FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7403.29.01

    Andere Kupferlegierungen

    Der HTS-Code 7403.29.01 umfasst unlegierte, raffinierte Kupferlegierungen, bei denen Kupfer das vorherrschende Metall ist. Verwenden Sie diesen Code für den Import dieser Materialien, wobei zu beachten ist, dass ein allgemeiner Zoll von 1 % anfällt, mit der Möglichkeit eines zollfreien Imports basierend auf der Berechtigung für Handelsabkommen oder Präferenzprogramme, wie in den Zollinformationen dargelegt.

    Andere Kupferlegierungen

    HTS-Medien

    Dieser Code fällt unter Kapitel 74, das Kupfer und daraus hergestellte Erzeugnisse abdeckt, und behandelt speziell raffiniertes Kupfer und unbearbeitete Kupferlegierungen. Code 7403.29.01 deckt andere Kupferlegierungen ab, d. h. Legierungen, bei denen Kupfer das vorherrschende Metall ist, aber andere Elemente in Mengen über den festgelegten Grenzen oder einen Gesamtgehalt von über 2,5 Prozent enthalten. Dieser Code hat zwei Unterteilungen: 7403.29.01.10 für Kupfer-Nickel-Basis- oder Kupfer-Nickel-Zink-Basislegierungen (Nickelsilber) und 7403.29.01.80 für alle anderen Kupferlegierungen, die nicht anderswo speziell klassifiziert sind, wählen Sie daher das statistische Suffix basierend auf der spezifischen Legierungszusammensetzung.

    KapitelKapitel 74: Copper and articles thereof
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    1%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 7403.29.01 und seine Unterteilungen (7403.29.01.10 und 7403.29.01.80) beträgt 1% und gilt für Importe aus Ländern ohne präferenzielle Handelsabkommen. Besondere Zollsätze sind für Waren aus bestimmten Ländern frei, darunter Australien (AU), Bahrain (BH) und andere aufgeführte Länder, vorausgesetzt, sie erfüllen die Voraussetzungen für anwendbare FTA- oder Präferenzprogramme. Die Berichtseinheiten sind in Kilogramm (kg). Diese Sonderzollsätze würden den allgemeinen Satz für berechtigte Waren, die in diesen Ländern ihren Ursprung haben, ersetzen. Es gibt keinen festgelegten Zollsatz für Länder, die nicht als Länder mit Sonderzollsätzen aufgeführt sind oder keine Standardhandelspartner sind.

    Betriebsanteil (Spalte 2): 6%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    7403.29.01.10

    Veredelter Kupfer und Kupferlegierungen, unbearbeitet (außer Meisterlegierungen der Position 7405): > Kupferlegierungen: > Sonstige Kupferlegierungen > Kupfer-Nickel-Basislegierungen (Cupronickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Basislegierungen (Nickel-Silber)

    7403.29.01.80

    Verfeinerte Kupfer und Kupferlegierungen, unbearbeitet (außer Meisterlegierungen der Position 7405): > Kupferlegierungen: > Sonstige Kupferlegierungen > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 74 KUPFER UND ARTIKEL DARAUS XV 74-1 Anmerkung 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die hier zugewiesenen Bedeutungen: (a) Raffiniertes Kupfer Metall, das mindestens 99,85 Prozent seines Gewichts Kupfer enthält; oder Metall, das mindestens 97,5 Prozent seines Gewichts Kupfer enthält, vorausgesetzt, der Gehalt eines anderen Elements nach Gewicht überschreitet nicht den in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwert: TABELLE - Andere Elemente Element Begrenzter Gehalt Prozent nach Gewicht Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirkon 0,3 Andere Elemente*, jeweils 0,3 * Andere Elemente sind z. B. Al, Be, Co, Fe, Mn, Ni, Si. (b) Kupferlegierungen Metallische Stoffe außer unraffiniertem Kupfer, in denen Kupfer nach Gewicht über jedem der anderen Elemente dominiert, vorausgesetzt, dass: (i) Der Gehalt eines der anderen Elemente nach Gewicht größer ist als der in der vorstehenden Tabelle angegebene Grenzwert; oder (ii) Der gesamte Gehalt solcher anderen Elemente nach Gewicht 2,5 Prozent übersteigt. (c) Grundlegende Legierungen Legierungen, die mit anderen Elementen mehr als 10 Prozent Kupfer nach Gewicht enthalten, die nicht brauchbar formbar sind und üblicherweise als Zusatz bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Entoxidationsmittel, Entschwefelungsmittel oder für ähnliche Zwecke in der Metallurgie von Nichtferrolegierungen verwendet werden. Kupferphosphid (Phosphorkupfer) mit mehr als 15 Prozent Phosphor nach Gewicht fällt jedoch unter die Position 2853. Anmerkung zur Unterposition 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die hier zugewiesenen Bedeutungen: Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 74-2 Anmerkung zur Unterposition (fort.) (a) Kupfer-Zink-Grundlegierungen (Messing) Legierungen aus Kupfer und Zink, mit oder ohne andere Elemente. Wenn andere Elemente vorhanden sind: - dominiert Zink nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente; - ist jeder Nickelgehalt nach Gewicht weniger als 5 Prozent (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Nickelsilber)); und - ist jeder Zinngehalt nach Gewicht weniger als 3 Prozent (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)). (b) Kupfer-Zinn-Grundlegierungen (Bronze) Legierungen aus Kupfer und Zinn, mit oder ohne andere Elemente. Wenn andere Elemente vorhanden sind, dominiert Zinn nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente, mit Ausnahme des Falles, dass der Zinngehalt 3 Prozent oder mehr beträgt, in dem der Zinkgehalt nach Gewicht den Zinngehalt überschreiten kann, aber weniger als 10 Prozent betragen muss. (c) Kupfer-Nickel-Zink-Grundlegierungen (Nickelsilber) Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, mit oder ohne andere Elemente. Der Nickelgehalt beträgt 5 Prozent oder mehr nach Gewicht (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)). (d) Kupfer-Nickel-Grundlegierungen Legierungen aus Kupfer und Nickel, mit oder ohne andere Elemente, aber in jedem Fall mit nicht mehr als 1 Prozent Zink nach Gewicht. Wenn andere Elemente vorhanden sind, dominiert Nickel nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Der in der zusätzlichen US-Anmerkung 1 zu Kapitel 26 gewährte Abzug gilt für Zementkupfer und Kupferpräzipitate der Unterposition 7401.20. Statistische Anmerkung 1. Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Begriff „Berylliumkupfer-Grundlegierung“ Grundlegierungen, die mindestens 3 Prozent, aber nicht mehr als 10 Prozent Beryllium nach Gewicht enthalten. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 74-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLEN UND ARTIKELN AUS BASISMETALLEN XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertige Farben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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