FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    3604.10.90

    Sonstige (einschließlich Klasse 1.4G)

    Der HTS-Code 3604.10.90 deckt „andere“ Feuerwerkskörper ab, einschließlich Varianten der Klasse 1.4G. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser pyrotechnischen Artikel, wobei zu beachten ist, dass ein allgemeiner Zollsatz von 5,3 % gilt, obwohl für Waren aus bestimmten Ländern, mit denen die USA ein Handelsabkommen haben, eine Zollbefreiung möglich sein kann.

    Sonstige (einschließlich Klasse 1.4G)

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt unter Kapitel 36, das Sprengstoffe, pyrotechnische Produkte, Streichhölzer und verwandte Artikel abdeckt. Der Code 3604.10.90 deckt speziell Feuerwerk, das als „anderes“ eingestuft wird, einschließlich Feuerwerk der Klasse 1.4G. Es gibt zwei statistische Unterteilungen für die Meldung: 3604.10.90.10 für Feuerwerk der Klasse 1.4G (Klasse C) und 3604.10.90.50 für alle anderen Arten von „anderen“ Feuerwerken; verwenden Sie das entsprechende Suffix basierend auf der spezifischen Art des gemeldeten Feuerwerks. Der allgemeine Zollsatz beträgt 5,3 %, kann aber für Waren aus berechtigten Ländern, mit denen die USA Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme haben, zollfrei sein.

    KapitelKapitel 36: Explosives; pyrotechnic products; matches; pyrophoric alloys; certain combustible preparations
    AbschnittAbschnitt VI: Products of the Chemical or Allied Industries

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    5.30%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 3604.10.90 und seine Unterteilungen (3604.10.90.10 und 3604.10.90.50) beträgt 5,30 % auf Waren aus Standardhandelspartnern (NTR). Ein Zollsatz von Frei gilt jedoch für Waren, die aus bestimmten Ländern (A, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG) stammen, wenn sie unter förderfähigen FTA- oder Präferenzprogrammen qualifiziert sind. Alle gemeldeten Mengen für diesen HTS-Code und seine Unterteilungen müssen in Kilogramm (kg) angegeben werden. Für andere Länder ist kein spezifischer Zollsatz angegeben und keine Abschnittsinformationen spezifiziert.

    Dienstgradrate (Spalte 2): 12.50%

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    Code-Unterteilungen

    3604.10.90.10

    Feuerwerk, Signalraketen, Regenbogenraketen, Nebelsignale und andere pyrotechnische Artikel: > Feuerwerk: > Sonstige (einschließlich Klasse 1.4G) > Klasse 1.4G (Klasse C)

    3604.10.90.50

    Feuerwerk, Signalraketen, Regenbogenraketen, Nebelsignale und andere pyrotechnische Artikel: > Feuerwerk: > Sonstige (einschließlich Klasse 1.4G) > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 36 EXPLOSIVE; PYROTECHNISCHE ERZEUGUNGEN; ZÜNDER; PYROPHORISCHE LEGIRUNGEN; BESTIMMTE BRENNBARE PRÄPARATE VI 36-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst keine separat chemisch definierten Verbindungen außer denen, die in Anmerkung 2(a) oder (b) unten beschrieben sind. 2. Der Ausdruck „Artikel aus brennbaren Materialien“ in Position 3606 gilt nur für: (a) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Substanzen, in Formen (zum Beispiel Tabletten, Stäbchen oder ähnliche Formen) zur Verwendung als Brennstoffe; Brennstoffe auf Alkoholbasis und ähnliche vorbereitete Brennstoffe, in fester oder halbfester Form; (b) Flüssige oder gasförmige Brennstoffe in Behältern der Art, die zum Befüllen oder Nachfüllen von Zigaretten- oder ähnlichen Feuerzeugen verwendet werden, und mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 300 cm 3; und (c) Harz-Torch, Feuerzünder und ähnliches. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Der Import von Weißphosphorzündern ist verboten. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung VI 36-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT VI PRODUKTE DER CHEMISCHEN ODER ZUGEHÖRIGEN INDUSTRIEN VI-1 Anmerkungen 1. (a) Waren (außer radioaktiven Erzen), die unter eine Beschreibung in den Positionen 2844 oder 2845 fallen, sind in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. (b) Vorbehaltlich Absatz (a) sind Waren, die unter eine Beschreibung in den Positionen 2843, 2846 oder 2852 fallen, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position dieses Abschnitts zu klassifizieren. 2. Vorbehaltlich Anmerkung 1 sind Waren, die aufgrund der Abfüllung in Dosierungen oder zum Einzelverkauf in den Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 klassifizierbar, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. 3. Waren, die in Sets aus zwei oder mehr getrennten Bestandteilen abgepackt sind, von denen einige oder alle in diesem Abschnitt fallen und gemischt werden sollen, um ein Produkt des Abschnitts VI oder VII zu erhalten, sind in der Position zu klassifizieren, die für dieses Produkt geeignet ist, vorausgesetzt, die Bestandteile sind: (a) hinsichtlich der Art der Abpackung klar als zusammen verwendet gedacht erkennbar, ohne dass sie vorher neu verpackt werden müssen; (b) zusammen eingeführt; und (c) erkennbar, sei es durch ihre Beschaffenheit oder durch die relativen Anteile, in denen sie vorhanden sind, als sich ergänzend zueinander. 4. Wenn ein Produkt unter eine Beschreibung in einer oder mehreren der Positionen des Abschnitts VI fällt, weil es nach Name oder Funktion beschrieben ist, und auch unter Position 3827 fällt, ist es in einer Position klassifizierbar, die das Produkt nach Name oder Funktion benennt und nicht unter Position 3827. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Bei der Bestimmung des anzuwendenden Zollsatzes für eine Lösung eines einzelnen Verbindung in Wasser, die in diesem Abschnitt zu einem bestimmten Satz unterliegt, ist ein Abzug in Gewicht oder Volumen, je nach Fall, für das Wasser zu machen, das über jegliches Kristallwasser hinausgeht, das in der ungelösten Verbindung vorhanden sein kann. 2. Für die Zwecke des Zolltarifs: (a) Bezieht sich der Begriff „aromatisch“, wie er auf eine chemische Verbindung angewendet wird, auf eine solche Verbindung, die ein oder mehrere verschmolzene oder nicht verschmolzene Benzolringe enthält; (b) Der Begriff „modifiziert aromatisch“ beschreibt eine molekulare Struktur mit mindestens einem sechsgliedrigen heterozyklischen Ring, der mindestens vier Kohlenstoffatome enthält und eine Anordnung von Molekülbindungen aufweist wie im Benzolring oder im Chinonring, schließt jedoch solche molekulare Strukturen nicht ein, bei denen ein oder mehrere Pyrimidinringe die einzigen modifizierten aromatischen Ringe sind; (c) Für die Zwecke der Positionen 2902, 2907 und 3817 beschreibt der Begriff „alkyl“ jede gesättigte azyklische Kohlenwasserstoffgruppe mit sechs oder mehr Kohlenstoffatomen oder, vorbehaltlich Anmerkung 1,

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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