FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    6404.19.47

    Mit Obermaterial aus Textilmaterial außer pflanzlichen Fasern und mit Außensohlen aus Textilmaterial, das die größte Kontaktfläche mit dem Boden hat, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Anmerkung 5 zu diesem Kapitel fällt

    Dieser Code umfasst Schuhe mit Textilobermaterial und Gummisohlen oder Kunststoffsohlen, insbesondere solche im Wert von unter 3 $/Paar und zusammengeklebt – denken Sie an Freizeit- oder Hausschuhe. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Art von Schuhen, um den allgemeinen Zollsatz von 12,5 % oder mögliche Vorteile aus Freihandelsabkommen zu ermitteln, wie in Kapitel 64 dargelegt.

    Mit Obermaterial aus Textilmaterial außer pflanzlichen Fasern und mit Außensohlen aus Textilmaterial, das die größte Kontaktfläche mit dem Boden hat, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Anmerkung 5 zu diesem Kapitel fällt

    HTS-Medien

    Dieser Schuhcode fällt unter Kapitel 64, das Schuhe, Kopfbedeckungen, Regenschirme und verwandte Artikel abdeckt. Insbesondere deckt 6404.19.47 Schuhe mit Gummisohlen oder Kunststoffsohlen, textilen Obermaterialien (keine pflanzlichen Fasern) und einem Wert von nicht mehr als 3 $ pro Paar ab, die mit Klebebefestigung der Sohle konstruiert sind. Dieser Code wird weiter in Unterteilungen basierend auf der Art des Schuhs unterteilt, wie Hausschuhe, Herrenschuhe, Damenschuhe oder andere nicht näher bezeichnete Arten; wählen Sie das entsprechende Suffix basierend auf dem spezifischen Schuh, der klassifiziert wird. Statistische Suffixe helfen dabei, die Art des Schuhs für eine genaue Datenerfassung und -berichterstattung weiter zu definieren.

    KapitelKapitel 64: Footwear, gaiters and the like; parts of such articles
    AbschnittAbschnitt XII: Footwear, Headgear, Umbrellas, Sun Umbrellas, Walking Sticks, Seatsticks, Whips, Riding-Crops and Pa

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    12.50%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH, CL,CO,D,E,IL, JO,KR,MA, OM,P,PA,PE, R,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 6404.19.47 beträgt 12,50 % und gilt für Standardhandelspartner (NTR). Einige Länder—einschließlich Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, El Salvador, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Singapur—qualifizieren sich jedoch für einen zollfreien Satz (0 %) im Rahmen entsprechender FTA- oder Präferenzprogramme. Dieser Sonderzollsatz gilt für alle Unterteilungen (6404.19.47.15, 6404.19.47.30, 6404.19.47.60, 6404.19.47.90), wenn die Waren aus diesen Ländern stammen und die entsprechenden FTA-Anforderungen erfüllen. Die Meldung ist in Einheiten von Paaren erforderlich.

    Dienstgradquote (Spalte 2): 35%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    6404.19.47.15

    Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoffen, Leder oder Kunstleder und Obermaterial aus Textilmaterial: > Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi oder Kunststoffen: > Sonstige: > Sonstige: > Wert nicht über 3 $/Paar: > Mit Sohlen (oder Zwischensohlen, falls vorhanden) aus Gummi oder Kunststoffen, die ausschließlich mit einem Klebstoff am Obermaterial befestigt sind (wobei auch Zwischensohlen ausschließlich miteinander und mit der Sohle mit einem Klebstoff befestigt sind); dies gilt nicht für Schuhwerk mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und das Obermaterial überlappt, und nicht für Schuhwerk mit Sohlen, die das Obermaterial außer an der Zehe oder Ferse überlappen: > Mit Obermaterial aus Textilmaterial, das keine pflanzlichen Fasern enthält, und mit Außensohlen aus Textilmaterial, die die größte Oberfläche mit dem Boden berühren, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Anmerkung 5 zu diesem Kapitel fallen > Hausschuhe

