FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    5802.30.00

    Gewebte Textilstoffe

    Dieser Code umfasst gewebte Textilstoffe mit Flor und Frottier, mit Ausnahme jener, die anderswo speziell klassifiziert sind. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser gewebten Stoffe – der Zollsatz beträgt in der Regel 6,2 %, kann aber für Waren aus bestimmten Ländern, mit denen die USA Handelsabkommen haben, zollfrei sein, wie in den Kapitelnachweisen dargelegt.

    Gewebte Textilstoffe

    HTS-Medien

    Kapitel 58 behandelt spezielle gewebte Stoffe, Spitze und verwandte Artikel, und dieser spezifische Code, 5802.30.00, befasst sich mit gesteppten Textilgeweben – Stoffen, die mit Garnschlingen in ein Grundmaterial eingefügt werden. Diese Stoffe können aus Seide oder Seidenabfällen (5802.30.00.10), Wolle oder feinem Tierhaar (5802.30.00.20), Baumwolle oder Kunstfasern (5802.30.00.30) oder anderen Materialien (5802.30.00.90) bestehen, wählen Sie daher das Suffix, das die Zusammensetzung des Stoffes nach Gewicht am besten beschreibt. Standard-Handelspartner sind in der Regel mit einem Zoll von 6,20 % belegt, während berechtigte Länder mit Freihandelsabkommen möglicherweise einen zollfreien Satz haben.

    KapitelKapitel 58: Special woven fabrics; tufted textile fabrics; lace, tapestries; trimmings; embroidery
    AbschnittAbschnitt XI: Textile and Textile Articles

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    6.20%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH, CL,CO,E*,IL,JO,KR,MA,OM, P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 5802.30.00 und alle seine Unterteilungen (5802.30.00.10, 5802.30.00.20, 5802.30.00.30 und 5802.30.00.90) beträgt 6,20%. Sonderzollsätze für Freihandelsgüter gelten für Waren, die aus Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, El Salvador, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Singapur stammen. Diese Sonderzollsätze hängen davon ab, ob die Waren unter dem Berechtigten FTA oder Präferenzprogrammen qualifiziert sind. Die Berichtseinheiten für die Zollfestsetzung sind entweder m² oder kg und gelten für alle Unterteilungen unter diesem Code.

    Dienstgradrate (Spalte 2): 79.50%

    Hilfe bei
    _

    Sprechen Sie mit unserem Team für HTS-Beratung, Zollfragen und Frachtunterstützung.

    Code-Unterteilungen

    5802.30.00.10

    Terry-Handtücher und ähnliche gewebte Terry-Stoffe, abgesehen von schmalen Stoffen des Abschnitts 5806; gewebte Textilstoffe, abgesehen von Produkten des Abschnitts 5703: > Gewebte Textilstoffe > Bestehend aus 85 Prozent oder mehr nach Gewicht aus Seide oder Seidenresten

    5802.30.00.20

    Terry-Handtücher und ähnliche gewebte Terry-Stoffe, abgesehen von schmalen Stoffen des Abschnitts 5806; geknüpfte Textilgewebe, abgesehen von Produkten des Abschnitts 5703: > Geknüpfte Textilgewebe > Aus Wolle oder feinem Tierhaar (414)

    5802.30.00.30

    Terry-Handtücher und ähnliche gewebte Terry-Stoffe, andere als schmale Stoffe der Position 5806; gewebte Textilstoffe, andere als Produkte der Position 5703: > Gewebte Textilstoffe > Aus Baumwolle; aus Kunstfasern (224)

    5802.30.00.90

    Terry-Handtücher und ähnliche gewebte Terry-Stoffe, andere als schmale Stoffe der Position 5806; gewebte Textilgewebe, andere als Produkte der Position 5703: > Gewebte Textilgewebe > Sonstige (810)

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 58 SPEZIELLE GEWEBTE STOFFE; TUFTIERTE TEXTILSTOFFE; SPITZEN; TAPETEN; VERZIERUNGEN; STICKEREIEN XI 58-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel gilt nicht für Textilstoffe, auf die sich Anmerkung 1 zu Kapitel 59 bezieht, die imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert sind, oder für andere Waren des Kapitels 59. 2. Die Position 5801 umfasst auch gewebte Florstoffe, bei denen die Schlingen noch nicht geschnitten wurden, in welchem Zustand sie keinen aufgerichteten Flor haben. 3. Für die Zwecke der Position 5803 bedeutet „Gaze“ einen Stoff mit einem Kettfaden, der ganz oder teilweise aus aufrechten oder Grundfäden besteht, und Schussfäden, die die aufrechten oder Grundfäden kreuzen und eine halbe, eine volle oder mehr Wendung bilden, um Schleifen zu erzeugen, durch die Schussfäden hindurchgehen. 4. Die Position 5804 gilt nicht für geknotete Netze aus Garn, Seil oder Tauwerk der Position 5608. 5. Für die Zwecke der Position 5806 bedeutet der Ausdruck „schmale gewebte Stoffe“: (a) Gewebte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, ob als solche gewebt oder aus breiteren Stücken zugeschnitten, mit Besatz (gewebt, geklebt oder anderweitig hergestellt) an beiden Kanten; (b) Rohrgewebte Stoffe mit einer abgeflachten Breite von nicht mehr als 30 cm; und (c) Schrägband mit gefalteten Kanten, mit einer Breite, wenn es entfaltet ist, von nicht mehr als 30 cm. Schmale gewebte Stoffe mit gewebten Fransen sind der Position 5808 zuzuordnen. 6. In der Position 5810 bedeutet der Ausdruck „Stickerei“ unter anderem Stickerei mit Metall- oder Glasfaden auf einem sichtbaren Grund aus Textilgewebe und genähte Applikationen aus Pailletten, Perlen oder ornamentalen Motiven aus Textil oder anderen Materialien. Die Position gilt nicht für Nadelstickerei-Tapeten (Position 5805). 7. Zusätzlich zu den Produkten der Position 5809 umfasst dieses Kapitel auch Artikel aus Metallfaden, die für die Bekleidung, als Einrichtungsstoffe oder für ähnliche Zwecke verwendet werden. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die auf die Unterposition 5810.91.00 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – Frei, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 2. Die auf die Unterposition 5810.92.10 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 4,2 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 3. Die auf die Unterposition 5810.92.90 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 7,4 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XI 58-2 Zusätzliche US-Anmerkungen (fort.) 4. Die auf die Unterposition 5810.99.10 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 7,4 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 5. Die auf die Unterposition 5810.99.90 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 4,2 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XI 58-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XI TEXTILWAREN UND TEXTILARTIKEL XI-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Tierhaarbürstenborsten oder Haare (Position 0502); Pferdeschwanz oder Pferdeschwanzabfälle (Position 0511); (b) Menschhaar oder Artikel aus Menschhaar (Position 0501, 6703 oder 6704), außer Filter- oder Siebgewebe einer Art, die üblicherweise in Ölpressen oder Ähnlichem verwendet wird (Position 5911); (c) Baumwollflusen oder andere pflanzliche Materialien von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

    Mit einem HTS-Spezialisten sprechen

    Erhalten Sie Unterstützung bei Klassifizierung, Compliance und Versandstrategie.