FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    5807.10.05

    Aus Baumwolle oder synthetischen Fasern

    Dieser Code gilt für gewebte Etiketten und Abzeichen aus Baumwolle oder Kunstfasern. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Textilartikel, wobei zu beachten ist, dass ein allgemeiner Zollsatz von 7,9 % gilt, obwohl Präferenzzollsätze oder sogar zollfreie Einfuhr je nach Ursprungsland anwendbar sein können, wie in den Zollinformationen dargelegt.

    Aus Baumwolle oder synthetischen Fasern

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 58, das Textilgewebe und daraus hergestellte Waren abdeckt, und befasst sich speziell mit Etiketten, Abzeichen und ähnlichen Artikeln, die nicht gestickt sind. Der Code 5807.10.05 umfasst gewebte Etiketten aus Baumwolle oder Kunstfasern. Dieser Code hat zwei Unterteilungen: 5807.10.05.10 für Etiketten aus Baumwolle und 5807.10.05.20 für Etiketten aus anderen Materialien, wählen Sie daher das Suffix, das die Materialzusammensetzung des Etiketts genau widerspiegelt.

    KapitelKapitel 58: Special woven fabrics; tufted textile fabrics; lace, tapestries; trimmings; embroidery
    AbschnittAbschnitt XI: Textile and Textile Articles

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    7.90%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH, CL,CO,IL,JO,KR, MA,OM, P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 5807.10.05 beträgt 7,90% und gilt für Waren, die in Kilogramm gemeldet werden. Sonderzollsätze von Frei gelten für Importe, die aus Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Singapur und anderen Ländern stammen, die an förderfähigen FTA- oder Präferenzprogrammen teilnehmen. Diese Sonderzollsätze gelten sowohl für den Hauptcode als auch für seine Unterteilungen, 5807.10.05.10 (Aus Baumwolle) und 5807.10.05.20 (Andere), vorausgesetzt, die Waren erfüllen die Ursprungsregeln für das jeweilige Handelsabkommen oder Programm. Es sind keine anderen Sonderzollsätze oder Bedingungen angegeben.

    Dienstgrad (Spalte 2): 71.50%

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    Code-Unterteilungen

    5807.10.05.10

    Etiketten, Abzeichen und ähnliche Artikel aus Textilmaterialien, im Stück, in Streifen oder zugeschnitten in Form oder Größe, nicht gestickt: > Gewebt: > Etiketten: > Aus Baumwolle oder Kunstfasern > Aus Baumwolle (369)

    5807.10.05.20

    Etiketten, Abzeichen und ähnliche Artikel aus Textilmaterialien, im Stück, in Streifen oder zugeschnitten nach Form oder Größe, nicht gestickt: > Gewebt: > Etiketten: > Aus Baumwolle oder Kunstfasern > Sonstige (669)

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 58 SPEZIELLE GEWEBTE STOFFE; TUFTIERTE TEXTILSTOFFE; SPITZEN; TAPETEN; VERZIERUNGEN; STICKEREIEN XI 58-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel gilt nicht für Textilstoffe, auf die sich Anmerkung 1 zu Kapitel 59 bezieht, die imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert sind, oder für andere Waren des Kapitels 59. 2. Die Position 5801 umfasst auch gewebte Florstoffe, bei denen die Schlingen noch nicht geschnitten wurden, in welchem Zustand sie keinen aufgerichteten Flor haben. 3. Für die Zwecke der Position 5803 bedeutet „Gaze“ einen Stoff mit einem Kettfaden, der ganz oder teilweise aus aufrechten oder Grundfäden besteht, und Schussfäden, die die aufrechten oder Grundfäden kreuzen und eine halbe, eine volle oder mehr Wendung bilden, um Schleifen zu erzeugen, durch die Schussfäden hindurchgehen. 4. Die Position 5804 gilt nicht für geknotete Netze aus Garn, Seil oder Tauwerk der Position 5608. 5. Für die Zwecke der Position 5806 bedeutet der Ausdruck „schmale gewebte Stoffe“: (a) Gewebte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, ob als solche gewebt oder aus breiteren Stücken zugeschnitten, mit Besatz (gewebt, geklebt oder anderweitig hergestellt) an beiden Kanten; (b) Rohrgewebte Stoffe mit einer abgeflachten Breite von nicht mehr als 30 cm; und (c) Schrägband mit gefalteten Kanten, mit einer Breite, wenn es entfaltet ist, von nicht mehr als 30 cm. Schmale gewebte Stoffe mit gewebten Fransen sind der Position 5808 zuzuordnen. 6. In der Position 5810 bedeutet der Ausdruck „Stickerei“ unter anderem Stickerei mit Metall- oder Glasfaden auf einem sichtbaren Grund aus Textilgewebe und genähte Applikationen aus Pailletten, Perlen oder ornamentalen Motiven aus Textil oder anderen Materialien. Die Position gilt nicht für Nadelstickerei-Tapeten (Position 5805). 7. Zusätzlich zu den Produkten der Position 5809 umfasst dieses Kapitel auch Artikel aus Metallfaden, die für die Bekleidung, als Einrichtungsstoffe oder für ähnliche Zwecke verwendet werden. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die auf die Unterposition 5810.91.00 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – Frei, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 2. Die auf die Unterposition 5810.92.10 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 4,2 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 3. Die auf die Unterposition 5810.92.90 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 7,4 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XI 58-2 Zusätzliche US-Anmerkungen (fort.) 4. Die auf die Unterposition 5810.99.10 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 7,4 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. 5. Die auf die Unterposition 5810.99.90 anwendbaren Zollsätze sind: Spalte 1 (allgemein) – 4,2 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Spalte 2 – 90 %, jedoch im Falle von Stickerei im Stück nicht weniger als der Satz, der auf ein solches Produkt anwendbar wäre, wenn es nicht bestickt wäre. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XI 58-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XI TEXTILWAREN UND TEXTILARTIKEL XI-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Tierhaarbürstenborsten oder Haare (Position 0502); Pferdeschwanz oder Pferdeschwanzabfälle (Position 0511); (b) Menschhaar oder Artikel aus Menschhaar (Position 0501, 6703 oder 6704), außer Filter- oder Siebgewebe einer Art, die üblicherweise in Ölpressen oder Ähnlichem verwendet wird (Position 5911); (c) Baumwollflusen oder andere pflanzliche Materialien von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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