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    7113.19.50

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    Dieser Code umfasst natürliche Perlen, Edel- und Halbedelsteine, Edelmetalle und verwandte Artikel wie Schmuck und Imitate. Verwenden Sie diesen bei der Klassifizierung dieser Artikel für Import/Export und achten Sie dabei auf die spezifischen statistischen Meldepflichten und Zollbehandlungen, die im Text detailliert sind, da er diese Waren im breiteren Zolltarif einordnet.

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    HTS-Medien

    Dieses Dokument beschreibt die Zolltarifklassifizierungen für Artikel aus Edelmetallen, Imitationsschmuck und Münzen, die unter Kapitel 71 des Harmonisierten Zolltarifs fallen. Insbesondere konzentriert sich die bereitgestellte Information auf den statistischen Zusatz 7113.19.50, der Schmuckstücke aus Edelmetallen abdeckt, und seine verschiedenen Unterteilungen, die spezifische Materialien wie Platin nach ISO-Standard detailliert beschreiben. Diese Unterteilungen helfen bei der weiteren Klassifizierung des Schmucks basierend auf der Zusammensetzung, und die statistischen Anmerkungen klären, wie einzelne Stücke zu Meldezwecken gezählt werden sollen, beispielsweise jedes Ohrring als separate Einheit zu zählen. Bei der Auswahl eines statistischen Zusatzes sind die detaillierten Anmerkungen zu konsultieren, um eine genaue Kategorisierung basierend auf der Materialzusammensetzung und der Stückzahl zu gewährleisten.

    KapitelKapitel 71: Natural or cultured pearls, precious or semi-precious stones, precious metals, metals clad with prec
    AbschnittAbschnitt XIV: Natural or Cultured Pearls, Precious or Semiprecious Stones, Precious Metals, Metals Clad With Preci

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    5.50%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für diesen Harmonisierten Zolltarif (HTS)-Code (7113.19.50 und seine Unterteilungen) ist nicht angegeben, aber die bereitgestellten Informationen deuten darauf hin, dass ein Standardzollsatz gilt, es sei denn, ein Sonder-/FTA-Satz wird erreicht. Mehrere Länder haben Freihandelsabkommen (FTAs) mit den USA, die möglicherweise reduzierte oder Nullzollsätze ermöglichen, wenn die Waren als aus diesen Ländern stammend qualifiziert sind, aber die spezifischen Sätze und Anforderungen für jedes FTA sind hier nicht detailliert. Alle Unterteilungen (7113.19.5021 bis 7113.19.5091) unterliegen derselben allgemeinen und Sonder-/FTA-Satzstruktur. Die erforderlichen Einheiten für die statistische Meldung sind Einzelstücke – ein Paar Ohrringe zählt als zwei Stücke, während eine Halskette und ein Anhänger als ein Stück zählen.

    Dienstgrad (Spalte 2): 80%

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    Code-Unterteilungen

    7113.19.50.21

    Schmuckstücke und Teile davon aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen: > Aus Edelmetall, ob vergoldet oder mit Edelmetall überzogen: > Aus anderem Edelmetall, ob vergoldet oder mit Edelmetall überzogen: > Sonstiges: > Sonstiges > Aus Platin nach ISO-Norm: > Halsketten und Halsketten

    7113.19.50.25

    Schmuckstücke und Teile davon aus Edelmetall oder aus mit Edelmetall überzogennem Metall: > Aus Edelmetall, ob vergoldet oder mit Edelmetall überzogen: > Aus anderem Edelmetall, ob vergoldet oder mit Edelmetall überzogen: > Sonstiges: > Sonstiges > Aus Platin nach ISO-Norm: > Ringe

    7113.19.50.30

    Schmuckstücke und Teile davon, aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen: > Aus Edelmetall, ob plattiert oder mit Edelmetall überzogen: > Aus anderem Edelmetall, ob plattiert oder mit Edelmetall überzogen: > Sonstiges: > Sonstiges > Aus Platin nach ISO-Norm: > Ohrringe

    7113.19.50.45

    Schmuckstücke und Teile davon, aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen: > Aus Edelmetall, ob vergoldet oder mit Edelmetall überzogen: > Aus anderem Edelmetall, ob vergoldet oder mit Edelmetall überzogen: > Sonstiges: > Sonstiges > Aus Platin nach ISO-Norm: > Sonstiges

    7113.19.50.91

    Schmuckstücke und Teile davon aus Edelmetall oder aus Edelmetall überzogen: > Aus Edelmetall, ob vergoldet oder mit Edelmetall überzogen: > Aus anderem Edelmetall, ob vergoldet oder mit Edelmetall überzogen: > Sonstiges: > Sonstiges > Sonstiges: > Schmuckstücke aus Gold, außer Seil-, Kette-, Kabel-, Ketten-, Halsketten oder Verschlüssen

