FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    1601.00.60

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    Der HTS-Code 1601.00.60 umfasst Würste und ähnliche Produkte aus Fleisch, Fleischabfällen, Blut oder Insekten. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser verarbeiteten Fleischprodukte, um den anwendbaren allgemeinen Zollsatz von 3,20 % (oder den Freibetrag für berechtigte Länder) gemäß Kapitel 16 des Harmonisierten Zolltarifs zu ermitteln.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt in die übergeordnete Kategorie der verarbeiteten Lebensmittel, die sich speziell mit Würsten und ähnlichen Produkten aus Fleisch, Fleischabfällen, Blut oder Insekten befasst. Der Code 1601.00.60 deckt diese Produkte ab, wenn sie als „anderes“ klassifiziert sind, was bedeutet, dass sie nicht in spezifischere Klassifizierungen innerhalb dieses Abschnitts passen. Es gibt weitere Unterteilungen für Rindfleischprodukte (1601.00.60.20), Konserven (1601.00.60.60) und eine allgemeine „andere“ Kategorie (1601.00.60.80); wählen Sie das Suffix, das die Zusammensetzung oder die Konservierungsmethode des Produkts am besten beschreibt, falls zutreffend. Die Zollsätze variieren je nach Handelsabkommen, wobei die allgemeinen Sätze bei 3,2 % liegen und mögliche Freizölle für Waren aus bestimmten Ländern bestehen.

    KapitelKapitel 16: Preparations of meat, of fish or of crustaceans, molluscs or other aquatic invertebrates
    AbschnittAbschnitt IV: Prepared Foodstuffs; Beverages, Spirits, and Vinegar; Tobacco and Manufactured Tobacco Substitutes

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    3.20%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A,AU,BH,CL,CO,D,E*,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Steuersatz für den HTS-Code 1601.00.60 beträgt 3,20% auf Importe aus Ländern ohne präferenzielle Handelsabkommen. Sondersteuersätze von Frei gelten für Waren, die aus Australien, Österreich, Bahrain, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Europäischen Union, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Peru, Panama, Paraguay, Singapur und anderen Ländern, die für ein FTA oder Präferenzprogramme berechtigt sind, stammen. Diese Sondersteuersätze gelten für den Hauptcode und alle seine Unterteilungen (1601.00.60.20, 1601.00.60.60 und 1601.00.60.80), wenn die Waren die Ursprungsregeln des jeweiligen Handelsabkommens erfüllen. Alle Mengen sind in Kilogramm anzugeben. Abschnittsinformationen sind nicht angegeben.

    Dienstgrad (Spalte 2): 20%

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    Code-Unterteilungen

    1601.00.60.20

    Würste und ähnliche Produkte aus Fleisch, Fleischabfällen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf Basis dieser Produkte: > Sonstiges: > Sonstiges > Rind

    Elterncode
    1601.00.60.60

    Würste und ähnliche Produkte aus Fleisch, Fleischunterzeug, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf Basis dieser Produkte: > Sonstige: > Sonstige > Sonstige: > Konserven

