6404.19.47
Mit Obermaterial aus Textilmaterial außer pflanzlichen Fasern und mit Außensohlen aus Textilmaterial, das die größte Kontaktfläche mit dem Boden hat, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Anmerkung 5 zu diesem Kapitel fällt
Dieser Code umfasst Schuhe mit Textilobermaterial und Gummisohlen oder Kunststoffsohlen, insbesondere solche im Wert von unter 3 $/Paar und zusammengeklebt – denken Sie an Freizeit- oder Hausschuhe. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Art von Schuhen, um den allgemeinen Zollsatz von 12,5 % oder mögliche Vorteile aus Freihandelsabkommen zu ermitteln, wie in Kapitel 64 dargelegt.

HTS-Medien
Dieser Schuhcode fällt unter Kapitel 64, das Schuhe, Kopfbedeckungen, Regenschirme und verwandte Artikel abdeckt. Insbesondere deckt 6404.19.47 Schuhe mit Gummisohlen oder Kunststoffsohlen, textilen Obermaterialien (keine pflanzlichen Fasern) und einem Wert von nicht mehr als 3 $ pro Paar ab, die mit Klebebefestigung der Sohle konstruiert sind. Dieser Code wird weiter in Unterteilungen basierend auf der Art des Schuhs unterteilt, wie Hausschuhe, Herrenschuhe, Damenschuhe oder andere nicht näher bezeichnete Arten; wählen Sie das entsprechende Suffix basierend auf dem spezifischen Schuh, der klassifiziert wird. Statistische Suffixe helfen dabei, die Art des Schuhs für eine genaue Datenerfassung und -berichterstattung weiter zu definieren.
| Kapitel | Kapitel 64: Footwear, gaiters and the like; parts of such articles |
| Abschnitt | Abschnitt XII: Footwear, Headgear, Umbrellas, Sun Umbrellas, Walking Sticks, Seatsticks, Whips, Riding-Crops and Pa |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
12.50%
Standard trade partners (NTR)
Free (AU,BH, CL,CO,D,E,IL, JO,KR,MA, OM,P,PA,PE, R,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 6404.19.47 beträgt 12,50 % und gilt für Standardhandelspartner (NTR). Einige Länder—einschließlich Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, El Salvador, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Singapur—qualifizieren sich jedoch für einen zollfreien Satz (0 %) im Rahmen entsprechender FTA- oder Präferenzprogramme. Dieser Sonderzollsatz gilt für alle Unterteilungen (6404.19.47.15, 6404.19.47.30, 6404.19.47.60, 6404.19.47.90), wenn die Waren aus diesen Ländern stammen und die entsprechenden FTA-Anforderungen erfüllen. Die Meldung ist in Einheiten von Paaren erforderlich.
Dienstgradquote (Spalte 2): 35%
Hilfe bei
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Code-Unterteilungen
6404.19.47.15
Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoffen, Leder oder Kunstleder und Obermaterial aus Textilmaterial: > Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi oder Kunststoffen: > Sonstige: > Sonstige: > Wert nicht über 3 $/Paar: > Mit Sohlen (oder Zwischensohlen, falls vorhanden) aus Gummi oder Kunststoffen, die ausschließlich mit einem Klebstoff am Obermaterial befestigt sind (wobei auch Zwischensohlen ausschließlich miteinander und mit der Sohle mit einem Klebstoff befestigt sind); dies gilt nicht für Schuhwerk mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und das Obermaterial überlappt, und nicht für Schuhwerk mit Sohlen, die das Obermaterial außer an der Zehe oder Ferse überlappen: > Mit Obermaterial aus Textilmaterial, das keine pflanzlichen Fasern enthält, und mit Außensohlen aus Textilmaterial, die die größte Oberfläche mit dem Boden berühren, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Anmerkung 5 zu diesem Kapitel fallen > Hausschuhe
6404.19.47.30
Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoff, Leder oder Kunstleder und Obermaterial aus Textilmaterial: > Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi oder Kunststoff: > Sonstige: > Sonstige: > Wert nicht über 3 $/Paar: > Mit Sohlen (oder Zwischensohlen, falls vorhanden) aus Gummi oder Kunststoff, die ausschließlich mit einem Klebstoff am Obermaterial befestigt sind (wobei auch alle Zwischensohlen ausschließlich miteinander und mit der Sohle mit einem Klebstoff befestigt sind); wobei Schuhwerk mit einem Profil oder einem profilähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt, und Schuhwerk mit Sohlen, die sich über das Obermaterial erstrecken, außer an der Zehe oder Ferse, ausgenommen ist: > Mit Obermaterial aus Textilmaterial, das keine pflanzlichen Fasern enthält, und mit Außensohlen aus Textilmaterial, das die größte Oberfläche mit dem Boden in Berührung bringt, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Notiz 5 zu diesem Kapitel fällt > Sonstige: > Für Männer
6404.19.47.60
Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoffen, Leder oder Kunstleder und Obermaterial aus Textilmaterialien: > Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi oder Kunststoffen: > Sonstige: > Sonstige: > Wert nicht über 3 $/Paar: > Mit Sohlen (oder Zwischensohlen, falls vorhanden) aus Gummi oder Kunststoffen, die ausschließlich mit einem Klebstoff am Obermaterial befestigt sind (wobei auch Zwischensohlen ausschließlich miteinander und mit der Sohle mit einem Klebstoff befestigt sind); wobei Schuhwerk mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und über das Obermaterial hinausragt, und Schuhwerk mit Sohlen, die über das Obermaterial hinausragen, außer an der Zehe oder Ferse, ausgenommen ist: > Mit Obermaterial aus Textilmaterialien außer pflanzlichen Fasern und mit Außensohlen aus Textilmaterialien, die die größte Oberfläche mit dem Boden in Berührung bringen, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Anmerkung 5 zu diesem Kapitel fallen > Sonstige: > Für Frauen
6404.19.47.90
Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoffen, Leder oder Kunstleder und Obermaterial aus Textilmaterial: > Schuhwerk mit Außensohlen aus Gummi oder Kunststoffen: > Sonstige: > Sonstige: > Wert nicht über 3 USD pro Paar: > Mit Sohlen (oder Zwischensohlen, falls vorhanden) aus Gummi oder Kunststoffen, die ausschließlich mit einem Klebstoff am Obermaterial befestigt sind (wobei auch alle Zwischensohlen ausschließlich miteinander und mit der Sohle mit einem Klebstoff befestigt sind); wobei Schuhwerk mit einem Rand oder einem randähnlichen Band, das an der Sohle angebracht oder geformt ist und sich über das Obermaterial legt, und Schuhwerk mit Sohlen, die sich über das Obermaterial erstrecken, außer an der Zehe oder Ferse, ausgenommen ist: > Mit Obermaterial aus Textilmaterial außer pflanzlichen Fasern und mit Außensohlen aus Textilmaterial, die die größte Oberfläche mit dem Boden berühren, aber nicht unter die Bestimmungen der zusätzlichen US-Notiz 5 zu diesem Kapitel fallen > Sonstige: > Sonstige
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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