    7113.19.50.95

    Schmuckstücke und Teile davon aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen: > Aus Edelmetall, ob plattiert oder mit Edelmetall überzogen: > Aus anderem Edelmetall, ob plattiert oder mit Edelmetall überzogen: > Sonstiges: > Sonstiges > Sonstiges: > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 71 NATÜRLICHE ODER KULTIVIERTE PERLEN, EDEL- ODER HALBEDELSTEINE, EDELMETALLE, METALLE MIT EDELMETALLBEPLATTUNG UND ARTIKEL DARAUS; IMITATIONSSCHMUCK; MÜNZEN XIV 71-1 Anmerkungen 1. Gegen Anmerkung 1(a) zu Abschnitt VI und soweit nicht anders angegeben, sind alle Artikel, die ganz oder teilweise aus bestehen: (a) Aus natürlichen oder kultivierten Perlen oder aus Edel- oder Halbedelsteinen (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert), oder (b) Aus Edelmetall oder aus Metall mit Edelmetallbeschichtung, in diesem Kapitel zu klassifizieren. 2. (a) Die Positionen 7113, 7114 und 7115 umfassen keine Artikel, bei denen Edelmetall oder Metall mit Edelmetallbeschichtung nur als geringfügige Bestandteile vorhanden ist, wie geringfügige Befestigungen oder geringfügige Verzierungen (zum Beispiel Monogramme, Ferrulen und Ränder), und Absatz (b) der vorstehenden Anmerkung findet auf solche Artikel keine Anwendung. (b) Die Position 7116 umfasst keine Artikel, die Edelmetall oder Metall mit Edelmetallbeschichtung enthalten (außer als geringfügige Bestandteile). 3. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Amalgam aus Edelmetall oder kolloidales Edelmetall (Position 2843); (b) Sterile chirurgische Nahtmaterialien, Zahnfüllungen oder andere Waren des Kapitels 30; (c) Waren des Kapitels 32 (zum Beispiel Lacke); (d) Trägermaterialien für Katalysatoren (Position 3815); (e) Artikel der Positionen 4202 oder 4203, auf die in Anmerkung 3(B) zu Kapitel 42 verwiesen wird; (f) Artikel der Positionen 4303 oder 4304; (g) Waren des Abschnitts XI (Textilien und Textilartikel); (h) Schuhe, Kopfbedeckungen oder andere Artikel des Kapitels 64 oder 65; (ij) Regenschirme, Gehstock oder andere Artikel des Kapitels 66; (k) Schleifwaren der Positionen 6804 oder 6805 oder des Kapitels 82, die Staub oder Pulver aus Edel- oder Halbedelsteinen (natürlich oder synthetisch) enthalten; Artikel des Kapitels 82 mit einem funktionellen Teil aus Edel- oder Halbedelsteinen (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert); Maschinen, mechanische Vorrichtungen oder elektrische Waren oder Teile davon des Abschnitts XVI. Artikel und Teile davon, die ganz aus Edel- oder Halbedelsteinen (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) bestehen, bleiben jedoch in diesem Kapitel klassifiziert, mit Ausnahme von unmontierten bearbeiteten Saphiren und Diamanten für Stifte (Position 8522); (l) Artikel des Kapitels 90, 91 oder 92 (wissenschaftliche Instrumente, Uhren und Zeitmesser, Musikinstrumente); (m) Waffen oder Teile davon (Kapitel 93); (n) Artikel, auf die in Anmerkung 2 zu Kapitel 95 verwiesen wird; (o) Artikel, die aufgrund von Anmerkung 4 zu diesem Kapitel in Kapitel 96 klassifiziert sind; oder (p) Originalskulpturen oder Statuen (Position 9703), Sammlerstücke (Position 9705) oder Antiquitäten von über hundert Jahren (Position 9706), außer natürliche oder kultivierte Perlen oder Edel- oder Halbedelsteine. 4. (a) Der Ausdruck „Edelmetall“ bezeichnet Silber, Gold und Platin. (b) Der Ausdruck „Platin“ bezeichnet Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XIV 71-2 Anmerkungen (fortgesetzt) (c) Der Ausdruck „Edel- oder Halbedelsteine“ umfasst keine der in Anmerkung 2(b) zu Kapitel 96 aufgeführten Substanzen. 