FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    4202.92.33

    aus Papiergarn oder aus Baumwolle; enthaltend 85 Prozent oder mehr nach Gewicht Seide oder Seidenabfälle

    Dieser Code umfasst Behälter und Taschen – wie Reisetaschen, Sporttaschen und Einkaufstaschen – aus Materialien wie Leder, Textilien oder Karton, und insbesondere solche, die zu 85 % oder mehr aus Seide oder Seidenschrott bestehen. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Arten von Waren, um den allgemeinen Zollsatz von 17,6 % oder möglicherweise einen Befreiungs- oder reduzierten Satz von 16,6 % abhängig vom Ursprungsland und etwaigen geltenden Handelsabkommen zu ermitteln, wie in Kapitel 42 dargelegt.

    aus Papiergarn oder aus Baumwolle; enthaltend 85 Prozent oder mehr nach Gewicht Seide oder Seidenabfälle

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt unter Kapitel 42, das Artikel aus Leder, Reisegepäck, Handtaschen und ähnlichen Behältern abdeckt. Insbesondere gilt der Code 4202.92.33 für Reise-, Sport- oder ähnliche Taschen aus Papiergarn oder Baumwolle, die 85 % oder mehr Seide oder Seidenabfall enthalten und eine Außenseite aus Textilmaterial aufweisen. Es gibt drei statistische Suffixe – 05, 10 und 16 –, die den spezifischen Taschentyp basierend auf der Materialzusammensetzung weiter definieren – Papiergarn, Seidgehalt oder Baumwolle –, wählen Sie daher das Suffix, das das Hauptmaterial des Produkts am besten beschreibt. Diese statistischen Suffixe ermöglichen eine detailliertere Berichterstattung für Handelsstatistiken.

    KapitelKapitel 42: Articles of leather; saddlery and harness; travel goods, handbags and similar containers; articles o
    AbschnittAbschnitt VIII: Raw Hides and Skins, Leather, Furskins and Articles Thereof; Saddlery and Harness; Travel Goods, Han

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    17.60%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH,CL,CO,IL,JO,KR, MA,NP,OM,P,PA,PE,S,SG) 16.6% (E)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 4202.92.33 beträgt 17,60 % und gilt für alle Waren unter diesem Code und seinen Unterteilungen (4202.92.33.05, 4202.92.33.10 und 4202.92.33.16), sofern kein Sonderzollsatz gilt. Sonderzollsätze, die möglicherweise zollfrei oder mit einem reduzierten Satz von 16,6 % angeboten werden, stehen für Waren aus bestimmten Ländern, darunter Australien, Bahrain und Südkorea, im Rahmen von Freihandelsabkommen oder Präferenzprogrammen zur Verfügung. Der Zoll wird auf der Grundlage der gemeldeten Einheiten von „Stück“ oder „kg“ berechnet, und der anwendbare Satz hängt vom Ursprungsland und allen relevanten Handelsabkommen ab.

    Dienstgrad (Spalte 2): 65%

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    Code-Unterteilungen

    4202.92.33.05

    Koffer, Reisetaschen, Schminketui, Aktentaschen, Brieftaschen, Schulranzen, Brillenfälle, Fernglasetuis, Kameragehäuse, Musikinstrumentetuis, Gewehrkoffer, Holster und ähnliche Behälter; Reisebeutel, isolierte Lebensmittel- oder Getränketaschen, Kosmetiktaschen, Rucksäcke und Schulranzen, Handtaschen, Einkaufstaschen, Geldbörsen, Portemonnaies, Kartenhüllen, Zigarettenfächer, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckschatullen, Puderetuis, Bestecketuis und ähnliche Behälter, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolie, aus Textilmaterialien, aus vulkanisierter Faser oder aus Karton, oder ganz oder hauptsächlich mit solchen Materialien oder mit Papier bezogen: > Sonstige: > Mit Außenseite aus Kunststofffolie oder Textilmaterialien: > Reise-, Sport- und ähnliche Taschen: > Mit Außenseite aus Textilmaterialien: > Aus Garn oder Baumwolle; bestehend zu 85 Prozent oder mehr nach Gewicht aus Seide oder Seidenresten > Aus Garn

    4202.92.33.10

    Koffer, Reisekoffer, Schminketui, Aktentaschen, Brieftaschen, Schulranzen, Brillenfälle, Fernglasetuis, Kameragehäuse, Musikinstrumentetuis, Gewehrkoffer, Holster und ähnliche Behälter; Reisetaschen, isolierte Lebensmittel- oder Getränketaschen, Kosmetiktaschen, Rucksäcke und Tagesrucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Geldbörsen, Etuis, Kartenetuis, Zigarettenfächer, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckkästchen, Puderetuis, Bestecketuis und ähnliche Behälter, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolie, aus Textilmaterialien, aus vulkanisierter Faser oder aus Karton, oder ganz oder hauptsächlich mit solchen Materialien oder mit Papier bezogen: > Sonstige: > Mit Außenseite aus Kunststofffolie oder Textilmaterialien: > Reise-, Sport- und ähnliche Taschen: > Mit Außenseite aus Textilmaterialien: > Aus Garn oder Baumwolle; enthaltend 85 Prozent oder mehr nach Gewicht Seide oder Seidenabfall > Enthaltend 85 Prozent oder mehr nach Gewicht Seide oder Seidenabfall

