FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8211.92.40

    Andere

    Dieser Code umfasst Messer mit feststehenden Klingen und Gummi- oder Kunststoffgriffen, ausgenommen jene, die an anderer Stelle detailliert sind. Verwenden Sie diesen Code für den Import solcher Messer und beachten Sie einen allgemeinen Zoll von 1 Cent pro Stück zuzüglich 4,6 %, mit möglicher zollfreier Behandlung für Waren aus berechtigten Ländern, wie in Kapitel 82 dargelegt.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Code fällt in das Kapitel, das Werkzeuge, Geräte, Besteck und ähnliche Gegenstände aus Basismetall abdeckt. Insbesondere deckt 8211.92.40 andere Messer mit festem Blatt und Gummi- oder Kunststoffgriff ab. Dies umfasst Scheidenmesser (8211.92.40.50) und andere Messer, die nicht speziell als Scheidenmesser definiert sind (8211.92.40.60), wählen Sie daher das Suffix, das die Konstruktion des Messers und ob es eine substanzielle Halterung oder Scheide enthält, am besten beschreibt. Die statistische Berichterstattung erfordert die Angabe des entsprechenden Suffixes, um zwischen diesen beiden Arten von Messern mit festem Blatt zu unterscheiden.

    KapitelKapitel 82: Tools, implements, cutlery, spoons and forks, of base metal; parts thereof of base metal
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    1¢ each + 4.6%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8211.92.40 beträgt 0,01 $ pro Stück zuzüglich 4,6 % des Wertes. Dies gilt für alle Importe, es sei denn, sie sind für einen Sonder-/FTA-Satz berechtigt, der für Waren aus Australien, Bahrain, Kanada, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Europäischen Union, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Singapur und anderen berechtigten FTA- oder Präferenzprogramm-Ländern kostenlos ist. Sowohl der allgemeine als auch der Sonderzollsatz gelten für die Unterteilungen 8211.92.40.50 (Scheidenmesser) und 8211.92.40.60 (Sonstige), und die Meldeeinheiten sind als „Nr.“ angegeben, was bedeutet, dass keine spezifische Maßeinheit für die Meldung erforderlich ist.

    Dienstrate (Spalte 2): 8¢ pro Stück + 45%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    8211.92.40.50

    Messer mit Schneidklingen, gezahnt oder nicht (einschließlich Gartenschere), außer Messern der Position 8208, und Klingen und andere Grundmetallteile davon: > Sonstige: > Andere Messer mit feststehenden Klingen: > Mit Gummi- oder Kunststoffgriffen: > Sonstige > Scheidenmesser

    8211.92.40.60

    Messer mit Schneidklingen, gezahnt oder nicht (einschließlich Gartenschere), außer Messern der Position 8208, und Klingen und andere Grundmetallteile davon: > Sonstige: > Sonstige Messer mit feststehenden Klingen: > Mit Gummi- oder Kunststoffgriffen: > Sonstige > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungen KAPITEL 82 WERKZEUGE, HANDWERKSAUTRICHEL, MESSER, LÖFFEL UND GABELN, AUS BASISMETALL; TEILE DAGEBEN AUS BASISMETALL XV 82-1 Anmerkungen 1. Mit Ausnahme von Brennern und ähnlichen eigenständigen Brennern, tragbaren Schmieden, Schleifscheiben mit Rahmen, Maniküre- oder Pediküressätzen und Waren des Postens 8209 umfasst dieses Kapitel nur Gegenstände mit einer Klinge, einem Schneidrand, einer Arbeitsfläche oder einem anderen Arbeitsteil aus: (a) Basismetall; (b) Metallcarbiden oder Cermets; (c) Edel- oder Halbedelsteine (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) auf einem Träger aus Basismetall, Metallcarbid oder Cermet; oder (d) Schleifmaterial auf einem Träger aus Basismetall, vorausgesetzt, die Gegenstände weisen Schneidezähne, Fluten, Rillen oder Ähnliches aus Basismetall auf, die nach Anwendung des Schleifmittels ihre Identität und Funktion beibehalten. 2. Teile aus Basismetall der Gegenstände dieses Kapitels sind mit den Gegenständen, zu denen sie gehören, zu klassifizieren, außer Teile, die ausdrücklich als solche angegeben sind, und Werkzeughalterungen für Handwerkzeuge (Posten 8466). Teile allgemeiner Verwendung, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, sind in jedem Fall von diesem Kapitel ausgenommen. Köpfe, Klingen und Schneidplatten für elektrische Rasierer und elektrische Haarschneider sind unter Posten 8510 zu klassifizieren. 3. Sätze, die aus einem oder mehreren Messern des Postens 8211 und mindestens einer gleichartigen Anzahl von Gegenständen des Postens 8215 bestehen, sind unter Posten 8215 zu klassifizieren. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels, die sich ausdrücklich auf Küchen- oder Tafelgeschirr beziehen, umfassen Gegenstände von Typen, die sowohl im Freien als auch in Innenräumen verwendet werden. 2. Bei der Bestimmung der Länge von Feilen und Raspeln (Posten 8203) ist der Schaft (falls vorhanden) nicht einzubeziehen. 3. Für die Bestimmung des anzuwendenden Zollsatzes für Sätze, die in den Posten 8205, 8206, 8211 oder 8215 vorgesehen sind, ist ein spezifischer Zollsatz oder ein zusammengesetzter Zollsatz für jeden Gegenstand im Satz in seinen ad valorem-Äquivalenzsatz umzurechnen, d. h. den ad valorem-Satz, der bei Anwendung auf den vollen Wert des Gegenstandes, der gemäß Abschnitt 402 des Tariff Act von 1930 in der geänderten Fassung bestimmt wird, dieselbe Zollhöhe ergeben würde wie der spezifische oder zusammengesetzte Satz. Statistische Anmerkungen 1. Für statistische Meldungen von Sätzen in den Posten 8205, 8206, 8211 oder 8215 ist die gemeldete Stückzahl die Gesamtzahl der einzelnen Teile in den Sätzen. 2. Für den Unterposten 8211.92 bezieht sich der Begriff „Scheidenmesser“ auf festklingenartige Messer, die in einer substanziellen Scheide enthalten sind, d. h. „Scheide“, und einer Art, die bei der Jagd und Fischerei verwendet wird. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungen XV 82-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLE UND ARTIKEL AUS BASISMETALLEN XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertigfarben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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