FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    3701.99.60

    Andere

    Der HTS-Code 3701.99.60 umfasst fotografische Platten und Filme (ohne Papier, Karton oder Textilien) – einschließlich Grafikkunst und anderer Spezialfilme – und ist für Standardhandelspartner in der Regel zollfrei. Verwenden Sie diesen Code zur Meldung unbelichteter, flacher, sensibilisierter Filme und beachten Sie, dass Kapitel 37 allgemein fotografische Waren im Sinne der Kapitelnachweise abdeckt.

    Andere

    HTS-Medien

    Kapitel 37 behandelt fotografische oder cinematografische Waren, ausgenommen Abfall und Schrott, und definiert „fotografisch“ als bezogen auf die Bildentstehung durch Licht oder Strahlung auf lichtempfindlichen Oberflächen. Insbesondere deckt der Code 3701.99.60 fotografische Platten und Filme ab – außer solchen aus Papier, Karton oder Textilien –, die flach, unbelichtet und sensibilisiert sind. Dieser Code umfasst Sofortbildfilme, ob verpackt oder nicht, und unterteilt sich weiter in statistische Suffixe: 3701.99.60.30 für Grafikfilm und 3701.99.60.60 für alle anderen Arten, wählen Sie daher das Suffix, das den spezifischen gemeldeten Film am besten beschreibt.

    KapitelKapitel 37: Photographic or cinematographic goods
    AbschnittAbschnitt VI: Products of the Chemical or Allied Industries

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 3701.99.60 und seine Unterteilungen (3701.99.60.30 & 3701.99.60.60) ist frei, angewendet auf Importe aus Standardhandelspartnern (NTR). Spezifische Sätze sind nicht angegeben, aber die Berechtigung für FTA- oder Präferenzprogramme kann eine bevorzugte Zollbehandlung ermöglichen. Die Berichtseinheiten für alle Klassifizierungen unter diesem Code sind Quadratmeter (m2). Das bedeutet, dass Waren, die unter diese Codes fallen, im Allgemeinen zollfrei eingeführt werden, es sei denn, sie unterliegen spezifischen Handelsbeschränkungen oder stammen aus einem Land ohne NTR-Status, in welchem Fall der Standardzollsatz Anwendung findet.

    Dienstgrad (Spalte 2): 25%

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    Code-Unterteilungen

    3701.99.60.30

    Fotoplatten und Film in flacher, sensibilisierter, unbelichteter Form, aus einem Material außer Papier, Karton oder Textilien; Sofortbildfilm in flacher, sensibilisierter, unbelichteter Form, ob in Packungen oder nicht: > Sonstiges: > Sonstiges: > Sonstiges > Grafikfilm

    3701.99.60.60

    Fotoplatten und Film auf flachen, sensibilisierten, unbelichteten, aus einem Material außer Papier, Karton oder Textilien; Sofortbildfilm auf flachen, sensibilisierten, unbelichteten, ob in Packungen oder nicht: > Sonstiges: > Sonstiges: > Sonstiges > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken KAPITEL 37 FOTOGRAFISCHE ODER CINEMATOGRAFISCHE WAREN VI 37-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst keine Abfälle oder Schrott. 2. In diesem Kapitel bezieht sich das Wort „fotografisch“ auf den Prozess, durch den sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch die Wirkung von Licht oder anderen Strahlungsformen auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen gebildet werden. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken VI 37-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT VI ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN ODER ZUGEHÖRIGEN INDUSTRIEN VI-1 Anmerkungen 1. (a) Waren (außer radioaktiven Erzen), die unter eine Beschreibung in den Positionen 2844 oder 2845 fallen, sind in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. (b) Vorbehaltlich Absatz (a) sind Waren, die unter eine Beschreibung in den Positionen 2843, 2846 oder 2852 fallen, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position dieses Abschnitts zu klassifizieren. 2. Vorbehaltlich Anmerkung 1 sind Waren, die aufgrund der Abfüllung in dosierten Mengen oder für den Einzelhandel in den Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 klassifizierbar, in diesen Positionen und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. 3. Waren, die in Sets aus zwei oder mehr getrennten Bestandteilen abgepackt sind, von denen einige oder alle in diesem Abschnitt fallen und die gemischt werden sollen, um ein Produkt des Abschnitts VI oder VII zu erhalten, sind in der Position zu klassifizieren, die für dieses Produkt geeignet ist, vorausgesetzt, die Bestandteile sind: (a) hinsichtlich der Art der Abpackung eindeutig als zusammen zu verwenden bestimmt, ohne vorher neu verpackt zu werden; (b) zusammen eingeführt; und (c) erkennbar, sei es durch ihre Beschaffenheit oder durch die relativen Anteile, in denen sie vorhanden sind, als sich ergänzend zueinander. 4. Wenn ein Produkt unter eine Beschreibung in einer oder mehreren Positionen des Abschnitts VI aufgrund seiner Benennung oder Funktion fällt und auch unter Position 3827, ist es in einer Position zu klassifizieren, die das Produkt nach Name oder Funktion benennt und nicht unter Position 3827. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Bei der Bestimmung des anzuwendenden Zollsatzes für eine Lösung eines einzelnen Wirkstoffs in Wasser, die unter diesen Abschnitt zu einem bestimmten Satz unterliegt, ist ein Abzug in Gewicht oder Volumen, je nach Fall, für das Wasser zu machen, das über jegliches Kristallwasser hinausgeht, das im ungelösten Wirkstoff vorhanden sein kann. 2. Für die Zwecke des Zolltarifs: (a) Bezieht sich der Begriff „aromatisch“, wie er auf eine chemische Verbindung angewendet wird, auf eine solche Verbindung, die ein oder mehrere verschmolzene oder nicht verschmolzene Benzolringe enthält; (b) Der Begriff „modifiziert aromatisch“ beschreibt eine Molekülstruktur, die mindestens einen sechsgliedrigen heterozyklischen Ring enthält, der mindestens vier Kohlenstoffatome enthält und eine Anordnung von Molekülbindungen aufweist wie im Benzolring oder im Chinonring, aber keine solche Molekülstruktur einschließt, bei der ein oder mehrere Pyrimidinringe die einzigen modifizierten aromatischen Ringe sind; (c) Für die Zwecke der Positionen 2902, 2907 und 3817 beschreibt der Begriff „alkyl“ jede gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffgruppe mit sechs oder mehr Kohlenstoffatomen oder, vorbehaltlich Anmerkung 1,

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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