FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    3004.50.50

    Andere

    Dieser Code umfasst Arzneimittel – insbesondere solche, die Vitamine oder andere Produkte des Kapitels 29 enthalten – in Dosierformen oder im Einzelhandelspackaging. Verwenden Sie diesen Code zur Klassifizierung von vitamin- oder mineralbasierten pharmazeutischen Produkten, wobei zu beachten ist, dass die meisten Standardhandelspartner unter normalen Handelsbeziehungen zollfrei behandelt werden oder Präferenzprogramme Anwendung finden können.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt umfasst Arzneimittel, d. h. Produkte für therapeutische oder prophylaktische Zwecke, die in dosierten Einheiten oder in Einzelhandelspackungen abgefüllt sind. Insbesondere deckt der Code 3004.50.50 solche ab, die Vitamine oder andere Produkte des Kapitels 2936 enthalten. Es gibt mehrere statistische Suffixe, um die Art der Vitaminpräparation weiter zu spezifizieren, einschließlich der Frage, ob sie für tierärztliche Zwecke bestimmt ist, ein einzelnes Vitamin kombiniert mit Nährstoffen, ein einzelnes Vitamin allein oder eine Multivitaminformulierung mit oder ohne zugesetzte Nährstoffe; wählen Sie das Suffix, das die Zusammensetzung und den beabsichtigten Verwendungszweck des Produkts am genauesten beschreibt.

    KapitelKapitel 30: Pharmaceutical products
    AbschnittAbschnitt VI: Products of the Chemical or Allied Industries

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 3004.50.50 und alle seine Unterteilungen ist Frei, an Waren gewährt, die als Standardhandelspartner (NTR) gelten. Ein besonderer Zollsatz ist nicht angegeben, aber die Berechtigung für Freihandelsabkommen (FTA) oder Präferenzprogramme kann reduzierte oder eliminierte Sätze bieten. Alle Waren unter diesem HTS-Code, einschließlich der Unterteilungen 3004.50.50.05, 3004.50.50.10, 3004.50.50.20, 3004.50.50.30 und 3004.50.50.40, müssen in Kilogramm (kg) angegeben werden.

    Dienstgrad (Spalte 2): 25%

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    Code-Unterteilungen

    3004.50.50.05

    Medikamente (ohne Waren der Positionen 3002, 3005 oder 3006), bestehend aus gemischten oder ungemischten Produkten für therapeutische oder prophylaktische Zwecke, in dosierten Einheiten abgepackt (einschließlich solcher in Form von transdermalen Applikationssystemen) oder in Formen oder Verpackungen für den Einzelhandel: > Sonstige, enthaltend Vitamine oder andere Produkte der Position 2936: > Sonstige > Für Tiergebrauch

    Elterncode
    3004.50.50.10

    Medikamente (außer Waren der Positionen 3002, 3005 oder 3006) aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen für therapeutische oder prophylaktische Zwecke, in dosierten Einheiten abgepackt (einschließlich solcher in Form von transdermalen Applikationssystemen) oder in Formen oder Verpackungen für den Einzelhandel: > Sonstige, enthaltend Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936: > Sonstige > Sonstige: > Einzelvitamine > Kombiniert mit Mineralstoffen oder anderen Nährstoffen

    3004.50.50.20

    Medikamente (außer Waren der Positionen 3002, 3005 oder 3006) aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen für therapeutische oder prophylaktische Zwecke, in dosierten Einheiten abgepackt (einschließlich solcher in Form von transdermalen Applikationssystemen) oder in Formen oder Verpackungen für den Einzelhandel: > Sonstige, enthaltend Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936: > Sonstige > Sonstige: > Einzelvitamine > Sonstige

    3004.50.50.30

    Medikamente (außer Waren der Positionen 3002, 3005 oder 3006) aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen für therapeutische oder prophylaktische Zwecke, in dosierten Einheiten abgepackt (einschließlich solcher in Form von transdermalen Applikationssystemen) oder in Formen oder Verpackungen für den Einzelhandel: > Sonstige, enthaltend Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936: > Sonstige > Sonstige: > Multivitamine: > Kombiniert mit Mineralstoffen oder anderen Nährstoffen

