FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    3402.42.20

    Fettige Substanzen tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs

    Dieser Code umfasst organische oberflächenaktive Substanzen, Wasch- und Reinigungsmittel sowie ähnliche Produkte auf Basis von Fettstoffen tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs. Verwenden Sie diesen Code für den Import dieser Arten von Reinigungsmittel und oberflächenaktiven Produkten, wobei zu beachten ist, dass ein allgemeiner Zollsatz von 4 % gilt, mit möglichen Vorteilen aus Freihandelsabkommen für berechtigte Länder.

    Fettige Substanzen tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs

    HTS-Medien

    Kapitel 34 behandelt vorbereitete Wachse, Schmiermittel und ähnliche Produkte, wobei spezifische essbare Mischungen und definierte chemische Verbindungen ausgenommen sind. Innerhalb dieses Kapitels bezieht sich der Code 3402.42.20 speziell auf organische oberflächenaktive Substanzen – also Dinge wie Detergentien und Reinigungsmittel –, die keine Seifen sind und auf fetthaltigen Substanzen tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs basieren. Dieser Code hat Unterteilungen – 3402.42.20.10 für Polyether, 3402.42.20.20 für Ester und Etherester von Polyhydrischen Alkoholen und 3402.42.20.50 für alle anderen Fettsubstanztypen – verwenden Sie daher das Suffix, das die spezifische chemische Zusammensetzung des zu klassifizierenden Produkts am besten beschreibt.

    KapitelKapitel 34: Soap, organic surface-active agents, washing preparations, lubricating preparations, artificial waxe
    AbschnittAbschnitt VI: Products of the Chemical or Allied Industries

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    4%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, K, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 3402.42.20 beträgt 4 % und gilt für Importe aus Ländern ohne ein festgelegtes Handelsabkommen. Sonderzollsätze sind für Waren aus Ländern mit förderfähigen Freihandelsabkommen oder Präferenzprogrammen frei, einschließlich A, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, K, KR, MA, OM, P, PA, PE, S und SG. Diese Sätze gelten für alle Unterteilungen—3402.42.20.10, 3402.42.20.20 und 3402.42.20.50—und müssen in Kilogramm (kg) angegeben werden. Es sind keine Informationen zu anderen möglichen Sonderzöllen oder länderspezifischen Präferenzen angegeben.

    Zollsatz (Spalte 2): 16.5¢/kg + 30%

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    Code-Unterteilungen

    3402.42.20.10

    Organische oberflächenaktive Substanzen (außer Seife); oberflächenaktive Präparate, Waschpräparate (einschließlich Hilfswaschpräparate) und Reinigungsmittel, ob mit oder ohne Seife, außer denen der Position 3401: > Andere organische oberflächenaktive Substanzen, ob zum Einzelhandel bestimmt oder nicht: > Nichtionisch: > Sonstige: > Fettstoffe tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs > Polyether

    3402.42.20.20

    Organische oberflächenaktive Substanzen (außer Seife); oberflächenaktive Zubereitungen, Waschzubereitungen (einschließlich Hilfswaschzubereitungen) und Reinigungsmittel, ob mit oder ohne Seife, außer denen der Position 3401: > Sonstige organische oberflächenaktive Substanzen, ob zum Einzelhandel bestimmt oder nicht: > Nichtionisch: > Sonstige: > Fettstoffe tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs > Ester und Etherester von Polyhydrischen Alkoholen