5. Für die Zwecke dieses Kapitels ist jede Legierung (einschließlich einer sinternen Mischung und einer intermetallischen Verbindung), die Edelmetall enthält, als Legierung aus Edelmetall zu behandeln, wenn ein Edelmetall zu mindestens 2 Prozent nach Gewicht der Legierung ausmacht. Legierungen aus Edelmetallen sind nach den folgenden Regeln zu klassifizieren: (a) Eine Legierung, die zu mindestens 2 Prozent nach Gewicht Platin enthält, ist als Platinlegierung zu behandeln; (b) Eine Legierung, die zu mindestens 2 Prozent nach Gewicht Gold, aber kein Platin oder weniger als 2 Prozent nach Gewicht Platin enthält, ist als Goldlegierung zu behandeln; (c) Andere Legierungen, die zu mindestens 2 Prozent nach Gewicht Silber enthalten, sind als Silberlegierungen zu behandeln. 6. Außer wenn der Kontext etwas anderes erfordert, bezieht sich jeder Verweis im Zolltarif auf Edelmetall oder ein bestimmtes Edelmetall auch auf Legierungen, die gemäß den Regeln in Anmerkung 5 oben als Legierungen aus Edelmetallen oder aus dem bestimmten Metall behandelt werden, aber nicht auf Metall mit Edelmetallbeschichtung oder auf Basismetall oder Nichtmetalle mit Edelmetallbeschichtung. 7. Im gesamten Zolltarif bedeutet der Ausdruck „Metall mit Edelmetallbeschichtung“ ein Material mit einer Basis aus Metall, auf dessen einer oder mehreren Oberflächen eine Beschichtung aus Edelmetall durch Löten, Schweißen, Schweißen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Mittel angebracht ist. Außer wenn der Kontext etwas anderes erfordert, umfasst der Ausdruck auch Basismetall, das mit Edelmetall einlegeiert ist. 8. Gegen Anmerkung 1(a) zu Abschnitt VI sind Waren, die einer Beschreibung in der Position 7112 entsprechen, in dieser Position und nicht in einer anderen Position des Zolltarifs zu klassifizieren. 9. Für die Zwecke der Position 7113 bedeutet der Ausdruck „Schmuckartikel“: (a) Alle kleinen Objekte der persönlichen Verzierung (zum Beispiel Ringe, Armbänder, Halsketten, Broschen, Ohrringe, Kettchen, Anhänger, Anstecknadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen und Insignien); und (b) Artikel des persönlichen Gebrauchs, die normalerweise in der Tasche, der Handtasche oder am Körper getragen werden (zum Beispiel Zigarren- oder Zigarettenhüllen, Schnüffelkästchen, Cachou- oder Pillendosen, Puderdosen, Kettenbeutel oder Gebetskette). Diese Artikel können zum Beispiel mit natürlichen oder kultivierten Perlen, Edel- oder Halbedelsteinen, synthetischen oder rekonstruierten Edel- oder Halbedelsteinen, Schildpatt, Perlmutt, Elfenbein, natürlichem oder rekonstruiertem Bernstein, Jet oder Koralle kombiniert oder besetzt sein. 10. Für die Zwecke der Position 7114 umfasst der Ausdruck „Schmuck- oder Silberschmuck“ solche Artikel wie Ornamente, Geschirr, Toilettenwaren, Raucherartikel und andere Haushalts-, Büro- oder religiöse Gegenstände. 11. Für die Zwecke der Position 7117 bedeutet der Ausdruck „Imitationsschmuck“ Schmuckartikel im Sinne von Absatz (a) der Anmerkung 9 oben (aber ohne Knöpfe oder andere Artikel der Position 9606 oder Haarbürsten, Haarklammern oder ähnliches, oder Haarnadeln der Position 9615), die keine natürlichen oder kultivierten Perlen, Edel- oder Halbedelsteine (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) sowie (außer als Beschichtung oder als geringfügige Bestandteile) Edelmetall oder Metall mit Edelmetallbeschichtung enthalten. Anmerkungen zu Unterpositionen 1. Für die Zwecke der Unterpositionen 7106.10, 7108.11, 7110.11, 7110.21, 7110.31 und 7110.41 bedeuten die Ausdrücke „Pulver“ und „in Pulverform“ Produkte, von denen 90 Prozent oder mehr nach Gewicht durch ein Sieb mit einer Maschenöffnung von 0,5 mm hindurchfallen. 2. Ungeachtet der Bestimmungen von Anmerkung 4(b) umfasst

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XIV NATÜRLICHE ODER KÜNSTLICH GEWUNGENE PERLEN, EDEL- ODER HALBEDELSTEINE, EDELMETALLE, METALLE MIT EDELMETALLBEPLATTUNG, UND ARTIKELEN DARAUS; IMITATIONSSCHMUCK; MÜNZEN XIV-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XIV-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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