8712.00.15
Fahrräder mit beiden Rädern, deren Durchmesser 63,5 cm nicht überschreiten
Dieser Code gilt für Fahrräder mit Rädern, deren Durchmesser nicht größer als 63,5 cm ist. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser kleineren Fahrräder, wobei zu beachten ist, dass die allgemeinen Zölle 11 % betragen, jedoch je nach Ursprungsland Präferenzsätze – einschließlich Freieinfuhr – gelten können, wie in den Zollinformationen dargelegt.

HTS-Medien
Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 87, das Fahrzeuge außer Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen und deren Teile und Zubehör abdeckt. Speziell gilt 8712.00.15 für Fahrräder mit beiden Rädern, deren Durchmesser nicht 63,5 cm überschreiten. Dieser Code weist weitere Unterteilungen basierend auf der Radgröße auf: 8712.00.15.10 für Fahrräder mit Rädern von nicht mehr als 50 cm, 8712.00.15.20 für Räder, die mehr als 50 cm, aber nicht mehr als 55 cm groß sind, und 8712.00.15.50 für Räder, die mehr als 55 cm, aber nicht mehr als 63,5 cm groß sind, wählen Sie daher das Suffix, das den Raddurchmesser des Fahrrads genau widerspiegelt.
| Kapitel | Kapitel 87: Vehicles other than railway or tramway rolling stock, and parts and accessories thereof |
| Abschnitt | Abschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
11%
Standard trade partners (NTR)
Free (A+,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG) 5.5% (JP)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8712.00.15 und seine Unterteilungen (8712.00.15.10, 8712.00.15.20 und 8712.00.15.50) beträgt 11% und gilt für Waren, die aus Ländern ohne spezifische Handelsabkommen stammen. Es gelten jedoch spezielle reduzierte Sätze für Waren, die aus verschiedenen Ländern stammen, darunter A+, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S und SG, die zollfrei sind, Japan zu 5,5% und die Berechtigung durch das anwendbare FTA oder Präferenzprogramme bestimmt wird. Berichtseinheiten sind nicht angegeben. Diese Sonderzollsätze erfordern einen Ursprungsnachweis, um sie korrekt anzuwenden.
Dienstgrad (Spalte 2): 30%
Hilfe bei
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Code-Unterteilungen
8712.00.15.10
Fahrräder und andere Zweiräder (einschließlich Lieferdreiräder), nicht motorisiert: > Fahrräder mit beiden Rädern, deren Durchmesser nicht 63,5 cm übersteigt > Fahrräder mit beiden Rädern, deren Durchmesser nicht 50 cm übersteigt
8712.00.15.20
Fahrräder und andere Zweiräder (einschließlich Lieferdreiräder), nicht motorisiert: > Fahrräder mit beiden Rädern, deren Durchmesser nicht 63,5 cm übersteigt > Mit beiden Rädern, deren Durchmesser über 50 cm, aber nicht über 55 cm beträgt
8712.00.15.50
Fahrräder und andere Zweiräder (einschließlich Lieferdreiräder), nicht motorisiert: > Fahrräder mit beiden Rädern, deren Durchmesser nicht 63,5 cm übersteigt > Fahrräder mit beiden Rädern, deren Durchmesser über 55 cm, aber nicht über 63,5 cm beträgt
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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