8207.90.75
Andere
Dieser Code umfasst austauschbare Werkzeuge und Teile für Hand- oder Maschinenwerkzeuge, insbesondere solche, die *nicht* zum Schneiden von Metall geeignet sind. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser nicht schneidenden Werkzeuge – der Zollsatz beträgt in der Regel 3,7 %, kann aber für Waren aus bestimmten Ländern mit entsprechenden Handelsabkommen null sein, wie in den Kapitelnachrichten dargelegt.

HTS-Medien
Diese Zolltarifnummer umfasst austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge oder Maschinenwerkzeuge sowie deren Grundmetallteile und fällt unter Kapitel 82, welches allgemein Werkzeuge und Geräte aus Grundmetallen betrifft. Der spezifische Code 8207.90.75 gilt für andere austauschbare Werkzeuge, die nicht zum Schneiden von Metall geeignet sind, und deren Teile. Innerhalb dieses Codes finden Sie weitere Unterteilungen für statistische Berichterstattung: 8207.90.75.45 umfasst Schneidköpfe mit austauschbaren Werkzeugen, während 8207.90.75.85 alle anderen solchen Werkzeuge und Teile umfasst – verwenden Sie diese Suffixe, um den spezifischen Werkzeugtyp anzugeben, der gemeldet wird.
| Kapitel | Kapitel 82: Tools, implements, cutlery, spoons and forks, of base metal; parts thereof of base metal |
| Abschnitt | Abschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
3.70%
Standard trade partners (NTR)
Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,JP,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Steuersatz für den HTS-Code 8207.90.75 und seine Unterteilungen, 8207.90.75.45 und 8207.90.75.85, beträgt 3,70%. Spezielle Sätze der Befreiung (Zollbefreiung) gelten für Waren, die aus bestimmten Ländern wie Australien, Kanada und Japan stammen, vorausgesetzt, sie erfüllen die Voraussetzungen gemäß den entsprechenden Freihandelsabkommen oder Präferenzprogrammen. Es sind keine Meldeeinheiten angegeben. Das bedeutet, dass der Zoll von 3,70% anfällt, es sei denn, die Waren stammen aus einem qualifizierten Land und erfüllen die Anforderungen für den Spezialsatz, in welchem Fall kein Zoll erhoben wird.
Dienstgrad (Spalte 2): 35%
Hilfe bei
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Code-Unterteilungen
8207.90.75.45
Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob mit oder ohne Antrieb, oder für Maschinenwerkzeuge (zum Beispiel für Pressen, Stanzen, Punzen, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Hobeln oder Schrauben), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall und Bohrer für Fels oder Erdbohrungen; Grundmetallteile davon: > Andere austauschbare Werkzeuge und deren Teile: > Sonstige: > Sonstige: > Nicht zum Schneiden von Metall geeignete Teile und deren Teile: > Sonstige > Schneidköpfe mit austauschbaren Werkzeugen
8207.90.75.85
Austauschbare Werkzeuge für Handwerkzeuge, ob mit oder ohne Motorantrieb, oder für Werkzeugmaschinen (zum Beispiel für Pressen, Stanzen, Bohren, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Drehen oder Schrauben), einschließlich Matrizen zum Ziehen oder Extrudieren von Metall und Werkzeuge zum Bohren von Gestein oder Erdbohren; Grundmetallteile davon: > Andere austauschbare Werkzeuge und deren Teile: > Sonstige: > Sonstige: > Nicht zum Schneiden von Metall geeignete Werkzeuge und deren Teile: > Sonstige > Sonstige
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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