FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7616.99.51

    Andere

    Dieser Code deckt verschiedene Aluminiumartikel ab, die nicht spezifisch anderswo in Kapitel 76 detailliert sind. Verwenden Sie diesen Code beim Import von Aluminiumwaren, die nicht anderweitig klassifiziert sind, wobei zu beachten ist, dass der Zoll für Standardhandelspartner in der Regel 2,5 % beträgt, er jedoch für Waren aus berechtigten Ländern, mit denen spezielle Handelsabkommen bestehen, zollfrei sein kann.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Code fällt unter Kapitel 76, das Aluminium und daraus hergestellte Erzeugnisse abdeckt. Insbesondere deckt 7616.99.51 andere Aluminiumerzeugnisse ab, die nicht anderswo spezifiziert sind, und dieser spezielle Code repräsentiert eine allgemeine „sonstige“ Kategorie innerhalb dieses Abschnitts. Dieser Code umfasst mehrere Unterteilungen für spezifische Aluminiumprodukte wie laminiertes Gut, Leitern, Jalousien und Gussteile, unter anderem. Bei der Meldung wählen Sie das entsprechende statistische Suffix basierend auf der *spezifischen* Art des importierten Aluminiumartikels, wie in den Kapitel- und statistischen Anmerkungen dargelegt – zum Beispiel gibt es Suffixe für wärmebehandelbare Legierungen oder bestimmte Herstellungsprozesse.

    KapitelKapitel 76: Aluminum and articles thereof
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    2.50%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,B,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 7616.99.51 und seine Unterteilungen beträgt 2,50 % und gilt für Waren, die aus Ländern stammen, mit denen die USA kein Präferenzhandelsabkommen haben. Es gilt jedoch ein zollfreier Satz für Waren, die aus bestimmten Ländern stammen, darunter Australien (AU), Bahrain (BH) und andere aufgeführte Länder, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen der entsprechenden Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme. Die Meldeeinheiten sind als „Stück“ oder „kg“ angegeben. Das bedeutet, dass die Zollberechnungen davon abhängen, ob die Waren aufgrund ihrer Herkunft und der Programmberechtigung für den Sonderzollsatz qualifiziert sind, und die Menge entweder in Stückzahl oder in Kilogramm gemeldet wird. Für die Unterteilungen sind keine spezifischen Zollsätze angegeben, die über die für den Hauptcode geltenden hinausgehen.

    Dienstgrad (Spalte 2): 45%

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    _

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    Code-Unterteilungen

    7616.99.51.20

    Sonstige Aluminiumartikel: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Laminierte Waren, bestehend aus 2 oder mehr flachgewalzten Aluminiumblechen, die mit einem Klebstoff zusammengehalten oder einen Kern aus nichtmetallischem Material aufweisen

    7616.99.51.30

    Andere Aluminiumartikel: > Sonstiges: > Sonstiges: > Sonstiges > Leitern

    7616.99.51.40

    Andere Aluminiumartikel: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Jalousien und Teile davon

    7616.99.51.50

    Andere Aluminiumartikel: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Halterungen und Stützen für Rohre und Schläuche

    Elterncode
    7616.99.51.60

    Andere Aluminiumartikel: > Sonstiges: > Sonstiges: > Sonstiges > Sonstiges: > Gussteile

    7616.99.51.70

    Andere Aluminiumartikel: > Sonstiges: > Sonstiges: > Sonstiges > Sonstiges: > Gussteile

    Elterncode
    7616.99.51.75

    Andere Aluminiumartikel: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Sonstige: > Sonstige: > Drahtartikel

