FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    5703.29.20

    Andere

    Dieser Code umfasst gewebte Teppiche und andere textile Bodenbeläge aus Nylon oder anderen Polyamiden, kategorisiert als „sonstige“. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Bodenbeläge, um den anwendbaren Zollsatz von 6,7 % für den allgemeinen Handel oder einen potenziell zollfreien Satz zu ermitteln, falls die Waren unter spezifischen Freihandelsabkommen mit Ländern wie Australien oder Korea qualifiziert sind.

    Andere

    HTS-Medien

    Kapitel 57 umfasst Teppiche und andere textile Bodenbeläge, einschließlich Artikel, bei denen Textilien die sichtbare Oberfläche bilden, wenn sie verwendet werden, jedoch unter Ausschluss von Unterlagen. Dieser spezifische Code, 5703.29.20, gilt für gesteppte Teppiche aus Nylon oder anderen Polyamiden, die in dieser Materialgruppe als „andere“ eingestuft sind. Es gibt zwei Unterteilungen: 5703.29.20.10 für Teppiche mit einer Fläche von nicht mehr als 5,25 m² und 5703.29.20.90 für alle anderen Teppiche in dieser Materialklassifizierung; verwenden Sie das entsprechende Suffix basierend auf der Fläche des Teppichs. Standard-Handelspartner sind in der Regel mit einem Zoll von 6,70 % belegt, während berechtigte Länder im Rahmen von Freihandelsabkommen einen Zollsatz von „Frei“ haben können.

    KapitelKapitel 57: Carpets and other textile floor coverings
    AbschnittAbschnitt XI: Textile and Textile Articles

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    6.70%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,B,BH,CL,CO,IL,JO, KR,MA,OM, P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 5703.29.20 und seine Unterteilungen, 5703.29.20.10 und 5703.29.20.90, beträgt 6,70 % auf Einfuhren aus Standardhandelspartnern (NTR). Ein Zollsatz von Frei gilt jedoch für Waren, die aus Australien (AU), Bahrain (B), Chile (CL), Kolumbien (CO), Israel (IL), Jordanien (JO), Korea (KR), Marokko (MA), Oman (OM), Panama (P), Peru (PE), Singapur (SG) und möglicherweise anderen Ländern, die für Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme in Frage kommen. Die Berichtseinheiten sind in Quadratmetern (m2) oder Kilogramm (kg). Der Sonderzollsatz gilt, wenn die Waren die Ursprungsregeln der angegebenen Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme erfüllen, andernfalls gilt der allgemeine Satz. Es sind keine Abschnittsinformationen angegeben.

    Dienstgrad (Spalte 2): 60%

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    Code-Unterteilungen

    5703.29.20.10

    Teppiche und andere textile Bodenbeläge (einschließlich Kunstrasen), geknüpft, ob zusammengesetzt oder nicht: > Aus Nylon oder anderen Polyamiden: > Sonstige: > Sonstige > Mit einer Fläche von nicht mehr als 5,25 m² (665)

    5703.29.20.90

    Teppiche und andere textile Bodenbeläge (einschließlich Kunstrasen), gewirkt, ob zusammengesetzt oder nicht: > Aus Nylon oder anderen Polyamiden: > Sonstige: > Sonstige > Sonstige (665)

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 57 TEPPICHE UND ANDERE TEXTILE BODENBELEGUNGEN XI 57-1 Anmerkungen 1. Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Begriff „Teppiche und andere textile Bodenbeläge“ Bodenbeläge, bei denen Textilmaterialien die sichtbare Oberfläche des Artikels im Gebrauch bilden, und umfasst Artikel, die die Merkmale von textilen Bodenbelägen aufweisen, aber für andere Zwecke bestimmt sind. 2. Dieses Kapitel umfasst keine Unterlagen für Bodenbeläge. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XI 57-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XI TEXTILWAREN UND TEXTILARTIKEL XI-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Borsten oder Haare aus Tierhaaren zur Bürstenherstellung (Position 0502); Pferdeschwanz oder Pferdeschwanzabfälle (Position 0511); (b) Menschhaar oder Artikel aus Menschhaar (Position 0501, 6703 oder 6704), außer Filter- oder Siebgewebe einer Art, die üblicherweise in Ölpressen oder Ähnlichem verwendet wird (Position 5911); (c) Baumwollflusen oder andere pflanzliche Materialien von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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