2710.19.45
Gemische von Kohlenwasserstoffen, nicht anders angegeben oder enthalten, die nach Gewicht nicht mehr als 50 Prozent eines einzelnen Kohlenwasserstoffes enthalten
Dieser Code umfasst Gemische von Kohlenwasserstoffölen, insbesondere solche, die nicht anderweitig klassifiziert sind und nicht mehr als 50 % eines einzelnen Kohlenwasserstoffs enthalten – üblicherweise für industrielle Anwendungen und als Basisöle für verschiedene Produkte verwendet. Der Zoll beträgt typischerweise 10,5¢/Fass für Standardhandelspartner, während Präferenzsätze für Waren gelten, die aus bestimmten Ländern stammen, die im Code detailliert sind, wodurch es in die breitere Kategorie der Erdöl- und Mineralölprodukte eingeordnet wird.

HTS-Medien
Dieser Code fällt in den Abschnitt für Mineralölkohlenwasserstoffe und Öle, der speziell die Erdölöle und -vorprodukte behandelt, die nicht anderweitig spezifiziert sind. Der Code 2710.19.45 umfasst Gemische von Kohlenwasserstoffen, die nicht mehr als 50 Prozent eines einzelnen Stoffes enthalten, und wird weiter nach der spezifischen Art des Gemisches unterteilt, wie z. B. weißes Mineralöl für medizinische Zwecke, Isoliermittelöle oder andere allgemeine Gemische. Bei der Meldung ist der statistische Zusatz zu wählen, der die spezifische Zusammensetzung und den beabsichtigten Verwendungszweck des importierten oder exportierten Kohlenwasserstoffgemisches genau widerspiegelt, wie z. B. medizinische Qualität, anderes weißes Mineralöl, Isoliermittelöl oder eine allgemeine „sonstige“-Kategorie, falls kein spezifischer Zusatz zutrifft. Die korrekte Auswahl des statistischen Zusatzes ist entscheidend für detaillierte Handelsstatistiken in Bezug auf diese spezialisierten Erdölprodukte.
| Kapitel | Kapitel 27: Mineral fuels, mineral oils and products of their distillation; bituminous substances; mineral waxes |
| Abschnitt | Abschnitt V: Mineral Products |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
10.5¢/bbl
Standard trade partners (NTR)
Free (A+,AU,BH,CL,CO,D, IL,JO, KR,MA,OM,P, PA,PE,R,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 2710.19.45 beträgt 10,5¢ pro Barrel (bbl) und gilt für Standardhandelspartner. Allerdings qualifizieren sich mehrere Länder (A+, AU, BH, CL, CO, D, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, R, S, SG) für einen Freihandelsabkommen-(FTA)-Satz aufgrund entsprechender Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme. Das bedeutet, dass Importe aus diesen angegebenen Ländern unter den gegebenen Bedingungen zollfrei wären. Der Zollsatz gilt konsistent für alle Unterteilungen (2710.19.45.30, 2710.19.45.40, 2710.19.45.45, 2710.19.45.90), obwohl Dokumentation, die die FTA-Berechtigung beweist, erforderlich wäre, damit der Sonder-/Freisatz angewendet wird.
Pflichtsatz (Spalte 2): 21¢/bbl
Hilfe bei
_
Sprechen Sie mit unserem Team für HTS-Beratung, Zollfragen und Frachtunterstützung.
Code-Unterteilungen
2710.19.45.30
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtung aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtung aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, abgesehen von denen, die Biodiesel enthalten, und abgesehen von Abfallölen: > Sonstige: > Sonstige: > Gemische von Kohlenwasserstoffen, die sonst nicht näher bezeichnet oder enthalten sind, welche nicht mehr als 50 Prozent aus Gewichtung eines einzelnen Kohlenwasserstoffverbindung enthalten > Weißes Mineralöl: > Medizinische Qualität
2710.19.45.40
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtung aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtung aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, außer denen, die Biodiesel enthalten, und außer Abfallölen: > Sonstige: > Sonstige: > Gemische von Kohlenwasserstoffen, die sonst nicht näher bezeichnet oder enthalten sind, welche zu nicht mehr als 50 Prozent aus Gewichtung aus einer einzelnen Kohlenwasserstoffverbindung bestehen > Weißes Mineralöl: > Sonstige
2710.19.45.45
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtung aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die grundlegenden Bestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtung aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die grundlegenden Bestandteile der Zubereitungen sind, abgesehen von denen, die Biodiesel enthalten, und abgesehen von Abfallölen: > Sonstige: > Sonstige: > Gemische von Kohlenwasserstoffen, die sonst nicht näher bezeichnet oder enthalten sind, welche nicht mehr als 50 Prozent aus Gewichtung eines einzelnen Kohlenwasserstoffverbindung enthalten > Isolier- oder Transformatoröle
2710.19.45.90
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtsstärke aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtsstärke aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, abgesehen von denen, die Biodiesel enthalten, und abgesehen von Abfallölen: > Sonstige: > Sonstige: > Gemische von Kohlenwasserstoffen, die sonst nicht näher bezeichnet oder enthalten sind, welche zu nicht mehr als 50 Prozent aus Gewichtsstärke aus einer einzelnen Kohlenwasserstoffverbindung bestehen > Sonstige
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
Mit einem HTS-Spezialisten sprechen
Erhalten Sie Unterstützung bei Klassifizierung, Compliance und Versandstrategie.