4811.51.20
0,3 mm oder mehr dick
Dieser Code beschreibt die Klassifizierung von Papier- und Kartonprodukten, einschließlich solcher aus Zellulosewatte, und umfasst eine breite Palette von Artikeln von Zeitungsdruckpapier und Verpackungsmaterialien bis hin zu Tapeten und Spezialpapieren. Nutzen Sie diese Informationen, um Waren korrekt in diesem Kapitel des Harmonisierten Zolltarifs zu positionieren und die anwendbaren Zollsätze zu bestimmen, um eine genaue Einhaltung der Import-/Exportvorschriften zu gewährleisten.

HTS-Medien
Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs umfasst Papier- und Kartonprodukte, einschließlich Materialien wie Zeitungsdruck, Karton und Tapeten. Der Code 4810 bezieht sich speziell auf Papier und Karton, ob beschichtet, verziert oder bedruckt, in Rollen oder rechteckigen Blättern, wobei eine Seite über 36 cm oder beide Seiten über 15 cm groß ist. Unterteilungen innerhalb von 4810 kategorisieren diese Produkte weiter nach Beschichtung, Oberflächenbehandlung oder spezifischer Verwendung, und statistische Suffixe werden verwendet, um Importe bestimmter Artikel wie fettdichter Papier oder Tapeten zu verfolgen, was die Handelsanalyse unterstützt. Um das korrekte statistische Suffix auszuwählen, berücksichtigen Sie die genaue Zusammensetzung und die beabsichtigte Funktion des zu klassifizierenden Papier- oder Kartonprodukts.
| Kapitel | Kapitel 48: Paper and paperboard; articles of paper pulp, of paper or of paperboard |
| Abschnitt | Abschnitt X: Pulp of Wood or of Other Fibrous Cellulosic Material; Waste and Scrap of Paper or Paperboard; Paper |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
Free
Standard trade partners (NTR)
Nicht verfügbar
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Satz für HTSUS Kapitel 48, Papier und Pappe, ist derzeit nicht festgelegt. Spezifische Unterteilungen können jedoch unterschiedlichen Sätzen unterliegen, und bevorzugte Behandlung im Rahmen von Freihandelsabkommen (FTAs) kann zu zollfreiem Einfuhrverkehr oder reduzierten Sätzen führen, abhängig von der Erfüllung der Ursprungsregeln. Sätze werden typischerweise als ad valorem (ein Prozentsatz des Wertes) oder als spezifische Sätze (pro Einheit) angegeben, und der anwendbare Satz hängt von der genauen Klassifizierung des Papier- oder Pappwarenprodukts und dessen Herkunftsland ab. Die erforderlichen Einheiten basieren typischerweise auf Gewicht (Kilogramm oder Pfund) oder Menge (Blätter oder Rollen), wie in jeder Unterposition angegeben.
Dienstgrad (Spalte 2): 30%
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Code-Unterteilungen
4811.51.20.10
Papier, Pappe, Zellulosewatte und Zellulosefasergewebe, beschichtet, imprägniert, überzogen, oberflächenfarbig, oberflächenverziert oder bedruckt, in Rollen oder rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, jeder Größe, außer Waren der Art, die in den Positionen 4803, 4809 oder 4810 beschrieben sind: > Papier und Pappe, beschichtet, imprägniert oder überzogen mit Kunststoffen (ohne Klebstoffe): > Gebleicht, mit einer Dicke von mehr als 150 g/m²: > In Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 15 cm oder in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen mit einer Seite von mehr als 36 cm und der anderen Seite von mehr als 15 cm im ungefalteten Zustand: > 0,3 mm oder mehr dick > Grundmaterial für Milchkartons und andere Getränkebehälter
4811.51.20.20
Papier, Pappe, Zellstoffwatte und Zellstofffasergewebe, beschichtet, imprägniert, überzogen, oberflächenfarbig, oberflächenverziert oder bedruckt, in Rollen oder rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, jeder Größe, außer Waren der Art, die in den Positionen 4803, 4809 oder 4810 beschrieben sind: > Papier und Pappe, beschichtet, imprägniert oder überzogen mit Kunststoffen (einschließlich Klebstoffe): > Gebleicht, mehr als 150 g/m² schwer: > In Streifen oder Rollen einer Breite von mehr als 15 cm oder in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, bei denen eine Seite im ungefalteten Zustand mehr als 36 cm und die andere Seite mehr als 15 cm beträgt: > 0,3 mm dick oder mehr > Sonstige: > Faltschachtelkarton
4811.51.20.30
Papier, Pappe, Zellulosewatte und Zellulosefasergewebe, beschichtet, imprägniert, überzogen, oberflächenfarbig, oberflächenverziert oder bedruckt, in Rollen oder rechteckigen (einschließlich quadratischen) Blättern, jeder Größe, außer Waren der Art, die in den Positionen 4803, 4809 oder 4810 beschrieben sind: > Papier und Pappe, beschichtet, imprägniert oder überzogen mit Kunststoffen (ohne Klebstoffe): > Gebleicht, mit einer Dicke von mehr als 150 g/m²: > In Streifen oder Rollen einer Breite von mehr als 15 cm oder in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Blättern mit einer Seite von mehr als 36 cm und der anderen Seite von mehr als 15 cm im ungefalteten Zustand: > 0,3 mm oder mehr dick > Sonstige: > Grundmaterial für Schalen, Teller, Schüsseln und ähnliches
4811.51.20.40
Papier, Karton, Zellulosewatte und Zellulosefasernetzgewebe, beschichtet, imprägniert, überzogen, oberflächenfarbig, oberflächenverziert oder bedruckt, in Rollen oder rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, jeder Größe, außer Waren der Art, die in den Positionen 4803, 4809 oder 4810 beschrieben sind: > Papier und Karton, beschichtet, imprägniert oder überzogen mit Kunststoffen (ohne Klebstoffe): > Gebleicht, mehr als 150 g/m² schwer: > In Streifen oder Rollen einer Breite von mehr als 15 cm oder in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen mit einer Seite von mehr als 36 cm und der anderen Seite von mehr als 15 cm im ungefalteten Zustand: > 0,3 mm oder mehr dick > Sonstige: > Sonstige: > Grundmaterial für Verpackungen
4811.51.20.50
Papier, Karton, Zellulosewatte und Zellulosefasernetzwerke, beschichtet, imprägniert, überzogen, oberflächenfarbig, oberflächenverziert oder bedruckt, in Rollen oder rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, jeder Größe, außer Waren der Art, die in den Positionen 4803, 4809 oder 4810 beschrieben sind: > Papier und Karton, beschichtet, imprägniert oder überzogen mit Kunststoffen (einschließlich Klebstoffe): > Gebleicht, mehr als 150 g/m² schwer: > In Streifen oder Rollen einer Breite von mehr als 15 cm oder in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen mit einer Seite von mehr als 36 cm und der anderen Seite von mehr als 15 cm im ungefalteten Zustand: > 0,3 mm oder mehr dick > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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