Kapitelhinweise
Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025)
Anmerkungen für statistische Berichterstattung
KAPITEL 55
KÜNSTLICHE FASERNE
XI
55-1
Anmerkung
1. Die Positionen 5501 und 5502 gelten nur für synthetische Filamentgarne, die aus parallelen Filamenten gleicher Länge bestehen, die der Länge des Garns entsprechen und die folgenden Spezifikationen erfüllen:
(a) Garnlänge von mehr als 2 m;
(b) Verdrehung von weniger als 5 Umdrehungen pro Meter;
(c) Messung pro Filament von weniger als 67 Dezitex;
(d) Nur synthetisches Filamentgarn: das Garn muss gezogen sein, d. h. nicht mehr als 100 Prozent seiner Länge gedehnt werden können; und
(e) Gesamtmessung des Garns von mehr als 20.000 Dezitex.
Garn einer Länge von nicht mehr als 2 m ist in Position 5503 oder 5504 einzustufen.
Zusätzliche US-Anmerkung
1. Für die Zwecke der gewebten Stoffe des Kapitels 55 umfassen Bestimmungen bezüglich eines oder mehrerer Gewebe nur jene Stoffe, die (abgesehen vom Rand) vollständig aus dem angegebenen oder den angegebenen Geweben bestehen, einschließlich ausschließlich dieser Kombinationen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
Statistische Anmerkungen
1. Für die Zwecke der gewebten Stoffe des Kapitels 55:
(a) Der Begriff „Popeline oder Broadcloth“ bezeichnet Leinwandgewebe, die keine quadratische Konstruktion aufweisen, unabhängig davon, ob sie gebürstet sind oder nicht, aber es umfasst nicht die folgenden Typen:
(i) Stoffe mit einer Gewichtskraft von nicht mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter, die 33 oder weniger Kettfäden und Schussfäden pro Quadratzentimeter enthalten; und
(ii) Stoffe mit einer Gewichtskraft von mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter, mit einem durchschnittlichen Garnzahl von 26 oder niedriger.
(b) Der Begriff „Sheeting“ bezeichnet Leinwandgewebe, gebürstet oder nicht, der folgenden Art:
(i) Stoffe mit einer Gewichtskraft von nicht mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter, mit quadratischer Konstruktion, die mehr als 33 Kettfäden und Schussfäden pro Quadratzentimeter enthalten, mit einem durchschnittlichen Garnzahl von 68 oder niedriger, jedoch ohne Druckstoffe; und
(ii) Stoffe mit einer Gewichtskraft von mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter, jedoch ohne:
(A) Stoffe, deren Kette oder Schuss aus mehreren (gefalteten) oder gedrehten Garnen besteht, mit einem durchschnittlichen Garnzahl von 26 oder niedriger; und
(B) Stoffe mit einem durchschnittlichen Garnzahl von 27 oder höher, die keine quadratische Konstruktion aufweisen.
(c) Der Begriff „Printcloth“ bezeichnet Leinwandgewebe, die eine Gewichtskraft von nicht mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter aufweisen, mit einem durchschnittlichen Garnzahl von 43-68, die mehr als 33 Einzelgarne pro Quadratzentimeter enthalten und keine mehrfachen (gefalteten) oder gedrehten Garne enthalten, mit quadratischer Konstruktion, gebürstet oder nicht, der folgenden Art:
(i) Nicht gekämmte Stoffe; und
(ii) Andere Stoffe mit einer Breite von weniger als 168 cm.
(d) Der Begriff „Cheesecloth“ bezeichnet Leinwandgewebe, die eine Gewichtskraft von nicht mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter aufweisen und nicht mehr als 33 Kettfäden und Schussfäden pro Quadratzentimeter enthalten, gebürstet oder nicht.
Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025)
Anmerkungen für statistische Berichterstattung
XI
55-2
Statistische Anmerkungen (fort.)
(e) Der Begriff „Lawns, Voiles oder Batistes“ bezeichnet Leinwandgewebe, die eine Gewichtskraft von nicht mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter aufweisen, mit einem durchschnittlichen Garnzahl von 69 oder höher, die mehr als 33 Kettfäden und Schussfäden pro Quadratzentimeter enthalten, mit quadratischer Konstruktion, gebürstet oder nicht.
