FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    2616.90.00

    Andere

    Der HTS-Code 2616.90.00 umfasst Erze und Konzentrate von Edelmetallen, die nicht anderweitig spezifiziert sind, und erfordert die Angabe des Gold-, Kupfer-, Blei- und Zinkgehalts. Importeure dieser Materialien sollten diesen Code verwenden und beachten, dass auf den Bleigehalt ein Zoll von 1,7¢/kg anfällt und je nach Ursprungsland und geltenden Handelsabkommen möglicherweise zollfrei ist, wie in Kapitel 26 detailliert beschrieben.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Code fällt unter Kapitel 26, das Erze, Schlacken und Asche abdeckt, und befasst sich speziell mit Edelmetallerzen und -konzentraten, die nicht anderswo spezifiziert sind. Der Code 2616.90.00 umfasst „sonstige“ Edelmetallerze und -konzentrate, d. h. solche, die nicht in früheren Kategorien innerhalb von Kapitel 26 aufgeführt sind. Es gibt mehrere Unterteilungen, um den Gehalt spezifischer Metalle wie Kupfer, Blei, Zink, Gold und andere Edelmetalle zu melden, wobei jede eine separate statistische Meldenummer erfordert. Bei der Meldung wählen Sie das statistische Suffix, das dem primären Metallgehalt entspricht, und wenn mehrere Metalle vorhanden sind, sind mehrere Einträge mit den entsprechenden Gewichten und Werten erforderlich.

    KapitelKapitel 26: Ores, slag and ash
    AbschnittAbschnitt V: Mineral Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    1.7¢/kg on lead content

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A+,AU,BH,CL,CO,D,E,IL, JO,KR,MA, OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 2616.90.00 und seine Unterteilungen (2616.90.00.10-2616.90.00.50) beträgt 1,7¢/kg auf Blei-Gehalt, anwendbar auf Standard-Handelspartner. Sonderzollsätze von Free gelten für Waren, die aus Ländern mit entsprechenden Freihandelsabkommen oder Präferenzprogrammen stammen (A+, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG). Der Zoll wird auf der Grundlage des Metallgehalts (Au g, Cu kg, Pb kg, Zn kg, g) erhoben, und die US-Hinweise erlauben einen Abzug von 18kg pro trockener metrischer Tonne für Kupfer-, Blei- oder Zinkgehalt bei der Zollberechnung. Die statistische Meldung erfordert, dass die Menge des Metallgehalts ohne Abzüge gemeldet wird.

    Abgabensatz (Spalte 2): 8.8¢/kg auf Kupfergehalt + 3.3¢/kg auf Blei-Gehalt + 3.7¢/kg auf Zink-Gehalt

