FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7504.00.00

    Nickelpulver und -schuppen

    Der HTS-Code 7504.00.00 umfasst Nickelpulver und -flocken. Verwenden Sie diesen Code beim Importieren dieser Materialien, die im Allgemeinen unter Standardhandelsabkommen oder förderfähigen Präferenzprogrammen zollfrei eingeführt werden, wie im Kapitel 75 zu Nickel und seinen Erzeugnissen dargelegt.

    Nickelpulver und -schuppen

    HTS-Medien

    Kapitel 75 behandelt Nickel und seine Erzeugnisse, und dieser spezifische Code, 7504.00.00, befasst sich ausschließlich mit Nickelpulvern und -schuppen. Dies umfasst sowohl Nickelpulver als auch Nickelschuppen, die zu statistischen Berichtszwecken nach Form kategorisiert sind. Um den Produkttyp zu spezifizieren, verwenden Sie den statistischen Zusatz .10 für Pulver und .50 für Schuppen; wählen Sie den Zusatz, der die physikalische Form des gemeldeten Nickels am besten beschreibt. Beachten Sie, dass das Nickel spezifische Reinheitsanforderungen erfüllen muss – mindestens 99 Prozent Nickel plus Kobalt, mit Beschränkungen für andere Elemente – um unter diese Klassifizierung zu fallen, wie in den Kapitelhinweisen dargelegt.

    KapitelKapitel 75: Nickel and articles thereof
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 7504.00.00 (Nickelpulver und -schuppen) und seine Unterteilungen 7504.00.00.10 (Pulver) und 7504.00.00.50 (Schuppen) ist frei, anwendbar auf Importe aus Standardhandelspartnern (NTR). Es sind keine Sonderzollsätze angegeben, aber eine Berechtigung für einen freien oder reduzierten Zoll kann über verschiedene FTA- oder Präferenzprogramme bestehen. Die Meldeeinheiten für alle Unterteilungen sind in Kilogramm (kg). Es ist wichtig zu überprüfen, ob ein bestimmtes Ursprungsland für bevorzugte Behandlung unter diesen Programmen qualifiziert ist, um festzustellen, ob ein reduzierter oder Nullzollsatz gilt.

    Zollsatz (Spalte 2): 6.6¢/kg

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    Code-Unterteilungen

    7504.00.00.10

    Nickelpulver und -schuppen > Pulver

    7504.00.00.50

    Nickelpulver und -schuppen > Schuppen

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 75 NICKEL UND WAREN DARAUS XV 75-1 Anmerkungen zu den Unterpositionen 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die nachstehend zugewiesenen Bedeutungen: (a) Nickel, nicht legiert Metall, das nach Gewicht mindestens 99 Prozent Nickel enthält plus Kobalt, vorausgesetzt, dass: (i) Der Kobaltgehalt nach Gewicht 1,5 Prozent nicht übersteigt, und (ii) Der Gehalt nach Gewicht eines anderen Elements den in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwert nicht übersteigt: TABELLE - Andere Elemente Element Begrenzender Gehalt Prozent nach Gewicht Fe Eisen 0,5 O Sauerstoff 0,4 Andere Elemente, je 0,3 (b) Nickellegierungen Metallische Stoffe, bei denen Nickel nach Gewicht über jedem der anderen Elemente dominiert, vorausgesetzt, dass: (i) Der Kobaltgehalt nach Gewicht 1,5 Prozent übersteigt, (ii) Der Gehalt nach Gewicht mindestens eines der anderen Elemente größer ist als der in der vorstehenden Tabelle angegebene Grenzwert, oder (iii) Der gesamte Gehalt nach Gewicht von Elementen außer Nickel plus Kobalt 1 Prozent übersteigt. 2. Ungeachtet der Bestimmungen der Anmerkung 9(c) zu Abschnitt XV gilt für den Zweck der Unterposition 7508.10 der Begriff „Draht“ nur für Produkte, ob in Spulen oder nicht, jeglicher Querschnittsform, deren kein Querschnittsmaß 6 mm übersteigt. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 75-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALLEN XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren aus

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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