FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    6113.00.90

    Andere

    Dieser Code umfasst gestrickte oder gehäkelte Bekleidung und Accessoires, einschließlich Kleidungsstücke für Babys, Anzüge, Ensembles und Sportbekleidung. Verwenden Sie diesen Code zur Klassifizierung dieser Artikel für Import-/Exportzwecke, wobei zu beachten ist, dass spezifische Anmerkungen detailliert beschreiben, wie zwischen Kleidungsstücktypen unterschieden wird und eine korrekte Zollbehandlung innerhalb dieses Kapitels gewährleistet wird.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des Zolltarifs umfasst gestrickte oder gehäkelte Bekleidung und Kleidungsaccessoires. Insbesondere detailliert 6113 Westen, gestrickt oder gehäkelt, und enthält Unterteilungen für verschiedene Materialien und Konstruktionen. Statistische Suffixe werden verwendet, um diese Artikel weiter nach Faserkonzentration, Konstruktionsdetails und ob sie für Männer, Frauen oder Kinder bestimmt sind, zu klassifizieren, wählen Sie daher das entsprechende Suffix basierend auf den spezifischen Merkmalen des Kleidungsstücks. Diese statistischen Hinweise helfen, eine genaue Datenerfassung für Handelszwecke zu gewährleisten.

    KapitelKapitel 61: Articles of apparel and clothing accessories, knitted or crocheted
    AbschnittAbschnitt XI: Textile and Textile Articles

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    7.10%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH, CL,CO,E*,IL,JO, KR,MA,OM, P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für die Position 6113 (gestrickte oder gehäkelte Badebekleidung, Badeanzüge, Strandbekleidung und ähnliche Artikel) und deren Unterpositionen ist nicht festgelegt. Es können jedoch je nach Ursprungsland und geltenden spezifischen oder Freihandelsabkommen (FTA) Sonder- oder Freihandelsabzölle Anwendung finden. Diese präferenziellen Zollsätze können zu einem reduzierten oder Nullzoll führen, vorausgesetzt, die Waren erfüllen die Ursprungsregeln. Die Zollfestsetzung basiert auf der Zusammensetzung und dem Wert des Artikels, typischerweise ausgedrückt in US-Dollar pro Einheit (z. B. pro Dutzend, pro Kilogramm) oder als prozentualer Wert (*ad valorem*) des Wertes des Artikels. Es ist wichtig, den Harmonisierten Zolltarif der Vereinigten Staaten und die relevanten Handelsabkommen zu konsultieren, um den exakten anwendbaren Zollsatz für jede Unterposition und die zu erfüllenden Ursprungsanforderungen zu ermitteln.

    Dienstgrad (Spalte 2): 65%

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    Code-Unterteilungen

    6113.00.90.15

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Position 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Mäntel und Jacken: > Aus Baumwolle: > Für Männer oder Jungen (334)

    6113.00.90.20

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Mäntel und Jacken: > Aus Baumwolle: > Damen- oder Mädchen (335)

    6113.00.90.25

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Position 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Mäntel und Jacken: > Sonstige: > Für Männer oder Jungen (634)

    6113.00.90.30

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Position 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Mäntel und Jacken: > Sonstige: > Damen- oder Mädchenbekleidung (635)

    6113.00.90.38

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Hosen, Bundhosen und Shorts: > Aus Baumwolle: > Für Männer oder Jungen (347)

    6113.00.90.42

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Hosen, Bundfaltenhosen und Shorts: > Aus Baumwolle: > Damen oder Mädchen (348)

    6113.00.90.44

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Hosen, Kniehosen und Shorts: > Sonstige: > Für Männer oder Jungen (647)

    6113.00.90.52

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Position 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Hosen, Bundhosen und Shorts: > Sonstige: > Damen- oder Mädchen (648)

    6113.00.90.55

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Position 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Overall und Arbeitsanzüge: > Aus Baumwolle: > Für Männer oder Jungen (359)

    6113.00.90.60

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Overall und Arbeitsanzüge: > Aus Baumwolle: > Für Damen oder Mädchen (359)

    6113.00.90.65

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Overall und Arbeitsanzüge: > Sonstige: > Für Männer oder Jungen (659)

    6113.00.90.70

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Position 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Overall und Arbeitsanzüge: > Sonstige: > Damen- oder Mädchen (659)

    6113.00.90.74

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Sonstige: > Aus Baumwolle: > Für Männer oder Jungen (359)

    6113.00.90.82

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Sonstige: > Aus Baumwolle: > Damen- oder Mädchenbekleidung (359)

    6113.00.90.84

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Positionen 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Sonstige: > Sonstige: > Für Männer oder Jungen (659)

    6113.00.90.86

    Bekleidung, hergestellt aus gestrickten oder gehäkelten Stoffen der Zolltarifnummern 5903, 5906 oder 5907: > Sonstige > Sonstige: > Sonstige: > Damen- oder Mädchenbekleidung (659)

