FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    5806.32.10

    Bänder

    Dieser Code gilt für schmal gewebte Bänder aus synthetischen Fasern. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Bänder, um den anwendbaren allgemeinen Zollsatz von 6 % (oder den zollfreien Satz für berechtigte Handelspartner) gemäß Kapitel 58 des Harmonisierten Zolltarifs zu bestimmen.

    Bänder

    HTS-Medien

    Kapitel 58 behandelt spezielle gewebte Stoffe, Spitze und verwandte Textilartikel. Dieser spezifische Code, 5806.32.10, umfasst schmale gewebte Bänder aus Kunstfasern. Es gibt zahlreiche statistische Endungen, um die Eigenschaften des Bandes weiter zu spezifizieren, wie seine beabsichtigte Verwendung (z. B. Schreibmaschinenbänder) oder seine Materialzusammensetzung (Polyester oder Nylon) und Breite, Kantenart oder die Anwesenheit von Draht. Bei der Auswahl einer statistischen Endung sollte der spezifischste verfügbare Detail um die Zusammensetzung und Konstruktion des Bandes priorisiert werden, beginnend mit der beabsichtigten Verwendung, dann der Breite, dem Material und schließlich den Kantenangaben.

    KapitelKapitel 58: Special woven fabrics; tufted textile fabrics; lace, tapestries; trimmings; embroidery
    AbschnittAbschnitt XI: Textile and Textile Articles

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    6%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH,CL,CO,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 5806.32.10 (Bänder) beträgt 6 % und gilt für Importe aus Ländern ohne spezifische Handelsabkommen. Mehrere Länder (AU, BH, CL, CO, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG) erhalten einen zollfreien (0 %) Satz unter teilnahmeberechtigten FTA- oder Präferenzprogrammen. Dieser Sonderzollsatz gilt für alle Unterteilungen (5806.32.10.10 bis 5806.32.10.95), die aus diesen Ländern stammen. Alle Importe werden in Kilogramm (kg) angegeben, und in den bereitgestellten Informationen sind keine anderen Zollsätze oder Sonderregelungen aufgeführt.

    Dienstquote (Spalte 2): 76.50%

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    Code-Unterteilungen

    5806.32.10.10

    Schmale gewebte Stoffe, ausgenommen Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kettfäden ohne Schussfäden, zusammengefügt mittels eines Klebstoffs (Bolducs): > Andere gewebte Stoffe: > Aus synthetischen Fasern: > Bänder > Geeignet für die Herstellung von Schreibmaschinenbändern oder ähnlichen Bändern der Position 9612 (621)

    Elterncode
    5806.32.10.20

    Schmale gewebte Stoffe, ausgenommen Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kette ohne Schuss, zusammengefügt mittels eines Klebstoffs (Bolducs): > Andere gewebte Stoffe: > Aus Kunstfasern: > Bänder > Sonstige: > Mit einer Breite von nicht mehr als 12 cm: > Aus Polyester: > Mit gewebtem Rand: > Mit Draht im Rand (229)

    5806.32.10.30

    Schmale gewebte Stoffe, ausgenommen Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kette ohne Schuss, zusammengefügt mittels eines Klebstoffs (Bolducs): > Andere gewebte Stoffe: > Aus synthetischen Fasern: > Bänder > Sonstige: > Mit einer Breite von nicht mehr als 12 cm: > Aus Polyester: > Mit gewebtem Rand: > Sonstige (229)

    5806.32.10.40

    Schmale gewebte Stoffe, ausgenommen Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kette ohne Schuss, zusammengefügt mittels eines Klebstoffs (Bolducs): > Andere gewebte Stoffe: > Aus synthetischen Fasern: > Bänder > Sonstige: > Mit einer Breite von nicht mehr als 12 cm: > Aus Polyester: > Sonstige (229)

    Elterncode
    5806.32.10.50

    Schmale gewebte Stoffe, ausgenommen Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kettfäden ohne Schussfäden, zusammengefügt mittels eines Klebstoffs (Bolducs): > Sonstige gewebte Stoffe: > Aus synthetischen Fasern: > Bänder > Sonstige: > Mit einer Breite von nicht mehr als 12 cm: > Aus Nylon: > Mit gewebtem Rand: > Mit Draht im Rand (229)

    5806.32.10.60

    Schmale gewebte Stoffe, andere als Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kette ohne Schuss, zusammengefügt mittels Klebstoff (Bolducs): > Andere gewebte Stoffe: > Aus Kunstfasern: > Bänder > Sonstige: > Mit einer Breite von nicht mehr als 12 cm: > Aus Nylon: > Mit gewebtem Rand: > Sonstige (229)

