FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    0901.12.00

    Entkoffeiniert

    Dieser Code gilt für gerösteten, entkoffeinierten Kaffee, aufgeschlüsselt nach Sorte (Arabica, Robusta und andere) und Bio-Zertifizierungsstatus. Verwenden Sie diesen Code beim Import von grünen, entkoffeinierten Kaffeebohnen – der Zoll ist in der Regel für Standardhandelspartner frei, mit potenziellen Vorteilen für anwendbare Freihandelsabkommen – wie in Kapitel 9 des Harmonisierten Zolltarifs definiert.

    Entkoffeiniert

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt unter Kapitel 9, das Kaffee, Tee, Mate und Gewürze abdeckt. Insbesondere bezieht sich 0901.12.00 auf gerösteten, entkoffeinierten Kaffee. Es gibt eine weitere Aufschlüsselung basierend auf der Kaffeevariete (Arabica, Robusta oder andere) und ob er Bio-zertifiziert ist, was durch die letzten vier Ziffern des Codes angezeigt wird – wählen Sie das Suffix, das sowohl zum Kaffeetyp als auch zu seinem Bio-Zertifizierungsstatus passt, falls zutreffend. Diese spezifischeren Codes ermöglichen eine detaillierte Nachverfolgung verschiedener Ursprünge und Produktionsmethoden von entkoffeiniertem Kaffee.

    KapitelKapitel 9: Coffee, tea, mate and spices
    AbschnittAbschnitt II: Vegetable Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 0901.12.00 und seine Unterteilungen ist Frei, was darauf hinweist, dass für Standardhandelspartner kein Zoll erhoben wird. Spezielle Sätze sind nicht angegeben, aber die Berechtigung für Freie Sätze besteht im Rahmen von FTA- oder Präferenzprogrammen. Alle gemeldeten Mengen für diesen Code und seine Unterteilungen (0901.12.00.20 bis 0901.12.00.75) müssen in Kilogramm angegeben werden. Die Unterteilungen unterscheiden nach Kaffeevariete (Arabica, Robusta, Sonstiges) und Bio-Zertifizierung, was die Berechtigung für spezielle Handelsprogrammvorteile beeinflussen kann, der Zollsatz jedoch bei Berechtigung generell Frei bleibt.

    Dienstgrad (Spalte 2): Frei

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    Code-Unterteilungen

    0901.12.00.20

    Kaffee, ob geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -schuppen; Kaffeesubstitute, die Kaffee in irgendeinem Anteil enthalten: > Nicht gerösteter Kaffee: > Entkoffeiniert > Arabica: > Bio-zertifiziert

    0901.12.00.35

    Kaffee, ob geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -schuppen; Kaffeesubstitute, die Kaffee in irgendeinem Anteil enthalten: > Nicht gerösteter Kaffee: > Entkoffeiniert > Arabica: > Sonstige

    0901.12.00.40

    Kaffee, ob geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -schuppen; Kaffeesubstitute, die Kaffee in irgendeinem Anteil enthalten: > Nicht gerösteter Kaffee: > Entkoffeiniert > Robusta: > Bio-zertifiziert

    0901.12.00.55

    Kaffee, ob geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -schalen; Kaffeesubstitute, die Kaffee in irgendeinem Anteil enthalten: > Nicht gerösteter Kaffee: > Entkoffeiniert > Robusta: > Sonstiges

    0901.12.00.60

    Kaffee, ob geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -schuppen; Kaffeesubstitute, die in irgendeinem Anteil Kaffee enthalten: > Nicht gerösteter Kaffee: > Entkoffeiniert > Sonstiges: > Bio-zertifiziert

    0901.12.00.75

    Kaffee, ob geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -schalen; Kaffeesubstitute, die Kaffee in irgendeinem Verhältnis enthalten: > Kaffee, nicht geröstet: > Entkoffeiniert > Sonstiges: > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisierter Zolltarif der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Berichterstattung KAPITEL 9 KAFFEE, TEE, MATÉ UND KRYDDER II 9-1 Anmerkungen 1. Mischungen der Produkte der Positionen 0904 bis 0910 sind wie folgt zu klassifizieren: (a) Mischungen von zwei oder mehr Produkten derselben Position sind in dieser Position zu klassifizieren; (b) Mischungen von zwei oder mehr Produkten unterschiedlicher Positionen sind in Position 0910 zu klassifizieren. Die Zugabe anderer Stoffe zu den Produkten der Positionen 0904 bis 0910 (oder zu den in Absatz (a) oder (b) genannten Mischungen) berührt nicht deren Klassifizierung, sofern die resultierenden Mischungen den wesentlichen Charakter der Waren dieser Positionen beibehalten. Andernfalls sind solche Mischungen nicht in diesem Kapitel klassifiziert; solche, die gemischte Gewürze oder Mischgewürze darstellen, sind in Position 2103 klassifiziert. 2. Dieses Kapitel umfasst keinen Cubeb-Pfeffer (Pipercubeba) oder andere Produkte der Position 1211. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Sofern nicht anders angegeben, umfassen die Bestimmungen dieses Kapitels die genannten Produkte, ob ganz oder in zerstoßenem oder pulverförmigem Zustand. 2. Es wird kein Abzug für Erde oder andere Fremdstoffe in den Produkten dieses Kapitels gewährt. 3. Die im Unterpositionen 0901.11 bis 0901.22, einschließlich, angegebenen Zollsätze gelten nicht für Produkte, die nach Puerto Rico importiert werden und auf die gemäß Abschnitt 319 des Tariff Act von 1930, in der geänderten Fassung (19 U.S.C. 1319), ein Zoll erhoben wird. 4. Alle unmittelbaren Behälter und Verpackungen sowie alle Zwischenbehälter von Tee (Position 0902) in Packungen von weniger als 2,3 kg Netto sind, falls sie leer importiert werden, zu den Sätzen zollpflichtig, die für solche Behälter und Verpackungen gelten, mit Ausnahme von Waren, die aus den unten aufgeführten Gebieten stammen, die zollfrei einführen dürfen. Australien, Kanada, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Singapur. 5. Gemäß 21 U.S.C. 41 ist der Import von unreinformem Tee verboten, außer wie in Kapitel 98.1 vorgesehen. 6. Der Import von Pfefferschalen, gemahlen oder ungemahlen, ist verboten. Statistische Anmerkung 1. Eine Liste der genehmigten Standards für „Bio-zertifiziert“ finden Sie in der Allgemeinen Statistischen Anmerkung 6. 1/ Übernahme einer rechtlichen Anmerkung aus dem Tariff Schedule of the United States (TSUS). Das Tea Importation Act (21 U.S.C. 41) wurde am 9. April 1996 aufgehoben. Der schattierte Bereich zeigt an, dass die Bestimmungen abgelaufen sind. Harmonisierter Zolltarif der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Berichterstattung II 9-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT II GEMÜSEPRODUKTE II-1 Anmerkung 1. In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder direkt durch Kompression oder durch Zugabe eines Bindemittels in einem nicht über 3 Prozent nach Gewicht liegenden Verhältnis agglomeriert wurden. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes II-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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