    3004.50.50.40

    Arzneimittel (außer Waren der Positionen 3002, 3005 oder 3006), bestehend aus gemischten oder ungemischten Produkten für therapeutische oder prophylaktische Zwecke, in dosierten Einheiten abgepackt (einschließlich solcher in Form transdermaler Applikationssysteme) oder in Formen oder Verpackungen für den Einzelhandel: > Sonstige, enthaltend Vitamine oder andere Produkte der Position 2936: > Sonstige > Sonstige: > Mehrfachvitamine: > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 30 PHARMAZEUTISCHE PRODUKTE VI 30-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Lebensmittel oder Getränke (wie Diät-, Diabetes- oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Tonikgetränke und Mineralwasser), außer nährstofftechnische Zubereitungen zur intravenösen Verabreichung (Abschnitt IV); (b) Produkte wie Tabletten, Kaugummi oder Pflaster (transdermale Systeme), die Nikotin enthalten und zur Unterstützung des Rauchstopps bestimmt sind (Position 2404); (c) Pflaster, die speziell verkalkt oder fein gemahlen für den Einsatz in der Zahnmedizin sind (Position 2520); (d) Wässrige Destillate oder wässrige Lösungen von ätherischen Ölen, die für medizinische Zwecke geeignet sind (Position 3301); (e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch wenn sie therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften haben; (f) Seife oder andere Produkte der Position 3401, die Zusatzmedikamente enthalten; (g) Zubereitungen auf Basis von Pflastern für den Einsatz in der Zahnmedizin (Position 3407); (h) Blutalbumin, das nicht für therapeutische oder prophylaktische Zwecke hergestellt wurde (Position 3502); oder (ij) Diagnostika der Position 3822. 2. Für die Zwecke der Position 3002 bezieht sich der Ausdruck „immunologische Produkte“ auf Peptide und Proteine (außer Waren der Position 2937), die direkt an der Regulierung immunologischer Prozesse beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine und bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoietine und Kolonie-stimulierende Faktoren (CSF). 3. Für die Zwecke der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4(d) zu diesem Kapitel sind folgende zu behandeln: (a) Als ungemischte Produkte: (1) Ungemischte Produkte, die in Wasser gelöst sind; (2) Alle Waren der Kapitel 28 oder 29; und (3) Einfache pflanzliche Extrakte der Position 1302, lediglich standardisiert oder in einem beliebigen Lösungsmittel gelöst; (b) Als gemischte Produkte: (1) Kolloidale Lösungen und Suspensionen (außer kolloidalem Schwefel); (2) Pflanzliche Extrakte, die durch die Behandlung von Mischungen pflanzlicher Materialien gewonnen wurden; und (3) Salze und Konzentrate, die durch das Verdampfen natürlicher Mineralwässer gewonnen wurden. 4. Die Position 3006 gilt nur für folgende, die in dieser Position und keiner anderen Position des Zolltarifs klassifiziert werden: (a) Sterile chirurgische Kautschukfäden, ähnliche sterile Nahtmaterialien (einschließlich steriler absorbierbarer chirurgischer oder zahnärztlicher Garne) und sterile Gewebeadhäsive zur chirurgischen Wundverschluss; (b) Sterile Laminaria und sterile Laminaria-Zelte; (c) Sterile absorbierbare chirurgische oder zahnärztliche Hämostatikmittel, sterile chirurgische oder zahnärztliche Adhäsionsbarrieren, ob absorbierbar oder nicht; (d) Opazifizierende Zubereitungen für Röntgenuntersuchungen und diagnostische Reagenzien, die dem Patienten verabreicht werden sollen, wobei es sich um ungemischte Produkte in Dosierform oder um Produkte aus zwei oder mehr Bestandteilen handelt, die für diese Zwecke gemischt wurden; Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung VI 30-2 Anmerkungen (fort.) (e) Placebos und verblindete (oder doppelblinde) klinische Studienkits für den Einsatz in anerkannten klinischen Studien, in Dosierform, auch wenn sie aktive Medikamente enthalten können. (f) Zahnzement und andere Zahnfüllungen; Knochenrekonstruktionszemente; (g) Erste-Hilfe-Kästen und -Kits; (h) Chemische Kontrazeptivpräparate auf Hormonbasis, auf anderen Produkten der Position 2937 oder auf Spermiciden; (ij) Gelzubereitungen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Eingriffen oder körperlichen Untersuchungen oder als Kopplungsmittel zwischen Körper und medizinischen Instrumenten verwendet werden sollen; (k) Abfallpharmazeutika, d. h. pharmazeutische Produkte, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck ungeeignet sind, beispielsweise