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    Code-Unterteilungen

    2616.90.00.10

    Edelmetallerze und Konzentrate: > Sonstiges > Kupfergehalt

    2616.90.00.20

    Edelmetallerze und -konzentrate: > Sonstiges > Blei-Gehalt

    2616.90.00.30

    Edelmetallerze und Konzentrate: > Sonstiges > Zinkgehalt

    2616.90.00.40

    Edelmetallerze und Konzentrate: > Sonstiges > Goldgehalt

    2616.90.00.50

    Edelmetallerze und -konzentrate: > Sonstiges > Sonstiger Edelmetallgehalt

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 26 ERZE, SCHLAMM UND ASH V 26-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Schlacke oder ähnlicher Industrieabfall, der als Macadam vorbereitet ist (Position 2517); (b) Natriumkarbonat (Magnesit), ob gekalkt oder nicht (Position 2519); (c) Schlämme aus Lagertanks von Petroleumölen, die hauptsächlich aus solchen Ölen bestehen (Position 2710); (d) Basis-Schlacke des Kapitels 31; (e) Schlackenfaser, Steinwolle oder ähnliche Mineralwolle (Position 6806); (f) Abfall oder Schrott von Edelmetallen oder von Metallen, die mit Edelmetallen überzogen sind; anderer Abfall oder Schrott, der Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthält, von einer Art, die hauptsächlich zur Rückgewinnung von Edelmetallen verwendet wird (Position 7112 oder 8549); oder (g) Kupfer-, Nickel- oder Kobaltmatten, die durch einen Schmelzprozess hergestellt werden (Abschnitt XV). 2. Für die Zwecke der Positionen 2601 bis 2617 bedeutet der Begriff „Erze“ Mineralien mineralogischer Arten, die tatsächlich in der metallurgischen Industrie zur Gewinnung von Quecksilber, den Metallen der Position 2844 oder den Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet werden, auch wenn sie für nicht-metallurgische Zwecke bestimmt sind. Die Positionen 2601 bis 2617 umfassen jedoch keine Mineralien, die Prozessen unterzogen wurden, die nicht typisch für die metallurgische Industrie sind. 3. Die Position 2620 gilt nur für: (a) Schlacke, Asche und Rückstände einer Art, die in der Industrie entweder zur Gewinnung von Metallen oder als Basis für die Herstellung von chemischen Verbindungen von Metallen verwendet werden, wobei Asche und Rückstände aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen ausgeschlossen sind (Position 2621); und (b) Schlacke, Asche und Rückstände, die Arsen enthalten, unabhängig davon, ob sie Metalle enthalten, von einer Art, die entweder zur Gewinnung von Arsen oder Metallen oder zur Herstellung ihrer chemischen Verbindungen verwendet wird. Unterpositionen-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Unterposition 2620.21.00 bedeuten „Bleigasölschlämme und bleihaltige Anti-Knock-Zusatzschlämme“ Schlämme, die aus Lagertanks von Bleigasöl und bleihaltigen Anti-Knock-Zusätzen (zum Beispiel Tetraethylblei) gewonnen werden und im Wesentlichen aus Blei, Bleiverbindungen und Eisenoxid bestehen. 2. Schlacke, Asche und Rückstände, die Arsen, Quecksilber, Thallium oder deren Mischungen enthalten und zur Gewinnung von Arsen oder diesen Metallen oder zur Herstellung ihrer chemischen Verbindungen verwendet werden, sind unter der Unterposition 2620.60 zu klassifizieren. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die spezifischen Zollsätze, die unter den Positionen dieses Kapitels auf den Metallgehalt von Erzen und anderen Materialien erhoben werden, gelten für die analysierte Menge des enthaltenen Metalls, unabhängig davon, ob es als Metall, als Legierung oder als chemische Verbindung zurückgewonnen oder direkt in der Herstellung von Artikeln verwendet wird, mit Ausnahme der Erze oder anderen Materialien, die in diesem Kapitel vorgesehen sind und auf ihren Kupfer-, Blei- oder Zinkgehalt zu spezifischen Sätzen besteuert werden, für die eine absolute Abzüge von 18 kg pro trockener metrischer Tonne von den jeweiligen Mengen jedes dieser Metallgehalte gewährt wird. 2. Wenn die Klassifizierung importierter Materialien gemäß einer Bestimmung dieses Kapitels vom Metallgehalt in Prozent abhängt, muss dieser Prozentsatz das Verhältnis der Gesamtmenge des jeweiligen Metallgehalts zur Gesamtmenge des importierten Materials sein, wenn er auf Trockengewichtsbasis berechnet wird; d. h. frei von jeglicher ungebundener Feuchtigkeit. Statistische Anmerkungen 1. Die zu meldende Menge des Metallgehalts ist die analysierte Menge ohne Abzüge. 2. Für die Zwecke der Unterposition 2601.11.0060 bezieht sich der Begriff „grob“ auf Eisenerze, bei denen die Mehrheit der einzelnen Partikel einen Durchmesser von mehr als 4,75 mm aufweist. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke V 26-2 Statistische Anmerkungen (fort.) 3. Für die Zwecke jeder der zehnstelligen statistischen Meldenummern, die unter den achtstelligen Unterpositionen 2603.00.00, 2604.00.00, 2607.00.00, 2608.00.00, 2616.10.00, 2616.90.00, 2620.19.60, 2620.21.00, 2620.29.00 oder 2620.30.00 und die zehnstelligen statistischen Meldenummern 2620.99.7560 und 2620.99.7580 für die achtstellige Unterposition, die angibt, dass ein bestimmter Metallgehalt gemeldet werden soll, sind das Gewicht und der Wert eines solchen Metalls, das sich in einer Sendung von Erzen, Konzentraten, Schlacke, Asche oder Rückständen befindet, die unter dieser Unterposition eingezollt werden, unter jeder zutreffenden statistischen Meldenummer zu melden. Wenn ein Produkt, das von einer dieser Bestimmungen erfasst wird, mehr als ein des genannten Metalle enthält, ist es erforderlich, mehrere zehnstellige Unterpositionen mit dem Gewicht und dem Wert jedes Metalls unter der entsprechenden zehnstelligen Unterposition anzugeben. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke V 26-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT V MINERALPRODUKTE V-1 Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung V-2 Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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