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    Andere Friseurbedarfsgegenstände

    Dieses Dokument beschreibt die Produktklassifizierung, die statistische Berichterstattung und die Zollbehandlung für elektrische Maschinen und Ausrüstungen, einschließlich Komponenten wie Halbleiter, Isolatoren und Spezialapparate. Importeure und Zollagenten sollten diesen Code konsultieren, um Waren im Kapitel 85 ordnungsgemäß zu klassifizieren und eine genaue Zollbewertung sowie statistische Berichterstattung zu gewährleisten.

    Andere Friseurbedarfsgegenstände

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs umfasst elektrische Maschinen und Ausrüstungen sowie deren Teile. Insbesondere beschreibt der Code 8539 elektrische Steckverbinder, Schalter und Sicherungen sowie verwandte Teile wie Isolatoren und Montagezubehör. Statistische Nachzeichen kategorisieren diese Artikel weiter nach Material (z. B. Kunststoff oder Metall) oder spezifischem Typ (z. B. Leistungsschalter gegenüber Sicherungen), sodass Importeure das Nachzeichen auswählen sollten, das die Zusammensetzung und Funktion des Produkts am genauesten widerspiegelt, um eine korrekte Datenerfassung zu gewährleisten. Die Auswahl des richtigen statistischen Nachzeichens hilft bei der Klassifizierung des spezifischen Typs des importierten elektrischen Bauteils für genaue Handelsstatistiken.

    KapitelKapitel 85: Electrical machinery and equipment and parts thereof; sound recorders and reproducers, television im
    AbschnittAbschnitt XVI: Machinery and Mechanical Appliances; Electrical Equipment; Parts Thereof; Sound Recorders and Reprod

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    3.90%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für die Positionen 8501 bis 8548 ist typischerweise „Frei“, was darauf hinweist, dass kein allgemeiner Zoll anfällt. Spezifische Unterpositionen können jedoch unterschiedliche Sätze haben, auch wenn dies im bereitgestellten Text nicht angegeben ist. Die Sätze für Freihandelsabkommen (FTA) sind ebenfalls nicht detailliert, was bedeutet, dass jegliche bevorzugte Behandlung im Rahmen von FTAs unbekannt ist. Die Mengeneinheiten variieren je nach Unterposition — für Kondensatoren ist es typischerweise „Stück“, für Glasfaserkabel ist es „Glasfaser m“ und für photovoltaische Generatoren ist es nicht angegeben, aber wahrscheinlich „Stück“ oder basierend auf der Leistung. Statistische Hinweise geben weitere Erläuterungen zu Definitionen und Meldepflichten für bestimmte Waren innerhalb dieser Positionen und helfen bei der korrekten Klassifizierung und Zollbewertung.

    Dienstgrad (Spalte 2): 35%

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    Code-Unterteilungen

    8516.32.00.20

    Elektrische Sofort- oder Speicherdurchlauferhitzer und Tauchsieder; elektrische Raumheiz- und Bodenheizungsapparate; elektrothermisches Frisiergerät (zum Beispiel Haartrockner, Lockenstäbe, Lockenstabheizungen) und Handtrockner; elektrische Glätteisen; sonstige elektrothermisches Geräte von Art für Haushaltszwecke; elektrische Heizwiderstände, andere als die der Position 8545; Teile davon: > Elektrothermisches Frisier- oder Handtrocknungsgerät: > Sonstige Frisiergeräte > Lockenstäbe

    8516.32.00.40

    Elektrische Sofort- oder Speicherkessel und Tauchsieder; elektrische Raumheizungs- und Bodenheizungsanlagen; elektrothermische Frisiergeräte (zum Beispiel Haartrockner, Lockenstäbe, Lockenstabheizungen) und Handtrockner; elektrische Glätteisen; sonstige elektrothermische Geräte für Haushaltszwecke; elektrische Heizwiderstände, abgesehen von denen der Position 8545; Teile davon: > Elektrothermische Frisier- oder Handtrocknergeräte: > Sonstige Frisiergeräte > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifsystem der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Meldungszwecken KAPITEL 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN UND APPARATE UND TEILE DAGEBEN; TONAUFNAHME- UND WIEDERGABERGERÄTE, FERNSEH-BILD- UND TONAUFNAHME- UND WIEDERGABERGERÄTE, UND TEILE UND ZUBEHÖR DURCHGENANNTEN ARTIKELN XVI 85-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Elektrisch erwärmte Decken, Bettauflagen, Fußwärmer oder ähnliches; elektrisch erwärmte Kleidung, Schuhe oder Ohrpolster oder andere elektrisch erwärmte Artikel, die am oder auf der Person getragen werden; (b) Glasartikel des Postens 7011; (c) Maschinen und Apparate des Postens 8486; (d) Vakuumapparate der Art, die in der medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Wissenschaft verwendet werden (Posten 9018); oder (e) Elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94. 