2710.20.10
Testen von 25 Grad A.P.I. oder mehr
Dieser Code klassifiziert Mineralbrennstoffe, Öle und verwandte Erzeugnisse, einschließlich bituminöser Stoffe und Wachse. Verwenden Sie ihn, um diese Waren für Import-/Exportzwecke ordnungsgemäß zu kategorisieren, um eine korrekte Zollfestsetzung und Platzierung im allgemeinen Zolltarif zu gewährleisten.

HTS-Medien
Diese Informationen fallen in den Geltungsbereich von Kapitel 27, das Mineralölkohlenwasserstoffe, Öle und deren Destillationserzeugnisse abdeckt. Der statistische Zusatz gibt spezifisch verschiedene Arten von Petroleumölen und Zubereitungen mit Biodiesel an, kategorisiert nach Viskosität und Schwefelgehalt. Diese Codes unterscheiden zwischen Leichtölen, Kraftstoffen vom Typ Nr. 4 und Schwerölen und bieten somit eine Granularität für Handelsstatistiken; die Auswahl des korrekten Zusatzes hängt von den spezifischen Eigenschaften des Öls ab, insbesondere von seinem Viskositätsbereich und seinem Schwefelgehalt. Dieses Detailniveau ermöglicht eine präzise Verfolgung verschiedener Kraftstoffarten im internationalen Handel.
| Kapitel | Kapitel 27: Mineral fuels, mineral oils and products of their distillation; bituminous substances; mineral waxes |
| Abschnitt | Abschnitt V: Mineral Products |
Zollübersicht
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Standard trade partners (NTR)
Free (A+,AU,BH,CL,CO,D, IL,JO, KR,MA,OM,P, PA,PE,R,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Hier ist eine Zollzusammenfassung basierend auf dem bereitgestellten Text: Der allgemeine Satz für Produkte unter dem Harmonisierten Zolltarif (HTS) Kapitel 27 ist nicht angegeben, aber der Text beschreibt mehrere potenzielle Sonderzollsätze, die hauptsächlich mit Importen aus Kanada gemäß U.S. Note 1 zusammenhängen, welche einen zollfreien Eintritt unter der Bedingung ermöglichen, dass spezifische Handelsabkommen und Lizenzanforderungen erfüllt werden. Diese FTA-Sätze gelten für Rohöl, Rohöle aus bituminösen Mineralien und reconstituiertes Rohöl. Der bereitgestellte Text konzentriert sich stark auf die Festlegung von Bedingungen für diese Präferenzsätze, anstatt spezifische Zollsätze anzugeben. Die erforderlichen Einheiten zur Quantifizierung dieser Waren sind nicht explizit genannt, aber üblicherweise verwendete Einheiten wären Gallonen oder metrische Tonnen für Flüssigkeiten und gewichtsbasierte Einheiten für Feststoffe. Die Unterteilungen des Hauptcodes (2710) geben keine unterschiedlichen Zollsätze an, sondern kategorisieren spezifische Arten von Mineralbrennstoffen, Ölen und bituminösen Substanzen — die Zollsätze würden durch den allgemeinen Satz oder, falls anwendbar, durch die FTA-Bestimmungen bestimmt werden.
