FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7302.10.10

    Aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl

    Dieser Code umfasst Eisen- oder nichtlegierte Stahlbaustoffe für Eisenbahn- und Straßenbahngleise, insbesondere Schienen und verwandte Teile. Verwenden Sie diesen Code beim Importieren oder Klassifizieren dieser Materialien, wobei Sie die allgemeine zollfreie Behandlung beachten, oder um seine Einordnung im breiteren Kapitel Eisen und Stahl des Zolltarifs zu verstehen.

    Aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt unter Kapitel 73, das Artikel aus Eisen oder Stahl abdeckt, und bezieht sich spezifisch auf Baustoffe für Eisenbahn- oder Straßenbahngleise. Der Code 7302.10.10 umfasst Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl und unterscheidet zwischen neuen und gebrauchten Materialien. Zahlreiche Unterteilungen klassifizieren diese Schienen weiter, je nachdem, ob sie wärmebehandelt sind, ihr Gewicht (über 30 kg pro Meter) oder spezifische Anwendungsfälle wie das Umrollen, was eine präzise Kategorisierung importierter Eisenbahnkomponenten ermöglicht. Bei statistischer Meldung wählen Sie den entsprechenden Suffix basierend auf diesen Qualifikationen – neu versus gebraucht, Wärmebehandlung und Gewicht –, um eine genaue Datenerfassung zu gewährleisten.

    KapitelKapitel 73: Articles of iron or steel
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 7302.10.10 und alle seine Unterteilungen ist frei, was bedeutet, dass für Eisen- oder nichtlegierte Stahlbaustoffe für Eisenbahn/Straßenbahn keine allgemeine Zollgebühr anfällt. Als allgemeiner Satz gilt auch ein Standard-Handelspartner-Satz (NTR). Es sind keine Sonderzollsätze angegeben, aber die Berechtigung für FTA oder Präferenzprogramme könnte weitere Zollsenkungen ermöglichen. Alle gemeldeten Mengen müssen in Kilogramm (kg) angegeben werden. Dies gilt einheitlich für alle Unterteilungen (7302.10.10.10 bis 7302.10.10.75), unabhängig davon, ob die Schienen neu oder gebraucht, wärmebehandelt sind oder welche Gewichtskategorie sie haben, da die Zollstruktur durchweg gleich bleibt.

    Abgabensatz (Spalte 2): 1%

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    Code-Unterteilungen

    7302.10.10.10

    Eisen- oder Stahlbaustoff für Eisenbahn- oder Tramschienen, nämlich: Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen, Weichenblätter, Überquerungskeile, Weichenstangen und andere Überquerungsteile, Schwellen (Querhölzer), Fischbleche, Schienenbefestigungen, Schienenkopfplatten, Schienenklammern, Bettplatten, Schienen und andere Material, das speziell für das Verbinden oder Befestigen von Schienen verwendet wird: > Schienen: > Aus Eisen oder unlegiertem Stahl > Neu: > Nicht wärmebehandelt: > Standard-T-Schienen über 30 kg pro Meter

    Elterncode
    7302.10.10.15

    Eisen- oder Stahlgleisbaustoff für Eisenbahnen oder Straßenbahnen, nämlich: Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen, Weichenblätter, Überquerungskeile, Weichenstangen und andere Überquerungsteile, Schwellen (Querhölzer), Verbindungsschienenplatten, Schienenbefestigungen, Schienenfußplatten, Schienenklammern, Bettplatten, Schienen und anderes Material, das zur Verbindung oder Befestigung von Schienen spezialisiert ist: > Schienen: > Aus Eisen oder unlegiertem Stahl > Neu: > Nicht wärmebehandelt: > Sonstige: > Über 30 kg pro Meter

    7302.10.10.25

    Eisen- oder Stahlbaustoffe für Eisenbahn- oder Straßenbahngleise, nämlich: Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen, Weichenblätter, Überquerungskeile, Weichenstangen und andere Überquerungsteile, Schwellen (Querhölzer), Schienenbefestigungsschienen, Schienenhalter, Schienenhalterkeile, Auflagerplatten (Basisplatten), Schienenklammern, Auflagerplatten, Schienen und andere Materialien, die speziell für das Verbinden oder Befestigen von Schienen verwendet werden: > Schienen: > Aus Eisen oder unlegiertem Stahl > Neu: > Nicht wärmebehandelt: > Sonstige: > Sonstige

    7302.10.10.35

    Eisen- oder Stahlbaustoff für Eisenbahn- oder Straßenbahngleisbau, namentlich: Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen, Weichenblätter, Überquerungskeile, Weichenstangen und andere Überquerungsteile, Schwellen (Querhölzer), Schienenplatten, Schienenhalter, Schienenhalterkeile, Auflagerplatten (Basisplatten), Schienenbefestigungen, Bettplatten, Schienen und andere für die Verbindung oder Befestigung von Schienen spezialisierte Materialien: > Schienen: > Aus Eisen oder unlegiertem Stahl > Neu: > Wärmebehandelt: > Standard-T-Schienen über 30 kg pro Meter