    4202.92.33.16

    Koffer, Reisetaschen, Schminkkoffer, Aktentaschen, Brieftaschen, Schulranzen, Brillenfälle, Fernglasetuischen, Kameragehäuse, Musikinstrumentetuischen, Gewehrkoffer, Holster und ähnliche Behälter; Reisebeutel, isolierte Lebensmittel- oder Getränketaschen, Toilettenbeutel, Rucksäcke und Schulranzen, Handtaschen, Einkaufstaschen, Geldbörsen, Etuis, Kartenetuischen, Zigarettenfächer, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckschatullen, Puderetuischen, Bestecketuischen und ähnliche Behälter, aus Leder oder aus Kunstleder, aus Kunststofffolie, aus Textilmaterialien, aus vulkanisierter Faser oder aus Karton, oder ganz oder hauptsächlich mit solchen Materialien oder mit Papier bezogen: > Sonstige: > Mit Außenseite aus Kunststofffolie oder aus Textilmaterialien: > Reise-, Sport- und ähnliche Taschen: > Mit Außenseite aus Textilmaterialien: > Aus Garn oder aus Baumwolle; enthaltend 85 Prozent oder mehr im Gewicht Seide oder Seidenabfälle > Aus Baumwolle (369)

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 42 LEATHERWARE; SATTEL- UND ZÜGELWARE; REISEGEFÄSSE, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLFER; ARTIKEL AUS TIERDARM (ABER NICHT SEIDENWURM-DARM) VIII 42-1 Anmerkungen 1. Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Begriff „Leder“ Chamoisleder (einschließlich kombiniertem Chamoisleder), Lackleder, lacklaminiertes Leder und metallisiertes Leder. 2. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Sterile chirurgische Katgut oder ähnliche sterile Nahtmaterialien (Position 3006); (b) Bekleidung oder Bekleidungszubehör (außer Handschuhen, Mützen und Handschuhen), gefüttert mit Pelz oder Kunstpelz oder mit dem Pelz oder Kunstpelz außen befestigt, außer als bloße Verzierung (Position 4303 oder 4304); (c) Netztaschen (Position 5608); (d) Artikel des Kapitels 64; (e) Kopfbedeckungen oder Teile davon des Kapitels 65; (f) Peitschen, Reitstöcke oder andere Artikel der Position 6602; (g) Manschettenknöpfe, Armbänder oder andere Imitationsschmuckstücke (Position 7117); (h) Beschläge oder Verzierungen für Zügel, wie Hufeisenknallen, Bitz, Pferdegeschirr und Schnallen, separat eingetragen (im Allgemeinen Abschnitt XV); (ij) Saiten, Häute für Trommeln oder ähnliches, oder andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209); (k) Artikel des Kapitels 94 (zum Beispiel Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper); (l) Artikel des Kapitels 95 (zum Beispiel Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); oder (m) Knöpfe, Druckknöpfe, Klettverschlüsse, Druckknöpfe, Knopfformen oder andere Teile dieser Artikel, Knopfrohlinge, Position 9606. 3. (A) Zusätzlich zu den Bestimmungen der Anmerkung 2 oben umfasst Position 4202 nicht: (a) Taschen aus Kunststofffolie, ob bedruckt oder nicht, mit Tragegriffen, die nicht für längeren Gebrauch bestimmt sind (Position 3923); (b) Artikel aus Flechtmaterial (Position 4602). (B) Artikel der Positionen 4202 und 4203, die Teile aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen, aus natürlichen oder kultivierten Perlen, aus Edel- oder Halbedelsteinen (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) enthalten, bleiben in diesen Positionen klassifiziert, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Beschläge oder geringfügige Verzierungen darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Artikeln nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Artikeln ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Artikel in Kapitel 71 zu klassifizieren. 4. Für die Zwecke der Position 4203 gilt der Ausdruck „Bekleidung und Bekleidungszubehör“ unter anderem für Handschuhe, Mützen und Handschuhe (einschließlich für Sport oder Schutz), Schürzen und andere Schutzkleidung, Hosenträger, Gürtel, Bandolieren und Handgelenksbänder, jedoch nicht für Armbanduhrbänder (Position 9113). Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Position 4202 bedeutet der Ausdruck „Reise-, Sport- und ähnliche Taschen“ Waren, die nicht in den Unterpositionen 4202.11 bis 4202.39 fallen, von einer Art, die zum Tragen von Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen während Reisen konzipiert ist, einschließlich Rucksäcken und Einkaufstaschen dieser Position, aber sie umfasst keine Fernglasetuischen, Kameragehäuse, Musikinstrumentetuischen, Flaschenetuischen und ähnliche Behälter. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke VIII 42-2 Anmerkungen (fort.) 2. Für die Klassifizierung von Artikeln unter den Unterpositionen 4202.12, 4202.22, 4202.32 und 4202.92 gelten Artikel aus Textilgewebe, das mit Kunststoffen (ob kompakt oder zellulär) imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert ist, als hätten sie eine Außenseite aus Textilmaterial oder aus Kunststofffolie, abhängig davon, ob und in welchem Umfang der Textilbestandteil oder der Kunststoffbestandteil die Außenfläche des Artikels bildet. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke VIII 42-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT VIII ROHE HÄUTE UND SKINS, LEDER, FURPELZE UND ZUBEHÖRTE DAGEBEN; SATTELWARE UND ZÜGEL; REISEGEFÄSSE, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTER; ARTIKEL AUS TIERDARM (AUSSER SEIDENWÜRMDARM) VIII-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes VIII-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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