FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    6406.10.90

    Andere

    Dieser Code umfasst Teile von Schuhen, einschließlich Obermaterialien, Einlegesohlen und Überziehern. Verwenden Sie diesen Code beim Importieren dieser Komponenten – nicht vollständiger Schuhe – und beachten Sie, dass der Zoll in der Regel 4,5 % beträgt, aber für Waren aus bestimmten Ländern, mit denen die USA Handelsabkommen haben, zollfrei sein kann.

    Andere

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 64, das Schuhwaren, Stiefel und verwandte Teile abdeckt. Insbesondere deckt der Code 6406.10.90 Teile von Schuhwaren ab, wie Obermaterialien, Einlegesohlen oder Stiefelaufsätze, die nicht anderswo spezifisch aufgeführt sind und aus Materialien hergestellt sind, die nicht in den vorhergehenden Codes aufgeführt sind. Innerhalb dieses Codes gibt es mehrere Unterteilungen basierend auf dem verwendeten Textilmaterial – Wolle, Kunstfasern oder andere Materialien – und Sie sollten das statistische Suffix auswählen, das am besten zur Zusammensetzung des zu klassifizierenden spezifischen Schuhteils passt. Wenn das Material nicht in eine dieser Kategorien fällt, verwenden Sie das statistische Suffix „Sonstige“.

    KapitelKapitel 64: Footwear, gaiters and the like; parts of such articles
    AbschnittAbschnitt XII: Footwear, Headgear, Umbrellas, Sun Umbrellas, Walking Sticks, Seatsticks, Whips, Riding-Crops and Pa

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    4.50%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH, CL,CO,E*,IL, JO,KR,MA, OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 6406.10.90 und seine Unterteilungen beträgt 4,50 % und gilt für Waren aus Ländern ohne spezifische Handelsabkommen. Allerdings qualifizieren sich mehrere Länder (Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, El Salvador, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Singapur) für einen zollfreien Satz (0 %) im Rahmen entsprechender Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme. Die Meldeeinheiten sind Paare (prs.) oder Kilogramm (kg). Das bedeutet, dass Importeure wählen können, die Menge in Paaren oder Kilogramm zu melden, der Zollsatz jedoch vom Ursprungsland und von etwaigen Handelsabkommen abhängt. Es sind keine anderen Sonderzollsätze angegeben.

    Dienstgradquote (Spalte 2): 78.50%

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    Code-Unterteilungen

    6406.10.90.20

    Schuhteile (einschließlich Obermaterialien, ob an Sohlen befestigt oder nicht, außer Außensohlen); herausnehmbare Einlegesohlen, Fersenpolster und ähnliche Artikel; Stutzen, Strümpfe und ähnliche Artikel sowie Teile davon: > Obermaterialien und Teile davon, außer Steiflagen: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Aus Textilmaterialien außer Baumwolle: > Aus Wolle oder feinem Tierhaar (469)

    6406.10.90.40

    Teile von Schuhwerk (einschließlich Obermaterialien, ob an Sohlen befestigt oder nicht, außer Außensohlen); herausnehmbare Einlegesohlen, Fersenpolster und ähnliche Artikel; Gamaschen, Strumpfhosen und ähnliche Artikel sowie Teile davon: > Obermaterialien und Teile davon, außer Verstärkungen: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Aus Textilmaterialien außer Baumwolle: > Aus Kunstfasern (669)

    6406.10.90.60

    Schuhteile (einschließlich Obermaterialien, ob an Sohlen befestigt oder nicht, außer Außensohlen); herausnehmbare Einlegesohlen, Fersenpolster und ähnliche Artikel; Stiefelaufsätze, Strümpfe und ähnliche Artikel sowie Teile davon: > Obermaterialien und Teile davon, außer Steiflagen: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Aus Textilmaterialien außer Baumwolle: > Sonstige (899)