    Elterncode
    7302.10.10.45

    Eisen- oder Stahlbaustoffe für Eisenbahn- oder Straßenbahnschienen, namentlich: Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen, Weichenblätter, Überquerungszungen, Weichenstangen und andere Überquerungsteile, Schwellen (Querhölzer), Fischbleche, Schienenbefestigungen, Schienenfußplatten, Schienenklammern, Bettplatten, Gleise und andere Material, das speziell für das Verbinden oder Befestigen von Schienen verwendet wird: > Schienen: > Aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl > Neu: > Wärmebehandelt: > Sonstiges: > Über 30 kg pro Meter

    7302.10.10.55

    Eisen- oder Stahlbaustoff für Eisenbahn- oder Straßenbahngleise, nämlich: Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen, Weichenblätter, Überquerungskeile, Weichenstangen und andere Überquerungsteile, Schwellen (Querhölzer), Verbindungsschienenplatten, Schienenbefestigungen, Schienenfußplatten, Schienenklammern, Bettplatten, Schienen und andere Material, das zur Verbindung oder Befestigung von Schienen spezialisiert ist: > Schienen: > Aus Eisen oder unlegiertem Stahl > Neu: > Wärmebehandelt: > Sonstiges: > Sonstiges

    7302.10.10.65

    Eisen- oder Stahlbaustoff für Eisenbahn- oder Straßenbahngleise, namentlich: Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen, Weichenblätter, Überquerungskeile, Weichenstangen und andere Überquerungsteile, Schwellen (Querhölzer), Verbindungsschienenplatten, Schienenhalter, Schienenhalterkeile, Auflagerplatten (Grundplatten), Schienenklammern, Auflagerplatten, Schienen und andere Material, das zur Verbindung oder Befestigung von Schienen spezialisiert ist: > Schienen: > Aus Eisen oder unlegiertem Stahl > Gebraucht: > Eisenbahnschienen zum Umrollen

    7302.10.10.75

    Eisen- oder Stahlbaustoff für Eisenbahn- oder Straßenbahngleisbau, nämlich: Schienen, Kontrollschienen und Zahnstangen, Weichenblätter, Überquerungskeile, Weichenstangen und andere Überquerungsteile, Schwellen (Querhölzer), Verbindungsschienenplatten, Schienenbefestigungen, Schienenfußplatten, Schienenklammern, Bettplatten, Gleise und andere Material, das speziell für das Verbinden oder Befestigen von Schienen verwendet wird: > Schienen: > Aus Eisen oder unlegiertem Stahl > Verwendung: > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 73 EISEN- ODER STAHLWAREN XV 73-1 Anmerkungen 1. In diesem Kapitel bezieht sich der Ausdruck „Gusseisen“ auf Produkte, die durch Gießen hergestellt wurden, bei denen Eisen nach Gewicht auf jedes der anderen Elemente überwiegt und die nicht der chemischen Zusammensetzung von Stahl entsprechen, wie in Anmerkung 1(d) zu Kapitel 72 definiert. 2. In diesem Kapitel bedeutet das Wort „Draht“ heiß- oder kaltgeformte Produkte jeder Querschnittsform, deren kein Querschnittsmaß 16 mm überschreitet. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Position 7304 oder 7306 bezieht sich der Zollsatz „Zollfrei (C)“, der in der Unterspalte „Sondern“ aufgeführt ist, nur auf Rohre und Leitungen mit angebrachten Fittings, die für den Transport von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet sind. 2. Für die Zwecke der Unterposition 7307.19.30 bezieht sich der Ausdruck „duktile Fittings“ auf Fittings, die über 2,5 Prozent Kohlenstoff und über 0,02 Prozent Magnesium oder Magnesium und Cerium nach Gewicht enthalten. Statistische Anmerkung 1. Für die Zwecke der statistischen Meldung der Nummern 7310.10.0005, 7310.29.0020 und 7310.29.0055 bezieht sich „nachfüllbare Edelstahlfässer, ob unter Druck oder nicht“ auf zylindrische Fässer für flüssige Getränke, wobei jedes Fass einen gewölbten oberen und unteren Teil sowie ein einzelnes Halsstück aufweist, das für ein Kupplungssystem (Ventil) und einen Entnahmehülse (Speer) konzipiert ist, mit dem das Fass gereinigt, gefüllt und der flüssige Inhalt abgegeben werden kann. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke XV 73-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALL XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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