FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    6802.93.00

    Granit

    Dieser Code umfasst bearbeiteten Granit als Monument- oder Baustein, einschließlich Artikel wie Monumente, Sockel und Fliesen. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Granitprodukte, um den anwendbaren allgemeinen Zollsatz von 3,7 % zu ermitteln, oder prüfen Sie auf mögliche Zollbefreiung, wenn der Ursprung eines der aufgeführten berechtigten Handelspartnerländer ist.

    Granit

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 68, das Artikel aus Stein, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Materialien abdeckt. Insbesondere deckt der Code 6802.93.00 bearbeiteten Granit ab, mit Ausnahme von Schiefer, und anderen monumentalen oder Baugesteinen, die nicht anderswo erfasst sind. Es gibt mehrere Unterteilungen, um die Art des Granitartikels basierend auf seinen Abmessungen und seiner Verarbeitung weiter zu spezifizieren, wie z. B. ob er zugeschnitten ist, seine Dicke oder ob es sich um ein Monument, eine Basis oder ein Schild handelt; wählen Sie das statistische Suffix, das diese Merkmale des zu klassifizierenden Granitartikels am genauesten widerspiegelt. Falls keines zutrifft, verwenden Sie das Suffix „Sonstige“ (6802.93.00.90).

    KapitelKapitel 68: Articles of stone, plaster, cement, asbestos, mica or similar materials
    AbschnittAbschnitt XIII: Articles of Stone, Plaster, Cement, Asbestos, Mica or Similar Materials; Ceramic Products; Glass and

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    3.70%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 6802.93.00 (Granit) beträgt 3,70 % und gilt für alle Einfuhren, sofern kein präferenzielles Handelsabkommen in Anspruch genommen wird. Mehrere Länder (A*, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG) erhalten einen zollfreien (0 %) Satz gemäß bestimmten FTA- oder Präferenzprogrammen. Dieser Sonderzollsatz gilt für alle Unterteilungen (6802.93.00.10 bis 6802.93.00.90) unter der Bedingung, dass die Ursprungsregeln dieser Abkommen erfüllt werden. Die Meldeeinheiten für alle Codes und Unterteilungen sind in metrischen Tonnen (t).

    Dienstgrad (Spalte 2): 60%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    6802.93.00.10

    Monumentale oder bausteinartige Erzeugnisse (außer Schiefer) und deren Bestandteile, außer Waren der Position 6801; Mosaikwürfel und ähnliche aus Naturstein (einschließlich Schiefer), ob auf Trägermaterial oder nicht; künstlich gefärbte Granulate, Splitter und Pulver aus Naturstein (einschließlich Schiefer): > Sonstige: > Granit > Erzeugnisse für monumentale oder bauliche Zwecke der Unterposition 6802.23.00, nicht zugeschnitten, mit nur einer bearbeiteten Oberfläche, die mehr als nur geschnitten oder gesägt ist

    Elterncode
    6802.93.00.20

    Monumentale oder bausteinartige Erzeugnisse (außer Schiefer) und deren Artikel, außer Waren der Position 6801; Mosaikwürfel und ähnliche aus Naturstein (einschließlich Schiefer), ob auf Trägerplatte oder nicht; künstlich gefärbte Granulate, Späne und Pulver aus Naturstein (einschließlich Schiefer): > Sonstige: > Granit > Artikel für monumentale oder bauliche Zwecke der Unterposition 6802.23.00, zugeschnitten, mit einer oder mehreren Flächen oder Kanten, die mehr als nur geschnitten oder gesägt bearbeitet sind: > Mit einer maximalen Dicke von 1,5 cm

    6802.93.00.25

    Monumentale oder bausteinartige Erzeugnisse (außer Schiefer) und deren Teile, andere als Waren der Position 6801; Mosaikwürfel und ähnliche aus Naturstein (einschließlich Schiefer), ob auf Trägerplatte oder nicht; künstlich gefärbte Granulate, Splitter und Pulver aus Naturstein (einschließlich Schiefer): > Sonstige: > Granit > Erzeugnisse für monumentale oder bauliche Zwecke der Unterposition 6802.23.00, zugeschnitten, mit einer oder mehreren Oberflächen oder Kanten, die mehr als nur geschnitten oder gesägt bearbeitet sind: > Mit einer maximalen Dicke von mehr als 1,5 cm, aber nicht mehr als 7,5 cm

