FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7612.90.10

    einer Kapazität von nicht mehr als 20 Litern

    Dieser Code deckt Aluminiumbehälter ab – wie Dosen, Trommeln und Kisten – mit einem Fassungsvermögen von 20 Litern oder weniger. Verwenden Sie diesen Code beim Importieren dieser Behälter, wobei zu beachten ist, dass der Zoll in der Regel 5,7 % beträgt, aber für Waren aus bestimmten Handelspartnern frei sein kann, wie im „speziellen“ Zollsatz dargelegt, und er fällt in die allgemeinere Kategorie Aluminium und daraus hergestellte Artikel.

    einer Kapazität von nicht mehr als 20 Litern

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 76, welches Aluminium und daraus hergestellte Erzeugnisse abdeckt. Insbesondere deckt der Code 7612.90.10 Aluminiumfässer, Trommeln, Dosen, Kästen und ähnliche Behälter mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 Litern ab, ausgenommen solche, die mit mechanischer oder thermischer Ausrüstung ausgestattet sind. Es gibt mehrere Unterteilungen für verschiedene Arten dieser Behälter, kategorisiert nach Fassungsvermögen und Dosenart – einschließlich Aerosoldosen, Dosen mit einem Fassungsvermögen über 355 ml, aber unter 3,8 Litern, und andere nicht näher bezeichnete Behälter – wählen Sie daher das statistische Suffix, das am besten zu den spezifischen Eigenschaften des Behälters passt. Wenn der Behälter keiner der angegebenen Unterteilungen entspricht, verwenden Sie das Suffix „sonstige“ (7612.90.10.90).

    KapitelKapitel 76: Aluminum and articles thereof
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    5.70%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 7612.90.10 beträgt 5,70% und gilt für Standardhandelspartner. Sonderzollsätze bieten zollfreie Einfuhr für Waren aus Ländern mit förderfähigen FTA- oder Präferenzprogrammen (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG). Dieser Sonderzollsatz gilt für den Hauptcode und *alle* seine Unterteilungen (7612.90.10.40, 7612.90.10.45, 7612.90.10.60 und 7612.90.10.90), wenn die Waren unter diese Abkommen fallen; andernfalls gilt der allgemeine Satz von 5,70%. Es gibt keine festgelegte Meldeeinheit für diesen Code.

    Dienstgrad (Spalte 2): 45%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    7612.90.10.40

    Aluminiumbehälter, Trommeln, Dosen, Kartons und ähnliche Behälter (einschließlich starre oder zusammenklappbare Rohrberehälter) für jedes Material (außer komprimiertem oder verflüssigtem Gas) mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 300 Litern, ob ausgekleidet oder thermisch isoliert, aber nicht mit mechanischer oder thermischer Ausrüstung versehen: > Sonstige: > Mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 Litern > Dosen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 355 ml: > Mit kreisförmigem Querschnitt, von der Art, die für Aerosole verwendet wird

    7612.90.10.45

    Aluminiumbehälter, Trommeln, Dosen, Kartons und ähnliche Behälter (einschließlich starre oder zusammenklappbare Rohrbehälter) für jedes Material (außer komprimiertem oder verflüssigtem Gas) mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 300 Litern, ob ausgekleidet oder thermisch isoliert, aber ohne mechanische oder thermische Ausrüstung: > Sonstige: > Mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 Litern > Dosen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 355 ml: > Sonstige

    7612.90.10.60

    Aluminiumbehälter, Trommeln, Dosen, Kartons und ähnliche Behälter (einschließlich starre oder zusammenklappbare Rohrbehälter) für jedes Material (außer komprimiertem oder verflüssigtem Gas) mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 300 Litern, ob ausgekleidet oder thermisch isoliert, aber nicht mit mechanischer oder thermischer Ausrüstung ausgestattet: > Sonstige: > Mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 Litern > Dosen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 355 ml, aber weniger als 3,8 Litern

