FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    6813.20.00

    Asbesthaltig

    Dieser Code umfasst Reibmaterialien – wie Bremsbeläge und -innenbeläge – die Asbest enthalten, sowie andere mineralische oder cellulosebasierte Zusammensetzungen. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser nicht montierten Reibartikel für Bremsen oder Kupplungen, wobei zu beachten ist, dass die meisten Importe unter diesem Code von der zollfreien Behandlung profitieren, obwohl spezifische Berechtigungen für Präferenzprogramme gelten können.

    Asbesthaltig

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer umfasst Artikel aus Reibmaterial, wie Bremsbelägen und -pads, die nicht montiert sind und Asbest oder andere mineralische/zellulosehaltige Stoffe enthalten. Der Code 6813.20.00 gilt speziell für diese Reibmaterialien, die für Bremsen oder Kupplungen bestimmt sind. Es gibt eine weitere Unterteilung basierend auf der Anwendung, die zwischen Artikeln für zivile Flugzeuge und anderen Verwendungszwecken unterscheidet, sowie danach, ob es sich um Bremsbeläge/Pads oder andere Reibmaterialien handelt; wählen Sie das entsprechende statistische Suffix basierend auf der spezifischen Artikelart. Wenn der Artikel für zivile Flugzeuge bestimmt ist, verwenden Sie .10 oder .20; andernfalls verwenden Sie .15 oder .25, abhängig davon, ob es sich um einen Bremsbelag/Pad oder ein anderes Reibmaterial handelt.

    KapitelKapitel 68: Articles of stone, plaster, cement, asbestos, mica or similar materials
    AbschnittAbschnitt XIII: Articles of Stone, Plaster, Cement, Asbestos, Mica or Similar Materials; Ceramic Products; Glass and

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 6813.20.00 und alle seine Unterteilungen (6813.20.00.10, 6813.20.00.15, 6813.20.00.20 und 6813.20.00.25) ist Frei, was bedeutet, dass kein Zoll erhoben wird. Dies gilt jedoch für Waren, die als aus Standardhandelspartnern (NTR) stammend eingestuft sind. Berechtigte Waren, die von Freihandelsabkommen (FTAs) oder anderen Präferenzprogrammen profitieren, können ebenfalls einen Zollsatz von Frei haben, aber ein Ursprungsnachweis ist erforderlich. Für diesen HTS-Code sind keine Meldeeinheiten angegeben; daher ist die Einfuhrmenge nicht spezifiziert. Besondere Zollsätze sind nicht angegeben.

    Dienstgradrate (Spalte 2): 25%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    6813.20.00.10

    Reibmaterial und Teile davon (zum Beispiel Bleche, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Unterlegscheiben, Beläge), unmontiert, für Bremsen, für Kupplungen oder Ähnliches, auf Basis von Asbest, anderen Mineralstoffen oder Zellulose, ob kombiniert mit Textil- oder anderen Materialien oder nicht: > Enthaltend Asbest > Bremsbeläge und -pads: > Teile für den Einsatz in zivilen Flugzeugen

    6813.20.00.15

    Reibmaterial und Teile davon (zum Beispiel Bleche, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Unterlegscheiben, Polster), nicht montiert, für Bremsen, für Kupplungen oder ähnliches, mit einer Basis aus Asbest, aus anderen Mineralstoffen oder aus Zellulose, ob in Kombination mit Textil- oder anderen Materialien oder nicht: > Enthält Asbest > Bremsbeläge und -polster: > Sonstige

    6813.20.00.20

    Reibmaterial und Teile davon (zum Beispiel Bleche, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Unterlegscheiben, Polster), unmontiert, für Bremsen, für Kupplungen oder ähnliches, auf Basis von Asbest, anderen Mineralstoffen oder Zellulose, ob mit Textil- oder anderen Materialien kombiniert oder nicht: > Enthält Asbest > Sonstige: > Artikel für den Einsatz in zivilen Flugzeugen:

    6813.20.00.25

    Reibmaterial und Teile davon (zum Beispiel Bleche, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Unterlegscheiben, Polster), nicht montiert, für Bremsen, für Kupplungen oder Ähnliches, auf Basis von Asbest, anderen Mineralstoffen oder Zellulose, ob kombiniert mit Textil- oder anderen Materialien oder nicht: > Enthält Asbest > Sonstiges: > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 68 STEIN, PUTZ, ZEMENT, ASBEST, MICA ODER ÄHNLICHE MATERIALIEN XIII 68-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Waren des Kapitels 25; (b) Beschichtetes, imprägniertes oder überzogenes Papier und Karton der Positionen 4810 oder 4811 (zum Beispiel Papier und Karton, die mit Glimmmehl oder Graphit beschichtet, bituminös oder asphaltiert sind); (c) Beschichteter, imprägnierter oder überzogener Textilstoff des Kapitels 56 oder 59 (zum Beispiel Stoff, der mit Glimmmehl, bituminös oder asphaltiert ist); (d) Waren des Kapitels 71; (e) Werkzeuge oder Teile von Werkzeugen des Kapitels 82; (f) Lithografische Steine der Position 8442; (g) elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Befestigungen aus Isoliermaterial der Position 8547; (h) Zahnfräsen (Position 9018); (ij) Waren des Kapitels 91 (zum Beispiel Uhren und Uhrengehäuse); (k) Waren des Kapitels 94 (zum Beispiel Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude); (l) Waren des Kapitels 95 (zum Beispiel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte); (m) Waren der Position 9602, wenn sie aus Materialien hergestellt sind, die in Anmerkung 2(b) zu Kapitel 96 angegeben sind, oder der Position 9606 (zum Beispiel Knöpfe), der Position 9609 (zum Beispiel Schieferbleistifte), der Position 9610 (zum Beispiel Zeichenbretter) oder der Position 9620 (Monopods, Bipods, Tripods und ähnliche Gegenstände); oder (n) Waren des Kapitels 97 (zum Beispiel Kunstwerke). 2. In der Position 6802 gilt der Ausdruck „bearbeiteter Monumental- oder Baustein“ nicht nur für die Steinarten, die in der Position 2515 oder 2516 genannt sind, sondern auch für alle anderen Natursteine (zum Beispiel Quarzit, Feuerstein, Dolomit und Steatit), die ähnlich bearbeitet sind; er gilt jedoch nicht für Schiefer. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Position 6802 umfasst der Begriff „Platten“ flache Steinstücke mit einer Dicke von nicht mehr als 5,1 cm und einer Oberflächenfläche von 25,8 cm² oder mehr, deren Kanten nicht abgeschrägt, gerundet oder anderweitig bearbeitet wurden, außer jener Bearbeitung, die zur Erleichterung der Verlegung als Fliesen oder Verkleidung im Bauwesen erforderlich ist. 2. Für die Zwecke der Position 6810 umfasst der Begriff „Fliesen“ keine Ware mit einer Dicke von 3,2 cm oder mehr. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XIII 68-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XIII STEIN, PUTZ, ZEMENT, ASBEST, GABRIET oder ÄHNLICHE MATERIALIEN; KERAMIKPRODUKTE; GLAS UND GLASWAREN XIII-1 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungszwecke XIII-2 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungszwecke

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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