FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8708.40.11

    Für Kraftfahrzeuge der Unterpositionen 8701.21, 8701.22, 8701.23, 8701.24 oder 8701.29 oder der Position 8702, 8703 oder 8704

    Dieser Code umfasst Getriebe und Teile davon, die speziell für Kraftfahrzeuge wie Autos, Lastwagen und Busse entwickelt wurden. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Komponenten und beachten Sie dabei einen allgemeinen Zollsatz von 2,5 %, obwohl Präferenzzollsätze für Waren aus bestimmten Ländern bestehen können, wie in den Zollinformationen dargelegt.

    Für Kraftfahrzeuge der Unterpositionen 8701.21, 8701.22, 8701.23, 8701.24 oder 8701.29 oder der Position 8702, 8703 oder 8704

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt in Abschnitt XVII, der Fahrzeuge, Flugzeuge, Kriegsschiffe und zugehörige Teile und Zubehör abdeckt, insbesondere Kapitel 87, das Fahrzeuge außer Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen behandelt. Der Code 8708.40.11 ist für Getriebe und Teile davon bestimmt, die für den Einsatz in Kraftfahrzeugen gemäß den Codes 8701, 8702, 8703 oder 8704 konzipiert sind. Es gibt zwei Unterteilungen: 8708.40.11.10 für Getriebe speziell für Fahrzeuge des Codes 8703 und 8708.40.11.50 für alle anderen Getriebe, die die allgemeineren Fahrzeugkriterien erfüllen, verwenden Sie daher das entsprechende Suffix basierend auf dem Fahrzeugtyp, für den das Getriebe bestimmt ist.

    KapitelKapitel 87: Vehicles other than railway or tramway rolling stock, and parts and accessories thereof
    AbschnittAbschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    2.50%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,B,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8708.40.11 und seine Unterteilungen, 8708.40.11.10 und 8708.40.11.50, beträgt 2,50% und gilt für Importe aus Ländern ohne ein festgelegtes Handelsabkommen. Sonderzollsätze von Frei (0%) gelten jedoch für Waren, die aus Ländern mit einem berechtigten FTA oder Präferenzprogrammen (A*, AU, B, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG) stammen. Für diesen Code sind keine Meldeeinheiten angegeben. Die Sonderzollsätze würden auf der Grundlage der Ursprungsregeln für jeden spezifischen FTA-Partner angewendet, und Importeure müssen die Berechtigung für die präferenzielle Behandlung nachweisen.

    Dienstgrad (Spalte 2): 25%

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    Code-Unterteilungen

    8708.40.11.10

    Teile und Zubehör der Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705: > Getriebe und Teile davon: > Getriebe: > Für Fahrzeuge der Unterpositionen 8701.21, 8701.22, 8701.23, 8701.24 oder 8701.29 oder der Positionen 8702, 8703 oder 8704 > Für Fahrzeuge der Position 8703

    8708.40.11.50

    Teile und Zubehör der Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705: > Getriebe und Teile davon: > Getriebe: > Für Fahrzeuge der Unterpositionen 8701.21, 8701.22, 8701.23, 8701.24 oder 8701.29 oder der Positionen 8702, 8703 oder 8704 > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 87 FAHRZEUGE AUSSER SCHIENEN- ODER STRASSENSTRASSENWAGEN, UND IHRE TEILE UND ZUBEHÖR XVII 87-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst keine Schienen- oder Straßenbahnwagen, die ausschließlich für die Fahrt auf Schienen konzipiert sind. 2. Für die Zwecke dieses Kapitels bedeuten „Traktoren“ Fahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs, Geräts oder Ladung konstruiert sind, unabhängig davon, ob sie eine Nebenvorrichtung für den Transport von Werkzeugen, Saatgut, Düngemitteln oder anderen Gütern im Zusammenhang mit der Hauptnutzung des Traktors enthalten. Maschinen und Werkzeuge, die für die Montage an Traktoren der Position 8701 als austauschbare Ausrüstung konzipiert sind, bleiben in ihren jeweiligen Positionen klassifiziert, selbst wenn sie mit dem Traktor präsentiert werden und unabhängig davon, ob sie darauf montiert sind oder nicht. 3. Motorfahrgestelle mit Kabinen fallen unter die Positionen 8702 bis 8704 und nicht unter die Position 8706. 4. Die Position 8712 umfasst alle Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder fallen unter die Position 9503. Anmerkung zur Unterposition 1. Die Unterposition 8708.22.00 umfasst: (a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckfenster und andere Fenster, gerahmt; und (b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckfenster und andere Fenster, ob gerahmt oder nicht, die Heizvorrichtungen oder andere elektrische oder elektronische Geräte enthalten, wenn sie ausschließlich oder hauptsächlich für den Einsatz mit Motorfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 geeignet sind. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Zugmaschinen, Anhänger und Sattelauflieger bleiben in den Positionen 8701 bzw. 8716 separat klassifiziert, auch wenn sie zusammen eingeführt werden. 2. Für die Zwecke der Klassifizierung von Fahrrädern gemäß den Bestimmungen in Position 8712 ist der Durchmesser jedes Rades der Durchmesser, der an der Außenkante des Reifens gemessen wird, der darauf montiert ist, oder, falls kein Reifen montiert ist, der des üblichen Reifens für dieses Rad. Statistische Anmerkung 1. Für statistische Berichtszwecke bei den Zahlen in den Positionen 8701 und 8703 sind nur Motorfahrzeuge als „neu“ zu melden, die hergestellt oder zusammengesetzt, aber noch nicht an eine Person oder Einrichtung außer einem Hersteller, Händler oder Fachhändler verkauft wurden. Als „gebraucht“ sind nur Motorfahrzeuge zu melden, deren rechtlicher oder gleichberechtigter Besitz durch einen Erstverkauf eines Herstellers, Händlers oder Fachhändlers an einen Endabnehmer übertragen wurde. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XVII 87-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XVII FAHRZEUGE, FLUGZEUGE, SCHIFFE UND ZUGEHÖRLICHE TRANSPORTAUSRÜSTUNG XVII-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst keine Waren der Positionen 9503 oder 9508 oder Schlitten, Rodel, Schlitten oder ähnliche Waren der Position 9506. 2. Die Begriffe „Teile“ und „Teile und Zubehör“ gelten nicht für die folgenden Waren, unabhängig davon, ob sie als solche für die Waren dieses Abschnitts identifizierbar sind: (a) Gelenke, Unterlegscheiben oder ähnliche aus jedem Material (klassifiziert nach ihrem Bestandsmaterial oder in Position 8484) oder andere Waren aus vulkanisiertem Gummi außer Hartgummi (Position 4016); (b) Allgemeine Teile, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Grundmetallen (Abschnitt XV) oder ähnliche Waren aus Kunststoffen (

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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