelegt.

    Mischungen aus Nüssen oder Trockenfrüchten dieses Kapitels

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt in den Abschnitt für essbare Früchte und Nüsse, speziell für Mischungen aus Nüssen oder getrockneten Früchten. Der Code 0813.50.00 deckt diese Mischungen ab, und weitere Details werden durch Unterteilungen angegeben, die die Zusammensetzung angeben – 0813.50.00.20 für Mischungen, die nur Früchte enthalten, 0813.50.00.40 für Mischungen, die nur Nüsse enthalten, und 0813.50.00.60 für alle anderen Mischungen. Bei der Meldung wählen Sie das entsprechende Unterteilungs-Suffix basierend auf den Hauptzutaten der Mischung, um eine genaue Klassifizierung zu gewährleisten.

    KapitelKapitel 8: Edible fruit and nuts; peel of citrus fruit or melons
    AbschnittAbschnitt II: Vegetable Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    14%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A+,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der Zollsatz für den HTS-Code 0813.50.00 und seine Unterteilungen (0813.50.00.20, 0813.50.00.40, 0813.50.00.60) beträgt generell 14 %, angegeben in Kilogramm. Es gilt jedoch ein zollfreier Satz für Importe aus bestimmten Ländern, darunter Australien, Bahrain, Kanada, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, El Salvador, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Singapur und andere, die an förderfähige Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme teilnehmen. Um den freien Satz geltend zu machen, müssen die Waren die Ursprungsregeln für diese spezifischen Programme erfüllen und die entsprechende Dokumentation muss vorgelegt werden. Für Waren, die nicht aus diesen Ländern stammen, ist kein spezifischer Zollsatz über den allgemeinen Satz von 14 % hinaus angegeben.

    Dienstgrad (Spalte 2): 35%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    0813.50.00.20

    Obst, getrocknet, außer dem der Abschnitte 0801 bis 0806; Mischungen von Nüssen oder getrockneten Früchten dieses Kapitels: > Mischungen von Nüssen oder getrockneten Früchten dieses Kapitels > Nur Früchte enthaltend

    0813.50.00.40

    Obst, getrocknet, außer dem der Abschnitte 0801 bis 0806; Mischungen von Nüssen oder getrockneten Früchten dieses Kapitels: > Mischungen von Nüssen oder getrockneten Früchten dieses Kapitels > Nur Nüsse enthaltend

    0813.50.00.60

    Obst, getrocknet, außer dem der Abschnitte 0801 bis 0806; Mischungen von Nüssen oder getrockneten Früchten dieses Kapitels: > Mischungen von Nüssen oder getrockneten Früchten dieses Kapitels > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 8 ESSBAREN FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALE ZITRUSFRÜCHTE ODER MELONEN II 8-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst keine unessbaren Nüsse oder Früchte. 2. Gekühlte Früchte und Nüsse sind unter denselben Zolltarifpositionen wie die entsprechenden frischen Früchte und Nüsse zu klassifizieren. 3. Getrocknete Früchte oder Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydriert oder zu folgenden Zwecken behandelt werden: (a) Zur zusätzlichen Konservierung oder Stabilisierung (zum Beispiel durch mäßige Hitzebehandlung, Schwefelung, Zugabe von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), (b) Zur Verbesserung oder Erhaltung ihres Aussehens (zum Beispiel durch Zugabe von Pflanzenöl oder kleinen Mengen Glukosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter von getrockneten Früchten oder getrockneten Nüssen bei. 4. Die Zolltarifposition 0812 gilt für Früchte und Nüsse, die ausschließlich behandelt wurden, um ihre vorläufige Konservierung während des Transports oder der Lagerung vor der Verwendung zu gewährleisten (zum Beispiel durch Schwefeldioxidgas, in Salzlake, in Schwefelwasser oder in anderen Konservierungslösungen), vorausgesetzt, sie sind in diesem Zustand nicht für den sofortigen Verzehr geeignet. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Es wird kein Abzug für Erde oder andere Verunreinigungen in Nüssen jeglicher Art gemacht, ob geschält oder ungeschält. Statistische Anmerkung 1. Eine Liste der zugelassenen Standards für „zertifiziert biologisch“ finden Sie in der Allgemeinen Statistischen Anmerkung 6. 2. Für die statistische Berichterstattung der Nummern 0807.11.3020, 0807.11.3060, 0807.11.4020 und 0807.11.4060 bezieht sich „Miniaturtyp“ Wassermelonen (auch als mini, personal, personal-size oder personal mini vermarktet) auf Wassermelonen, die mindestens 0,91 kg (2 Pfund) und nicht mehr als 3,18 kg (7 Pfund) wiegen. 3. Für die statistische Berichterstattung der Nummern 0810.10.2020, 0810.10.2060, 0810.10.4020 und 0810.10.4060 bezieht sich „für die Verarbeitung“ Erdbeeren auf Erdbeeren, die konventionell und zertifiziert biologisch angebaut und dann lose (nicht in andere Behälter wie Pints oder Kunststoffschalen gefüllt) in Kunststoffschalen mit einem Gewicht von nicht mehr als 0,91 kg (2 Pfund) verpackt sind, ohne das Gewicht der Kunststoffschalen. Diese Erdbeeren werden manchmal als „Konserven“- „Tiefkühl“- oder „Saft“-Erdbeeren bezeichnet. Sie werden nicht für den sofortigen Verzehr auf dem Frischmarkt verkauft. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung II 8-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT II GEMÜSEPRODUKTE II-1 Anmerkung 1. In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder direkt durch Kompression oder durch Zugabe eines Bindemittels in einem Anteil von nicht mehr als 3 Prozent nach Gewicht agglomeriert wurden. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes II-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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