aufgrund des Ablaufs des Haltbarkeitsdatums; und (l) Apparate, die für Stomaanwendungen identifizierbar sind, d. h. Kolostomien-, Ileostomien- und Urostomienbeutel, zugeschnitten, sowie deren Klebefolien oder Gesichtsplatten. Anmerkungen zu den Unterpositionen 1. Für die Zwecke der Unterpositionen 3002.13 und 3002.14 sind folgende zu behandeln: (a) Als ungemischte Produkte, reine Produkte, ob mit Verunreinigungen oder nicht; (b) Als gemischte Produkte: (1) Die in (a) genannten Produkte, gelöst in Wasser oder in anderen Lösungsmitteln; (2) Die in (a) und (b)(1) genannten Produkte mit einem hinzugefügten Stabilisator, der für ihre Konservierung oder ihren Transport notwendig ist; und (3) Die in (a), (b)(1) und (b)(2) genannten Produkte mit einem beliebigen weiteren Zusatzstoff. 2. Die Unterpositionen 3003.60 und 3004.60 umfassen Medikamente, die Artemisinin (INN) zur oralen Einnahme mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert enthalten oder die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten, unabhängig davon, ob sie mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert sind: Amodiaquin (INN); Artelininsäure oder deren Salze; Arteminol (INN); Artemotil (INN); Artemether (INN); Artesunat (INN); Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumafantrin (INN); Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN). Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung VI 30-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT VI PRODUKTE DER CHEMISCHEN ODER VERWANDTEN INDUSTRIEN VI-1 Anmerkungen 1. (a) Waren (abgesehen von radioaktiven Erzen), die einer Beschreibung in den Positionen 2844 oder 2845 entsprechen, sind in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. (b) Vorbehaltlich Absatz (a) sind Waren, die einer Beschreibung in den Positionen 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position dieses Abschnitts zu klassifizieren. 2. Vorbehaltlich Anmerkung 1 sind Waren, die aufgrund der Verpackung in Dosierungen oder für den Einzelhandel in den Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 klassifizierbar, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. 3. Waren, die in Sets aus zwei oder mehr separaten Bestandteilen verpackt sind, von denen einige oder alle in diesem Abschnitt fallen und gemischt werden sollen, um ein Produkt des Abschnitts VI oder VII zu erhalten, sind in der für dieses Produkt geeigneten Position zu klassifizieren, vorausgesetzt, die Bestandteile sind: (a) hinsichtlich der Art der Verpackung klar als zusammen zu verwenden bestimmt erkennbar, ohne vorher neu verpackt zu werden; (b) zusammen eingeführt; und (c) erkennbar, sei es durch ihre Beschaffenheit oder durch die relativen Anteile, in denen sie vorhanden sind, als sich ergänzend zueinander. 4. Wenn ein Produkt einer Beschreibung in einer oder mehreren Positionen des Abschnitts VI aufgrund seiner Bezeichnung oder Funktion entspricht und auch Position 3827 entspricht, ist es in einer Position klassifizierbar, die das Produkt nach Bezeichnung oder Funktion nennt, und nicht unter Position 3827. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Bei der Festsetzung des anzuwendenden Zollsatzes für eine Lösung eines einzelnen Verbindung in Wasser, die in diesem Abschnitt zu einem bestimmten Satz unterliegt, ist ein Abzug in Gewicht oder Volumen, je nach Fall, für das Wasser zu machen, das über das Kristallwasser hinausgeht, das in der ungelösten Verbindung vorhanden sein kann. 2. Für die Zwecke des Zolltarifs: (a) Der Begriff „aromatisch“ im Zusammenhang mit einer chemischen Verbindung bezeichnet eine solche Verbindung, die ein oder mehrere verschmolzene oder nicht verschmolzene Benzolringe enthält; (b) Der Begriff „modifiziert aromatisch“ beschreibt eine molekulare Struktur, die mindestens einen sechsgliedrigen heterozyklischen Ring enthält, der mindestens vier Kohlenstoffatome enthält und eine Anordnung von Bindungen aufweist wie im Benzolring oder im Chinonring, aber keine solche molekulare Struktur einschließt, bei der ein oder mehrere Pyrimidinringe die einzigen modifizierten aromatischen Ringe sind; (c) Für die Zwecke der Positionen 2902, 2907 und 3817 beschreibt der Begriff „alkyl“ jede gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffgruppe mit sechs oder mehr Kohlenstoffatomen oder, vorbehaltlich Anmerkung 1,

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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