    6406.10.90.90

    Schuhteile (einschließlich Obermaterialien, ob an Sohlen befestigt oder nicht, außer Außensohlen); herausnehmbare Einlegesohlen, Fersenpolster und ähnliche Artikel; Stutzen, Strümpfe und ähnliche Artikel sowie Teile davon: > Obermaterialien und Teile davon, außer Steiflagen: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes KAPITEL 64 SCHUHE, STIEFEL UND ÄHNLICHE; TEILE DURCH DICH ARTIKEL XII 64-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Einweg-Fuß- oder Schuhbedeckungen aus dünnem Material (zum Beispiel Papier, Kunststofffolie) ohne angebrachte Sohlen. Diese Produkte werden nach ihrem Bestandsmaterial klassifiziert; (b) Schuhe aus Textilmaterial, ohne eine Außensohle, die auf dem Obermaterial geklebt, genäht oder anderweitig angebracht oder aufgebracht ist (Kapitel XI); (c) Gebrauchte Schuhe der Position 6309; (d) Asbestartikel (Position 6812); (e) Orthopädische Schuhe oder andere orthopädische Hilfsmittel oder Teile davon (Position 9021)1/; oder (f) Spielzeugschuhe oder Schlittschuhe mit Eis- oder Rollschuhen; Knieschützer oder ähnliche Schutzkleidung (Kapitel 95). 2. Für die Zwecke der Position 6406 umfasst der Begriff „Teile“ keine Stifte, Schutzvorrichtungen, Ösen, Haken, Schnallen, Verzierungen, Borten, Schnürsenkel, Pompons oder andere Zierleisten (die in ihren entsprechenden Positionen klassifiziert werden) oder Knöpfe oder andere Waren der Position 9606. 3. Für die Zwecke dieses Kapitels: (a) umfassen die Begriffe „Gummi“ und „Kunststoffe“ gewebte Stoffe oder andere Textilprodukte mit einer externen Schicht aus Gummi oder Kunststoff, die mit bloßem Auge sichtbar ist; für die Zwecke dieser Bestimmung ist keine Berücksichtigung einer daraus resultierenden Farbänderung vorzunehmen; und (b) bezieht sich der Begriff „Leder“ auf die Waren der Positionen 4107 und 4112 bis 4114. 4. Unter Berücksichtigung der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel: (a) Das Material des Obermaterials ist das Bestandsmaterial anzunehmen, das die größte Außenfläche aufweist, wobei Zubehör oder Verstärkungen wie Knöchelpatches, Einfassungen, Verzierungen, Schnallen, Blenden, Ösenstützen oder ähnliche Befestigungen nicht berücksichtigt werden; (b) Das Bestandsmaterial der Außensohle ist das Material anzunehmen, das die größte Oberfläche aufweist, die mit dem Boden in Kontakt kommt, wobei Zubehör oder Verstärkungen wie Stacheln, Stangen, Nägel, Schutzvorrichtungen oder ähnliche Befestigungen nicht berücksichtigt werden. Anmerkung zur Unterposition 1. Für die Zwecke der Unterpositionen 6402.12, 6402.19, 6403.12, 6403.19 und 6404.11 gilt der Ausdruck „Sportschuhe“ nur für: (a) Schuhe, die für eine sportliche Aktivität konzipiert sind und Stacheln, Dornen, Stollen, Stopps, Clips, Stangen oder Ähnliches haben oder dafür vorgesehen sind; (b) Schlittschuhstiefel, Skistiefel und Cross-Country-Skischuhe, Snowboardstiefel, Ringenstiefel, Boxstiefel und Fahrradschuhe. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke dieses Kapitels: (a) Der Begriff „Wellensohlen-Schuhe“ bezeichnet Schuhe, die mit einer Wellensohle konstruiert sind, die sich um den Rand des Profilbereichs der Sohle erstreckt, und bei denen die Wellensohle und das Schuhobermaterial an einer Lippe auf der Oberfläche der Einlegesohle genäht sind und die Außensohle an die Wellensohle genäht oder geklebt ist; 1/ Siehe Position 9817.64.01. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XII 64-2 Zusätzliche US-Anmerkungen (fort.) (b) Der Begriff „Schuhe für Männer, Jugendliche und Jungen“ umfasst Schuhe der Größe 11-1/2 und größer für amerikanische Jugendliche und Männer und schließt Schuhe nicht ein, die üblicherweise von beiden Geschlechtern getragen werden. 2. Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Begriff „Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche“ sportliche Schuhe, die keine Sportschuhe sind (wie in Anmerkung 1 zur Unterposition oben definiert), unabhängig davon, ob sie hauptsächlich für solche sportlichen Spiele oder Zwecke verwendet werden. 3. Für die Zwecke der Position 6401 bedeutet „wasserdichte Schuhe“ Schuhe, die in dieser Position spezifiziert sind und zum Schutz vor dem Eindringen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten konzipiert sind, unabhängig davon, ob diese Schuhe primär für solche Zwecke konzipiert sind. 4. Die Bestimmungen der Unterposition 6406.10 für „geformte Obermaterialien“ umfassen Obermaterialien mit geschlossener Sohle, die durch Formen, Gießen oder anderweitig geformt wurden, aber nicht nur durch Schließen an der Unterseite. 5. Für die Zwecke der Bestimmung des Bestandsmaterials der Außensohle gemäß Anmerkung 4(b) dieses Kapitels sind Textilmaterialien nicht zu berücksichtigen, die nicht die für den normalen Gebrauch einer Außensohle erforderlichen Eigenschaften wie Haltbarkeit und Festigkeit aufweisen. 6. Für die Zwecke der Unterpositionen 6402.91.42 und 6402.99.32 bedeutet der Begriff „schutzaktive Schuhe“ Schuhe (abgesehen von Schuhen, die in Anmerkung 1 zur Unterposition beschrieben sind), die für Outdoor-Aktivitäten konzipiert sind, wie Wanderschuhe, Trekking-Schuhe, Laufschuhe und Trailrunning-Schuhe, wobei die oben genannten Schuhe einen Wert von über 24 $/Paar haben und Schutz gegen Wasser bieten, das durch die Verwendung eines beschichteten oder laminierten Textilgewebes übertragen wird. Statistische Anmerkungen 1. Für die Zwecke dieses Kapitels: (a) Der Ausdruck „Arbeitsschuhe“ umfasst zusätzlich zu Schuhen mit einer Metallzehenkappe spezialisierte Schuhe für Männer oder Frauen, die: - Außensohlen aus Gummi oder Kunststoffen haben und - einer Art sind, die für Personen konzipiert ist, die in Berufen tätig sind, wie denen im landwirtschaftlichen, baulichen, industriellen, öffentlichen Sicherheits- und Transportsektor, die nicht für den Gebrauch von Freizeit-, Anzug- oder ähnlichen leichten Schuhen geeignet sind, und - besondere Merkmale aufweisen, um vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen (z. B. Beständigkeit gegen Chemikalien, Kompression, Fett, Öl, Durchdringung, Rutschen oder statische Aufladung). Arbeitsschuhe umfassen nicht: - Sportschuhe, Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche; - Schuhe, die über anderen Schuhen getragen werden sollen; - Schuhe mit offenen Zehen oder offenen Fersen; oder - Schuhe, außer Schuhen der Position 6401, vom Slip-on-Typ oder andere Schuhe, die ohne Schnürsenkel oder eine Kombination aus Schnürsenkeln und Haken oder anderen Verschlüssen am Fuß befestigt werden. (b) Der Begriff „Schuhe für Männer“ umfasst Schuhe der Größe 6 und größer für amerikanische Männer und schließt Schuhe nicht ein, die üblicherweise von beiden Geschlechtern getragen werden; (c) Der Begriff „Schuhe für Frauen“ umfasst Schuhe der Größe 4 und größer für amerikanische Frauen, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder von Typen sind, die üblicherweise von beiden Geschlechtern getragen werden; (d) Der Begriff „Hausschuhe“ umfasst: (i) Schuhe mit Außensohlen von nicht mehr als 3,5 mm Dicke, bestehend aus Zellgummi, nicht-narbigem Leder oder Textilmaterial; oder (ii) Schuhe mit Außensohlen von nicht mehr als 2 mm Dicke, bestehend aus Polyvinylchlorid, ob mit oder ohne Unterseite; oder Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XII 64-3 Zusätzliche US-Anmerkungen

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XII SCHUHBEKLEIDUNG, KOPFBEKLEIDUNG, SCHIRME, SONNENSCHIRME, STABEN, SITZSTABEN, PEITSCHEN, REITSTABEN UND TEILE DAGEBEN; VORBEREITETE FEDERN UND ARTIKEL DARAUS; KÜNSTLICHE BLUMEN; ARTIKEL AUS MENSCHHAAR XII-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XII-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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