    Elterncode
    6802.93.00.35

    Monumentale oder bausteinartige Erzeugnisse (außer Schiefer) und daraus hergestellte Artikel, andere als Waren der Position 6801; Mosaikwürfel und ähnliche aus Naturstein (einschließlich Schiefer), ob auf Träger oder nicht; künstlich gefärbte Granulate, Splitter und Pulver aus Naturstein (einschließlich Schiefer): > Sonstige: > Granit > Artikel für monumentale oder bauliche Zwecke der Unterposition 6802.23.00, zugeschnitten, mit einer oder mehreren Oberflächen oder Kanten, die mehr als nur geschnitten oder gesägt bearbeitet sind: > Mit einer maximalen Dicke von mehr als 7,5 cm: > Monumente, Sockel und Markierungen

    6802.93.00.60

    Monumentale oder Bausteine (außer Schiefer) und deren Artikel, andere als Waren der Position 6801; Mosaikwürfel und ähnliches, aus Naturstein (einschließlich Schiefer), ob mit oder ohne Träger; künstlich gefärbte Granulate, Splitter und Pulver aus Naturstein (einschließlich Schiefer): > Sonstige: > Granit > Artikel für monumentale oder bauliche Zwecke der Unterposition 6802.23.00, zugeschnitten, mit einer oder mehreren Flächen oder Kanten bearbeitet, die mehr als nur geschnitten oder gesägt sind: > Mit einer maximalen Dicke von mehr als 7,5 cm: > Sonstige

    6802.93.00.90

    Monumentale oder Bau-Steine (außer Schiefer) und daraus hergestellte Artikel, außer Waren der Position 6801; Mosaikwürfel und ähnliches, aus Naturstein (einschließlich Schiefer), ob mit oder ohne Träger; künstlich gefärbte Granulate, Splitter und Pulver aus Naturstein (einschließlich Schiefer): > Sonstige: > Granit > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 68 STEIN, PUTZ, ZEMENT, ASBEST, MICA ODER ÄHNLICHE MATERIALIEN XIII 68-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Waren des Kapitels 25; (b) Beschichtetes, imprägniertes oder überzogenes Papier und Karton der Positionen 4810 oder 4811 (zum Beispiel Papier und Karton, die mit Glimmmehl oder Graphit beschichtet, bituminös oder asphaltiert sind); (c) Beschichteter, imprägnierter oder überzogener Textilstoff des Kapitels 56 oder 59 (zum Beispiel Stoff, der mit Glimmmehl, bituminös oder asphaltiert ist); (d) Waren des Kapitels 71; (e) Werkzeuge oder Teile von Werkzeugen des Kapitels 82; (f) Lithografische Steine der Position 8442; (g) elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Befestigungen aus Isoliermaterial der Position 8547; (h) Zahnfräsen (Position 9018); (ij) Waren des Kapitels 91 (zum Beispiel Uhren und Uhrengehäuse); (k) Waren des Kapitels 94 (zum Beispiel Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude); (l) Waren des Kapitels 95 (zum Beispiel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte); (m) Waren der Position 9602, wenn sie aus Materialien hergestellt sind, die in Anmerkung 2(b) zu Kapitel 96 angegeben sind, oder der Position 9606 (zum Beispiel Knöpfe), der Position 9609 (zum Beispiel Schieferbleistifte), der Position 9610 (zum Beispiel Zeichenbretter) oder der Position 9620 (Monopods, Bipods, Tripods und ähnliche Gegenstände); oder (n) Waren des Kapitels 97 (zum Beispiel Kunstwerke). 2. In der Position 6802 gilt der Ausdruck „bearbeiteter Monumental- oder Baustein“ nicht nur für die Steinarten, die in der Position 2515 oder 2516 genannt sind, sondern auch für alle anderen Natursteine (zum Beispiel Quarzit, Feuerstein, Dolomit und Steatit), die ähnlich bearbeitet sind; er gilt jedoch nicht für Schiefer. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Position 6802 umfasst der Begriff „Platten“ flache Steinstücke mit einer Dicke von nicht mehr als 5,1 cm und einer Oberflächenfläche von 25,8 cm² oder mehr, deren Kanten nicht abgeschrägt, gerundet oder anderweitig bearbeitet wurden, außer jener Bearbeitung, die zur Erleichterung der Verlegung als Fliesen oder Verkleidung im Bauwesen erforderlich ist. 2. Für die Zwecke der Position 6810 umfasst der Begriff „Fliesen“ keine Ware mit einer Dicke von 3,2 cm oder mehr. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XIII 68-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XIII STEIN, PUTZ, ZEMENT, ASBEST, GABRIET oder ÄHNLICHE MATERIALIEN; KERAMIKPRODUKTE; GLAS UND GLASWAREN XIII-1 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungszwecke XIII-2 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungszwecke

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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