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken KAPITEL 61 ARTIKEL AUS KLEIDUNG UND KLEIDUNGSZUBEHÖR, GESTRICKT ODER GEHAKT XI 61-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel gilt nur für fertiggestellte gestrickte oder gehäkelte Artikel. 2. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Waren der Position 6212; (b) Gebrüchte oder andere gebrauchte Artikel der Position 6309; (c) Orthopädische Hilfsmittel, chirurgische Gürtel, Korsetts oder ähnliches (Position 9021). 3. Für die Zwecke der Positionen 6103 und 6104: (a) Der Begriff „Anzug“ bezeichnet ein Set von Kleidungsstücken, das aus zwei oder drei Teilen besteht, die in Bezug auf ihre Außenseite aus identischem Stoff hergestellt sind und folgende Teile umfasst: - ein Anzugsakko oder eine Jacke, deren Außenschale, abgesehen von den Ärmeln, aus vier oder mehr Paneelen besteht, die dazu bestimmt sind, den Oberkörper zu bedecken, möglicherweise mit einer maßgeschneiderten Weste zusätzlich, deren Vorderseite aus demselben Stoff wie die Außenseite der anderen Bestandteile des Sets besteht und deren Rückseite aus demselben Stoff wie die Futterseite des Anzugsakko oder der Jacke besteht; und - ein Kleidungsstück, das dazu bestimmt ist, den Unterkörper zu bedecken und aus einer Hose, einer kurzen Hose oder Shorts (außer Badebekleidung), einem Rock oder einem geteilten Rock besteht, das weder Hosenträger noch eine Brustplatte aufweist. Alle Bestandteile eines „Anzugs“ müssen aus derselben Stoffkonstruktion, derselben Farbe und derselben Zusammensetzung bestehen; sie müssen auch denselben Stil und eine entsprechende oder kompatible Größe aufweisen. Diese Bestandteile können jedoch eine Borte (ein Stoffstreifen, der in die Naht eingenäht ist) aus einem anderen Stoff haben. Wenn mehrere separate Bestandteile zur Bedeckung des Unterkörpers zusammen präsentiert werden (zum Beispiel zwei Hosenpaare oder Hose und Shorts, oder ein Rock oder geteilter Rock und Hose), gilt der Bestandteil des Unterkörpers als ein Paar Hosen oder, im Falle von Damen- oder Mädchenanzügen, als der Rock oder geteilte Rock, wobei die anderen Kleidungsstücke separat betrachtet werden. Der Begriff „Anzug“ umfasst folgende Sets von Kleidungsstücken, unabhängig davon, ob sie alle oben genannten Bedingungen erfüllen: - Morgenkleid, bestehend aus einer schlichten Jacke (Cutaway) mit abgerundeten Schwänzen, die weit hinten herabhängen, und gestreiften Hosen; - Abendkleid (Frack), das im Allgemeinen aus schwarzem Stoff besteht, dessen Jacke vorne relativ kurz ist, sich nicht schließt und schmale Röcke hat, die an der Hüfte geschnitten und hinten herabhängen; - Dinnerjackets, bei denen die Jacke stilistisch einer normalen Jacke ähnelt (obwohl sie möglicherweise mehr vom Hemdkragen zeigt), aber glänzende Seiden- oder Imitationsseidenrevers hat. (b) Der Begriff „Ensemble“ bezeichnet ein Set von Kleidungsstücken (abgesehen von Anzügen und Artikeln der Positionen 6107, 6108 oder 6109), das aus mehreren Teilen besteht, die aus identischem Stoff hergestellt sind, zum Einzelhandel angeboten werden und folgende Teile umfasst: - ein Kleidungsstück, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, mit Ausnahme von Pullover, die ein zweites Oberbekleidungsstück im Kontext von Zwillingen-Sets bilden können, und von Westen, die ebenfalls ein zweites Oberbekleidungsstück bilden können, und - ein oder zwei verschiedene Kleidungsstücke, die dazu bestimmt sind, den Unterkörper zu bedecken und aus Hosen, Bib- und Hosenträgern, Shorts (außer Badebekleidung), einem Rock oder einem geteilten Rock bestehen. Alle Bestandteile eines Ensembles müssen aus derselben Stoffkonstruktion, demselben Stil, derselben Farbe und derselben Zusammensetzung bestehen; sie müssen auch eine entsprechende oder kompatible Größe aufweisen. Der Begriff „Ensemble“ gilt nicht für Laufanzüge oder Skihosen der Position 6112. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken XI 61-2 Anmerkungen (fort.) 4. Die Positionen 6105 und 6106 umfassen keine Kleidungsstücke mit Taschen unter der Taille, mit einem Rippenbündchen oder anderen Mittel zur Straffung am unteren Ende des Kleidungsstücks, oder Kleidungsstücke, die in jeder Richtung, gemessen auf einer Fläche von mindestens 10 cm mal 10 cm, weniger als 10 Stiche pro linearer Zentimeter aufweisen. Die Position 6105 umfasst keine ärmellosen Kleidungsstücke. „Hemden“ und „Hemdblusen“ sind Kleidungsstücke, die dazu bestimmt sind, den Oberkörper zu bedecken, mit langen oder kurzen Ärmeln und einer vollständigen oder teilweisen Öffnung, die am Halsausschnitt beginnt. „Blusen“ sind locker sitzende Kleidungsstücke, die ebenfalls dazu bestimmt sind, den Oberkörper zu bedecken, aber ärmellos und mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt sein können. „Hemden“, „Hemdblusen“ und „Blusen“ können auch einen Kragen haben. 5. Die Position 6109 umfasst keine Kleidungsstücke mit einem Kordelzug, einem Rippenbündchen oder anderen Mittel zur Straffung am unteren Ende des Kleidungsstücks. 6. Für die Zwecke der Position 6111: (a) Der Ausdruck „Babykleidung und Kleidungszubehör“ bezeichnet Artikel für Kleinkinder mit einer Körpergröße von nicht mehr als 86 Zentimetern; (b) Artikel, die auf den ersten Blick sowohl der Position 6111 als auch anderen Positionen dieses Kapitels zugeordnet werden können, sind der Position 6111 zuzuordnen. 7. Für die Zwecke der Position 6112 bedeutet „Skihosen“ Kleidungsstücke oder Sets von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Erscheinungsbildes und ihrer Textur als für das Skifahren (Langlauf oder Alpin) bestimmt erkennbar sind. Sie bestehen entweder aus: (a) einem „Skianzug“, das heißt, einem Einzelstück, das dazu bestimmt ist, den Ober- und Unterkörper zu bedecken; zusätzlich zu Ärmeln und einem Kragen kann der Skianzug Taschen oder Fußriemen haben; oder (b) einem „Skiensemble“, das heißt, einem Set von Kleidungsstücken, das aus zwei oder drei Teilen besteht, zum Einzelhandel angeboten wird und folgende Teile umfasst: - ein Kleidungsstück wie ein Anorak, Windbreaker oder ein ähnliches Stück, das durch einen Reißverschluss geschlossen ist, möglicherweise mit einer Weste zusätzlich, und - ein Paar Hosen, ob über oder unter der Taille, ein Paar kurze Hosen oder ein Bib- und Hosenträgeranzug. Das „Skiensemble“ kann auch aus einem Anzug bestehen, der dem in Absatz (a) oben genannten ähnelt, und einer Art gepolsterter, ärmelloser Jacke, die über dem Anzug getragen wird. Alle Bestandteile eines „Skiensembles“ müssen aus einem Stoff mit derselben Textur, demselben Stil und derselben Zusammensetzung hergestellt sein, unabhängig davon, ob sie dieselbe Farbe haben; sie müssen auch eine entsprechende oder kompatible Größe aufweisen. 8. Kleidungsstücke, die auf den ersten Blick sowohl der Position 6113 als auch anderen Positionen dieses Kapitels, mit Ausnahme der Position 6111, zugeordnet werden können, sind der Position 6113 zuzuordnen. 9. Kleidungsstücke dieses Kapitels, die für eine linke über rechte Verschlussvorrichtung vorne konzipiert sind, gelten als Herren- oder Jungenkleidung, und solche, die für eine rechte über linke Verschlussvorrichtung vorne konzipiert sind, gelten als Damen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn die Schnittform des Kleidungsstücks eindeutig darauf hinweist, dass es für eines der Geschlechter bestimmt ist. Kleidungsstücke, die weder als Herren- oder Jungenkleidung noch als Damen- oder Mädchenkleidung identifiziert werden können, sind den Positionen für Damen- oder Mädchenkleidung zuzuordnen. 10. Artikel dieses Kapitels können aus Metallfaden bestehen. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Für die Zwecke der Position 6111 bedeutet der Begriff „Sets“ zwei oder mehr verschiedene Kleidungsstücke der Positionen 6111, 620

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XI TEXTILIE UND TEXTILWAREN XI-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Borsten oder Haare aus Tierhaaren zur Bürstenherstellung (Position 0502); Pferdeschwanz oder Pferdeschwanzabfälle (Position 0511); (b) Menschhaar oder Artikel aus Menschhaar (Position 0501, 6703 oder 6704), außer Filter- oder Siebgewebe einer Art, die üblicherweise in Ölpressen oder ähnlichen Geräten verwendet wird (Position 5911); (c) Baumwollflusen oder andere pflanzliche Materialien von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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