6402.99.23
Hergestellt auf einer Holzbasis oder -plattform
Dieser Code umfasst Schuhe mit Gummisohlen oder Kunststoffaußensohlen und -obermaterial, insbesondere solche mit einer Holzbasis oder -Plattform. Verwenden Sie diesen Code beim Importieren oder Klassifizieren dieser Art von Schuhen, um den anwendbaren allgemeinen Zollsatz von 8 % oder einen zollfreien Satz zu ermitteln, falls die Waren spezifischen Handelsabkommen unterliegen.

HTS-Medien
Schuhwerk ist in Kapitel 64 abgedeckt, und dieser spezifische Code, 6402.99.23, bezieht sich auf Schuhwerk mit Gummisohlen oder Kunststoffsohlen und -obermaterial, bei dem über 90 % der Obermaterialfläche aus diesen Materialien besteht und auf einer Holzbasis oder -plattform konstruiert ist. Dieser Code wird weiter unterteilt in Unterpositionen, je nachdem, ob das Schuhwerk für Männer (6402.99.23.30), Frauen (6402.99.23.60) oder andere (6402.99.23.90) bestimmt ist. Bei der Meldung wählen Sie das entsprechende statistische Suffix basierend auf dem beabsichtigten Geschlecht oder der anderen Kategorie des Schuhwerks, um eine genaue Datenerfassung zu gewährleisten.
| Kapitel | Kapitel 64: Footwear, gaiters and the like; parts of such articles |
| Abschnitt | Abschnitt XII: Footwear, Headgear, Umbrellas, Sun Umbrellas, Walking Sticks, Seatsticks, Whips, Riding-Crops and Pa |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
8%
Standard trade partners (NTR)
Free (AU,BH, CL,CO,D,E,IL, JO,KR,MA, OM,P,PA,PE, R,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 6402.99.23 beträgt 8%. Dieser Satz gilt, es sei denn, die Waren erfüllen die Voraussetzungen für einen Sonderzollsatz im Rahmen eines Freihandelsabkommens (FTA) oder eines Präferenzprogramms, wie z. B. mit Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, El Salvador, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru und Singapur, in welchem Fall der Zoll frei ist. Diese Sonderzollsätze gelten auch für alle Unterteilungen (6402.99.23.30, 6402.99.23.60 und 6402.99.23.90). Die Meldeeinheiten für diesen Code und seine Unterteilungen sind Paare ("prs."). Es sind keine anderen Sonderzollsätze angegeben.
Dienstgrad (Spalte 2): 33.33%
Hilfe bei
_
Sprechen Sie mit unserem Team für HTS-Beratung, Zollfragen und Frachtunterstützung.
Code-Unterteilungen
6402.99.23.30
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige Schuhe: > Sonstige: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff besteht (ausgenommen Schuhe mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt, und ausgenommen Schuhe, die dazu bestimmt sind, über oder anstelle anderer Schuhe als Schutz gegen Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtes Wetter getragen zu werden): > Hergestellt auf einer Holzbasis oder -plattform > Für Männer
6402.99.23.60
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige Schuhe: > Sonstige: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff besteht (ausgenommen Schuhe mit einer Profil- oder Profil-ähnlichen Kante, die an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt, und ausgenommen Schuhe, die als Überziehschuhe oder Ersatz für andere Schuhe zum Schutz vor Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtem Wetter konzipiert sind): > Hergestellt auf einer Holzbasis oder -plattform > Für Damen
6402.99.23.90
Sonstige Schuhe mit Außensohlen und Obermaterial aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige Schuhe: > Sonstige: > Sonstige: > Mit Obermaterial, dessen über 90 Prozent der äußeren Oberfläche (einschließlich jeglicher Zubehörteile oder Verstärkungen wie in Anmerkung 4(a) dieses Kapitels erwähnt) aus Gummi oder Kunststoff besteht (ausgenommen Schuhe mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt, und ausgenommen Schuhe, die zum Überziehen oder als Ersatz für andere Schuhe zum Schutz vor Wasser, Öl, Fett oder Chemikalien oder Kälte oder schlechtem Wetter konzipiert sind): > Hergestellt auf einer Holzbasis oder -plattform > Sonstige
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
Mit einem HTS-Spezialisten sprechen
Erhalten Sie Unterstützung bei Klassifizierung, Compliance und Versandstrategie.