FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7404.00.30

    Verbrauchte Anoden; Abfall und Schrott mit einem Kupfergehalt von weniger als 94 Prozent nach Gewicht

    Dieser Code deckt Schrott- und Abfallkupfer ab, insbesondere verbrauchte Anoden und andere Materialien mit einem Kupfergehalt von weniger als 94%. Verwenden Sie diesen Code für den Import oder Export dieser Kupfermaterialien, die in der Regel zollfrei in die USA einführen, wie in Kapitel 74 dargelegt, zusammen mit spezifischen Bestimmungen für Legierungen, die in den Kapitelnotizen aufgeführt sind.

    Verbrauchte Anoden; Abfall und Schrott mit einem Kupfergehalt von weniger als 94 Prozent nach Gewicht

    HTS-Medien

    Dieser Code fällt unter Kapitel 74, das Kupfer und daraus hergestellte Erzeugnisse abdeckt, und behandelt speziell Abfall- und Schrottmaterialien aus Kupfer. Der Code 7404.00.30 umfasst verbrauchte Anoden und andere Kupferabfälle mit einem Kupfergehalt von weniger als 94 Prozent nach Gewicht. Es gibt mehrere Unterteilungen, um diesen Abfall je nach Zusammensetzung weiter einzuordnen, darunter raffiniertes Kupfer, Messing (mit oder ohne Blei), Bronze und andere Kupferlegierungen. Bei der Meldung ist der entsprechende statistische Zusatz (z. B. .20, .45, .55, .65, .90) basierend auf dem spezifischen Legierungstyp des Abfallmaterials auszuwählen und dabei den Zusammensetzungsdefinitionen für Messing, Bronze und andere Legierungen in den Kapitelhinweisen besondere Beachtung zu schenken.

    KapitelKapitel 74: Copper and articles thereof
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 7404.00.30 und alle seine Unterteilungen ist Frei, was bedeutet, dass auf Waren, die unter diesen Code fallen und aus Standardhandelspartnern stammen, keine Zölle erhoben werden. Es sind keine Sonderzollsätze angegeben, aber die Berechtigung für Präferenzabkommen (FTA) oder Präferenzprogramme kann weitere Zollsenkungen bieten, wenn die Waren auf Grundlage des Ursprungs und anderer Anforderungen qualifiziert sind. Alle Waren unter diesem Code, einschließlich der Unterteilungen 7404.00.30.20, 7404.00.30.45, 7404.00.30.55, 7404.00.30.65 und 7404.00.30.90, müssen in Kilogramm (kg) angegeben werden.

    Steuerquote (Spalte 2): 6%

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    Code-Unterteilungen

    7404.00.30.20

    Kupferabfall und Schrott: > Verbrauchte Anoden; Abfall und Schrott mit einem Kupfergehalt von weniger als 94 Prozent nach Gewicht > Von raffiniertem Kupfer

    Elterncode
    7404.00.30.45

    Kupferabfälle und Schrott: > Verbrauchte Anoden; Abfälle und Schrott mit einem Kupfergehalt von weniger als 94 Prozent nach Gewicht > Von Kupferlegierungen: > Von Kupfer-Zink-Basislegierungen (Messing): > Mit mehr als 0,3 Prozent Blei

    7404.00.30.55

    Kupferabfall und Schrott: > Verbrauchte Anoden; Abfall und Schrott mit einem Kupfergehalt von weniger als 94 Prozent nach Gewicht > Von Kupferlegierungen: > Von Kupfer-Zink-Basislegierungen (Messing): > Sonstiges

    7404.00.30.65

    Kupferabfall und Schrott: > Verbrauchte Anoden; Abfall und Schrott mit einem Kupfergehalt von weniger als 94 Prozent nach Gewicht > Von Kupferlegierungen: > Von Kupfer-Zinn-Basislegierungen (Bronze)

