FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8207.19.60

    Andere

    Der HTS-Code 8207.19.60 umfasst austauschbare Werkzeuge für Hand- oder Elektrowerkzeuge, insbesondere Bohrer für Fels und Erdbohrwerkzeuge und deren Teile. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Werkzeuge und beachten Sie dabei einen allgemeinen Zollsatz von 2,9 % oder einen Freibetrag für berechtigte Länder, mit denen die USA Handelsabkommen haben, wie in den Kapitelnachrichten dargelegt.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs umfasst Werkzeuge, Geräte, Besteck und ähnliche Gegenstände aus Basismetall. Insbesondere bezieht sich der Code 8207.19.60 auf austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge oder Maschinenwerkzeuge, wobei der Schwerpunkt auf Bohrer für Gestein oder Erdbohrwerkzeuge und deren Teilen liegt. Dieser Code weist mehrere Unterteilungen auf, die spezifische Arten von Bohrkopfstücken detaillieren, darunter Schlagbohrer, rotierende Bohrer mit diamantbearbeitenden Teilen, andere rotierende Bohrer und eine allgemeine „sonstige“ Kategorie für alle übrigen Werkzeuge. Bei statistischer Meldung wählen Sie die entsprechende Unterteilung (8207.19.60.30, .65, .70 oder .90) basierend auf der spezifischen Art des Gesteins- oder Erdbohrwerkzeugs, das gemeldet wird.

    KapitelKapitel 82: Tools, implements, cutlery, spoons and forks, of base metal; parts thereof of base metal
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    2.90%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,JP,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Steuersatz für den HTS-Code 8207.19.60 und alle seine Unterteilungen (8207.19.60.30, 8207.19.60.65, 8207.19.60.70, 8207.19.60.90) beträgt 2,90%. Sondersteuersätze der Befreiung (Zollbefreiung) gelten für Waren, die aus bestimmten Ländern stammen, darunter Australien, Japan, Korea und andere, die für FTA oder Präferenzprogramme als berechtigt aufgeführt sind. Diese Sondersteuersätze hängen von der Einhaltung der Ursprungsregeln für diese jeweiligen Handelsabkommen ab. Es gibt keine festgelegten Berichtseinheiten; der Zeitplan gibt „Berichtseinheiten: Nein..“ an. Das bedeutet, dass die Zölle auf der Grundlage des deklarierten Wertes der Waren ohne spezifische Anforderung einer Maßeinheit erhoben werden.

    Dienstgrad (Spalte 2): 35%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    8207.19.60.30

    Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob mit oder ohne Motorantrieb, oder für Maschinenwerkzeuge (zum Beispiel für Pressen, Stanzen, Bohren, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Fräsen, Drehen, Bohren oder Schrauben), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall und Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Erdbohrwerkzeuge; Grundmetallteile davon: > Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Erdbohrwerkzeuge und Teile davon: > Sonstige, einschließlich Teile: > Sonstige > Schlagbohrbits für Gestein

    Elterncode
    8207.19.60.65

    Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob motorisiert oder nicht, oder für Werkzeugmaschinen (zum Beispiel zum Pressen, Stanzen, Bohren, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Hobeln oder Schrauben), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall und Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Graben in der Erde; Grundmetallteile davon: > Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Graben in der Erde und Teile davon: > Sonstige, einschließlich Teile: > Sonstige > Sonstige: > Rotierende Bohrer für Gestein, Kernbohrer und Reibbohrer: > Mit Arbeitswerkteil aus Diamanten

    8207.19.60.70

    Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob mit oder ohne Antrieb, oder für Werkzeugmaschinen (zum Beispiel für Pressen, Stanzen, Bohren, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Fräsen, Drehen, Bohren oder Schrauben), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall und Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Erdbohrwerkzeuge; Grundmetallteile davon: > Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Erdbohrwerkzeuge und deren Teile: > Sonstige, einschließlich Teile: > Sonstige > Sonstige: > Rotierende Gesteinsbohrbits, Kernbohrer und Reamer: > Sonstige