2. Die Posten 8501 bis 8504 finden keine Anwendung auf Waren, die in den Posten 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 beschrieben sind. Metalltank-Quecksilberbogenrectifier bleiben jedoch im Posten 8504 klassifiziert. 3. Für die Zwecke des Postens 8507 umfasst der Ausdruck „elektrische Akkumulatoren“ solche, die mit Hilfskomponenten ausgestattet sind, die zur Funktion des Akkumulators zur Speicherung und Bereitstellung von Energie beitragen oder ihn vor Schäden schützen, wie elektrische Steckverbinder, Temperaturregler (zum Beispiel Thermistoren) und Schutzschaltkreise. Sie können auch einen Teil des Schutzgehäuses der Waren enthalten, in denen sie verwendet werden sollen. 4. Der Posten 8509 umfasst nur die folgenden elektromechanischen Maschinen, die üblicherweise für Haushaltszwecke verwendet werden: (a) Bodenpolierer, Lebensmittelmühlen und -mixer sowie Obst- oder Gemüsesaftpressen, unabhängig vom Gewicht; (b) Andere Maschinen, vorausgesetzt, das Gewicht solcher Maschinen übersteigt 20 kg nicht, ausgenommen zusätzliche austauschbare Teile oder abnehmbare Hilfsvorrichtungen. Der Posten findet jedoch keine Anwendung auf Ventilatoren oder Lüftungs- oder Umluftabzüge mit einem Ventilator, unabhängig davon, ob sie mit Filtern (Posten 8414), Zentrifugal-Trockner (Posten 8421), Geschirrspülmaschinen (Posten 8422), Haushaltswaschmaschinen (Posten 8450), Walzen- oder andere Bügeleisen (Posten 8420 oder 8451), Nähmaschinen (Posten 8452), elektrische Scheren (Posten 8467) oder Elektrothermiegeräte (Posten 8516). 5. Für die Zwecke des Postens 8517 bedeutet der Begriff „Smartphones“ Telefone für Mobilfunknetze, die mit einem mobilen Betriebssystem ausgestattet sind, das dazu bestimmt ist, die Funktionen einer automatischen Datenverarbeitungseinheit auszuführen, wie das gleichzeitige Herunterladen und Ausführen mehrerer Anwendungen, einschließlich Drittanbieteranwendungen, und unabhängig davon, ob andere Funktionen wie digitale Kameras und Navigationshilfesysteme integriert sind. 6. Für die Zwecke des Postens 8523: (a) „Festkörper-nichtflüchtige Speichergeräte“ (zum Beispiel „Flash-Speicherkarten“ oder „Flash-Elektronikspeicherchips“) sind Speichergeräte mit einem Steckverbinder, die in demselben Gehäuse einen oder mehrere Flash-Speicher (zum Beispiel „FLASH E²PROM“) in Form von integrierten Schaltkreisen auf einer Leiterplatte enthalten. Sie können einen Controller in Form eines integrierten Schaltkreises und diskrete passive Komponenten, wie Kondensatoren und Widerstände, enthalten; (b) Der Begriff „Smartcards“ bezeichnet Karten, die einen oder mehrere elektronische integrierte Schaltkreise (einen Mikroprozessor, einen Random-Access-Memory (RAM) oder einen Read-Only-Memory (ROM)) in Chipform enthalten. Diese Karten können Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine integrierte Antenne enthalten, aber keine anderen aktiven oder passiven Schaltungselemente.Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Berichtszwecke XVI 85-2 Anmerkungen (fort.) 7. Für die Zwecke des Postens 8524 bezeichnen „Flachbildschirmanzeigenmodule“ Geräte oder Apparate zur Anzeige von Informationen, die mindestens mit einem Anzeigebildschirm ausgestattet sind und so konzipiert sind, dass sie vor Gebrauch in Artikel anderer Posten eingebaut werden können. Anzeigebildschirme für Flachbildschirmanzeigenmodule umfassen, sind aber nicht beschränkt auf solche, die flach, gekrümmt, flexibel, faltbar oder dehnbar in Form sind. Flachbildschirmanzeigenmodule können zusätzliche Elemente enthalten, einschließlich solcher, die für den Empfang von Videosignalen und die Zuweisung dieser Signale zu Pixeln auf dem Display erforderlich sind. Posten 8524 umfasst jedoch keine Anzeigemodule, die mit Komponenten zur Umwandlung von Videosignalen ausgestattet sind (z. B. ein Skalier-IC, ein Dekodier-IC oder ein Anwendungsprozessor) oder die andernfalls den Charakter von Waren anderer Posten angenommen haben. Für die Klassifizierung von Flachbildschirmanzeigenmodulen, wie in dieser Anmerkung definiert, hat Posten 8524 Vorrang vor jedem anderen Posten im Zolltarif. 