FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8704.10.50

    Andere

    Der HTS-Code 8704.10.50 deckt „andere“ Kipper für den Einsatz abseits befestigter Straßen, speziell für den Gütertransport. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Spezialfahrzeuge und beachten Sie, dass der allgemeine Zollsatz für Standardhandelspartner frei ist und möglicherweise für FTA-Vorteile in Frage kommt, wie in Kapitel 87 dargelegt.

    Andere

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 87, welches Fahrzeuge außer Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen und deren Teile abdeckt. Insbesondere deckt 8704.10.50 Kraftfahrzeuge ab, die zum Gütertransport konzipiert sind, wobei der Fokus auf Kipperfahrzeugen für den Einsatz abseits befestigter Straßen liegt, die nicht anderweitig näher spezifiziert sind. Es gibt mehrere Unterteilungen, um diese Fahrzeuge weiter nach ihrer hinteren Kippkapazität zu klassifizieren, von 40,8 metrischen Tonnen oder weniger (8704.10.50.20) bis hin zu über 90,7 metrischen Tonnen (8704.10.50.50), mit einer abschließenden Unterteilung (8704.10.50.60) für alle anderen Kipperfahrzeuge für den Einsatz abseits befestigter Straßen. Bei der Meldung wählen Sie den statistischen Zusatz, der zur genauen Kapazitätsspanne des Kippers passt, oder verwenden Sie 8704.10.50.60, wenn es nicht in die angegebenen Kapazitätsbereiche fällt.

    KapitelKapitel 87: Vehicles other than railway or tramway rolling stock, and parts and accessories thereof
    AbschnittAbschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8704.10.50 und seine Unterteilungen ist Frei, angewendet auf Waren, die aus Standardhandelspartnern (NTR) stammen. Es sind keine Sonderzollsätze angegeben, aber für Waren, die unter förderfähige Freihandelsabkommen (FTAs) oder Präferenzprogramme fallen, können sie verfügbar sein. Das bedeutet, dass Waren, die die FTA-Anforderungen erfüllen, potenziell mit einem reduzierten oder Nullzollsatz einführen könnten. Für diesen Code sind keine Berichtseinheiten angegeben; die Unterteilungen (8704.10.50.20 - 8704.10.50.60) definieren jedoch spezifische Typen von Offroad-Dumpern, kategorisiert nach Kapazität oder Typ, und würden unter derselben Zollstruktur klassifiziert werden.

    Dienstgradquote (Spalte 2): 25%

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    Code-Unterteilungen

    8704.10.50.20

    Kraftfahrzeuge zum Gütertransport: > Kipper für den Einsatz abseits befestigter Straßen: > Sonstige > Heckkipper: > Mit einer Kapazität von 40,8 metrischen Tonnen oder weniger

    8704.10.50.30

    Kraftfahrzeuge zum Gütertransport: > Kipper für den Einsatz abseits befestigter Straßen: > Sonstige > Heckkipper: > Mit einer Kapazität von über 40,8 Tonnen, aber nicht mehr als 63,5 Tonnen

    8704.10.50.40

    Kraftfahrzeuge zum Gütertransport: > Kipper für den Einsatz abseits befestigter Straßen: > Sonstige > Heckkipper: > Mit einer Kapazität von über 63,5 Tonnen, aber nicht mehr als 90,7 Tonnen

    8704.10.50.50

    Kraftfahrzeuge zum Gütertransport: > Kipper für den Einsatz abseits befestigter Straßen: > Sonstige > Heckkipper: > Mit einer Kapazität von über 90,7 Tonnen

    8704.10.50.60

    Kraftfahrzeuge zum Gütertransport: > Kipper für den Einsatz abseits befestigter Straßen: > Sonstige > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 87 FAHRZEUGE AUSSER SCHIENEN- ODER STRASSENSTRASSENWAGEN, UND IHRE TEILE UND ZUBEHÖR XVII 87-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst keine Schienen- oder Straßenbahnwagen, die ausschließlich für die Fahrt auf Schienen konzipiert sind. 2. Für die Zwecke dieses Kapitels bedeuten „Traktoren“ Fahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs, Geräts oder Ladung konstruiert sind, unabhängig davon, ob sie eine Nebenvorrichtung für den Transport von Werkzeugen, Saatgut, Düngemitteln oder anderen Gütern im Zusammenhang mit der Hauptnutzung des Traktors enthalten. Maschinen und Werkzeuge, die für die Montage an Traktoren der Position 8701 als austauschbare Ausrüstung konzipiert sind, bleiben in ihren jeweiligen Positionen klassifiziert, selbst wenn sie mit dem Traktor präsentiert werden und unabhängig davon, ob sie darauf montiert sind oder nicht. 3. Motorfahrgestelle mit Kabinen fallen unter die Positionen 8702 bis 8704 und nicht unter die Position 8706. 4. Die Position 8712 umfasst alle Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder fallen unter die Position 9503. Anmerkung zur Unterposition 1. Die Unterposition 8708.22.00 umfasst: (a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckfenster und andere Fenster, gerahmt; und (b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckfenster und andere Fenster, ob gerahmt oder nicht, die Heizvorrichtungen oder andere elektrische oder elektronische Geräte enthalten, wenn sie ausschließlich oder hauptsächlich für den Einsatz mit Motorfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 geeignet sind. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Zugmaschinen, Anhänger und Sattelauflieger bleiben in den Positionen 8701 bzw. 8716 separat klassifiziert, auch wenn sie zusammen eingeführt werden. 2. Für die Zwecke der Klassifizierung von Fahrrädern gemäß den Bestimmungen in Position 8712 ist der Durchmesser jedes Rades der Durchmesser, der an der Außenkante des Reifens gemessen wird, der darauf montiert ist, oder, falls kein Reifen montiert ist, der des üblichen Reifens für dieses Rad. Statistische Anmerkung 1. Für statistische Berichtszwecke bei den Zahlen in den Positionen 8701 und 8703 sind nur Motorfahrzeuge als „neu“ zu melden, die hergestellt oder zusammengesetzt, aber noch nicht an eine Person oder Einrichtung außer einem Hersteller, Händler oder Fachhändler verkauft wurden. Als „gebraucht“ sind nur Motorfahrzeuge zu melden, deren rechtlicher oder gleichberechtigter Besitz durch einen Erstverkauf eines Herstellers, Händlers oder Fachhändlers an einen Endabnehmer übertragen wurde. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XVII 87-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XVII FAHRZEUGE, FLUGZEUGE, SCHIFFE UND ZUGEHÖRLICHE TRANSPORTAUSRÜSTUNG XVII-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst keine Waren der Positionen 9503 oder 9508 oder Schlitten, Rodel, Schlitten oder ähnliche Waren der Position 9506. 2. Die Begriffe „Teile“ und „Teile und Zubehör“ gelten nicht für die folgenden Waren, unabhängig davon, ob sie als solche für die Waren dieses Abschnitts identifizierbar sind: (a) Gelenke, Unterlegscheiben oder ähnliche aus jedem Material (klassifiziert nach ihrem Bestandsmaterial oder in Position 8484) oder andere Waren aus vulkanisiertem Gummi außer Hartgummi (Position 4016); (b) Allgemeine Teile, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Grundmetallen (Abschnitt XV) oder ähnliche Waren aus Kunststoffen (

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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