    7404.00.30.90

    Kupferabfall und Schrott: > Verbrauchte Anoden; Abfall und Schrott mit einem Kupfergehalt von weniger als 94 Prozent nach Gewicht > Von Kupferlegierungen: > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 74 KUPFER UND ARTIKEL DARAUS XV 74-1 Anmerkung 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die hier zugewiesenen Bedeutungen: (a) Raffiniertes Kupfer Metall, das mindestens 99,85 Prozent seines Gewichts Kupfer enthält; oder Metall, das mindestens 97,5 Prozent seines Gewichts Kupfer enthält, vorausgesetzt, der Gehalt eines anderen Elements nach Gewicht überschreitet nicht den in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwert: TABELLE - Andere Elemente Element Begrenzter Gehalt Prozent nach Gewicht Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirkon 0,3 Andere Elemente*, jeweils 0,3 * Andere Elemente sind z. B. Al, Be, Co, Fe, Mn, Ni, Si. (b) Kupferlegierungen Metallische Stoffe außer unraffiniertem Kupfer, in denen Kupfer nach Gewicht über jedem der anderen Elemente dominiert, vorausgesetzt, dass: (i) Der Gehalt eines der anderen Elemente nach Gewicht größer ist als der in der vorstehenden Tabelle angegebene Grenzwert; oder (ii) Der gesamte Gehalt solcher anderen Elemente nach Gewicht 2,5 Prozent übersteigt. (c) Grundlegende Legierungen Legierungen, die mit anderen Elementen mehr als 10 Prozent Kupfer nach Gewicht enthalten, die nicht brauchbar formbar sind und üblicherweise als Zusatz bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Entoxidationsmittel, Entschwefelungsmittel oder für ähnliche Zwecke in der Metallurgie von Nichtferrolegierungen verwendet werden. Kupferphosphid (Phosphorkupfer) mit mehr als 15 Prozent Phosphor nach Gewicht fällt jedoch unter die Position 2853. Anmerkung zur Unterposition 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die hier zugewiesenen Bedeutungen: Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 74-2 Anmerkung zur Unterposition (fort.) (a) Kupfer-Zink-Grundlegierungen (Messing) Legierungen aus Kupfer und Zink, mit oder ohne andere Elemente. Wenn andere Elemente vorhanden sind: - dominiert Zink nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente; - ist jeder Nickelgehalt nach Gewicht weniger als 5 Prozent (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Nickelsilber)); und - ist jeder Zinngehalt nach Gewicht weniger als 3 Prozent (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)). (b) Kupfer-Zinn-Grundlegierungen (Bronze) Legierungen aus Kupfer und Zinn, mit oder ohne andere Elemente. Wenn andere Elemente vorhanden sind, dominiert Zinn nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente, mit Ausnahme des Falles, dass der Zinngehalt 3 Prozent oder mehr beträgt, in dem der Zinkgehalt nach Gewicht den Zinngehalt überschreiten kann, aber weniger als 10 Prozent betragen muss. (c) Kupfer-Nickel-Zink-Grundlegierungen (Nickelsilber) Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, mit oder ohne andere Elemente. Der Nickelgehalt beträgt 5 Prozent oder mehr nach Gewicht (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)). (d) Kupfer-Nickel-Grundlegierungen Legierungen aus Kupfer und Nickel, mit oder ohne andere Elemente, aber in jedem Fall mit nicht mehr als 1 Prozent Zink nach Gewicht. Wenn andere Elemente vorhanden sind, dominiert Nickel nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Der in der zusätzlichen US-Anmerkung 1 zu Kapitel 26 gewährte Abzug gilt für Zementkupfer und Kupferpräzipitate der Unterposition 7401.20. Statistische Anmerkung 1. Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Begriff „Berylliumkupfer-Grundlegierung“ Grundlegierungen, die mindestens 3 Prozent, aber nicht mehr als 10 Prozent Beryllium nach Gewicht enthalten. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 74-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLEN UND ARTIKELN AUS BASISMETALLEN XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertige Farben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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