FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8207.70.30

    Mit einem Schneideelement, das nach Gewicht über 0,2 Prozent Chrom, Molybdän oder Wolfram oder über 0,1 Prozent Vanadium enthält

    Dieser Code deckt austauschbare Fräswerkzeuge ab – wie Endfräser und Fräser – die spezifische Legierungen für eine erhöhte Haltbarkeit enthalten. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser spezialisierten Werkzeuge für die Bearbeitung, da sie in der Regel einen Zollsatz von 5 % unterliegen, es sei denn, sie stammen aus Partnerländern eines entsprechenden Freihandelsabkommens.

    Mit einem Schneideelement, das nach Gewicht über 0,2 Prozent Chrom, Molybdän oder Wolfram oder über 0,1 Prozent Vanadium enthält

    HTS-Medien

    Dieser Code fällt unter Kapitel 82, das Werkzeuge, Geräte, Besteck und ähnliche Gegenstände aus Basismetall abdeckt. Insbesondere deckt 8207.70.30 austauschbare Werkzeuge für Hand- oder Maschinenwerkzeuge zur Fräsung ab, und wichtig ist, dass diese Werkzeuge über 0,2 Prozent Chrom, Molybdän oder Wolfram oder über 0,1 Prozent Vanadium im Gewicht in ihrem Schneidepartie enthalten müssen. Weitere Unterteilungen geben spezifische Arten von Fräswerkzeugen an, wie Endfräser (8207.70.30.30), Fräser für Holzbearbeitung (8207.70.30.40) und andere Fräswerkzeuge (8207.70.30.60), wählen Sie daher das Suffix, das am besten den spezifischen Typ des zu klassifizierenden Fräswerkzeugs widerspiegelt.

    KapitelKapitel 82: Tools, implements, cutlery, spoons and forks, of base metal; parts thereof of base metal
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    5%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,JP,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8207.70.30 und seine Unterteilungen (8207.70.30.30, 8207.70.30.40 und 8207.70.30.60) beträgt 5 % und gilt für Waren aus Ländern, die nicht als spezielle Handelspartner ausgewiesen sind. Spezielle Sätze von Frei (Zollbefreiung) gelten für Waren, die aus bestimmten Ländern wie Australien, Japan, Korea und anderen stammen, die für Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme in Frage kommen. Es sind keine Meldeeinheiten angegeben, was bedeutet, dass keine Mengenmeldepflichten angegeben sind. Diese speziellen Sätze sind von der Erfüllung der Ursprungsregeln für das jeweilige Handelsabkommen oder Programm abhängig; andernfalls gilt der allgemeine Satz von 5 %.

    Dienstgrad (Spalte 2): 60%

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    Code-Unterteilungen

    8207.70.30.30

    Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob mit oder ohne Antrieb, oder für Maschinenwerkzeuge (zum Beispiel zum Pressen, Stanzen, Punzen, Gewindeschneiden, Bohren, Fräsen, Schleifen, Fräsen oder Schrauben), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall und Bohrer für Fels oder Erdbohrungen; Grundmetallteile davon: > Werkzeuge zum Fräsen und Teile davon: > Mit Schneideteil, das nach Gewicht über 0,2 Prozent Chrom, Molybdän oder Wolfram oder über 0,1 Prozent Vanadium enthält > Endfräser

    8207.70.30.40

    Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob mit oder ohne Antrieb, oder für Werkzeugmaschinen (zum Beispiel für Pressen, Stanzen, Bohren, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Schleifen oder Schrauben), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall und Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Erdbohren; Grundmetallteile davon: > Werkzeuge zum Fräsen und Teile davon: > Mit Schneideelement, das nach Gewicht über 0,2 Prozent Chrom, Molybdän oder Wolfram oder über 0,1 Prozent Vanadium enthält > Fräser für Holzbearbeitung

