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    8201.30.00

    Hackeisen, Spaten, Harken und Rechen und Teile davon

    Der HTS-Code 8201.30.00 umfasst Hacken, Spaten, Harken, Rechen und deren Teile, die hauptsächlich in der Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft verwendet werden. Dieser Code wird für den Import dieser Handwerkzeuge in die Vereinigten Staaten verwendet und profitiert im Allgemeinen von zollfreier Behandlung mit Standardhandelspartnern oder förderfähigen FTA-Programmen, wie in Kapitel 82 dargelegt.

    Hackeisen, Spaten, Harken und Rechen und Teile davon

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 82, das Werkzeuge, Geräte, Besteck und ähnliche Gegenstände aus Grundmetallen abdeckt. Insbesondere deckt der Code 8201.30.00 Hacken, Spitzhacken, Harken und Rechen sowie deren Teile ab. Innerhalb dieses Codes gibt es eine weitere Unterteilung, wobei 8201.30.00.10 für Hacken und Spitzhacken und 8201.30.00.80 für alle anderen Arten dieser Werkzeuge gilt; verwenden Sie diese Suffixe, um den genau zu klassifizierenden Gegenstand zu spezifizieren. Die statistische Berichterstattung erfordert die Identifizierung der korrekten Unterteilung, um das spezifisch importierte Werkzeug genau zu kategorisieren.

    KapitelKapitel 82: Tools, implements, cutlery, spoons and forks, of base metal; parts thereof of base metal
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8201.30.00 und seine Unterteilungen ist frei und gilt für Standardhandelspartner (NTR). Es sind keine Sonderzollsätze angegeben, aber die Berechtigung für FTA- oder Präferenzprogramme kann je nach Ursprungsland und geltenden Handelsabkommen reduzierte oder null Zollsätze bieten. Sowohl der Hauptcode als auch die Unterteilungen (8201.30.00.10 für Spitzhacken/Hacke und 8201.30.00.80 für andere Artikel) unterliegen diesen gleichen Zollbestimmungen. Für diesen HTS-Code sind keine Meldeeinheiten erforderlich.

    Dienstgrad (Spalte 2): 45%

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    Code-Unterteilungen

    8201.30.00.10

    Handwerkzeuge der folgenden Arten und deren Grundmetallteile: Spaten, Schaufeln, Hacken, Spitzhacken, Rechen, Gabeln und Harken; Äxte, Haken und ähnliche Holzbearbeitungswerkzeuge; Gartenscheren und Beschneider aller Art; Sense, Sichel, Heukrächer, Heckenscheren, Holzkeile und andere Werkzeuge dieser Art, die in der Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft verwendet werden: > Hacken, Spitzhacken, Rechen und deren Teile > Hacken und Spitzhacken und deren Teile

    8201.30.00.80

    Handwerkzeuge folgender Art und deren Grundmetallteile: Spaten, Schaufeln, Hacken, Spitzhacken, Rechen, Gabeln und Harken; Äxte, Haken und ähnliche Holzbearbeitungswerkzeuge; Gartenscheren und Beschneider aller Art; Sense, Sichel, Heukrächer, Heckenscheren, Holzkeile und andere Werkzeuge dieser Art, die in der Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft verwendet werden: > Hacken, Spitzhacken, Rechen und Harken sowie deren Teile > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungen KAPITEL 82 WERKZEUGE, HANDWERKSAUTRICHEL, MESSER, LÖFFEL UND GABELN, AUS BASISMETALL; TEILE DAGEBEN AUS BASISMETALL XV 82-1 Anmerkungen 1. Mit Ausnahme von Brennern und ähnlichen eigenständigen Brennern, tragbaren Schmieden, Schleifscheiben mit Rahmen, Maniküre- oder Pediküressätzen und Waren des Postens 8209 umfasst dieses Kapitel nur Gegenstände mit einer Klinge, einem Schneidrand, einer Arbeitsfläche oder einem anderen Arbeitsteil aus: (a) Basismetall; (b) Metallcarbiden oder Cermets; (c) Edel- oder Halbedelsteine (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) auf einem Träger aus Basismetall, Metallcarbid oder Cermet; oder (d) Schleifmaterial auf einem Träger aus Basismetall, vorausgesetzt, die Gegenstände weisen Schneidezähne, Fluten, Rillen oder Ähnliches aus Basismetall auf, die nach Anwendung des Schleifmittels ihre Identität und Funktion beibehalten. 2. Teile aus Basismetall der Gegenstände dieses Kapitels sind mit den Gegenständen, zu denen sie gehören, zu klassifizieren, außer Teile, die ausdrücklich als solche angegeben sind, und Werkzeughalterungen für Handwerkzeuge (Posten 8466). Teile allgemeiner Verwendung, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, sind in jedem Fall von diesem Kapitel ausgenommen. Köpfe, Klingen und Schneidplatten für elektrische Rasierer und elektrische Haarschneider sind unter Posten 8510 zu klassifizieren. 3. Sätze, die aus einem oder mehreren Messern des Postens 8211 und mindestens einer gleichartigen Anzahl von Gegenständen des Postens 8215 bestehen, sind unter Posten 8215 zu klassifizieren. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels, die sich ausdrücklich auf Küchen- oder Tafelgeschirr beziehen, umfassen Gegenstände von Typen, die sowohl im Freien als auch in Innenräumen verwendet werden. 2. Bei der Bestimmung der Länge von Feilen und Raspeln (Posten 8203) ist der Schaft (falls vorhanden) nicht einzubeziehen. 3. Für die Bestimmung des anzuwendenden Zollsatzes für Sätze, die in den Posten 8205, 8206, 8211 oder 8215 vorgesehen sind, ist ein spezifischer Zollsatz oder ein zusammengesetzter Zollsatz für jeden Gegenstand im Satz in seinen ad valorem-Äquivalenzsatz umzurechnen, d. h. den ad valorem-Satz, der bei Anwendung auf den vollen Wert des Gegenstandes, der gemäß Abschnitt 402 des Tariff Act von 1930 in der geänderten Fassung bestimmt wird, dieselbe Zollhöhe ergeben würde wie der spezifische oder zusammengesetzte Satz. Statistische Anmerkungen 1. Für statistische Meldungen von Sätzen in den Posten 8205, 8206, 8211 oder 8215 ist die gemeldete Stückzahl die Gesamtzahl der einzelnen Teile in den Sätzen. 2. Für den Unterposten 8211.92 bezieht sich der Begriff „Scheidenmesser“ auf festklingenartige Messer, die in einer substanziellen Scheide enthalten sind, d. h. „Scheide“, und einer Art, die bei der Jagd und Fischerei verwendet wird. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungen XV 82-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALLEN XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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