    5806.32.10.70

    Schmale gewebte Stoffe, ausgenommen Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kette ohne Schuss, zusammengefügt mittels eines Klebstoffs (Bolducs): > Sonstige gewebte Stoffe: > Aus Kunstfasern: > Bänder > Sonstige: > Mit einer Breite von nicht mehr als 12 cm: > Aus Nylon: > Sonstige (229)

    5806.32.10.80

    Schmale gewebte Stoffe, ausgenommen Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kettfäden ohne Schussfäden, zusammengefügt mittels eines Klebstoffs (Bolducs): > Andere gewebte Stoffe: > Aus synthetischen Fasern: > Bänder > Sonstige: > Mit einer Breite von nicht mehr als 12 cm: > Sonstige (229)

    5806.32.10.95

    Schmale gewebte Stoffe, ausgenommen Waren der Position 5807; schmale Stoffe, bestehend aus Kettfäden ohne Schussfäden, zusammengefügt mittels eines Klebstoffs (Bolducs): > Andere gewebte Stoffe: > Aus synthetischen Fasern: > Bänder > Sonstige: > Sonstige (229)

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 58 SPEZIELLE GEWEBTE STOFFE; TUFTIERTE TEXTILSTOFFE; SPITZEN; TAPETEN; VERZIERUNGEN; STICKEREIEN XI 58-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel gilt nicht für Textilstoffe, auf die sich Anmerkung 1 zu Kapitel 59 bezieht, die imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert sind, oder für andere Waren des Kapitels 59. 2. Die Position 5801 umfasst auch gewebte Florstoffe, bei denen die Schlingen noch nicht geschnitten wurden, in welchem Zustand sie keinen aufgerichteten Flor haben. 3. Für die Zwecke der Position 5803 bedeutet „Gaze“ einen Stoff mit einem Kettfaden, der ganz oder teilweise aus aufrechten oder Grundfäden besteht, und Schussfäden, die die aufrechten oder Grundfäden kreuzen und eine halbe, eine volle oder mehr Wendung bilden, um Schleifen zu erzeugen, durch die Schussfäden hindurchgehen. 4. Die Position 5804 gilt nicht für geknotete Netze aus Garn, Seil oder Tauwerk der Position 5608. 5. Für die Zwecke der Position 5806 bedeutet der Ausdruck „schmale gewebte Stoffe“: (a) Gewebte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, ob als solche gewebt oder aus breiteren Stücken zugeschnitten, mit Besatz (gewebt, geklebt oder anderweitig hergestellt) an beiden Kanten; (b) Rohrgewebte Stoffe mit einer abgeflachten Breite von nicht mehr als 30 cm; und (c) Schrägband mit gefalteten Kanten, mit einer Breite, wenn es entfaltet ist, von nicht mehr als 30 cm. Schmale gewebte Stoffe mit gewebten Fransen sind der Position 5808 zuzuordnen. 6. In der Position 5810 bedeutet der Ausdruck „Stickerei“ unter anderem Stickerei mit Metall- oder Glasfaden auf einem sichtbaren Grund aus Textilgewebe und genähte Applikationen aus Pailletten, Perlen oder ornamentalen Motiven aus Textil oder anderen Materialien. Die Position gilt nicht für Nadelstickerei-Tapeten (Position 5805). 7. Zusätzlich zu den Produkten der Position 5809 umfasst dieses Kapitel auch Artikel aus Metallfaden, die für die Bekleidung, als Einrichtungsstoffe oder für ähnliche Zwecke verwendet werden. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die auf die Unterposition 5810.91.00 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – Frei, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 2. Die auf die Unterposition 5810.92.10 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 4,2 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 3. Die auf die Unterposition 5810.92.90 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 7,4 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XI 58-2 Zusätzliche US-Anmerkungen (fort.) 4. Die auf die Unterposition 5810.99.10 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 7,4 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 5. Die auf die Unterposition 5810.99.90 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 4,2 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XI 58-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XI TEXTILWAREN UND TEXTILARTIKEL XI-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Tierhaarbürstenborsten oder Haare (Position 0502); Pferdeschwanz oder Pferdeschwanzabfälle (Position 0511); (b) Menschhaar oder Artikel aus Menschhaar (Position 0501, 6703 oder 6704), außer Filter- oder Siebgewebe einer Art, die üblicherweise in Ölpressen oder Ähnlichem verwendet wird (Position 5911); (c) Baumwollflusen oder andere pflanzliche Materialien von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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