FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    3301.25.00

    Von anderen Minzen

    Der HTS-Code 3301.25.00 umfasst ätherische Öle anderer Minzarten, einschließlich Maisminze, Pfefferminze und anderer Sorten. Verwenden Sie diesen Code zur Klassifizierung dieser Öle beim Import, da die Zollbehandlung für Standardhandelspartner oder förderfähige FTA-Programme in der Regel frei ist und unter Kapitel 33 fällt, das sich auf ätherische Öle und Parfümerie bezieht.

    Von anderen Minzen

    HTS-Medien

    Diese Klassifizierung umfasst ätherische Öle und Harzöle sowie Parfüm- und Kosmetikpräparate, wie in Kapitel 33 definiert. Der Code 3301.25.00 bezieht sich speziell auf ätherische Öle anderer Minzen, mit Ausnahme von Zitrusfrüchten. Es gibt eine weitere Aufschlüsselung mit 3301.25.00.10 für Maisminze/Pfefferminze aus *Mentha arvensis*, 3301.25.00.20 für Pfefferminze und 3301.25.00.50 für alle anderen Minzenöle; wählen Sie das Suffix, das den spezifischen Minztyp, der gemeldet wird, am genauesten widerspiegelt.

    KapitelKapitel 33: Essential oils and resinoids; perfumery, cosmetic or toilet preparations
    AbschnittAbschnitt VI: Products of the Chemical or Allied Industries

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 3301.25.00 und seine Unterteilungen (3301.25.00.10, 3301.25.00.20 und 3301.25.00.50) ist Frei, was bedeutet, dass auf Waren, die unter diesen Code fallen, kein Zoll erhoben wird. Die Waren sind in Kilogramm (kg) anzugeben. Es ist kein besonderer Zollsatz angegeben, aber die Berechtigung für Präferenzhandelsprogramme oder Freihandelsabkommen (FTAs) kann gelten; Details zu diesen Programmen sind jedoch ebenfalls nicht angegeben. Diese Sätze gelten einheitlich für alle Unterteilungen von 3301.25.00.

    Dienstgrad (Spalte 2): 25%

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    Code-Unterteilungen

    3301.25.00.10

    Ätherische Öle (terpenfrei oder nicht), einschließlich Konkrete und Absolutes; Harzöle; extrahierte Oleoraffine; Konzentrate von ätherischen Ölen in Fetten, in festen Ölen, in Wachsen oder Ähnlichem, gewonnen durch Enfleurage oder Mazeration; terpenische Nebenprodukte der Deterpenierung von ätherischen Ölen; wässrige Destillate und wässrige Lösungen von ätherischen Ölen: > Ätherische Öle außer denen von Zitrusfrüchten: > Von anderen Minzen > Von Maisminze, einschließlich „Pfefferminze“ aus Mentha arvensis

    3301.25.00.20

    Ätherische Öle (terpenfrei oder nicht), einschließlich Konkrete und Absolutes; Harzöle; extrahierte Oleorines; Konzentrate von ätherischen Ölen in Fetten, in festen Ölen, in Wachsen oder Ähnlichem, gewonnen durch Enfleurage oder Mazeration; terpenische Nebenprodukte der Deterpenierung von ätherischen Ölen; wässrige Destillate und wässrige Lösungen von ätherischen Ölen: > Ätherische Öle außer denen von Zitrusfrüchten: > Von anderen Minzen > Von Pfefferminze

