FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    1103.13.00

    Von Mais

    Der HTS-Code 1103.13.00 umfasst Maiskörner und -mehl – Produkte aus zerbrochenem Mais – und wird zur Klassifizierung dieser Artikel für Import-/Exportzwecke verwendet. Der Zoll beträgt in der Regel 0,3 Cent/kg für Standardhandelspartner, kann aber je nach Ursprungsland und geltenden Handelsabkommen zollfrei sein, wie in den Kapitelnachrichten detailliert.

    Von Mais

    HTS-Medien

    Diese Zollpflicht gilt für Produkte der Mühlenindustrie, insbesondere für Maiskörner und Mehl unter Code 1103.13.00. Dies umfasst zerbrochene Maiskörner, bei denen mindestens 95 % nach Gewicht durch ein 2-mm-Sieb fallen. Es gibt zwei statistische Unterteilungen: 1103.13.00.20 für Maismehl und 1103.13.00.60 für alle anderen Maiskörner und Mehle; wählen Sie den Zusatz, der das spezifische gemeldete Produkt am besten widerspiegelt. Die Zollsätze betragen in der Regel 0,3 Cent/kg, können aber für Waren aus bestimmten Ländern mit entsprechenden Handelsabkommen zollfrei sein.

    KapitelKapitel 11: Products of the milling industry; malt; starches; inulin; wheat gluten
    AbschnittAbschnitt II: Vegetable Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    0.3¢/kg

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der Zoll für den HTS-Code 1103.13.00 und seine Unterteilungen (1103.13.00.20 & 1103.13.00.60) wird in kg berechnet. Der allgemeine Satz beträgt 0,3¢/kg und gilt für alle Ursprünge. Sonderzollsätze von Frei gelten für Waren, die aus Australien, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Europäischen Union, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Philippinen, Singapur und anderen teilnahmeberechtigten FTA-/Präferenzprogramm-Ländern stammen. Diese Sonderzollsätze gelten sowohl für den Hauptcode als auch für seine Unterteilungen, vorausgesetzt, die Waren erfüllen die Ursprungsregeln der jeweiligen Abkommen. Für Waren, die nicht in diesen Ländern mit Sonderzollsätzen hergestellt wurden, gibt es über den allgemeinen Zoll hinaus keinen festgelegten Zoll.

    Abgabensatz (Spalte 2): 1.1¢/kg

    Hilfe bei
    _

    Sprechen Sie mit unserem Team für HTS-Beratung, Zollfragen und Frachtunterstützung.

    Code-Unterteilungen

    1103.13.00.20

    Getreidekörner, Mehl und Pellets: > Körner und Mehl: > Von Mais > Maismehl

    1103.13.00.60

    Getreidekörner, Mehl und Pellets: > Körner und Mehl: > Von Mais > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 11 ERZEUGNISSE DER MÜHLENINDUSTRIE; MALZ; STÄRKE; INULIN; WEIZENGLUTEN II 11-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Geröstetes Malz, das als Kaffeerzeugnis verkauft wird (Position 0901 oder 2101); (b) Fertige Mehle, Körner, Mehle oder Stärken der Position 1901; (c) Cornflakes oder andere Erzeugnisse der Position 1904; (d) Gemüse, zubereitet oder konserviert, der Position 2001, 2004 oder 2005; (e) Pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30); oder (f) Stärken mit Charakter von Parfümerie-, Kosmetik- oder Toilettenpräparaten (Kapitel 33). 2. (A) Erzeugnisse aus der Vermahlung der in der Tabelle unten aufgeführten Getreidesorten fallen in dieses Kapitel, wenn sie im Trockenprodukt nach Gewicht: (a) Einen Stärkegehalt (bestimmt nach der modifizierten Ewers-Polarimetriemethode) aufweisen, der den in Spalte (2) angegebenen übersteigt; und (b) Einen Aschegehalt (nach Abzug aller zugesetzten Mineralien) aufweisen, der den in Spalte (3) angegebenen nicht übersteigt. Andernfalls fallen sie unter Position 2302. Das Keimling von Getreide, ganz, gerollt, geschält oder gemahlen, wird jedoch immer unter Position 1104 klassifiziert. (B) Erzeugnisse, die unter den oben genannten Bestimmungen in dieses Kapitel fallen, werden unter Position 1101 oder 1102 klassifiziert, wenn der Prozentsatz, der durch ein gewebtes Metalldrahtsieb mit der in Spalte (4) oder (5) angegebenen Öffnung hindurchgeht, nach Gewicht nicht geringer ist als der für das betreffende Getreide angegeben ist. Andernfalls fallen sie unter Position 1103 oder 1104. Stärkegehalt des Getreides Aschegehalt Durchgangsrate durch ein Sieb mit einer Öffnung von-- 315 Mikrometer 500 Mikrometer (1) (2) (3) (Mikron) (Mikron) (4) (5) Prozent Prozent Prozent Prozent Weizen und Roggen ........ 45 2,5 80 - Gerste ..................... 45 3 80 - Hafer ....................... 45 5 80 - Mais (Maize) und Hirse ...... 45 2 - 90 Reis ........................ 45 1,6 80 - Buchweizen ............. 45 4 80 - 3. Für die Zwecke der Position 1103 bedeuten die Begriffe „Körner“ und „Mehl“ Erzeugnisse, die durch die Fragmentierung von Getreidekörnern gewonnen werden, von denen -- (a) Im Falle von Maisprodukten mindestens 95 Prozent nach Gewicht durch ein gewebtes Metalldrahtsieb mit einer Öffnung von 2 mm hindurchgehen; (b) Im Falle anderer Getreideprodukte mindestens 95 Prozent nach Gewicht durch ein gewebtes Metalldrahtsieb mit einer Öffnung von 1,25 mm hindurchgehen. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung II 11-2 Zusätzliche US-Anmerkung 1. Ungeachtet der im Unterkapitel festgelegten Zollsätze sind Mischungen von Erzeugnissen, die unter Positionen 1101, 1102, 1103 oder 1104 klassifiziert werden können (mit Ausnahme von Mischungen, die unter Unterposition 1102.90.30 klassifiziert werden können), wie folgt zollpflichtig: Spalte 1 (allgemein)- 12,8% Spalte 1 (speziell)- Frei (AU,CL,E,IL,P,SG) Spalte 2- 20% Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung II 11-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT II GEMÜSEPRODUKTE II-1 Anmerkung 1. In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder direkt durch Kompression oder durch Zugabe eines Bindemittels in einem nicht über 3 Prozent nach Gewicht liegenden Verhältnis agglomeriert wurden. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes II-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

    Mit einem HTS-Spezialisten sprechen

    Erhalten Sie Unterstützung bei Klassifizierung, Compliance und Versandstrategie.