    Elterncode
    6404.19.47.30

    Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoff, Leder oder Kunstleder und Obermaterial aus Textilmaterial: > Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige: > Sonstige: > Wert nicht über 3 $/Paar: > Mit Sohlen (oder Zwischensohlen, falls vorhanden) aus Gummi oder Kunststoff, die ausschließlich mit einem Klebstoff am Obermaterial befestigt sind (wobei auch alle Zwischensohlen ausschließlich miteinander und mit der Sohle mit einem Klebstoff befestigt sind); wobei Schuhwerk mit einem Profil oder einem profilähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt, und Schuhwerk mit Sohlen, die sich über das Obermaterial erstrecken, außer an der Zehe oder Ferse, ausgenommen ist: > Mit Obermaterial aus Textilmaterial, das keine pflanzlichen Fasern enthält, und mit Außensohlen aus Textilmaterial, das die größte Oberfläche mit dem Boden in Berührung bringt, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Notiz 5 zu diesem Kapitel fällt > Sonstige: > Für Männer

    6404.19.47.60

    Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoffen, Leder oder Kunstleder und Obermaterial aus Textilmaterialien: > Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi oder Kunststoffen: > Sonstige: > Sonstige: > Wert nicht über 3 $/Paar: > Mit Sohlen (oder Zwischensohlen, falls vorhanden) aus Gummi oder Kunststoffen, die ausschließlich mit einem Klebstoff am Obermaterial befestigt sind (wobei auch Zwischensohlen ausschließlich miteinander und mit der Sohle mit einem Klebstoff befestigt sind); wobei Schuhwerk mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und über das Obermaterial hinausragt, und Schuhwerk mit Sohlen, die über das Obermaterial hinausragen, außer an der Zehe oder Ferse, ausgenommen ist: > Mit Obermaterial aus Textilmaterialien außer pflanzlichen Fasern und mit Außensohlen aus Textilmaterialien, die die größte Oberfläche mit dem Boden in Berührung bringen, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Anmerkung 5 zu diesem Kapitel fallen > Sonstige: > Für Frauen