    8207.70.30.60

    Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob mit oder ohne Antrieb, oder für Maschinenwerkzeuge (zum Beispiel für Pressen, Stanzen, Bohren, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Drehen oder Schrauben), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall und Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Erdbohren; Grundmetallteile davon: > Werkzeuge zum Fräsen und Teile davon: > Mit Schneideelement, das nach Gewicht über 0,2 Prozent Chrom, Molybdän oder Wolfram oder über 0,1 Prozent Vanadium enthält > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungen KAPITEL 82 WERKZEUGE, HANDWERKSAUTRICHEL, MESSER, LÖFFEL UND GABELN, AUS BASISMETALL; TEILE DAGEBEN AUS BASISMETALL XV 82-1 Anmerkungen 1. Mit Ausnahme von Brennern und ähnlichen eigenständigen Brennern, tragbaren Schmieden, Schleifscheiben mit Rahmen, Maniküre- oder Pediküressätzen und Waren des Postens 8209 umfasst dieses Kapitel nur Gegenstände mit einer Klinge, einem Schneidrand, einer Arbeitsfläche oder einem anderen Arbeitsteil aus: (a) Basismetall; (b) Metallcarbiden oder Cermets; (c) Edel- oder Halbedelsteine (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) auf einem Träger aus Basismetall, Metallcarbid oder Cermet; oder (d) Schleifmaterial auf einem Träger aus Basismetall, vorausgesetzt, die Gegenstände weisen Schneidezähne, Fluten, Rillen oder Ähnliches aus Basismetall auf, die nach Anwendung des Schleifmittels ihre Identität und Funktion beibehalten. 2. Teile aus Basismetall der Gegenstände dieses Kapitels sind mit den Gegenständen, zu denen sie gehören, zu klassifizieren, außer Teile, die ausdrücklich als solche angegeben sind, und Werkzeughalterungen für Handwerkzeuge (Posten 8466). Teile allgemeiner Verwendung, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, sind in jedem Fall von diesem Kapitel ausgenommen. Köpfe, Klingen und Schneidplatten für elektrische Rasierer und elektrische Haarschneider sind unter Posten 8510 zu klassifizieren. 3. Sätze, die aus einem oder mehreren Messern des Postens 8211 und mindestens einer gleichartigen Anzahl von Gegenständen des Postens 8215 bestehen, sind unter Posten 8215 zu klassifizieren. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels, die sich ausdrücklich auf Küchen- oder Tafelgeschirr beziehen, umfassen Gegenstände von Typen, die sowohl im Freien als auch in Innenräumen verwendet werden. 2. Bei der Bestimmung der Länge von Feilen und Raspeln (Posten 8203) ist der Schaft (falls vorhanden) nicht einzubeziehen. 3. Für die Bestimmung des anzuwendenden Zollsatzes für Sätze, die in den Posten 8205, 8206, 8211 oder 8215 vorgesehen sind, ist ein spezifischer Zollsatz oder ein zusammengesetzter Zollsatz für jeden Gegenstand im Satz in seinen ad valorem-Äquivalenzsatz umzurechnen, d. h. den ad valorem-Satz, der bei Anwendung auf den vollen Wert des Gegenstandes, der gemäß Abschnitt 402 des Tariff Act von 1930 in der geänderten Fassung bestimmt wird, dieselbe Zollhöhe ergeben würde wie der spezifische oder zusammengesetzte Satz. Statistische Anmerkungen 1. Für statistische Meldungen von Sätzen in den Posten 8205, 8206, 8211 oder 8215 ist die gemeldete Stückzahl die Gesamtzahl der einzelnen Teile in den Sätzen. 2. Für den Unterposten 8211.92 bezieht sich der Begriff „Scheidenmesser“ auf festklingenartige Messer, die in einer substanziellen Scheide enthalten sind, d. h. „Scheide“, und einer Art, die bei der Jagd und Fischerei verwendet wird. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungen XV 82-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALLEN XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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