FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7606.12.30

    Nicht verkleidet

    Dieser Code gilt für rechteckige Aluminiumplatten, Bleche und Streifen – nicht verkleidet – mit einer Dicke von über 0,2 mm und beschreibt spezifisch verschiedene Legierungstypen und -dicken. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Aluminiumprodukte, um die anwendbaren allgemeinen Zollsätze von 3 % oder die Freihandelsabkommen (FTA) gemäß Kapitel 76 zu ermitteln.

    Nicht verkleidet

    HTS-Medien

    Diese Zollsatz gilt für Aluminium und daraus hergestellte Erzeugnisse im Kapitel 76, insbesondere für Platten, Bleche und Bänder aus Aluminiumlegierungen, die nicht verkleidet sind und eine Dicke von über 0,2 mm aufweisen. Der Code 7606.12.30 umfasst rechteckige Formen dieses Materials, und weitere Unterteilungen geben die Dicke (über oder unter 6,3 mm) und die Legierungsart an – wie hochfeste wärmebehandelbare, wärmebehandelbare industrielle oder Aluminiumdosenbleche –, um den entsprechenden statistischen Zusatz zu bestimmen. Wählen Sie den Zusatz basierend sowohl auf der Dicke des Materials als auch auf seinem vorgesehenen Verwendungszweck oder seiner Legierungszusammensetzung und beziehen Sie sich für Legierungsdefinitionen auf die statistischen Hinweise 6 und 7.

    KapitelKapitel 76: Aluminum and articles thereof
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    3%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 7606.12.30 und seine Unterteilungen beträgt 3 % und gilt für Standardhandelspartner. Mehrere Länder (A*, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG) qualifizieren sich für einen Sonderzollsatz von Frei im Rahmen eines anwendbaren FTA oder Präferenzprogramms. Die Berichtseinheiten sind Kilogramm. Das bedeutet, dass Importe aus den aufgeführten Ländern im Rahmen qualifizierter Programme zollfrei sind, während Importe aus anderen Ländern dem allgemeinen Zoll von 3 % unterliegen. Die spezifischen Unterteilungen (7606.12.30.15, 7606.12.30.25 usw.) folgen alle derselben Zollstruktur wie der Hauptcode und erben die allgemeinen und Sonderzollsätze.

    Dienstgradrate (Spalte 2): 13.50%

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    Code-Unterteilungen

    7606.12.30.15

    Aluminiumplatten, Bleche und Streifen, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm: > Rechteckig (einschließlich quadratisch): > Aus Aluminiumlegierungen: > Nicht beschichtet > Mit einer Dicke von mehr als 6,3 mm: > Hochfeste, wärmebehandelbare Legierungen einer Art, die in Anmerkung 6 dieses Kapitels beschrieben ist

    7606.12.30.25

    Aluminiumplatten, -bleche und -streifen, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm: > Rechteckig (einschließlich quadratisch): > Aus Aluminiumlegierungen: > Nicht verkleidet > Mit einer Dicke von mehr als 6,3 mm: > Wärmebehandelbare Industrielegierungen der Art, die in Anmerkung 7 dieses Kapitels beschrieben ist

    7606.12.30.35

    Aluminiumplatten, -bleche und -streifen, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm: > Rechteckig (einschließlich quadratisch): > Aus Aluminiumlegierungen: > Unbeschichtet > Mit einer Dicke von mehr als 6,3 mm: > Sonstiges

    Elterncode
    7606.12.30.45

    Aluminiumplatten, Bleche und Streifen, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm: > Rechteckig (einschließlich quadratisch): > Aus Aluminiumlegierungen: > Nicht verkleidet > Mit einer Dicke von 6,3 mm oder weniger: > Aluminiumdosenblech: > Korpusblech

    7606.12.30.55

    Aluminiumplatten, -bleche und -streifen, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm: > Rechteckig (einschließlich quadratisch): > Aus Aluminiumlegierungen: > Nicht beschichtet > Mit einer Dicke von 6,3 mm oder weniger: > Aluminiumdosenblech: > Deckelblech

    7606.12.30.91

    Aluminiumplatten, -bleche und -streifen, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm: > Rechteckig (einschließlich quadratisch): > Aus Aluminiumlegierungen: > Unbeschichtet > Mit einer Dicke von 6,3 mm oder weniger: > Sonstige: > Wärmebehandelbare Industrieblegierungen der Art, die in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel beschrieben sind