    7616.99.51.90

    Andere Aluminiumartikel: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 76 ALUMINIUM UND ARTIKEL DARAUS XV 76-1 Unterkapitelhinweise 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die nachstehend festgelegten Bedeutungen: (a) Aluminium, nicht legiert Metall, das nach Gewicht mindestens 99 Prozent Aluminium enthält, vorausgesetzt, der Gehalt nach Gewicht eines anderen Elements überschreitet nicht den in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwert: TABELLE - Andere Elemente Element Grenzwert in Prozent nach Gewicht Fe + Si (Eisen plus Silizium) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) (1) Andere Elemente sind beispielsweise Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn. (2) Kupfer ist in einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent, aber nicht mehr als 0,2 Prozent zulässig, vorausgesetzt, der Chrom- oder Mangangehalt überschreitet nicht 0,05 Prozent. (b) Aluminiumlegierungen Metallische Stoffe, in denen Aluminium nach Gewicht über jedem der anderen Elemente dominiert, vorausgesetzt: (i) Der Gehalt nach Gewicht von mindestens einem der anderen Elemente oder von Eisen plus Silizium zusammen ist größer als der in der vorstehenden Tabelle angegebene Grenzwert; oder (ii) Der Gesamtgehalt nach Gewicht solcher anderen Elemente übersteigt 1 Prozent. 2. Ungeachtet der Bestimmungen des Hinweises 9(c) zu Abschnitt XV gilt für den Zweck des Unterkapitels 7616.91 der Begriff „Draht“ nur für Produkte, ob in Spulen oder nicht, jeglicher Querschnittsform, deren kein Querschnittsmaß 6 mm überschreitet. Zusätzlicher US-Hinweis 1. Für den Zweck der Position 7608 gilt der Zollsatz „Zollfrei (C)“, der in der Unterspalte „Sondern“ auf Schläuche und Rohre mit angebrachten Fittings angewendet wird, die zur Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet sind. Statistische Hinweise l. Für den Zweck dieses Kapitels bezieht sich der Begriff „Aluminium-Vanadium-Grundlegierung“ auf Aluminiumlegierungen, die nach Gewicht 20 Prozent oder mehr Vanadium enthalten. 2. Für den Zweck dieses Kapitels bezieht sich der Begriff „Aluminiumdosenblech“ auf Bleche und Streifen in Spulen aus Aluminiumlegierungen, bei denen Mangan oder Magnesium das vorherrschende Legierungselement ist, nicht lackiert, über 0,175 mm, aber nicht über 0,432 mm dick und über 254 mm breit, bestehend aus „Körperblech“ und „Deckelblech“ wie unten angegeben: (a) Der Begriff „Körperblech“ bezieht sich auf Aluminiumdosenblech mit Mangan als vorherrschendem Legierungselement und einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa; und (b) Der Begriff „Deckelblech“ bezieht sich auf Aluminiumdosenblech mit Magnesium als vorherrschendem Legierungselement und einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. 3. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummer 7601.20.9080 bezieht sich „Blechguss“ (Platten) auf Aluminiumlegierungen mit einem rechteckigen Querschnitt, die zur Herstellung anderer Produkte geeignet sind. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 76-2 Statistische Hinweise (fort.) 4. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummer 7601.20.9085 bezieht sich „Gussblech“ auf große Gussteile aus Aluminiumlegierungen unterschiedlicher Formen, die nicht Bleche oder Platten sind und zum weiteren Verarbeiten geschmolzen werden. 5. Für statistische Berichterstattungszwecke unter dem Unterkapitel 7602.00.00 bezieht sich der Begriff „recycelbares Aluminium“ auf Materialien, die veraltet, zuvor verwendet, nicht spezifikationskonform, überschüssig oder zufällig produziert sind und gesammelt und sortiert werden, um zu einem Produkt der Spezifikationsklasse verarbeitet zu werden. Recycelbare Materialien können auch als Schrott betrachtet werden, umfassen jedoch nicht festen Abfall oder Rückstände. 6. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummern 7604.29.3030, 7604.29.5020 und 7606.12.3015 beziehen sich „hochfeste wärmebehandelbare Legierungen“ auf Aluminium, das nach Gewicht 7,0 Prozent oder weniger Kupfer oder 10,0 Prozent oder weniger Zink enthält, und/oder als Serie 2xxx oder 7xxx (außer 7072) in den Spezifikationen registrierter Legierungen der Aluminum Association ausgewiesen ist. 7. Für den Zweck der statistischen Berichterstattung der Nummern 7604.21.0010, 7604.29.1010, 7604.29.3060, 7604.29.5050, 7606.12.3025 und 7606.12.3091 beziehen sich „wärmebehandelbare Industriellegierungen“ auf Aluminium, das nach Gewicht 3,0 Prozent oder weniger Magnesium und 3,0 Prozent oder weniger Silizium enthält, und/oder als Serie 6xxx in den Spezifikationen registrierter Legierungen der Aluminum Association ausgewiesen ist. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 76-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALL XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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