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Code-Unterteilungen
2710.20.10.02
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent ihres Gewichts aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Altöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent ihres Gewichts aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Altölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfung auf 25 Grad A.P.I. oder mehr > Mit einer Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von weniger als 45 Sekunden (Leichtkraftstoffe): > Kraftstoffe Nr. 2 und 3: > Dieselöl: > Enthaltend nicht mehr als 15 ppm Schwefel
2710.20.10.03
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Abfallölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfung auf 25 Grad A.P.I. oder mehr > Mit einer Saybolt Universal-Viskosität bei 37,8˚C von weniger als 45 Sekunden (Leichtkraftstoffe): > Kraftstoffe Nr. 2 und 3: > Dieselöl: > Enthaltend mehr als 15 ppm, aber nicht mehr als 500 ppm Schwefel
2710.20.10.04
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Abfallölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfung auf 25 Grad A.P.I. oder mehr > Mit einer Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von weniger als 45 Sekunden (leichte Kraftstoffe): > Kraftstoffe Nr. 2 und 3: > Dieselöl: > Enthaltend mehr als 500 ppm Schwefel
2710.20.10.05
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewicht erdölbasierten Ölen oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Altöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewicht erdölbasierten Ölen oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Altölen: > Destillate und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfung auf 25 Grad A.P.I. oder mehr > Mit einer Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von weniger als 45 Sekunden (Leichtkraftstoffe): > Kraftstoffe Nr. 2 und 3: > Sonstige: > Die nicht mehr als 15 ppm Schwefel enthalten
2710.20.10.07
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Abfallölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfviskosität von 25 Grad A.P.I. oder mehr > Besitzen eine Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von weniger als 45 Sekunden (leichte Kraftstoffe): > Kraftstoffe Nr. 2 und 3: > Sonstige: > Enthält mehr als 15 ppm, aber nicht mehr als 500 ppm Schwefel
2710.20.10.08
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtsstärke Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtsstärke Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Abfallölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfung auf 25 Grad A.P.I. oder mehr > Besitzen eine Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von weniger als 45 Sekunden (leichte Kraftstoffe): > Kraftstoffe Nr. 2 und 3: > Sonstiges: > Enthaltend mehr als 500 ppm Schwefel
2710.20.10.11
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, außer Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtung Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Altöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (außer Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewichtung Erdöl oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, außer Altöle: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfviskosität von 25 Grad A.P.I. oder mehr > Besitzen eine Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von weniger als 45 Sekunden (leichte Kraftstoffe): > Sonstige: > Enthaltend nicht mehr als 15 ppm Schwefel
2710.20.10.13
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Abfallölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfviskosität von 25 Grad A.P.I. oder mehr > Mit einer Saybolt Universal Viskosität bei 37,8 °C von weniger als 45 Sekunden (leichte Kraftstoffe): > Sonstige: > Enthaltend mehr als 15 ppm, aber nicht mehr als 500 ppm Schwefel
2710.20.10.14
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewicht erdölbasierten Ölen oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Altöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewicht erdölbasierten Ölen oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Altölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfung auf 25 Grad A.P.I. oder mehr > Mit einer Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von weniger als 45 Sekunden (leichte Kraftstoffe): > Sonstige: > Enthaltend mehr als 500 ppm Schwefel
2710.20.10.15
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, außer Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent im Gewicht aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Altöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (außer Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent im Gewicht aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, außer Altölen: > Destillate und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfung auf 25 Grad A.P.I. oder mehr > Mit einer Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von 45 Sekunden oder mehr, aber nicht mehr als 125 Sekunden (Kraftstoffe vom Typ Nr. 4): > Enthaltend nicht mehr als 500 ppm Schwefel
2710.20.10.25
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Altöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent nach Gewicht aus Erdöl oder aus aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Altölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Testen bei 25 Grad A.P.I. oder mehr > Besitzen eine Saybolt Universal Viskosität bei 37,8 °C von 45 Sekunden oder mehr, aber nicht mehr als 125 Sekunden (Kraftstoffe vom Typ Nr. 4): > Enthalten mehr als 500 ppm Schwefel
2710.20.10.50
Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle, abgesehen von Rohöl; sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewicht erdölbasierten Ölen oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind; Abfallöle: > Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle (abgesehen von Rohöl) und sonst nicht näher bezeichnete oder enthaltene Zubereitungen, die zu mindestens 70 Prozent aus Gewicht erdölbasierten Ölen oder aus bituminösen Mineralien gewonnenen Ölen bestehen, wobei diese Öle die Grundbestandteile der Zubereitungen sind, die Biodiesel enthalten, abgesehen von Abfallölen: > Destillat- und Restkraftstoffe (einschließlich gemischter Kraftstoffe): > Prüfviskosität von 25 Grad A.P.I. oder mehr > Besitzen eine Saybolt Universal Viskosität bei 37,8˚C von mehr als 125 Sekunden (schwere Kraftstoffe)
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Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
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