8. Für die Zwecke des Postens 8534 sind „gedruckte Schaltungen“ Schaltungen, die durch die Bildung auf einem isolierenden Träger mittels eines Druckverfahrens (zum Beispiel Prägung, Beschichtung, Ätzen) oder durch die „Filmschaltungstechnik“ Leiterbahnelemente, Kontakte oder andere gedruckte Komponenten (zum Beispiel Induktivitäten, Widerstände, Kondensatoren) allein oder nach einem vorgegebenen Muster miteinander verbunden sind, mit Ausnahme von Elementen, die ein elektrisches Signal erzeugen, richten, modulieren oder verstärken können (zum Beispiel Halbleiterelemente). Der Begriff „gedruckte Schaltungen“ umfasst keine Schaltungen, die mit Elementen kombiniert sind, die nicht während des Druckprozesses gewonnen wurden, noch umfasst er einzelne, diskrete Widerstände, Kondensatoren oder Induktivitäten. Gedruckte Schaltungen können jedoch mit nicht-gedruckten Verbindungselementen versehen sein. Dünn- oder dickfilmschaltungen, die passive und aktive Elemente umfassen, die während desselben technologischen Prozesses gewonnen werden, sind in Posten 8542 zu klassifizieren. 9. Für die Zwecke des Postens 8536 bedeuten „Steckverbinder für Lichtfasern, Lichtfaserkabelbündel oder -kabel“ Steckverbinder, die Lichtfasern lediglich mechanisch in einer digitalen Leitungsanlage aneinander ausrichten. Sie erfüllen keine andere Funktion, wie die Verstärkung, Regeneration oder Modifikation eines Signals. 10 Posten 8537 umfasst keine kabellosen Infrarotgeräte zur Fernsteuerung von Fernsehgeräten oder anderen elektrischen Geräten (Posten 8543). 11. Für die Zwecke des Postens 8539 umfasst der Ausdruck „lichtemittierende Dioden (LED)-Lichtquellen“: (a) „Lichtemittierende Dioden (LED)-Module“, die elektrische Lichtquellen sind, die auf lichtemittierenden Dioden (LED) basieren, die in elektrischen Schaltungen angeordnet sind und weitere Elemente wie elektrische, mechanische, thermische oder optische Elemente enthalten. Sie enthalten auch diskrete aktive Elemente, diskrete passive Elemente oder Waren des Postens 8536 oder 8542 für die Zwecke der Stromversorgung oder der Stromsteuerung. Lichtemittierende Dioden (LED)-Module verfügen nicht über einen Gehäuse, der eine einfache Installation oder Ersetzung in einer Leuchte ermöglicht und mechanischen und elektrischen Kontakt gewährleistet. (b) „Lichtemittierende Dioden (LED)-Lampen“, die elektrische Lichtquellen sind, die ein oder mehrere LED-Module enthalten, die weitere Elemente wie elektrische, mechanische, thermische oder optische Elemente enthalten. Die Unterscheidung zwischen lichtemittierenden Dioden (LED)-Modulenund leuchtstoffemittierende Dioden (LED)-Lampen ist, dass Lampen einen Kopf haben, der eine einfache Installation oder den Austausch in einer Leuchte ermöglicht und einen mechanischen und elektrischen Kontakt gewährleistet. 12. Für die Zwecke der Positionen 8541 und 8542: (a) (i) „Halbleiterbauelemente“ sind Halbleiterbauelemente, deren Betrieb von Variationen des spezifischen Widerstands bei der Anwendung eines elektrischen Feldes oder halbleiterbasierte Wandler abhängt. Halbleiterbauelemente können auch eine Anordnung mehrerer Elemente umfassen, unabhängig davon, ob sie mit aktiven und passiven Bauelementzusatzfunktionen ausgestattet sind. „Halbleiterbasierte Wandler“ sind zu Zwecken dieser Definition halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, welche Arten diskreter halbleiterbasierter Bauelemente sind, die eine intrinsische Funktion erfüllen, die in der Lage sind, jede Art von physikalischem oder chemischem Phänomen oder eine Aktion in ein elektrisches Signal oder ein elektrisches Signal in jede Art von physikalischem Phänomen oder eine Aktion umzuwandeln. Alle Elemente in halbleiterbasierten Wandlern sind untrennbar kombiniert und können auch notwendige Materialien umfassen, die untrennbar angebracht sind und deren Konstruktion oder Funktion ermöglichen. Die folgenden Ausdrücke bedeuten: (1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet, dass es auf einem Halbleitersubstrat hergestellt oder gefertigt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt wurde, das mit Halbleitertechnologie hergestellt wurde, bei der das Halbleitersubstrat oder Material eine kritische Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XVI 85-3 Notes (con.) und nicht ersetzbare Rolle für die Wandlerfunktion und -leistung spielt und dessen Betrieb auf Halbleitereigenschaften basiert, einschließlich physikalischer, elektrischer, chemischer und optischer Eigenschaften. (2) „Physikalische oder chemische Phänomene“ beziehen sich auf Phänomene wie Druck, Schallwellen, Beschleunigung, Vibration, Bewegung, Ausrichtung, Dehnung, magnetische Feldstärke, elektrische Feldstärke, Licht, Radioaktivität, Feuchtigkeit, Fluss, chemische Konzentration usw. (3) „Halbleiterbasierter Sensor“ ist eine Art von Halbleiterbauelement, das aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen besteht, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und die Funktion haben, physikalische oder chemische Größen zu detektieren und diese in elektrische Signale umzuwandeln, die durch resultierende Variationen der elektrischen Eigenschaften oder Verschiebung einer mechanischen Struktur verursacht werden. (4) „Halbleiterbasierter Aktuator“ ist eine Art von Halbleiterbauelement, das aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen besteht, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und die Funktion haben, elektrische Signale in physikalische Bewegung umzuwandeln. (5) „Halbleiterbasierter Resonator“ ist eine Art von Halbleiterbauelement, das aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen besteht, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und die Funktion haben, eine mechanische oder elektrische Schwingung einer vordefinierten Frequenz zu erzeugen, die von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen in Reaktion auf einen externen Eingang abhängt. (6) „Halbleiterbasierter Oszillator“ ist eine Art von Halbleiterbauelement, das aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen besteht, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters erzeugt werden und die Funktion haben, einemechanische oder elektrische Schwingung einer vordefinierten Frequenz, die von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen abhängt. (ii) „Leuchtdioden (LEDs)“ sind Halbleiterbauelemente, die auf Halbleitermaterialien basieren und elektrische Energie in sichtbare, infrarote oder ultraviolette Strahlen umwandeln, unabhängig davon, ob sie elektrisch miteinander verbunden sind oder ob sie mit Schutzdioden kombiniert sind. Leuchtdioden (LEDs) der Position 8541 enthalten keine Elemente zum Zweck der Stromversorgung oder der Stromregelung; (b) „Elektronische integrierte Schaltungen“ sind: (i) Monolithische integrierte Schaltungen, in denen die Schaltungselemente (Dioden, Transistoren, Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.) im Massen- (im Wesentlichen) und auf der Oberfläche eines Halbleiter- oder Verbindungshalbleitermaterials (zum Beispiel dotierter Silizium, Galliumarsenid, Siliziumgermanium, Iridiumphosphid) hergestellt und untrennbar miteinander verbunden sind; (ii) Hybride integrierte Schaltungen, in denen passive Elemente (Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.), die durch Dünnfilm- oder Dickschichttechnologie gewonnen werden, und aktive Elemente (Dioden, Transistoren, monolithische integrierte Schaltungen usw.), die durch Halbleitertechnologie gewonnen werden, zu allen Zwecken unteilbar durch Verbindungen oder Verbindungskabel auf einem einzigen isolierenden Substrat (Glas, Keramik usw.) kombiniert werden. Diese Schaltungen können auch diskrete Komponenten enthalten; (iii) Mehrchip-integrierte Schaltungen, bestehend aus zwei oder mehr miteinander verbundenen monolithischen integrierten Schaltungen, die zu allen Zwecken unteilbar kombiniert sind, unabhängig davon, ob sie auf einem oder mehreren isolierenden Substraten, mit oder ohne Anschlussrahmen, aber ohne andere aktive oder passive Schaltungselemente. (iv) Mehrkomponenten-integrierte Schaltungen (MCOs): eine Kombination aus einer oder mehreren monolithischen, hybriden oder Mehrchip-integrierten Schaltungen mit mindestens einer der folgenden Komponenten: siliziumbasierten Sensoren, Aktuatoren, Oszillatoren, Resonatoren oder Kombinationen davon, oder Komponenten, die die Funktionen von Artikeln erfüllen, die unter Position 8532, 8533, 8541 klassifiziert werden, oder Induktoren, die unter Position 8504 klassifiziert werden, die zu allen Zwecken unteilbar zu einem einzigen Körper wie einer integrierten Schaltung geformt sind, als Komponente einer Art, die zur Montage auf einer Leiterplatte (PCB) oder anderem Träger verwendet wird, durch das Verbinden von Pins, Anschlüssen, Kugeln, Flächen, Erhebungen oder Pads. Zu Zwecken dieser Definition: 1. „Komponenten“ können diskret sein, unabhängig hergestellt und dann auf den Rest der MCO montiert oder in andere Komponenten integriert sein. 2. „Siliziumbasiert“ bedeutet, dass es auf einem Siliziumsubstrat aufgebaut ist, aus Siliziummaterialien hergestellt ist oder auf einem integrierten Schaltkreis-Die hergestellt wurde. