FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    2207.20.00

    Ethylalkohol und andere Spirituosen, entalkoholisiert, jeder Stärke

    Der HTS-Code 2207.20.00 umfasst Ethylalkohol und andere Spirituosen, die entalkoholisiert wurden, jeder Alkoholstärke. Dieser Code wird zur Klassifizierung dieser Produkte für den Import verwendet, mit einem allgemeinen Zollsatz von 1,9 %, es sei denn, der Importeur qualifiziert sich für ein Präferenzhandelsabkommen, das zollfreien Eintritt gewährt.

    Ethylalkohol und andere Spirituosen, entalkoholisiert, jeder Stärke

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs umfasst Ethylalkohol und andere Spirituosen, die entalkoholisiert wurden, d. h. für den menschlichen Verzehr als Getränk ungeeignet gemacht wurden. Der Code 2207.20.00 deckt speziell entalkoholisierten Ethylalkohol jeder Stärke oder einen Alkoholgehalt von 80 Prozent Volumen oder höher ab. Es gibt zwei Unterteilungen: 2207.20.00.10 für Alkohol, der für den Brennstoffgebrauch bestimmt ist, und 2207.20.00.90 für alle anderen entalkoholisierten Alkohol; wählen Sie das entsprechende Suffix basierend auf dem beabsichtigten Verwendungszweck des Alkohols. Die Zollsätze betragen im Allgemeinen 1,90 %, können aber für bestimmte Handelspartner zollfrei sein, und es können auch interne Steuern anfallen.

    KapitelKapitel 22: Beverages, spirits and vinegar
    AbschnittAbschnitt IV: Prepared Foodstuffs; Beverages, Spirits, and Vinegar; Tobacco and Manufactured Tobacco Substitutes

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    1.90%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A+,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PE,S,SG) See 9822.09.22-9822.09.24 (PA)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 2207.20.00 beträgt 1,90% und gilt für alle Einfuhren, sofern kein Anspruch auf einen Sonderzollsatz besteht. Mehrere Länder (A+, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PE, S, SG) erhalten unter bestimmten Handelsabkommen oder Präferenzprogrammen zollfreien Import, wie in den Notizen 9822.09.22-9822.09.24 detailliert. Diese Zollsatzstruktur gilt für beide Unterteilungen: 2207.20.00.10 (für Kraftstoffverbrauch) und 2207.20.00.90 (sonstiges). Alle Mengen müssen in Litern angegeben werden. Für Länder außerhalb der aufgeführten gibt es keinen Sonderzollsatz.

    Dienstgrad (Spalte 2): 20%

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    Code-Unterteilungen

    2207.20.00.10

    Undenaturierter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Prozent Vol. oder höher; Ethylalkohol und andere Spirituosen, denaturiert, beliebiger Stärke: > Ethylalkohol und andere Spirituosen, denaturiert, beliebiger Stärke > Für Brennstoffzwecke