    7612.90.10.90

    Aluminiumbehälter, Trommeln, Dosen, Kartons und ähnliche Behälter (einschließlich starre oder zusammenklappbare Rohrberehälter) für jedes Material (außer komprimiertem oder verflüssigtem Gas) mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 300 Litern, ob ausgekleidet oder thermisch isoliert, aber nicht mit mechanischer oder thermischer Ausrüstung ausgestattet: > Sonstige: > Mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 Litern > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 76 ALUMINIUM UND ARTIKEL DARAUS XV 76-1 Unterkapitelhinweise 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die nachstehend festgelegten Bedeutungen: (a) Aluminium, nicht legiert Metall, das nach Gewicht mindestens 99 Prozent Aluminium enthält, vorausgesetzt, der Gehalt nach Gewicht eines anderen Elements überschreitet nicht den in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwert: TABELLE - Andere Elemente Element Grenzwert in Prozent nach Gewicht Fe + Si (Eisen plus Silizium) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) (1) Andere Elemente sind beispielsweise Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn. (2) Kupfer ist in einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent, aber nicht mehr als 0,2 Prozent zulässig, vorausgesetzt, der Chrom- oder Mangangehalt überschreitet nicht 0,05 Prozent. (b) Aluminiumlegierungen Metallische Stoffe, in denen Aluminium nach Gewicht über jedem der anderen Elemente dominiert, vorausgesetzt: (i) Der Gehalt nach Gewicht von mindestens einem der anderen Elemente oder von Eisen plus Silizium zusammen ist größer als der in der vorstehenden Tabelle angegebene Grenzwert; oder (ii) Der Gesamtgehalt nach Gewicht solcher anderen Elemente übersteigt 1 Prozent. 2. Ungeachtet der Bestimmungen des Hinweises 9(c) zu Abschnitt XV gilt für den Zweck des Unterkapitels 7616.91 der Begriff „Draht“ nur für Produkte, ob in Spulen oder nicht, jeglicher Querschnittsform, deren kein Querschnittsmaß 6 mm überschreitet. Zusätzlicher US-Hinweis 1. Für den Zweck der Position 7608 gilt der Zollsatz „Zollfrei (C)“, der in der Unterspalte „Sondern“ auf Schläuche und Rohre mit angebrachten Fittings angewendet wird, die zur Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet sind. Statistische Hinweise l. Für den Zweck dieses Kapitels bezieht sich der Begriff „Aluminium-Vanadium-Grundlegierung“ auf Aluminiumlegierungen, die nach Gewicht 20 Prozent oder mehr Vanadium enthalten. 2. Für den Zweck dieses Kapitels bezieht sich der Begriff „Aluminiumdosenblech“ auf Bleche und Streifen in Spulen aus Aluminiumlegierungen, bei denen Mangan oder Magnesium das vorherrschende Legierungselement ist, nicht lackiert, über 0,175 mm, aber nicht über 0,432 mm dick und über 254 mm breit, bestehend aus „Körperblech“ und „Deckelblech“ wie unten angegeben: (a) Der Begriff „Körperblech“ bezieht sich auf Aluminiumdosenblech mit Mangan als vorherrschendem Legierungselement und einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa; und (b) Der Begriff „Deckelblech“ bezieht sich auf Aluminiumdosenblech mit Magnesium als vorherrschendem Legierungselement und einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. 3. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummer 7601.20.9080 bezieht sich „Blechguss“ (Platten) auf Aluminiumlegierungen mit einem rechteckigen Querschnitt, die zur Herstellung anderer Produkte geeignet sind. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 76-2 Statistische Hinweise (fort.) 4. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummer 7601.20.9085 bezieht sich „Gussblech“ auf große Gussteile aus Aluminiumlegierungen unterschiedlicher Formen, die nicht Bleche oder Platten sind und zum weiteren Verarbeiten geschmolzen werden. 5. Für statistische Berichterstattungszwecke unter dem Unterkapitel 7602.00.00 bezieht sich der Begriff „recycelbares Aluminium“ auf Materialien, die veraltet, zuvor verwendet, nicht spezifikationskonform, überschüssig oder zufällig produziert sind und gesammelt und sortiert werden, um zu einem Produkt der Spezifikationsklasse verarbeitet zu werden. Recycelbare Materialien können auch als Schrott betrachtet werden, umfassen jedoch nicht festen Abfall oder Rückstände. 6. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummern 7604.29.3030, 7604.29.5020 und 7606.12.3015 beziehen sich „hochfeste wärmebehandelbare Legierungen“ auf Aluminium, das nach Gewicht 7,0 Prozent oder weniger Kupfer oder 10,0 Prozent oder weniger Zink enthält, und/oder als Serie 2xxx oder 7xxx (außer 7072) in den Spezifikationen registrierter Legierungen der Aluminum Association ausgewiesen ist. 7. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummern 7604.21.0010, 7604.29.1010, 7604.29.3060, 7604.29.5050, 7606.12.3025 und 7606.12.3091 beziehen sich „wärmebehandelbare Industriellegierungen“ auf Aluminium, das nach Gewicht 3,0 Prozent oder weniger Magnesium und 3,0 Prozent oder weniger Silizium enthält, und/oder als Serie 6xxx in den Spezifikationen registrierter Legierungen der Aluminum Association ausgewiesen ist. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 76-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALL XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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