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XVI 85-4 Anmerkungen (fort.) 3. (a) „Siliziumbasierte Sensoren“ bestehen aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen, die im Massen- oder auf der Oberfläche eines Halbleiters hergestellt werden und die Funktion haben, physikalische oder chemische Phänomene zu detektieren und diese in elektrische Signale umzuwandeln, die durch resultierende Variationen der elektrischen Eigenschaften oder Verschiebung einer mechanischen Struktur verursacht werden. „Physikalische oder chemische Phänomene“ bezieht sich auf Phänomene wie Druck, Schallwellen, Beschleunigung, Vibration, Bewegung, Ausrichtung, Dehnung, magnetische Feldstärke, elektrische Feldstärke, Licht, Radioaktivität, Luftfeuchtigkeit, Fluss, chemische Konzentration usw.(b) „Siliziumbasierte Aktuatoren“ bestehen aus mikroelektronischen und mechanischen Strukturen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters hergestellt werden und die Funktion haben, elektrische Signale in physikalische Bewegung umzuwandeln. (c) „Siliziumbasierte Resonatoren“ sind Komponenten, die aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen bestehen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters hergestellt werden und die Funktion haben, eine mechanische oder elektrische Schwingung einer vordefinierten Frequenz zu erzeugen, die von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen als Reaktion auf einen externen Eingang abhängt. (d) „Siliziumbasierte Oszillatoren“ sind aktive Komponenten, die aus mikroelektronischen oder mechanischen Strukturen bestehen, die in der Masse oder auf der Oberfläche eines Halbleiters hergestellt werden und die Funktion haben, eine mechanische oder elektrische Schwingung einer vordefinierten Frequenz zu erzeugen, die von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen abhängt. Für die Klassifizierung der in dieser Anmerkung definierten Artikel haben die Positionen 8541 und 8542 Vorrang vor jeder anderen Position der Nomenklatur, außer im Falle der Position 8523, die sie möglicherweise unter Bezugnahme auf ihre Funktion abdecken kann. Anmerkungen zu Unterpositionen 1. Die Unterposition 8525.81 umfasst nur Hochgeschwindigkeitsfernkameras, Digitalkameras und Videokamerarecorder mit einer oder mehreren der folgenden Eigenschaften: - Schreibgeschwindigkeit von mehr als 0,5 mm pro Mikrosekunde; - Zeitauflösung von 50 Nanosekunden oder weniger; - Bildrate von mehr als 225.000 Bildern pro Sekunde. 2. In Bezug auf die Unterposition 8525.82 sind strahlungsgehärtete oder strahlungsresistente Fernsehkameras, Digitalkameras und Videokamerarecorder so konzipiert oder abgeschirmt, dass sie in einer Hochstrahlungsumgebung betrieben werden können. Diese Kameras sind so konzipiert, dass sie einer Gesamtdosis von mindestens 50 x 10³ Gy (Silizium) (5 x 10⁶ RAD (Silizium)) ohne Betriebsverschlechterung standhalten. 3. Die Unterposition 8525.83 umfasst Nachtsichtfernkameras, Digitalkameras und Videokamerarecorder, die eine Photokathode verwenden, um verfügbares Licht in Elektronen umzuwandeln, die verstärkt und in ein sichtbares Bild umgewandelt werden können. Diese Unterposition schließt Wärmebildkameras aus (allgemein Unterposition 8525.89). 4. Die Unterposition 8527.12 umfasst nur Kassettenspieler mit eingebautem Verstärker, ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe Stromquelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm x 100 mm x 45 mm nicht überschreiten. 5. Für die Zwecke der Unterpositionen 8549.11 bis 8549.19 sind „gebrauchte Primärzellen, gebrauchte Primärbatterien und gebrauchte elektrische Akkumulatoren: solche, die weder als solche aufgrund von Bruch, Zerkleinerung, Verschleiß oder anderen Gründen verwendbar sind, noch wieder aufgeladen werden können.“ Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Positionen 8501 und 8503 wird 746 Watt (W) als äquivalent zu 1 Pferdestärke (hp) angesehen. 2. Für die Zwecke der Unterposition 8516.72 umfasst der Begriff „Toaster“ Toasteröfen, die im Wesentlichen zum Toasten von Brot konzipiert sind, aber auch kleine Gegenstände wie Kartoffeln backen können. 3. Für die Zwecke der Positionen 8517 und 8525 bezieht sich der Begriff „Transceiver“ auf Kombinationen von Funküber- und -empfangsgeräten in einem gemeinsamen Gehäuse, die gemeinsame Schaltungskomponenten für Senden und Empfangen verwenden und nicht gleichzeitig empfangen und senden können. 4. Für die Zwecke von 8529.90.05, 8529.90.06, 8529.90.33, 8529.90.36, 8529.90.43, 8529.90.46, 8529.90.88 und 8529.90.89:Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldezwecke XVI 85-5 Zusätzliche U.S. Hinweise (fort.) (a) Jede Baugruppe, die als Bestandteil oder in demselben Posten wie eine oder mehrere der folgenden Fernsehkomponenten enthalten ist, nämlich Tuner, Kanalauswahleinheit, Antenne, Ablenksspule, Entmagnetisierungskette, Bildröhrenhalterung, Erdungseinheit, Teile, die zur Befestigung der Bildröhre oder des Tuners dienen, vom Verbraucher bedienbare Bedienelemente oder Lautsprecher, wird unter der Unterposition 8529.90.05, 8529.90.33, 8529.90.43 oder 8529.90.88 klassifiziert, je nach 경우; und (b) Jede Baugruppe wird als eine Einheit gezählt, mit Ausnahme von zwei oder mehr verschiedenen Leiterplatten oder Keramiksubstraten, die unter denselben Posten fallen und für die Montage in dieselben Fernsehmodelle konzipiert sind, die als eine Einheit gezählt werden. 5. Bildröhren, die zusammen mit oder in anderen Artikeln importiert werden, sind unter den Unterpositionen 8540.11 bis 8540.12, einschließlich, zu klassifizieren, es sei denn, sie sind-- (a) in vollständige Fernsehgeräte integriert, wie in dem zusätzlichen U.S. Hinweis 6 unten definiert; (b) in vollständig montierte Einheiten wie Wortverarbeiter, ADP-Terminals oder ähnliche Artikel integriert; (c) in Kits verpackt, die alle Teile enthalten, die für die Montage in vollständige Fernsehgeräte erforderlich sind, wie in dem zusätzlichen U.S. Hinweis 6 unten definiert; oder (d) in Kits verpackt, die alle Teile enthalten, die für die Montage in vollständig montierte Einheiten wie Wortverarbeiter, ADP-Terminals oder ähnliche Artikel erforderlich sind. 6. Für die Zwecke des zusätzlichen U.S. Hinweises 5 oben bedeutet der Begriff „vollständige Fernsehgeräte“ Fernsehgeräte, die vollständig in ihren Gehäusen montiert sind, unabhängig davon, ob sie für die Verteilung an den Endkunden verpackt oder getestet wurden. 7. Für die Zwecke dieses Kapitels beziehen sich Verweise auf „hochauflösend“ (high definition) in Bezug auf Fernsehgeräte und Kathodenstrahlröhren auf Artikel, die: (a) ein Bildschirnseitenverhältnis von 16:9 oder größer aufweisen; und (b) einen Betrachtungsbildschirm besitzen, der mehr als 700 Scanlinien anzeigen kann. 8. Für die Zwecke dieses Kapitels wird die Diagonale des Videoanzeigegeräts durch Messung der maximalen geraden Linienabmessung über dem sichtbaren Teil der Frontplatte bestimmt, die zur Anzeige von Video verwendet wird. 9. Die Unterpositionen 8529.90.29, 8529.90.33, 8529.90.36 und 8529.90.39 umfassen die folgenden Teile von Fernsehgeräten (einschließlich Videomonitoren und Videoprojektoren): (a) Video-Zwischenstufen-(IF)-Verstärker- und Detektionssysteme; (b) Videoverarbeitungs- und Verstärkungssysteme; (c) Synchronisierungs- und Ablenkungsschaltungen; (d) Tuner und Tunersteuerungssysteme; und (e) Audio-Detektions- und Verstärkungssysteme. 10. Für die Zwecke der Unterposition 8540.91.15 bezieht sich der Begriff „Frontpanelbaugruppe“ auf: (a) in Bezug auf eine farbige Kathodenstrahl-Fernsehbildröhre, eine Baugruppe, die aus einer Glasplatte und einer Schattenmaske oder Aperturgitter besteht, die für den Endgebrauch angebracht ist und geeignet ist, in eine farbige Kathodenstrahl-Fernsehbildröhre (einschließlich Videomonitor-Kathodenstrahlröhre) integriert zu werden, und die die notwendigen chemischen und physikalischen Prozesse zur Abdruckung von Phosphoren auf der Glasplatte mit ausreichender Präzision durchlaufen hat, um bei Anregung durch einen Elektronenstrahl ein Videobild zu erzeugen; oder (b) in Bezug auf eine monochrome Kathodenstrahlbildröhre, eine Baugruppe, die entweder aus einer Glasplatte oder einer GlasUmschlag, der für die Einbettung in eine monochromatische Kathodenstrahlröhre für Fernseher geeignet ist (einschließlich Video-Monitor oder Kathodenstrahlröhre für Video-Projektoren) und der die notwendigen chemischen und physikalischen Prozesse durchlaufen hat, um Phosphore mit ausreichender Präzision auf die Glasplatte oder den Glasumschlag aufzutragen, um bei Anregung durch einen Elektronenstrahl ein Videobild zu erzeugen. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke XVI 85-6 Zusätzliche US-Hinweise (fort.) 11. Für die Zwecke des Unterpostens 8538.90.10 bedeutet der Ausdruck „Artikel, die in dem zusätzlichen US-Hinweis 11 zu Kapitel 85 beschrieben sind“, jeder der folgenden Waren: Fotokopierapparate des Unterpostens 8443.32.30, 8443.32.50, 8443.39.20 oder 8443.39.40; Wortverarbeitungsmaschinen des Postens 8469; Artikel des Postens 8470 oder Postens 8471; Geldautomaten des Unterpostens 8472.90.10; Artikel der Unterposten 8486.10 bis 8486.40; Artikel des Postens 8517; Artikel des Unterpostens 8519.50; Übertragungsapparate des Unterpostens 8525.50.10; Artikel des Unterpostens 8525.60; digitale Standbildkameras des Unterpostens 8525.89.40; Artikel des Unterpostens 8543.70.93; Plotter des Unterpostens 9017.10.40 oder 9017.20.70; Instrumente und Apparate des Postens 9026; Instrumente und Apparate des Postens 9027, außer des Unterpostens 9027.10 oder 9027.90.20; Instrumente und Apparate des Unterpostens 9030.40; Instrumente und Apparate des Unterpostens 9030.82; optische Instrumente und Geräte des Unterpostens 9031.41; optische Instrumente und Geräte des Unterpostens 9031.49.70; Artikel des Unterpostens 9031.80.40. 12. Für die Zwecke des Unterpostens 8517.69.00 umfasst der Begriff „Paging-Empfänger“ Paging-Alarmgeräte, die lediglich dazu dienen, einen Ton- oder visuellen Signal (z. B. blinkendes Licht) bei Empfang eines voreingestellten Funksignals auszugeben. Statistische Hinweise 1. Für die Zwecke dieses Kapitels beziehen sich die Begriffe „AM“ und „FM“ auf die Unterhaltungsübertragungsbänder von 550-1650 kHz bzw. 88-108 MHz. 2. Für statistische Meldungszwecke unter dem Unterposten 8539.10 wird die Größe einer versiegelten Strahllampeneinheit durch Messung der größten diagonalen Abmessung über die Frontplatte bestimmt. 3. Für statistische Meldungszwecke unter dem Unterposten 8544.70 wird die Mengeneinheit „Faser m“, wie sie für Glasfaserkabel gilt, durch Multiplikation der Anzahl der darin enthaltenen einzelnen Fasern mit der Länge in Metern bestimmt. 4. Für statistische Meldungszwecke im Posten 8542 gelten folgende Definitionen: (a) Der Begriff „Static Read-Write Random Access (SRAM)“ bezieht sich auf integrierte Schaltungs-Speichereinrichtungen, bei denen die Speicherzellen in beliebiger Reihenfolge, zufällig, zur Speicherung oder Abrufung von Daten angesprochen werden können und in denen die gespeicherte Information ohne weitere Eingriffe erhalten bleibt, solange dem Gerät Strom zugeführt wird. (b) Der Begriff „Volatile Memory“ bezieht sich auf integrierte Schaltungs-Speichereinrichtungen, die alle gespeicherten Informationen im Fehlen von Strom verlieren. (c) Der Begriff „Dynamic Read-Write Random Access (DRAM)“ bezieht sich auf integrierte Schaltungs-Speichereinrichtungen, bei denen die Speicherzellen in beliebiger Reihenfolge, zufällig, zur Speicherung oder Abrufung von Daten angesprochen werden können und in denen die gespeicherte Information kontinuierlich aufgefrischt werden muss, um die Information im Speicher zu halten. (d) Der Begriff „Electrically Erasable Programmable Read-Only Memory (EEPROM)“ bezieht sich auf vom Benutzer programmierbare integrierte SchaltungenSpeichergeräte, die die gespeicherten Informationen ohne elektrische Energie speichern und in denen die gespeicherten Informationen elektrisch verändert werden können. (e) Der Begriff „löschbar (außer elektrisch) programmierbares Read-Only-Memory (EPROM)“ bezeichnet programmierbare integrierte Schaltungs-Speichergeräte, die die gespeicherten Informationen ohne elektrische Energie speichern und aus denen die gespeicherten Informationen entfernt werden können (außer elektrisch). Solche Geräte werden normalerweise durch Bestrahlung mit ultraviolettem Licht gelöscht, woraufhin sie mit neuen Informationen neu geschrieben werden können. (f) Der Begriff „Mikroprozessor“ bezeichnet eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU), die als monolithischer integrierter Schaltkreis gefertigt ist. (g) Der Begriff „Kilobit“ bezieht sich auf 1.024 Bits Speicherkapazität, der Begriff „Megabit“ bezieht sich auf 1.024 Kilobits Speicherkapazität und der Begriff „Gigabit“ bezieht sich auf 1.024 Megabits Speicherkapazität. 