    3402.42.20.50

    Organische oberflächenaktive Substanzen (außer Seife); oberflächenaktive Zubereitungen, Waschzubereitungen (einschließlich Hilfswaschzubereitungen) und Reinigungsmittel, ob sie Seife enthalten oder nicht, außer denen des Abschnitts 3401: > Andere organische oberflächenaktive Substanzen, ob sie zum Einzelhandel bestimmt sind oder nicht: > Nichtionisch: > Sonstige: > Fettstoffe tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 34 SEIFEN, ORGANISCHE PFLEGESTOFFE, WASCHMITTEL, SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, VORBEREITETE WACHSE, POLIER- ODER SCHURMITTEL, KERZEN UND ÄHNLICHE ARTIKEL, MODELLIERMASSE, „ZAHNWAX“ UND ZAHNVERBINDUNGEN AUF BASIS VON GIPS VI 34-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Verzehrbare Mischungen oder Zubereitungen aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten oder Ölen, die als Formtrennmittel verwendet werden (Position 1517); (b) Einzeln chemisch definierte Verbindungen; oder (c) Shampoos, Zahnpasten, Rasiercremes und -schäume oder Badezusätze, die Seife oder andere organische Tenside enthalten (Position 3305, 3306 oder 3307). 2. Für die Zwecke der Position 3401 bezieht sich der Ausdruck „Seife“ nur auf in Wasser lösliche Seife. Seife und die anderen Produkte der Position 3401 können Zusatzstoffe enthalten (zum Beispiel Desinfektionsmittel, Schleifpulver, Füllstoffe oder Arzneimittel). Produkte, die Schleifpulver enthalten, werden nur dann weiterhin der Position 3401 zugeordnet, wenn sie in Form von Stangen, Kuchen oder geformten Teilen vorliegen. In anderen Formen sind sie der Position 3405 als „Schurmittel und ähnliche Zubereitungen“ zuzuordnen. 3. Für die Zwecke der Position 3402 sind „organische Tenside“ Produkte, die bei Vermischung mit Wasser in einer Konzentration von 0,5 Prozent bei 20°C und nach einem Einwirkzeit von einer Stunde bei gleicher Temperatur: (a) Eine transparente oder transluzente Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Trennung unlöslicher Bestandteile ergeben; und (b) Die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 x 10 -2 N/m (45 Dyn/cm) oder weniger reduzieren. 4. In der Position 3403 bezieht sich der Ausdruck „Erdöl und aus bituminösen Mineralien gewonnene Öle“ auf die in Anmerkung 2 zu Kapitel 27 definierten Produkte. 5. In der Position 3404 gilt unter Ausschluss der unten genannten Ausnahmen der Ausdruck „künstliche Wachse und vorbereitete Wachse“ nur für: (a) Chemisch hergestellte organische Produkte mit wachsartigem Charakter, unabhängig von der Wasserlöslichkeit; (b) Produkte, die durch das Mischen verschiedener Wachse gewonnen werden; (c) Produkte mit wachsartigem Charakter auf Basis eines oder mehrerer Wachse und die Fette, Harze, Mineralstoffe oder andere Materialien enthalten. Die Position gilt nicht für: (a) Waren der Position 1516, 3402 oder 3823, selbst wenn sie wachsartigen Charakter haben; (b) Ungemischte Tierwachse oder ungemischte Pflanzenwachse, ob raffiniert oder gefärbt, der Position 1521; (c) Mineralwachse oder ähnliche Produkte der Position 2712, ob vermischt oder nur gefärbt; oder (d) Wachse, die mit einem flüssigen Medium gemischt, dispergiert oder gelöst sind (Positionen 3405, 3809 usw.). Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung VI 34-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT VI PRODUKTE DER CHEMISCHEN ODER VERWANDTEN INDUSTRIEN VI-1 Anmerkungen 1. (a) Waren (außer radioaktiven Erzen), die unter eine Beschreibung in den Zolltarifpositionen 2844 oder 2845 fallen, sind in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifes zu klassifizieren. (b) Vorbehaltlich Absatz (a) sind Waren, die unter eine Beschreibung in den Zolltarifpositionen 2843, 2846 oder 2852 fallen, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position dieses Abschnitts zu klassifizieren. 2. Vorbehaltlich Anmerkung 1 sind Waren, die aufgrund der Abfüllung in Dosierungen oder für den Einzelhandel in den Zolltarifpositionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 klassifizierbar, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifes zu klassifizieren. 3. Waren, die in Sets aus zwei oder mehr separaten Bestandteilen abgefüllt sind, von denen einige oder alle in diesem Abschnitt fallen und die gemischt werden sollen, um ein Produkt des Abschnitts VI oder VII zu erhalten, sind in der für dieses Produkt geeigneten Position zu klassifizieren, vorausgesetzt, die Bestandteile sind: (a) hinsichtlich der Art der Abfüllung klar als zusammen verwendet bestimmt erkennbar, ohne dass sie vorher neu verpackt werden müssen; (b) gemeinsam eingeführt; und (c) entweder durch ihre Beschaffenheit oder durch die relativen Anteile, in denen sie vorhanden sind, als komplementär zueinander identifizierbar. 4. Wenn ein Produkt unter eine Beschreibung in einer oder mehreren Positionen des Abschnitts VI aufgrund seiner Bezeichnung oder Funktion fällt und auch unter die Position 3827 fällt, ist es in einer Position zu klassifizieren, die das Produkt nach Bezeichnung oder Funktion benennt, und nicht unter die Position 3827. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Bei der Bestimmung des anzuwendenden Zollsatzes für eine Lösung eines einzelnen Wirkstoffs in Wasser, die dieser Abschnitt zu einem bestimmten Satz unterliegt, ist ein Abzug in Gewicht oder Volumen, je nach Fall, für das Wasser zu machen, das über das Kristallwasser hinausgeht, das im ungelösten Wirkstoff vorhanden sein kann. 2. Für die Zwecke des Zolltarifes: (a) Der Begriff „aromatisch“ im Zusammenhang mit einer chemischen Verbindung bezeichnet eine solche Verbindung, die ein oder mehrere verschmolzene oder nicht verschmolzene Benzolringe enthält; (b) Der Begriff „modifiziert aromatisch“ beschreibt eine Molekülstruktur mit mindestens einem sechsgliedrigen heterozyklischen Ring, der mindestens vier Kohlenstoffatome enthält und eine Anordnung von Molekülbindungen aufweist wie im Benzolring oder im Chinonring, aber schließt keine solche Molekülstruktur ein, bei der ein oder mehrere Pyrimidinringe die einzigen modifizierten aromatischen Ringe sind; (c) Für die Zwecke der Positionen 2902, 2907 und 3817 beschreibt der Begriff „alkyl“ jede gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffgruppe mit sechs oder mehr Kohlenstoffatomen oder, vorbehaltlich Anmerkung 1,

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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