    6404.19.47.90

    Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoffen, Leder oder Kunstleder und Obermaterial aus Textilmaterial: > Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi oder Kunststoffen: > Sonstige: > Sonstige: > Wert nicht über 3 USD pro Paar: > Mit Sohlen (oder Zwischensohlen, falls vorhanden) aus Gummi oder Kunststoffen, die ausschließlich mit einem Klebstoff am Obermaterial befestigt sind (wobei auch alle Zwischensohlen ausschließlich miteinander und mit der Sohle mit einem Klebstoff befestigt sind); wobei Schuhwerk mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt, und Schuhwerk mit Sohlen, die sich über das Obermaterial erstrecken, außer an der Zehe oder Ferse, ausgenommen ist: > Mit Obermaterial aus Textilmaterial außer pflanzlichen Fasern und mit Außensohlen aus Textilmaterial, die die größte Oberfläche mit dem Boden berühren, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Notiz 5 zu diesem Kapitel fallen > Sonstige: > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes KAPITEL 64 SCHUHE, STIEFEL UND ÄHNLICHE; TEILE DURCH DICH ARTIKEL XII 64-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Einweg-Fuß- oder Schuhbedeckungen aus dünnem Material (zum Beispiel Papier, Kunststofffolie) ohne angebrachte Sohlen. Diese Produkte werden nach ihrem Bestandsmaterial klassifiziert; (b) Schuhe aus Textilmaterial, ohne eine Außensohle, die auf dem Obermaterial geklebt, genäht oder anderweitig angebracht oder aufgebracht ist (Kapitel XI); (c) Gebrauchte Schuhe der Position 6309; (d) Asbestartikel (Position 6812); (e) Orthopädische Schuhe oder andere orthopädische Hilfsmittel oder Teile davon (Position 9021)1/; oder (f) Spielzeugschuhe oder Schlittschuhe mit Eis- oder Rollschuhen; Knieschützer oder ähnliche Schutzkleidung (Kapitel 95). 2. Für die Zwecke der Position 6406 umfasst der Begriff „Teile“ keine Stifte, Schutzvorrichtungen, Ösen, Haken, Schnallen, Verzierungen, Borten, Schnürsenkel, Pompons oder andere Zierleisten (die in ihren entsprechenden Positionen klassifiziert werden) oder Knöpfe oder andere Waren der Position 9606. 3. Für die Zwecke dieses Kapitels: (a) umfassen die Begriffe „Gummi“ und „Kunststoffe“ gewebte Stoffe oder andere Textilprodukte mit einer externen Schicht aus Gummi oder Kunststoff, die mit bloßem Auge sichtbar ist; für die Zwecke dieser Bestimmung ist keine Berücksichtigung einer daraus resultierenden Farbänderung vorzunehmen; und (b) bezieht sich der Begriff „Leder“ auf die Waren der Positionen 4107 und 4112 bis 4114. 4. Unter Berücksichtigung der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel: (a) Das Material des Obermaterials ist das Bestandsmaterial anzunehmen, das die größte Außenfläche aufweist, wobei Zubehör oder Verstärkungen wie Knöchelpatches, Einfassungen, Verzierungen, Schnallen, Blenden, Ösenstützen oder ähnliche Befestigungen nicht berücksichtigt werden; (b) Das Bestandsmaterial der Außensohle ist das Material anzunehmen, das die größte Oberfläche aufweist, die mit dem Boden in Kontakt kommt, wobei Zubehör oder Verstärkungen wie Stacheln, Stangen, Nägel, Schutzvorrichtungen oder ähnliche Befestigungen nicht berücksichtigt werden. Anmerkung zur Unterposition 1. Für die Zwecke der Unterpositionen 6402.12, 6402.19, 6403.12, 6403.19 und 6404.11 gilt der Ausdruck „Sportschuhe“ nur für: (a) Schuhe, die für eine sportliche Aktivität konzipiert sind und Stacheln, Dornen, Stollen, Stopps, Clips, Stangen oder Ähnliches haben oder dafür vorgesehen sind; (b) Schlittschuhstiefel, Skistiefel und Cross-Country-Skischuhe, Snowboardstiefel, Ringenstiefel, Boxstiefel und Fahrradschuhe. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke dieses Kapitels: (a) Der Begriff „Wellensohlen-Schuhe“ bezeichnet Schuhe, die mit einer Wellensohle konstruiert sind, die sich um den Rand des Profilbereichs der Sohle erstreckt, und bei denen die Wellensohle und das Schuhobermaterial an einer Lippe auf der Oberfläche der Einlegesohle genäht sind und die Außensohle an die Wellensohle genäht oder geklebt ist; 1/ Siehe Position 9817.64.01. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XII 64-2 Zusätzliche US-Anmerkungen (fort.) (b) Der Begriff „Schuhe für Männer, Jugendliche und Jungen“ umfasst Schuhe der Größe 11-1/2 und größer für amerikanische Jugendliche und Männer und schließt Schuhe nicht ein, die üblicherweise von beiden Geschlechtern getragen werden. 2. Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Begriff „Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche“ sportliche Schuhe, die keine Sportschuhe sind (wie in Anmerkung 1 zur Unterposition oben definiert), unabhängig davon, ob sie hauptsächlich für solche sportlichen Spiele oder Zwecke verwendet werden. 3. Für die Zwecke der Position 6401 bedeutet „wasserdichte Schuhe“ Schuhe, die in dieser Position spezifiziert sind und zum Schutz vor dem Eindringen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten konzipiert sind, unabhängig davon, ob diese Schuhe primär für solche Zwecke konzipiert sind. 4. Die Bestimmungen der Unterposition 6406.10 für „geformte Obermaterialien“ umfassen Obermaterialien mit geschlossener Sohle, die durch Formen, Gießen oder anderweitig geformt wurden, aber nicht nur durch Schließen an der Unterseite. 5. Für die Zwecke der Bestimmung des Bestandsmaterials der Außensohle gemäß Anmerkung 4(b) dieses Kapitels sind Textilmaterialien nicht zu berücksichtigen, die nicht die für den normalen Gebrauch einer Außensohle erforderlichen Eigenschaften wie Haltbarkeit und Festigkeit aufweisen. 6. Für die Zwecke der Unterpositionen 6402.91.42 und 6402.99.32 bedeutet der Begriff „schutzaktive Schuhe“ Schuhe (abgesehen von Schuhen, die in Anmerkung 1 zur Unterposition beschrieben sind), die für Outdoor-Aktivitäten konzipiert sind, wie Wanderschuhe, Trekking-Schuhe, Laufschuhe und Trailrunning-Schuhe, wobei die oben genannten Schuhe einen Wert von über 24 $/Paar haben und Schutz gegen Wasser bieten, das durch die Verwendung eines beschichteten oder laminierten Textilgewebes übertragen wird. Statistische Anmerkungen 1. Für die Zwecke dieses Kapitels: (a) Der Ausdruck „Arbeitsschuhe“ umfasst zusätzlich zu Schuhen mit einer Metallzehenkappe spezialisierte Schuhe für Männer oder Frauen, die: - Außensohlen aus Gummi oder Kunststoffen haben und - einer Art sind, die für Personen konzipiert ist, die in Berufen tätig sind, wie denen im landwirtschaftlichen, baulichen, industriellen, öffentlichen Sicherheits- und Transportsektor, die nicht für den Gebrauch von Freizeit-, Anzug- oder ähnlichen leichten Schuhen geeignet sind, und - besondere Merkmale aufweisen, um vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen (z. B. Beständigkeit gegen Chemikalien, Kompression, Fett, Öl, Durchdringung, Rutschen oder statische Aufladung). Arbeitsschuhe umfassen nicht: - Sportschuhe, Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche; - Schuhe, die über anderen Schuhen getragen werden sollen; - Schuhe mit offenen Zehen oder offenen Fersen; oder - Schuhe, außer Schuhen der Position 6401, vom Slip-on-Typ oder andere Schuhe, die ohne Schnürsenkel oder eine Kombination aus Schnürsenkeln und Haken oder anderen Verschlüssen am Fuß befestigt werden. (b) Der Begriff „Schuhe für Männer“ umfasst Schuhe der Größe 6 und größer für amerikanische Männer und schließt Schuhe nicht ein, die üblicherweise von beiden Geschlechtern getragen werden; (c) Der Begriff „Schuhe für Frauen“ umfasst Schuhe der Größe 4 und größer für amerikanische Frauen, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder von Typen sind, die üblicherweise von beiden Geschlechtern getragen werden; (d) Der Begriff „Hausschuhe“ umfasst: (i) Schuhe mit Außensohlen von nicht mehr als 3,5 mm Dicke, bestehend aus Zellgummi, nicht-narbigem Leder oder Textilmaterial; oder (ii) Schuhe mit Außensohlen von nicht mehr als 2 mm Dicke, bestehend aus Polyvinylchlorid, ob mit oder ohne Unterseite; oder Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XII 64-3 Zusätzliche US-Anmerkungen

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XII SCHUHBEKLEIDUNG, KOPFBEKLEIDUNG, SCHIRME, SONNENSCHIRME, STABEN, SITZSTABEN, PEITSCHEN, REITSTABEN UND TEILE DAGEBEN; VORBEREITETE FEDERN UND ARTIKEL DARAUS; KÜNSTLICHE BLUMEN; ARTIKEL AUS MENSCHHAAR XII-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XII-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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