    8207.19.60.90

    Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob mit oder ohne Motor, oder für Maschinenwerkzeuge (zum Beispiel zum Pressen, Stanzen, Punzen, Gewindeschneiden, Bohren, Fräsen, Schleifen, Fräsen oder Schraubendrehen), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall, und Bohrer für Fels oder Erdbohrwerkzeuge; Grundmetallteile davon: > Bohrer für Fels oder Erdbohrwerkzeuge und Teile davon: > Sonstige, einschließlich Teile: > Sonstige > Sonstige: > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungen KAPITEL 82 WERKZEUGE, HANDWERKSAUTRICHEL, MESSER, LÖFFEL UND GABELN, AUS BASISMETALL; TEILE DAGEBEN AUS BASISMETALL XV 82-1 Anmerkungen 1. Mit Ausnahme von Brennern und ähnlichen eigenständigen Brennern, tragbaren Schmieden, Schleifscheiben mit Rahmen, Maniküre- oder Pediküressätzen und Waren des Postens 8209 umfasst dieses Kapitel nur Gegenstände mit einer Klinge, einem Schneidrand, einer Arbeitsfläche oder einem anderen Arbeitsteil aus: (a) Basismetall; (b) Metallcarbiden oder Cermets; (c) Edel- oder Halbedelsteine (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) auf einem Träger aus Basismetall, Metallcarbid oder Cermet; oder (d) Schleifmaterial auf einem Träger aus Basismetall, vorausgesetzt, die Gegenstände weisen Schneidezähne, Fluten, Rillen oder Ähnliches aus Basismetall auf, die nach Anwendung des Schleifmittels ihre Identität und Funktion beibehalten. 2. Teile aus Basismetall der Gegenstände dieses Kapitels sind mit den Gegenständen, zu denen sie gehören, zu klassifizieren, außer Teile, die ausdrücklich als solche angegeben sind, und Werkzeughalterungen für Handwerkzeuge (Posten 8466). Teile allgemeiner Verwendung, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, sind in jedem Fall von diesem Kapitel ausgenommen. Köpfe, Klingen und Schneidplatten für elektrische Rasierer und elektrische Haarschneider sind unter Posten 8510 zu klassifizieren. 3. Sätze, die aus einem oder mehreren Messern des Postens 8211 und mindestens einer gleichartigen Anzahl von Gegenständen des Postens 8215 bestehen, sind unter Posten 8215 zu klassifizieren. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels, die sich ausdrücklich auf Küchen- oder Tafelgeschirr beziehen, umfassen Gegenstände von Typen, die sowohl im Freien als auch in Innenräumen verwendet werden. 2. Bei der Bestimmung der Länge von Feilen und Raspeln (Posten 8203) ist der Schaft (falls vorhanden) nicht einzubeziehen. 3. Für die Bestimmung des anzuwendenden Zollsatzes für Sätze, die in den Posten 8205, 8206, 8211 oder 8215 vorgesehen sind, ist ein spezifischer Zollsatz oder ein zusammengesetzter Zollsatz für jeden Gegenstand im Satz in seinen ad valorem-Äquivalenzsatz umzurechnen, d. h. den ad valorem-Satz, der bei Anwendung auf den vollen Wert des Gegenstandes, der gemäß Abschnitt 402 des Tariff Act von 1930 in der geänderten Fassung bestimmt wird, dieselbe Zollhöhe ergeben würde wie der spezifische oder zusammengesetzte Satz. Statistische Anmerkungen 1. Für statistische Meldungen von Sätzen in den Posten 8205, 8206, 8211 oder 8215 ist die gemeldete Stückzahl die Gesamtzahl der einzelnen Teile in den Sätzen. 2. Für den Unterposten 8211.92 bezieht sich der Begriff „Scheidenmesser“ auf festklingenartige Messer, die in einer substanziellen Scheide enthalten sind, d. h. „Scheide“, und einer Art, die bei der Jagd und Fischerei verwendet wird. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungen XV 82-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALLEN XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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