6402.91.40
Mit Obermaterial, von dessen über 90 Prozent der Außenfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff bestehen, außer (1) Schuhen mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und über das Obermaterial hinausragt und (2) außer Schuhen (außer Schuhen mit Obermaterial, das ab einem Punkt 3 cm über der Oberseite der Außensohle vollständig aus nicht geformter Konstruktion besteht, die durch Nähen der Teile zusammengefügt wird und auf der Außenseite einen wesentlichen Teil funktionaler Nähte aufweist), die dazu bestimmt sind, über oder anstelle anderer Schuhe als Schutz gegen Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtes Wetter getragen zu werden.
Dieser Code umfasst Schuhwerk, Knöchelwärmer und verwandte Teile und gibt Materialien sowie Konstruktionsdetails an. Verwenden Sie diese Informationen, um Schuhwerk für die Zollbewertung korrekt zu klassifizieren und die detaillierten Regeln für seinen Import unter Kapitel 64 des Harmonisierten Zolltarifs zu verstehen.

HTS-Medien
Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs umfasst Schuhe, Gamaschen und verwandte Teile. Insbesondere beschreibt der Code 6402.91 Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff, und der Code 6402.91.40 spezifiziert dies weiter als Schutzschuhe für sportliche Aktivitäten. Unterteilungen innerhalb von 6402.91.40 kategorisieren die Schuhe nach dem vorgesehenen Benutzer (Herren, Damen, Säuglinge) oder der Art (Arbeitsschuhe, Hausschuhe), und statistische Suffixe helfen dabei, die Kategorisierung für Meldezwecke zu verfeinern. Bei der Auswahl eines statistischen Suffixes sollten Sie die spezifischen Merkmale und den beabsichtigten Verwendungszweck des Schuhs berücksichtigen, um eine genaue Datenerfassung zu gewährleisten.
| Kapitel | Kapitel 64: Footwear, gaiters and the like; parts of such articles |
| Abschnitt | Abschnitt XII: Footwear, Headgear, Umbrellas, Sun Umbrellas, Walking Sticks, Seatsticks, Whips, Riding-Crops and Pa |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
6%
Standard trade partners (NTR)
Free (AU,BH, CL,CO,D,E,IL, JO,KR,MA, OM,P,PA,PE, R,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für die Position 6402 (Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoff, Leder oder Verbundwerkstoffen) beträgt 9 %, wie in Spalte 1 des HTSUS angegeben. Bestimmte Unterpositionen können jedoch andere Sätze haben. Beispielsweise können bestimmte Sportschuhe innerhalb von 6402.99 höheren Sätzen unterliegen. Freihandelsabkommen (FTAs) könnten Zölle auf Waren, die aus teilnehmenden Ländern stammen, potenziell reduzieren oder eliminieren, aber diese Sätze sind hier nicht angegeben und hängen vom Ursprungsland und den spezifischen FTA-Bestimmungen ab. Alle Mengen basieren auf Schuhpaaren, wie aus der Art der Waren hervorgeht. Die Sätze für einzelne Unterpositionen innerhalb von 6402 sind nicht angegeben, und eine weitere Konsultation des HTSUS ist erforderlich, um diese Sätze festzustellen.
Dienstgrad (Spalte 2): 35%
Hilfe bei
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Code-Unterteilungen
6402.91.40.05
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige Schuhe: > Knöchelbedeckend: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff besteht, außer (1) Schuhe mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt und (2) außer Schuhe (außer Schuhen mit Obermaterial, das von einem Punkt 3 cm über der Oberseite der Außensohle vollständig aus nicht geformter Konstruktion besteht, die durch Nähen der Teile zusammengefügt wird und auf der Außenseite einen wesentlichen Teil funktionaler Nähte aufweist), die dazu bestimmt sind, über oder anstelle anderer Schuhe getragen zu werden, als Schutz gegen Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtes Wetter > Für Männer: > Sicherheitsschuhe
6402.91.40.10
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige Schuhe: > Knöchelbedeckend: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff bestehen, außer (1) Schuhe mit einer Laufsohlen- oder Laufsohlenähnlichen Borte, die an der Sohle angebracht oder geformt ist und über das Obermaterial hinausragt und (2) außer Schuhen (außer Schuhen mit Obermaterial, das von einem Punkt 3 cm über der Oberkante der Außensohle vollständig aus nicht geformter Konstruktion besteht, die durch Nähen der Teile zusammengefügt wird und auf der Außenseite einen wesentlichen Teil funktionaler Nähte aufweist), die dazu bestimmt sind, über andere Schuhe oder an deren Stelle als Schutz gegen Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtes Wetter getragen zu werden > Für Männer: > Sonstige
6402.91.40.40
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige Schuhe: > Knöchelbedeckend: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff besteht, außer (1) Schuhe mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und das Obermaterial überlappt und (2) außer Schuhen (abgesehen von Schuhen mit Obermaterial, das ab einem Punkt 3 cm über der Oberkante der Außensohle vollständig aus nicht geformter Konstruktion besteht, die durch Nähen der Teile zusammengefügt wird und auf der Außenseite einen wesentlichen Teil funktioneller Nähte aufweist), die dazu bestimmt sind, über oder anstelle anderer Schuhe als Schutz gegen Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtes Wetter getragen zu werden > Für Frauen: > Arbeitsschuhe
6402.91.40.50
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige Schuhe: > Knöchelbedeckend: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff besteht, außer (1) Schuhe mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt und (2) außer Schuhen (außer Schuhen mit Obermaterial, das ab einem Punkt 3 cm über der Oberkante der Außensohle vollständig aus nicht geformter Konstruktion besteht, die durch Nähen der Teile zusammengefügt wird und auf der Außenseite einen wesentlichen Teil funktionaler Nähte aufweist), die dazu bestimmt sind, über oder anstelle anderer Schuhe als Schutz gegen Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtes Wetter getragen zu werden > Für Damen: > Sonstige
6402.91.40.63
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoffen: > Sonstige Schuhe: > Knöchelbedeckend: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) zu diesem Kapitel erwähnt) aus Gummi oder Kunststoffen besteht, außer (1) Schuhe mit einem Profil oder einem profilähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt und (2) außer Schuhe (abgesehen von Schuhen mit Obermaterial, das von einem Punkt 3 cm über der Oberseite der Außensohle vollständig aus nicht geformter Konstruktion besteht, die durch Nähen der Teile zusammengefügt wird und auf der Außenseite einen wesentlichen Teil funktionaler Nähte aufweist), die dazu bestimmt sind, über oder anstelle anderer Schuhe als Schutz gegen Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtes Wetter getragen zu werden > Für Säuglinge, wie in statistischer Anmerkung 2 zu diesem Kapitel beschrieben
6402.91.40.67
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige Schuhe: > Knöchelbedeckend: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff besteht, außer (1) Schuhen mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt und (2) außer Schuhen (abgesehen von Schuhen mit Obermaterial, das ab einem Punkt 3 cm über der Oberkante der Außensohle vollständig aus nicht geformter Konstruktion besteht, die durch Nähen der Teile zusammengefügt wird und auf der Außenseite einen wesentlichen Teil funktionaler Nähte aufweist), die dazu bestimmt sind, über oder anstelle anderer Schuhe als Schutz gegen Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtes Wetter getragen zu werden > Sonstige
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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