(f) Der Begriff „Duck“ bezeichnet Stoffe mit einer Gewichtskraft von mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter, mit einem durchschnittlichen Garnzahl von 26 oder niedriger, gebürstet oder nicht, der folgenden Art:
(i) Leinwandgewebe, dessen Kette oder Schuss aus mehreren (gefalteten) oder gedrehten Garnen besteht; oder
(ii) Gewebt als Leinwandgewebe, wobei zwei oder mehr Kettfäden als einer gewebt werden (bandierte Kette), gebürstet oder nicht, unabhängig davon, ob sie mehrfache (gefaltete) oder gedrehte Garne enthalten; dieser letzte Typ von Duck ist nicht als Leinwandgewebe einzustufen.
(g) Der Begriff „Oxford Cloth“ bezeichnet Stoffe mit einer Gewichtskraft von nicht mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter, gebürstet oder nicht, gewebt als Leinwandgewebe, wobei zwei oder mehr Kettfäden als einer gewebt werden (bandierte Kette). Oxford Cloth ist nicht als Leinwandgewebe einzustufen.
(h) Der Begriff „Blue Denim“ bezeichnet Stoffe mit einer Gewichtskraft von mehr als 170 Gramm pro Quadratmeter, aus 3- oder 4-fach Twill, einschließlich gebrochenem Twill, kettebündig, deren Kettgarne blau gefärbt und deren Schussgarne ungebleicht, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Blauton als die Kettgarne gefärbt sind.
(ij) Der Begriff „quadratische Konstruktion“ bezeichnet Stoffe der folgenden Art:
(i) Die weniger als 79 Kettfäden und Schussfäden pro Quadratzentimeter enthalten, wobei der Unterschied zwischen der Gesamtzahl der Kettfäden pro Zentimeter und der Gesamtzahl der Schussfäden pro Zentimeter weniger als 11 beträgt; oder
(ii) Die 79 oder mehr Kettfäden und Schussfäden pro Quadratzentimeter enthalten, wobei die Gesamtzahl der Kettfäden pro Zentimeter und die Gesamtzahl der Schussfäden pro Zentimeter jeweils weniger als 57 Prozent der Gesamtzahl pro Quadratzentimeter dieser Kettfäden und Schussfäden beträgt.
(k) Der Begriff „gebürstet“ bezeichnet Stoffe mit einer flauschigen, faserigen Oberfläche, die durch Kratzen oder Stechen der Oberfläche erzeugt wird, sodass einige der Fasern aus dem Körper des Garns herausstehen. Gebürstete Stoffe sind von Florstoffen nicht zu verwechseln. Outing und Canton Flannel, Moleskin usw. sind typische Stoffe mit einem Flor.
(l) Der Begriff „nicht gekämmt“ bezeichnet Stoffe aus teilweise ungekämmter Baumwolle, anderen pflanzlichen Textilfasern oder Wolle oder feinem Tierhaar.
(m) Der Begriff „gekämmt“ bezeichnet Stoffe, die Baumwolle, andere pflanzliche Textilfasern oder Wolle oder feines Tierhaar enthalten, bei denen diese Fasern gekämmt sind.
(n) Der Begriff „Zahl“, wie er auf gewebte Stoffe aus künstlichen Fasern angewendet wird, bezeichnet die durchschnittliche Garnzahl der enthaltenen Garne. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Garnzahl wird angenommen, dass die Länge des Garns gleich dem Abstand ist, den es im Stoff in dem Zustand, in dem es importiert wurde, zurücklegt, wobei alle abgeschnittenen Garne so gemessen werden, als wären sie kontinuierlich, und die Zählung der gesamten Einzelgarne im Stoff, einschließlich der Einzelgarne in mehrfachen (gefalteten) oder gedrehten Garnen, erfolgt. Das Gewicht ist nach Entfernung jeglicher übermäßiger Sizing durch Kochen oder einen anderen geeigneten Prozess zu ermitteln. Eine der folgenden Formeln kann zur Bestimmung der durchschnittlichen Garnzahl verwendet werden--
N = BYT/1000, 100T/Z', BT/Z oder ST/10
wenn:
N die durchschnittliche Garnzahl ist,
B die Breite (Breite) des Stoffes in Zentimetern ist,
Y die Meter (linear) des Stoffes pro Kilogramm ist,
T die Gesamtzahl der Einzelgarne pro Quadratzentimeter ist,
S die Quadratmeter des Stoffes pro Kilogramm ist,
Z die Gramm pro linearer Meter des Stoffes ist, und
Z' die Gramm pro Quadratmeter des Stoffes ist.
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