    1601.00.60.80

    Würste und ähnliche Produkte aus Fleisch, Fleischunterzeug, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf Basis dieser Produkte: > Sonstige: > Sonstige > Sonstige: > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 16 VORBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCH, KRUSTENTIEREN, MOLLUSKEN ODER ANDEREN AQUATISCHEN INVERTEBRATEN ODER VON INSEKTEN IV 16-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst kein Fleisch, Fleischbrät, Fisch, Krebstiere, Mollusken oder andere aquatische Wirbellose sowie Insekten, die nach den in Kapitel 2 oder 3 festgelegten Verfahren oder gemäß Anmerkung 6 zu Kapitel 4 oder unter der Position 0504 zubereitet oder konserviert wurden. 2. Lebensmittelzubereitungen fallen in dieses Kapitel, vorausgesetzt, sie enthalten mehr als 20 Prozent nach Gewicht Wurst, Fleisch, Fleischbrät, Blut, Insekten, Fisch oder Krebstiere, Mollusken oder andere aquatische Wirbellose oder eine Kombination davon. In Fällen, in denen die Zubereitung zwei oder mehr der oben genannten Produkte enthält, wird sie unter der Position des Kapitels 16 klassifiziert, die dem Bestandteil oder den Bestandteilen entspricht, die nach Gewicht dominieren. Diese Bestimmungen gelten nicht für gefüllte Produkte der Position 1902 oder die Zubereitungen der Position 2103 oder 2104. Anmerkungen zu Unterpositionen 1. Für die Zwecke der Unterposition 1602.10 bedeutet der Ausdruck „homogenisierte Zubereitungen“ Zubereitungen aus Fleisch, Fleischbrät, Blut oder Insekten, die fein homogenisiert sind, zum Einzelverkauf als Lebensmittel für Säuglinge oder Kleinkinder oder zu diätetischen Zwecken in Behältern mit einem Nettogewichtsinhalt von nicht mehr als 250 g abgepackt sind. Für die Anwendung dieser Definition sind keine kleinen Mengen von Zutaten zu berücksichtigen, die zur Würzung, Konservierung oder zu anderen Zwecken zur Zubereitung hinzugefügt wurden. Diese Zubereitungen können eine geringe Menge sichtbarer Fleischstücke, Fleischbrät oder Insekten enthalten. Diese Unterposition hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602. 2. Der Fisch, die Krebstiere, Mollusken und anderen aquatischen Wirbellosen, die in den Unterpositionen der Position 1604 oder 1605 nur unter ihren allgemeinen Namen angegeben sind, sind derselben Art wie diejenigen, die in Kapitel 3 unter demselben Namen erwähnt werden. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke dieses Kapitels bedeutet der Begriff „in Öl“ verpackt in Öl oder Fett oder in zugesetztem Öl oder Fett und anderen Substanzen, unabhängig davon, ob dieses Öl oder Fett zum Zeitpunkt der Verpackung oder davor hinzugefügt wurde. 2. Bei der Festsetzung des Zolls auf Fleisch werden keine Berücksichtigungen für normale Bestandteile wie Knochen, Fett und Haut oder Leder vorgenommen. Das zollpflichtige Gewicht von Fleisch in luftdichten Behältern, die bestimmten Sätzen unterliegen, umfasst den gesamten Inhalt der Behälter. 3. Für die Zwecke der Unterpositionen 1604.14.22 und 1604.14.30 können Thunfisch und Skipjack aus den frei assoziierten Staaten zollfrei unter der entsprechenden Unterposition in einer von der allgemeinen Anmerkung 10(c) des Zolltarifs festgelegten Gesamtmenge eingeführt werden. Waren aus den frei assoziierten Staaten, die in einer Menge über dieser festgelegten Gesamtmenge eingeführt oder aus dem Lager zur Konsumation entnommen werden, unterliegen dem entsprechenden Zollsatz gemäß der „Allgemeinen“ Unterspalte der Spalte 1. Statistische Anmerkung 1. Importe von Garnelen oder Garnelenerzeugnissen unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts 609 des Public Law 101-162 vom 21. November 1989 (16 U.S.C. 1537 Anmerkung). Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung IV 16-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT IV VORBEREITETE LEBENSMITTEL; GETRÄNKE, SPIRITUS UND ESSIG; TABAK UND HERGESTELLTE TABAKERSATZSTOFFE; PRODUKTE, OB MIT NICOTIN BEHALTEND ODER NICHT, DIE ZUM EINATMEN OHNE VERBRENNUNG GEDECKT SIND; ANDERE NICOTINBEHALTENDE PRODUKTE, DIE ZUR AUFNAHME VON NICOTIN IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER GEDECKT SIND IV-1 Anmerkung 1. In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder durch Kompression oder durch die Zugabe eines Bindemittels in einem Anteil von nicht mehr als 3 Prozent nach Gewicht agglomeriert wurden. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „konserviert“ Produkte, die in luftdichten Behältern durch Hitzebehandlung konserviert wurden, um Mikroorganismen und Enzyme zu zerstören oder zu inaktivieren, die sonst zu Verderb führen könnten. 2. Für die Zwecke dieses Abschnitts, sofern der Kontext nichts anderes erfordert-- (a) bezeichnet der Begriff „Prozent nach Trockengewicht“ den Zuckergehalt als Prozentsatz der gesamten Feststoffe im Produkt; (b) Der Begriff „fähig zur weiteren Verarbeitung oder Mischung mit ähnlichen oder anderen Zutaten“ bedeutet, dass das importierte Produkt in einem solchen Zustand oder Behälter ist, dass es einer zusätzlichen Vorbereitung, Behandlung oder Herstellung unterzogen werden kann oder mit einer zusätzlichen Zutat, einschließlich Wasser oder einer anderen Flüssigkeit, gemischt oder kombiniert werden kann, abgesehen von der Verarbeitung oder Mischung mit anderen Zutaten, die vom Endverbraucher vor dem Verzehr des Produkts durchgeführt werden; (c) der Begriff „für den Endverbraucher in der identischen Form und Verpackung vorbereitet“ bedeutet, dass das Produkt in Verpackungen dieser Größe und Kennzeichnung importiert wird, die leicht als für den Einzelhandel an den Endverbraucher bestimmt erkennbar sind, ohne dass eine Änderung der Form des Produkts oder seiner Verpackung erforderlich ist; und (d) der Begriff „Endverbraucher“ umfasst keine Einrichtungen wie Krankenhäuser, Gefängnisse und Militäreinrichtungen oder Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Hotels, Bars oder Bäckereien. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes IV-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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