    7606.12.30.96

    Aluminiumplatten, -bleche und -streifen mit einer Dicke von über 0,2 mm: > Rechteckig (einschließlich quadratisch): > Aus Aluminiumlegierungen: > Nicht verkleidet > Mit einer Dicke von 6,3 mm oder weniger: > Sonstige: > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 76 ALUMINIUM UND ARTIKEL DARAUS XV 76-1 Unterkapitelhinweise 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die nachstehend festgelegten Bedeutungen: (a) Aluminium, nicht legiert Metall, das nach Gewicht mindestens 99 Prozent Aluminium enthält, vorausgesetzt, der Gehalt nach Gewicht eines anderen Elements überschreitet nicht den in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwert: TABELLE - Andere Elemente Element Grenzwert in Prozent nach Gewicht Fe + Si (Eisen plus Silizium) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) (1) Andere Elemente sind beispielsweise Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn. (2) Kupfer ist in einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent, aber nicht mehr als 0,2 Prozent zulässig, vorausgesetzt, der Chrom- oder Mangangehalt überschreitet nicht 0,05 Prozent. (b) Aluminiumlegierungen Metallische Stoffe, in denen Aluminium nach Gewicht über jedem der anderen Elemente dominiert, vorausgesetzt: (i) Der Gehalt nach Gewicht von mindestens einem der anderen Elemente oder von Eisen plus Silizium zusammen ist größer als der in der vorstehenden Tabelle angegebene Grenzwert; oder (ii) Der Gesamtgehalt nach Gewicht solcher anderen Elemente übersteigt 1 Prozent. 2. Ungeachtet der Bestimmungen des Hinweises 9(c) zu Abschnitt XV gilt für den Zweck des Unterkapitels 7616.91 der Begriff „Draht“ nur für Produkte, ob in Spulen oder nicht, jeglicher Querschnittsform, deren kein Querschnittsmaß 6 mm überschreitet. Zusätzlicher US-Hinweis 1. Für den Zweck der Position 7608 gilt der Zollsatz „Zollfrei (C)“, der in der Unterspalte „Sondern“ auf Schläuche und Rohre mit angebrachten Fittings angewendet wird, die zur Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet sind. Statistische Hinweise l. Für den Zweck dieses Kapitels bezieht sich der Begriff „Aluminium-Vanadium-Grundlegierung“ auf Aluminiumlegierungen, die nach Gewicht 20 Prozent oder mehr Vanadium enthalten. 2. Für den Zweck dieses Kapitels bezieht sich der Begriff „Aluminiumdosenblech“ auf Bleche und Streifen in Spulen aus Aluminiumlegierungen, bei denen Mangan oder Magnesium das vorherrschende Legierungselement ist, nicht lackiert, über 0,175 mm, aber nicht über 0,432 mm dick und über 254 mm breit, bestehend aus „Körperblech“ und „Deckelblech“ wie unten angegeben: (a) Der Begriff „Körperblech“ bezieht sich auf Aluminiumdosenblech mit Mangan als vorherrschendem Legierungselement und einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa; und (b) Der Begriff „Deckelblech“ bezieht sich auf Aluminiumdosenblech mit Magnesium als vorherrschendem Legierungselement und einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. 3. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummer 7601.20.9080 bezieht sich „Blechguss“ (Platten) auf Aluminiumlegierungen mit einem rechteckigen Querschnitt, die zur Herstellung anderer Produkte geeignet sind. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 76-2 Statistische Hinweise (fort.) 4. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummer 7601.20.9085 bezieht sich „Gussblech“ auf große Gussteile aus Aluminiumlegierungen unterschiedlicher Formen, die nicht Bleche oder Platten sind und zum weiteren Verarbeiten geschmolzen werden. 5. Für statistische Berichterstattungszwecke unter dem Unterkapitel 7602.00.00 bezieht sich der Begriff „recycelbares Aluminium“ auf Materialien, die veraltet, zuvor verwendet, nicht spezifikationskonform, überschüssig oder zufällig produziert sind und gesammelt und sortiert werden, um zu einem Produkt der Spezifikationsklasse verarbeitet zu werden. Recycelbare Materialien können auch als Schrott betrachtet werden, umfassen jedoch nicht festen Abfall oder Rückstände. 6. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummern 7604.29.3030, 7604.29.5020 und 7606.12.3015 beziehen sich „hochfeste wärmebehandelbare Legierungen“ auf Aluminium, das nach Gewicht 7,0 Prozent oder weniger Kupfer oder 10,0 Prozent oder weniger Zink enthält, und/oder als Serie 2xxx oder 7xxx (außer 7072) in den Spezifikationen registrierter Legierungen der Aluminum Association ausgewiesen ist. 7. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummern 7604.21.0010, 7604.29.1010, 7604.29.3060, 7604.29.5050, 7606.12.3025 und 7606.12.3091 beziehen sich „wärmebehandelbare Industriellegierungen“ auf Aluminium, das nach Gewicht 3,0 Prozent oder weniger Magnesium und 3,0 Prozent oder weniger Silizium enthält, und/oder als Serie 6xxx in den Spezifikationen registrierter Legierungen der Aluminum Association ausgewiesen ist. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 76-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALL XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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