    2207.20.00.90

    Undenaturierter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Prozent Vol. oder höher; Ethylalkohol und andere Spirituosen, denaturiert, beliebiger Stärke: > Ethylalkohol und andere Spirituosen, denaturiert, beliebiger Stärke > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 22 GETRÄNKE, SPIRITUS UND ESSIG IV 22-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Produkte dieses Kapitels (außer denen des Postens 2209), die für kulinarische Zwecke zubereitet und dadurch für den Verzehr als Getränke ungeeignet gemacht wurden (im Allgemeinen Posten 2103) (b) Meerwasser (Posten 2501); (c) Destilliertes oder Leitfähigkeitswasser oder Wasser ähnlicher Reinheit (Posten 2853); (d) Essigsäure mit einer Konzentration von mehr als 10 Prozent nach Gewicht der Essigsäure (Posten 2915); (e) Arzneimittel des Postens 3003 oder 3004; oder (f) Parfüm- oder Toilettenpräparate (Kapitel 33). 2. Für die Zwecke dieses Kapitels und der Kapitel 20 und 21 ist der „alkoholische Grad nach Volumen“ bei einer Temperatur von 20°C festzulegen. 3. Für die Zwecke des Postens 2202 bezeichnet der Begriff „alkoholfreie Getränke“ Getränke mit einem alkoholischen Grad nach Volumen von nicht mehr als 0,5 Prozent vol. Alkoholische Getränke werden entsprechend den Posten 2203 bis 2206 oder Posten 2208 klassifiziert. Anmerkung zum Unterposten 1. Für die Zwecke des Unterpostens 2204.10 bedeutet der Ausdruck „Sekt“ Wein, der bei einer Temperatur von 20°C in verschlossenen Behältern einen Überdruck von nicht weniger als 3 bar aufweist. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die auf Produkte dieses Kapitels erhobenen Zölle sind zusätzlich zu den unter geltendem Recht oder einem nachfolgenden Gesetz erhobenen innerstaatlichen Steuern. Die auf Produkte dieses Kapitels erhobenen Zölle, die auch Gegenstand innerstaatlicher Steuern sind, werden nur auf die Mengen erhoben, die diesen Steuern unterliegen; mit Ausnahme des Falles von destillierten Spirituosen, die gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 5232 des Internal Revenue Code von 1954 in das Zolllager eines Destillationswerks überführt werden, werden die Zölle auf die Menge erhoben, die aus der Zollverwahrung entnommen wird. 2. Die Unterposten 2202.99.30, 2202.99.35, 2202.99.36 und 2202.99.37 umfassen vitamin- oder mineralangereicherte Frucht- oder Gemüsesäfte, die nur in nicht konzentrierter Form importiert werden. Solche Säfte, die in konzentrierter Form importiert werden, sind entsprechend den Unterposten 2106.90.48, 2106.90.52 oder 2106.90.54 klassifizierbar. 3. Die zollpflichtigen Mengen alkoholischer Säfte (einschließlich Traubensaft), die unter Posten 2204, 2206 oder 2208 klassifiziert sind, sind gemäß den zusätzlichen US-Anmerkungen 1, 2 und 3 in Kapitel 20 zu berechnen. 4. Der Begriff „perliges Wein“ bezeichnet Wein, der kein Sekt ist und mehr als 0,392 Gramm Kohlendioxid pro 100 Milliliter Wein enthält. 5. Wo in Posten 2204, 2206, 2207 oder 2208 die in den Zolltarifspalten angegebenen Sätze in Bezug auf einen Proof-Liter angegeben sind, bezeichnet ein Proof-Liter ein Liter Flüssigkeit bei 15,56°C (60°F), der 50 Prozent (100 Proof) nach Volumen Ethylalkohol enthält, der bei 15,56°C (60°F) eine spezifische Dichte von 0,7939 im Vergleich zu Wasser bei 15,56°C (60°F) als Eins hat oder dessen alkoholäquivalente. 6. Wo in Posten 2204, 2206, 2207 oder 2208 die Zollsätze auf Basis eines Proof-Liters erhoben werden, geben die angegebenen Sätze den Zollbetrag an, der auf jeden Liter eines importierten Produkts mit 100 Proof erhoben wird. Der Zollbetrag, der auf jeden Liter eines Produkts erhoben wird, das mit mehr oder weniger als 100 Proof importiert wird, hat das gleiche Verhältnis zum anwendbaren Zollsatz wie der Proof des importierten Produkts zum 100 Proof. 7. Der Standard zur Bestimmung des Proof von Brandy und anderen Spirituosen oder Likören jeglicher Art bei Import ist derselbe, der in den Gesetzen über innere Einnahmen definiert ist. Der Schatzmeister kann nach eigenem Ermessen die Bestimmung des Proof von Weinen, Cordials oder anderen Likören und Fruchtsäften durch Destillation oder auf andere Weise genehmigen, wenn es unpraktisch ist, diesen Proof nach den Vorschriften des geltenden Gesetzes oder der Vorschriften festzustellen. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung IV 22-2 Zusätzliche US-Anmerkungen (fort.) 8. Bestimmungen für die zollfreie Einfuhr bestimmter Proben alkoholischer Getränke sind in Unterposten 9811.00.20 des Kapitels 98 geregelt. 9. Für die Zwecke des Postens 2209 beträgt der Standard-Essig-Proof 4 Prozent nach Gewicht Essigsäure. Statistische Anmerkung 1. Die Mengeneinheit „kg cmsc“ (Kilogramm Milchfeststoffe) umfasst alle Milchbestandteile außer Wasser. 2. Für eine Liste zugelassener Standards für „zertifiziert biologisch“ siehe Allgemeine Statistische Anmerkung 6. 3. Für die Zwecke der statistischen Berichterstattung unter der Nummer 2206.00.1510 bezieht sich „harzer Apfelwein“ auf ein fermentiertes Getränk, das nicht mehr als 0,64 Gramm Kohlendioxid pro 100 Milliliter enthält, das aus Äpfeln, Birnen oder deren Konzentraten gewonnen wird, ohne andere Fruchtprodukte oder Aromastoffe und das einen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Prozent und weniger als 8,5 Prozent nach Volumen aufweist. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung IV 22-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT IV VERZEHRBEREITE LEBENSMITTEL; GETRÄNKE, SPIRITUS UND ESSIG; TABAK UND HERGESTELLTE TABAKERSATZSTOFFE; PRODUKTE, OB MIT NICOTIN BEHALTEND ODER NICHT, DIE ZUM EINATMEN OHNE VERBRENNUNG GEDECKT SIND; ANDERE NICOTINBEHALTENDE PRODUKTE, DIE ZUR AUFNAHME VON NICOTIN IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER GEDECKT SIND IV-1 Anmerkung 1. In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder durch Kompression oder durch Zugabe eines Bindemittels in einem Verhältnis von nicht mehr als 3 Prozent nach Gewicht agglomeriert wurden. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „konserviert“ Produkte, die in luftdichten Behältern durch Hitzebehandlung konserviert wurden, um Mikroorganismen und Enzyme zu zerstören oder zu inaktivieren, die sonst zu Verderb führen könnten. 2. Für die Zwecke dieses Abschnitts, sofern der Kontext nichts anderes erfordert-- (a) bedeutet der Begriff „Prozent nach Trockengewicht“ den Zuckergehalt als Prozentsatz der gesamten Feststoffe im Produkt; (b) Der Begriff „fähig zur weiteren Verarbeitung oder Vermischung mit ähnlichen oder anderen Zutaten“ bedeutet, dass das importierte Produkt in einem solchen Zustand oder Behälter ist, dass es einer zusätzlichen Vorbereitung, Behandlung oder Herstellung unterzogen oder mit einer zusätzlichen Zutat, einschließlich Wasser oder einer anderen Flüssigkeit, gemischt oder kombiniert werden kann, abgesehen von der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Zutaten, die vom Endverbraucher vor dem Verzehr des Produkts durchgeführt wird; (c) der Begriff „für den Endverbraucher in identischer Form und Verpackung vorbereitet“ bedeutet, dass das Produkt in Verpackungen dieser Größe und mit dieser Kennzeichnung importiert wird, sodass es leicht als für den Einzelhandel an den Endverbraucher bestimmt erkennbar ist, ohne dass eine Änderung der Form des Produkts oder seiner Verpackung erforderlich ist; und (d) der Begriff „Endverbraucher“ umfasst keine Einrichtungen wie Krankenhäuser, Gefängnisse und Militäreinrichtungen oder Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Hotels, Bars oder Bäckereien. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes IV-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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