5. Zu statistischen Meldezwecken unter der Unterposition 8532.22 ist der Durchmesser von Aluminiumelektrolytkondensatoren ohne kreisförmigen Querschnitt die am Zentrum gemessene maximale Dimension. 6. Zu statistischen Meldezwecken der Nummer 8544.42.9010 wird „Verlängerungskabel“ als eine flexible Kabelbaugruppe definiert, die einen elektrischen Stecker enthält, der den Typen 1-15P, 5-15P oder 5-20P der National Electrical Manufacturers Association (NEMA) entspricht, und einen oder mehrere Steckdosen, die dem NEMA-Typ 1-15R, 5-15R oder 5-20R entsprechen. 7. Zu statistischen Meldezwecken unter der Unterposition 8539.52.00 werden die Typen von lichtemittierenden (LED) Lampen vom American National Standards Institute for Electric Lamps wie folgt definiert: (a) ANSI-Formen A, BT, P, PS oder T, beschrieben unter 8539.52.0010, mit Ausnahme der geraden linearen Rohre oder U-förmigen Rohre der statistischen Meldenummer 8539.52.0051; (b) ANSI-Formen B, BA, C, CA, DC, F, G oder ST, beschrieben unter 8539.52.0020; Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XVI 85-7 Statistical Notes (con.) (c) ANSI-Formen R, BR oder PAR, beschrieben unter 8539.52.0030; oder (d) ANSI-Formen MR11, MR16 oder MRX16, beschrieben unter 8539.52.0040. 8. Zu den Zwecken des Kapitels 8501 bestehen photovoltaische Erzeuger aus Paneelen von Fotokellen, kombiniert mit anderen Apparaturen, z. B. Energiespeicherkondensatoren und elektronischen Steuerungen (Spannungsregler, Wechselrichter usw.) und Paneelen oder Modulen, die mit Elementen, wie einfach sie auch sein mögen (zum Beispiel Dioden zur Steuerung der Stromrichtung), ausgestattet sind, welche die Energie direkt an beispielsweise einen Motor, einen Elektrolyseur liefern. In diesen Geräten wird Elektrizität mittels Solarzellen erzeugt, welche Solarenergie direkt in Elektrizität umwandeln (photovoltaische Umwandlung). 9. Zu statistischen Meldezwecken der Nummern 8501.71.0000, 8501.72.1000, 8501.72.2000, 8501.72.3000, 8501.72.9000, 8501.80.1000, 8501.80.2000, 8501.80.3000, 8501.80.9000, 8507.20.8010, 8541.42.0010, 8541.42.0080, 8541.43.0010 und 8541.43.0080 müssen Importeure die Gesamtleistung in Watt bei maximaler Leistung basierend auf Standardtestbedingungen gemäß der neuesten Revision der International Electrotechnical Commission (IEC) 60904, „Photovoltaic Devices“, melden. 10. Zu den Zwecken der statistischen Meldung der Nummern 8541.42.0010 und 8541.43.0010 bezeichnet der Begriff „kristalline Silizium-Photovoltaikzellen“ kristalline Silizium-Photovoltaikzellen mit einer Dicke von 20 Mikrometern oder mehr, die eine p/n-Grenzschicht besitzen (odereine Variante davon), gebildet durch beliebige Mittel, ob die Zelle unter der statistischen Meldenummer 8541.42.0010 (oder deren Baugruppen unter der statistischen Meldenummer 8541.43.0010) andere Bearbeitung erfahren hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Reinigung, Ätzen, Beschichten und/oder Zugabe von Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Metallisierung und Leiterbahnmuster), um den von der Zelle erzeugten Strom zu sammeln und weiterzuleiten. Solche Zellen umfassen photovoltaische Zellen, die Kristallsilizium zusätzlich zu anderen photovoltaischen Materialien enthalten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, passivierte Emitter-Rückkontaktzellen, Heterojunction-Zellen mit intrinsischen Dünnschichtzellen und andere sogenannte Hybridzellen. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XVI 85-8

    Abschnittshinweise

    ABTEILUNG XVI MASCHINEN UND MECHANISCHE GERÄTE; ELEKTRISCHE AUSRÜSTUNG; TEILE DAGEGEN; TONAUFNAHMEN UND -WIEDERGÄBER, FERNSEH-BILD- UND -TONAUFNAHMEN UND -WIEDERGÄBER, SOWIE TEILE UND ZUBEHÖR DURCH DIESER ARTIGEN XVI-1 Anmerkungen 1. Diese Abteilung umfasst nicht: (a) Übertragungs-, Förder- oder Aufzugsgurte oder -riemen aus Kunststoffen

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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