FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7602.00.00

    Aluminiumabfall und Schrott

    Der HTS-Code 7602.00.00 deckt Aluminiumabfälle und -schrott ab, einschließlich verschiedener recycelbarer Formen wie Getränkeflaschen und Nebenprodukte der industriellen Verarbeitung. Verwenden Sie diesen Code für den Import oder Export dieser Materialien, die in der Regel zollfrei in die USA einführen, wie im Kapitel 76 zu Aluminium und verwandten Erzeugnissen dargelegt.

    Aluminiumabfall und Schrott

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifklassifizierung fällt unter Kapitel 76, das Aluminium und daraus hergestellte Erzeugnisse abdeckt, und behandelt speziell Aluminiumabfälle und Schrott mit dem Code 7602.00.00. Dies umfasst veraltete, zuvor verwendete oder nicht spezifikationskonforme Aluminiummaterialien, die zum Recycling zu einer Standardware gesammelt werden, und schließt festen Abfall oder Rückstände nicht ein. Es gibt mehrere Unterteilungen, um die Art des recycelbaren Aluminiums weiter zu spezifizieren, darunter Getränkebehälter, Aluminium aus industriellen Prozessen und andere recycelbare oder nicht recycelbare Formen, und der korrekte statistische Zusatz sollte basierend auf der spezifischen Zusammensetzung und Herkunft des Materials ausgewählt werden.

    KapitelKapitel 76: Aluminum and articles thereof
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Satz für Aluminiumabfall und Schrott (HTS-Code 7602.00.00) ist frei und gilt für alle Unterteilungen, einschließlich recycelbarer Getränkeverpackungen (7602.00.00.35), industriellen Aluminiums (7602.00.00.95), anderem recycelbarem Aluminium (7602.00.00.97) und anderem Aluminiumabfall (7602.00.00.98). Es ist kein besonderer Satz angegeben, jedoch können Waren für bevorzugte Behandlung im Rahmen entsprechender Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme in Frage kommen. Alle Mengen sind in Kilogramm zu melden.

    Dienstgrad (Spalte 2): Frei

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    7602.00.00.35

    Aluminiumabfall und Schrott > Wiederverwertbare gebrauchte Getränkeverpackungen

    7602.00.00.95

    Aluminiumabfall und Schrott > Recycelbares Aluminium aus industriellen Prozessen, einschließlich Spanen, Bohrspänen, Spänen, Metallstaub, Abschnitten und Schrott

    7602.00.00.97

    Aluminiumabfall und Schrott > Sonstiges recycelbares Aluminium

    7602.00.00.98

    Aluminiumabfall und Schrott > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 76 ALUMINIUM UND ARTIKEL DARAUS XV 76-1 Unterkapitelhinweise 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die nachstehend festgelegten Bedeutungen: (a) Aluminium, nicht legiert Metall, das nach Gewicht mindestens 99 Prozent Aluminium enthält, vorausgesetzt, der Gehalt nach Gewicht eines anderen Elements überschreitet nicht den in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwert: TABELLE - Andere Elemente Element Grenzwert in Prozent nach Gewicht Fe + Si (Eisen plus Silizium) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) (1) Andere Elemente sind beispielsweise Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn. (2) Kupfer ist in einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent, aber nicht mehr als 0,2 Prozent zulässig, vorausgesetzt, der Chrom- oder Mangangehalt überschreitet nicht 0,05 Prozent. (b) Aluminiumlegierungen Metallische Stoffe, in denen Aluminium nach Gewicht über jedem der anderen Elemente dominiert, vorausgesetzt: (i) Der Gehalt nach Gewicht von mindestens einem der anderen Elemente oder von Eisen plus Silizium zusammen ist größer als der in der vorstehenden Tabelle angegebene Grenzwert; oder (ii) Der Gesamtgehalt nach Gewicht solcher anderen Elemente übersteigt 1 Prozent. 2. Ungeachtet der Bestimmungen des Hinweises 9(c) zu Abschnitt XV gilt für den Zweck des Unterkapitels 7616.91 der Begriff „Draht“ nur für Produkte, ob in Spulen oder nicht, jeglicher Querschnittsform, deren kein Querschnittsmaß 6 mm überschreitet. Zusätzlicher US-Hinweis 1. Für den Zweck der Position 7608 gilt der Zollsatz „Zollfrei (C)“, der in der Unterspalte „Sondern“ auf Schläuche und Rohre mit angebrachten Fittings angewendet wird, die zur Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet sind. Statistische Hinweise l. Für den Zweck dieses Kapitels bezieht sich der Begriff „Aluminium-Vanadium-Grundlegierung“ auf Aluminiumlegierungen, die nach Gewicht 20 Prozent oder mehr Vanadium enthalten. 2. Für den Zweck dieses Kapitels bezieht sich der Begriff „Aluminiumdosenblech“ auf Bleche und Streifen in Spulen aus Aluminiumlegierungen, bei denen Mangan oder Magnesium das vorherrschende Legierungselement ist, nicht lackiert, über 0,175 mm, aber nicht über 0,432 mm dick und über 254 mm breit, bestehend aus „Körperblech“ und „Deckelblech“ wie unten angegeben: (a) Der Begriff „Körperblech“ bezieht sich auf Aluminiumdosenblech mit Mangan als vorherrschendem Legierungselement und einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa; und (b) Der Begriff „Deckelblech“ bezieht sich auf Aluminiumdosenblech mit Magnesium als vorherrschendem Legierungselement und einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. 3. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummer 7601.20.9080 bezieht sich „Blechguss“ (Platten) auf Aluminiumlegierungen mit einem rechteckigen Querschnitt, die zur Herstellung anderer Produkte geeignet sind. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 76-2 Statistische Hinweise (fort.) 4. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummer 7601.20.9085 bezieht sich „Gussblech“ auf große Gussteile aus Aluminiumlegierungen unterschiedlicher Formen, die nicht Bleche oder Platten sind und zum weiteren Verarbeiten geschmolzen werden. 5. Für statistische Berichterstattungszwecke unter dem Unterkapitel 7602.00.00 bezieht sich der Begriff „recycelbares Aluminium“ auf Materialien, die veraltet, zuvor verwendet, nicht spezifikationskonform, überschüssig oder zufällig produziert sind und gesammelt und sortiert werden, um zu einem Produkt der Spezifikationsklasse verarbeitet zu werden. Recycelbare Materialien können auch als Schrott betrachtet werden, umfassen jedoch nicht festen Abfall oder Rückstände. 6. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummern 7604.29.3030, 7604.29.5020 und 7606.12.3015 beziehen sich „hochfeste wärmebehandelbare Legierungen“ auf Aluminium, das nach Gewicht 7,0 Prozent oder weniger Kupfer oder 10,0 Prozent oder weniger Zink enthält, und/oder als Serie 2xxx oder 7xxx (außer 7072) in den Spezifikationen registrierter Legierungen der Aluminum Association ausgewiesen ist. 7. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummern 7604.21.0010, 7604.29.1010, 7604.29.3060, 7604.29.5050, 7606.12.3025 und 7606.12.3091 beziehen sich „wärmebehandelbare Industriellegierungen“ auf Aluminium, das nach Gewicht 3,0 Prozent oder weniger Magnesium und 3,0 Prozent oder weniger Silizium enthält, und/oder als Serie 6xxx in den Spezifikationen registrierter Legierungen der Aluminum Association ausgewiesen ist. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 76-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALL XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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