    3301.25.00.50

    Ätherische Öle (terpenfrei oder nicht), einschließlich Konkrete und Absolutes; Harzöle; extrahierte Oleoraffine; Konzentrate von ätherischen Ölen in Fetten, in festen Ölen, in Wachsen oder Ähnlichem, gewonnen durch Enfleurage oder Mazeration; terpenische Nebenprodukte der Deterpenierung von ätherischen Ölen; wässrige Destillate und wässrige Lösungen von ätherischen Ölen: > Ätherische Öle außer denen von Zitrusfrüchten: > Von anderen Minzen > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Revision 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken KAPITEL 33 ESSENTIELLÖLE UND HARZSTOFFE; PARFÜMEREIEN, KOSMETISCHE ODER TOILETTEPRÄPARATE VI 33-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) natürliche Oleoraffine oder pflanzliche Extrakte der Positionen 1301 oder 1302; (b) Seife oder andere Erzeugnisse der Position 3401; oder (c) Gummi-, Holz- oder Sulfat-Terpentin oder andere Erzeugnisse der Position 3805. 2. Der Ausdruck „duftende Stoffe“ in Position 3302 bezieht sich nur auf die Stoffe der Position 3301, auf duftende Bestandteile, die aus diesen Stoffen isoliert wurden, oder auf synthetische Aromastoffe. 3. Die Positionen 3303 bis 3307 gelten unter anderem für Produkte, ob gemischt oder nicht (mit Ausnahme wässriger Destillate und wässriger Lösungen von ätherischen Ölen), die für die Verwendung als Waren dieser Positionen geeignet sind und in Verpackungen einer Art abgepackt sind, die für diese Verwendung im Einzelhandel verkauft werden. 4. Der Ausdruck „Parfümerien, kosmetische oder Toilettenpräparate“ in Position 3307 gilt unter anderem für folgende Produkte: duftende Säckchen; duftende Präparate, die durch Verbrennen wirken; parfümierte Papiere und mit Kosmetika imprägnierte oder beschichtete Papiere; Lösungen für Kontaktlinsen oder künstliche Augen; Watte, Filz und Nichtgewebe, mit Parfum oder Kosmetika imprägniert, beschichtet oder überzogen; Tierpflegepräparate. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Revision 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken VI 33-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT VI ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN ODER ZUGEHÖRIGEN INDUSTRIEN VI-1 Anmerkungen 1. (a) Waren (außer radioaktiven Erzen), die unter eine Beschreibung in den Positionen 2844 oder 2845 fallen, sind in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. (b) Vorbehaltlich Absatz (a) sind Waren, die unter eine Beschreibung in den Positionen 2843, 2846 oder 2852 fallen, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position dieses Abschnitts zu klassifizieren. 2. Vorbehaltlich Anmerkung 1 sind Waren, die aufgrund der Abfüllung in dosierten Mengen oder für den Einzelhandel in den Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 klassifizierbar, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. 3. Waren, die in Sets aus zwei oder mehr getrennten Bestandteilen abgepackt sind, von denen einige oder alle in diesem Abschnitt fallen und dazu bestimmt sind, miteinander gemischt zu werden, um ein Produkt des Abschnitts VI oder VII zu erhalten, sind in der für dieses Produkt geeigneten Position zu klassifizieren, vorausgesetzt, die Bestandteile sind: (a) hinsichtlich der Art der Abpackung klar als dazu bestimmt erkennbar, zusammen verwendet zu werden, ohne vorher wieder verpackt zu werden; (b) zusammen eingeführt; und (c) erkennbar, sei es durch ihre Beschaffenheit oder durch die relativen Anteile, in denen sie vorhanden sind, als sich gegenseitig ergänzend. 4. Wenn ein Produkt unter eine Beschreibung in einer oder mehreren Positionen des Abschnitts VI aufgrund seiner Bezeichnung oder Funktion fällt und auch unter Position 3827, ist es in einer Position klassifizierbar, die das Produkt nach Bezeichnung oder Funktion benennt und nicht unter Position 3827. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Bei der Bestimmung des anzuwendenden Zollsatzes für eine Lösung eines einzelnen Compounds in Wasser, die unter diesen Abschnitt zu einem bestimmten Satz fällt, ist ein Abzug in Gewicht oder Volumen, je nach Fall, für das Wasser zu machen, das über jegliches Kristallwasser hinausgeht, das im ungelösten Compound vorhanden sein kann. 2. Für die Zwecke des Zolltarifs: (a) Bezieht sich der Begriff „aromatisch“ in Bezug auf ein chemisches Compound auf ein solches Compound, das einen oder mehrere fusionierte oder nicht fusionierte Benzolringe enthält; (b) Der Begriff „modifiziert aromatisch“ beschreibt eine molekulare Struktur mit mindestens einem sechsgliedrigen heterozyklischen Ring, der mindestens vier Kohlenstoffatome enthält und eine Anordnung von Molekülbindungen aufweist wie im Benzolring oder im Chinonring, schließt jedoch keine solche molekulare Struktur ein, bei der ein oder mehrere Pyrimidinringe die einzigen modifizierten aromatischen Ringe sind; (c) Für die Zwecke der Positionen 2902, 2907 und 3817 beschreibt der Begriff „alkyl“ jede gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffgruppe mit sechs oder mehr Kohlenstoffatomen oder, vorbehaltlich Anmerkung 1,

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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